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"subject": "AW: [EXTERN] AW: Ihre Anfrage nach dem IFG - Baukindergeld KfW 424 [#308518]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\nvielen Dank für Ihre Rückfrage vom 6. Juni 2024 zum Antwortschreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) Da es sich nicht um Fragestellungen gemäß IFG handelt, wurde es intern an die Bürgerkommunikation zur Beantwortung weitergegeben.\r\n\r\nGerne führen wir abschließend aus, dass die Gewährung von Baukindergeld bereits bei Beginn der Förderung in 2018 stets unter der Voraussetzung stand, dass ausreichend Fördermittel in den betreffenden Haushaltsjahren zur Verfügung stehen. Die KfW hat frühzeitig über das Auslaufen dieser Förderung informiert.\r\nWir bedauern, Ihnen aufgrund der geschilderten haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln, auf die kein Rechtsanspruch besteht, leider keine weitere Mitteilung machen zu können. Diese Entscheidung wurde vom Haushaltsgesetzgeber getroffen und ist seitens des BMWSB nicht zu beantstanden.\r\nBei ihrer letzten Frage haben wir Sie darüber informiert, dass wir im BMWSB nicht von Einzelfällen nicht entsprochener Baukindergeldanträge sprechen, sondern Sie informiert, dass wir jeden uns vorliegenden Einzelfall mit der KfW geprüft haben. Wir bedauern, dass dies für Sie mißverständlich war.\r\n\r\nHinsichtlich der Bürger aus Ihren Gesprächen besteht die Möglichkeit, diese auf die Förderdatenbank des Bundes bezüglich anderer Fördermöglichkeiten für das individuelle Bauvorhaben hinzweisen. Nähere Informationen finden Sie unter:\r\n\r\nwww.foerderdatenbank.de. \r\n \r\nHier sind Bundes-, Landes- und Kommunalspezifische Förderprogramme aufgelistet, die für Ihre Zielgruppe gegebenenfalls von Interesse sein könnten.\r\nWir hoffen, dass wir Ihre Fragen beantworten konnten.\r\nFür Ihr kommunales Engagement wünschen wir Ihnen weiterhin viel Erfolg!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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