GET /api/v1/message/914094/
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept
{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/914094/",
"id": 914094,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/stolzmonat-akte-und-laufenden-nichtigkeitsverfahren/#nachricht-914094",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/311184/",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/391/",
"recipient_public_body": null,
"status": "resolved",
"timestamp": "2024-06-19T14:43:36+02:00",
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2024 betreffend Einsichtnahme in Markenakten mit Markennamen \"Stolzmonat\"[#311184]",
"content": "Sehr geehrter Herr Abbasi,\r\n\r\nich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 16.06.2024, mit der Sie u.a. unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung der Akte zur Marke „Stolzmonat“ bitten. Ferner bitten Sie um Mitteilung, ob Anträge auf Nichtigkeitserklärung vorliegen.\r\n\r\nIm Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) konnte ich für den Markennamen „Stolzmonat“ zwei beim DPMA getätigte Markenanmeldungen unter Aktenzeichen 30 2024 210 683.2 und 30 2024 221 324.8 finden. Darüber hinaus ist für den Markennamen „Stolzmonat“ die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registrierte Unionsmarke EM-019007788 im Markenregister des DPMA ersichtlich.\r\n\r\nIhrem Anliegen kann Ihnen im Rahmen des IFG jedoch nicht entsprochen werden. Ihr Antrag betrifft die Einsichtnahme in Markenakten. Hierauf findet das für das DPMA relevante Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung. Die Akteneinsicht bei den Schutzrechtsbereichen (Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs) ist in Spezialnormen geregelt. Diese gehen gemäß § 1 Abs. 3 IFG dem Informationsfreiheitsgesetz vor und sperren einen diesbezüglichen Anspruch.\r\n\r\nSie haben die Möglichkeit, beim Fachbereich Marken einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 62 Markengesetz zu stellen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft darlegen können. Auch für Ihre Frage bezüglich der Anträge auf Nichtigkeitserklärung müssten Sie sich an den Markenbereich wenden. Für eine Akteneinsicht in die Unionsmarke EM-019007788 und eine weitergehende Anfrage müssten Sie sich an das EUIPO wenden.\r\n\r\nIn den Datenbanken des DPMA haben Sie unter http://register.dpma.de die Möglichkeit, selbst nach Schutzrechten und dazu veröffentlichten Informationen zu recherchieren.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
false,
"Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2024 betreffend Einsichtnahme in Markenakten mit Markennamen \"Stolzmonat\"[#311184]"
]
],
"redacted_content": [
[
false,
"Sehr geehrter Herr Abbasi,\r\n\r\nich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 16.06.2024, mit der Sie u.a. unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um Übersendung der Akte zur Marke „Stolzmonat“ bitten. Ferner bitten Sie um Mitteilung, ob Anträge auf Nichtigkeitserklärung vorliegen.\r\n\r\nIm Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) konnte ich für den Markennamen „Stolzmonat“ zwei beim DPMA getätigte Markenanmeldungen unter Aktenzeichen 30 2024 210 683.2 und 30 2024 221 324.8 finden. Darüber hinaus ist für den Markennamen „Stolzmonat“ die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registrierte Unionsmarke EM-019007788 im Markenregister des DPMA ersichtlich.\r\n\r\nIhrem Anliegen kann Ihnen im Rahmen des IFG jedoch nicht entsprochen werden. Ihr Antrag betrifft die Einsichtnahme in Markenakten. Hierauf findet das für das DPMA relevante Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung. Die Akteneinsicht bei den Schutzrechtsbereichen (Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Designs) ist in Spezialnormen geregelt. Diese gehen gemäß § 1 Abs. 3 IFG dem Informationsfreiheitsgesetz vor und sperren einen diesbezüglichen Anspruch.\r\n\r\nSie haben die Möglichkeit, beim Fachbereich Marken einen Antrag auf Akteneinsicht nach § 62 Markengesetz zu stellen, sofern Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft darlegen können. Auch für Ihre Frage bezüglich der Anträge auf Nichtigkeitserklärung müssten Sie sich an den Markenbereich wenden. Für eine Akteneinsicht in die Unionsmarke EM-019007788 und eine weitergehende Anfrage müssten Sie sich an das EUIPO wenden.\r\n\r\nIn den Datenbanken des DPMA haben Sie unter http://register.dpma.de die Möglichkeit, selbst nach Schutzrechten und dazu veröffentlichten Informationen zu recherchieren.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Deutsches Patent- und Markenamt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-07-24T23:50:50.971878+02:00"
}