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"subject": "Antwort: AW: Antwort: AW: WG: Anfrage zu Abschiebungen in Verantwortung der Ausländerbehörden des Landes Rheinland-Pfalz: ABH Mainz [#308351]",
"content": "Sehr geehrte Frau Gartenbach,\r\n\r\nnachfolgend die Antworten, soweit möglich:\r\n\r\n1. Anzahl der eingeleiteten aufenthaltsbeendenden Maßnahmen der letzten \r\nfünf Jahre (2019-2023). Bitte unterteilen in \r\na) Anzahl durchgeführte Abschiebungen, \r\n 2019 38\r\n 2020 10\r\n 2021 26\r\n 2022 22\r\n 2023 18\r\nb) Anzahl abgebrochene Abschiebungen (ggf. Grund).\r\n 2019 30 (Flugunwilligkeit 11, nicht angetroffen 17, zum \r\nTermin nicht erschienen 1, sonstiger Grund 1) \r\n 2020 0\r\n 2021 4 (nicht angetroffen 4)\r\n 2022 18 (Flugunwilligkeit 7, nicht angetroffen 9, \r\nsonstiger Grund 1)\r\n 2023 8 (nicht angetroffen 7, zum Termin nicht \r\nerschienen 1)\r\n\r\n2. Bitte unterscheiden in Dublin-Überstellungen, Abschiebungen ins \r\nHerkunftsland, sowie ob auf dem See-, Land- oder Luftweg.\r\n 2019 10 Dublin\r\n 29 Abschiebungen\r\n 2020 2 Dublin\r\n 8 Abschiebungen\r\n 2021 2 Dublin\r\n 24 Abschiebungen\r\n 2022 10 Dublin\r\n 12 Abschiebungen\r\n 2023 8 Dublin\r\n 10 Abschiebungen\r\nOb eine Abschiebung/Überstellung auf dem See-, Land- oder Luftwege \r\nvollzogen wird, wird nicht statistisch erfasst.\r\n\r\n3. Welche Kosten sind in den Jahren 2019-2023 im Rahmen von \r\naufenthaltsbeendenden Maßnahmen bzw. Abschiebungen Ihrer Behörde \r\nentstanden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln.\r\n 2019 44.277,17 Euro\r\n 2020 17.886,97 Euro\r\n 2021 25.838,42 Euro\r\n 2022 33.839,97 Euro\r\n 2023 27.611,07 Euro\r\nDies betrifft nur die Kosten für die erfolgten \r\nAbschiebungen/Überstellungen. Kosten für gescheiterte \r\nAbschiebungen/Überstellungen werden nicht erfasst.\r\n\r\n4. Bitte führen Sie die 10 häufigsten Nationalitäten der abgeschobenen \r\nPersonen an, sowie die 10 Staaten in die am häufigsten abgeschoben wurde \r\n(Dublin/-Herkunftslandabschiebungen separat).\r\n Nationalitäten: Afghanistan, Pakistan, Russland, Aserbaidschan, \r\nSyrien, Algerien, Türkei, Irak, Ägypten, Marokko\r\n Es erfolgt keine statistische Erfassung der Staaten, in die \r\nabgeschoben/überstellt wird.\r\n\r\n5. Wie lange haben die Personen vor ihrer Abschiebung im Durchschnitt in \r\nDeutschland gelebt: 0 – 6 Monate, 6 – 12 Monate, 1 – 3 Jahre, 3 – 5 Jahre, \r\n5 – 10 Jahre, 10 Jahre oder länger.\r\nWie viele der abgeschobenen Personen sind in Deutschland geboren?\r\n Dies wird nicht statistisch erfasst. Die Auswertung wäre nur mit \r\neinem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich.\r\n\r\n6. Wie viele abgeschobene Personen wurden vorher in der GfA Ingelheim \r\ninhaftiert? Bitte Haftart angeben.\r\n 2019 0\r\n 2020 0\r\n 2021 8 \r\n 2022 0\r\n 2023 Aufgrund der geringen Personenanzahl kann hier \r\nkeine Auskunft gegeben werden, da ggf. eine Identifizierung möglich wäre.\r\nIn der statistischen Erfassung wird nicht zwischen Ausreisegewahrsam und \r\nAbschiebungshaft unterschieden.\r\n\r\n7. Wie viele der abgeschobenen Personen hätten Anspruch auf eine \r\nAufenthaltserlaubnis nach 25a, 25b, 104c AufenthG gehabt? Gab es Fälle in \r\ndenen trotz eines bereits eingereichten Antrags abgeschoben wurde?\r\n Dies wird nicht statistisch erfasst. Die Auswertung wäre nur mit \r\neinem unverhältnismäßig hohen Aufwand möglich.\r\n Einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG \r\nkann niemand gehabt haben, da wir diesbezüglich angewiesen waren, von \r\naufenthaltsbeendenden Maßnahmen abzusehen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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