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"subject": "WG: IZG-Anfrage [EXTERN] Situation von studentischen Beschäftigten an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel [#309366]",
"content": "Sehr geehrter Herr Schmidt,\r\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 21.5.2024, welche uns über das MBWFK zur Beantwortung zugeleitet wurde. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:\r\n\r\n\r\nFrage 1: Wie viele Personen mit Status \"Student*in\" sind derzeit an der CAU beschäftigt. Bitte nach Fakultäten aufschlüsseln.\r\n\r\n\r\nAntwort:\r\n\r\nAuf diese Frage kann mit den hier zur Verfügung stehenden Daten keine absolut konkrete Antwort gegeben werden. In SVA ist nicht hinterlegt, ob eine Person an einer Hochschule eingeschrieben ist. Es wurden daher als Näherung die Vertragsarten für studentische Beschäftigte (studentische Hilfskraft, wissenschaftliche Hilfskraft Bachelor und Tutor) abgefragt mit folgendem Ergebnis: Theologische Fakultät 39, Rechtswissenschaftliche Fakultät 106, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät 81, Medizinische Fakultät (nur vorklinischer Teil, Daten für den klinischen Teil liegen nicht vor, bitte im Dekanat oder Klinikum erfragen) 10, Philosophische Fakultät 349, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät 403, Agrar- und Ernährungswissenschaftliche Fakultät 116, Technische Fakultät 122, andere Einrichtungen (z. B. Forschungseinrichtungen, gemeinsame Einrichtungen mehrerer Fakultäten) 317. Es handelt sich um eine Personenzählung zum Stichtag 03.06.2024.\r\n\r\n\r\nFrage 2: Welche durchschnittliche Wochenarbeitszeiten werden von den studentischen Hilfskräften konkret geleistet?\r\n\r\n\r\nAntwort:\r\n\r\nDa die Frage sich explizit auf Studentische Hilfskräfte (und nicht auf wissenschaftliche Hilfskraft Bachelor, Tutor) bezieht, wurden auch nur diese ausgewertet. Die durchschnittliche hinterlegte Wochenarbeitszeit beträgt 6,78 Std/Person bzw. 6,17 Std/Vertrag. Die beiden Werte weichen voneinander ab, da eine Person mehrere Verträge haben kann. Stichtag ist auch hier der 03.06.2024.\r\n\r\n\r\nFrage 3: Welchen Stundenlohn erhalten die studentischen Beschäftigen auf Grundlage welcher konkreten Vereinbarung?\r\n\r\n\r\nAntwort:\r\n\r\nDie Grundlage bildet hier ein Präsidiumsbeschluss auf der Grundlage von Mindestvorgabe gemäß Tarifeinigung und TDL-Richtlinie:\r\n\r\n• Studentische Hilfskräfte ohne abgeschlossene Hochschulbildung: Anhebung ab 01.04.2024 auf 13,25 € pro Stunde\r\n\r\n• Wissenschaftliche Hilfskräfte mit Bachelor- oder Fachhochschulabschluss: unverändert 14,00 € pro Stunde\r\n\r\n\r\nFrage 4: Werden studentische Beschäftigte in der Verwaltung eingesetzt?\r\n\r\n\r\nAntwort:\r\n\r\nDerzeit werden keine studentischen Beschäftigten in der Verwaltung eingesetzt.\r\n\r\n\r\nFalls ja, (a) wie viele, (b) in welcher Abteilung, (c) über welchem Zeitraum, (d) mit welchen Tätigkeitsbereich?\r\n\r\n\r\nAntwort:\r\n\r\nSiehe Antwort zu Frage 4.\r\n\r\n\r\nFrage 5: Welche Sonderleistungen für Landesangestellte (z.Bsp. Fahrradleasing) können studentische Beschäftigte wahrnehmen?\r\n\r\n\r\nAntwort:\r\n\r\nEs können keine Sonderleistungen wahrgenommen werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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