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"subject": "Landeshauptstadt München: Wohnungs- und Obdachlosenunterbringung Unterkünfte Beherbergungsverträge Gebührensatzung [#311388]",
"content": "Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nals bayerisches Staatsministerium obliegt Ihnen die Aufsicht von Beschwerden und Eingaben über die Landeshauptstadt München - insbesondere der Obdachlosenunterbringung. \r\n\r\nhttps://stadt.muenchen.de/infos/fluechtlingsunterkuenfte-in-muenchen.html\r\nhttps://stadt.muenchen.de/dam/jcr:ecdfb29a-8c87-4a00-a052-d430595386e4/Gesamtliste_Unterkuenfte_Muenchen.pdf\r\n\r\nhttps://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2024-N-7654?hl=true\r\n\r\nhttps://morten-group.com/impressum\r\n\r\nEs wird um Auskunft gebeten, welche rechtlichen Schritte Sie gegen die Landeshauptstadt München unternommen haben:\r\n\r\n1) Unterbringungspflicht auch ohne Unterzeichnung dubioser Beherbergungsverträge mit Dritten = Beendigung der Beherbergungsverträge.\r\n\r\n2) Erstellung Gebührensatzung für Wohnungs- und Obdachlosenunterkünfte\r\n\r\n3) Rechtsbeugung der VGH-Beschlüsse vom 16.05.2018 12 N 18.9 und 14.04.2021 12 N 20.2529\r\n\r\n4) Unterschreitung menschenwürdige Unterbringung – insbesondere bei langfristiger Obdachlosenunterbringung über Monate und Jahre\r\n\r\n5) Unberechtigte Zutritte der Zimmer durch den Betreiber und Dritte\r\n\r\n6) Wohnungs- und Obdachlose sind nicht verpflichtet eine Unterkunft zu nutzen. Eine Kündigungsfrist von einer Woche ist daher rechtswidrig.\r\n\r\n7) Durch die Einweisungsbescheide der Landeshauptstadt München ist der Betreiber nicht zur (fristlosen) Kündigung berechtigt. Hier bedarf es eines Bescheides der Obdachlosenbehörde LH München.\r\n\r\n8) Eine Anwesenheitspflicht innerhalb von drei Tagen ist rechtswidrig, da Anspruch auf Ortsabwesenheit und Urlaub besteht – insbesondere bei jahrelanger Unterbringung. Weiterhin eine diskriminierende ungleiche Diskrepanz zu Asyl- und Flüchtlingsunterkünften.\r\n\r\n9) Rechtswidrige, willkürliche und jederzeitige anderweitige Bettplatzvergabe ohne Bescheid der Unterbringungsbehörde, zB Aufhebung bisherige Einweisung und Neueinweisung.\r\n\r\n10) Diskriminierung und Ungleichbehandlung von Wohnungs- und Obdachlosen gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern.\r\n\r\n11) Hass und Hetze sowie Kollektivbeleidigung gegen Wohnungs- und Obdachlose\r\n\r\n12) Verstoß gegen die Pflicht zur Neutralität\r\n\r\n13) Zweckentfremdung und/oder Schwarzbauten\r\n\r\n14) Vorsteuer-Betrug durch dubiose Vermietung Wohnen als Gewerbe\r\n\r\n15) Dubiose Firmenstrukturen: Betreiber „five walls GmbH“ / Zahlungsempfänger „Morten GmbH“\r\n\r\n16) Umgehung Mietspiegel\r\n\r\n17) Umgehung Mietpreisbremse\r\n\r\n18) Missbrauch § 549 BGB vorübergehendes und möblierten Wohnen\r\n\r\n19) Verstoß gegen das Postgeheimnis durch verpflichtende Vollmacht zur Postannahme durch den Betreiber, zB Postkarten. Weiterhin Rückgabe mit „unbekannt verzogen“ von ausgezogenen Bewohnern, auch wenn die neue Adresse bekannt ist.\r\n\r\n20) Baumängel\r\n\r\n21) Hygienemängel, zB Schimmel, Ungeziefer\r\n\r\n22) Widersprechende Schriftformerfordernis bzw. individuelle mündliche Vereinbarungen\r\n\r\n23) Ungeklärter Gerichtsstand nach § 10: Geschäftssitz lt. Registergericht: Gräfelfing; Adresse lt. Beherbergungsvertrag: Neumarkter Str. 89, 81673 München; Zahlungsempfänger: Morten Group: Morten Group GmbH, Aidenbachstr. 54, 81379 München; Ort der Unterkunft: Neumarkter Str. 89, München.\r\n\r\n24) Datenschutzverstoß durch verpflichtende Weitergabe von persönlichen Daten an Sozialleistungsträger und Dritte.\r\n\r\n25) Verpflichtende Schweigepflichtsentbindung; erst ein nachträglicher Widerruf ist rechtswidrig.\r\n\r\n26) etc.\r\n\r\nAktuell werden rechtswidrig Wohnungs- und Obdachlose abgewiesen, wenn die dubiosen Beherbergungsverträge etc nicht unterschrieben werden - trotz städtischer Einweisung.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\nSollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 311388\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/311388/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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