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"subject": "AW: Unterlagen zur Befassung mit dem Urteil 7 AZR 245/20 des BAG [#310275]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nwie mit E-Mail vom 05. Juni 2024 zugesagt, möchte ich Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage \"Unterlagen zur Befassung mit dem Urteil 7 AZR 245/20 des BAG\" zukommen lassen.\n\nIhre Anfrage wird als Antrag nach §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 9 Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) behandelt.\n\nLeider muss ich Ihnen mitteilen, dass keine behördeninternen Unterlagen vorliegen, die sich mit diesen Urteilen befassen.\n\nWegen des geringfügigen Aufwandes werden für die Erteilung der Auskunft keine Kosten erhoben (§ 15 Abs. 1 Satz 4 ThürTG in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Verwaltungskostenordnung zum Thüringer Transparenzgesetz).\n\nSie haben die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen (§ 10 Abs. 6 Satz 4 ThürTG).\n\nSollte diese Antwort veröffentlicht werden, bitte ich Sie mit Hinweis auf die Datenschutz-Grundverordnung um die Unkenntlichmachung von personenbezogenen Daten.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-06-23T23:08:31.902738+02:00"
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