GET /api/v1/message/914385/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/914385/?format=api",
    "id": 914385,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/feuerzeuge-im-flughafen-sicherheitsbereich/#nachricht-914385",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/310055/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/11208/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "resolved",
    "timestamp": "2024-06-20T16:48:09+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "AW: Feuerzeuge im Flughafen-Sicherheitsbereich [#310055]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Mai 2024.\n\n\nWir gehen davon aus, dass die Anfrage auf die Regelungen für Fluggäste und deren Handgepäck abzielt. Feuerzeuge unterliegen den Gefahrgutvorschriften. Diese besagen, dass Fluggäste grundsätzlich ein handelsübliches, kleines Gasfeuerzeug an der Person mit sich führen dürfen. Im aufgegebenen Gepäck ist der Transport jedoch nicht zulässig. Von der Transporterlaubnis nicht umfasst sind beispielsweise Zippo-Feuerzeuge oder Jetflame-Feuerzeuge. Die aktuellen Gefahrgutregelungen können unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:\n\n\nhttps://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-65-de-2.3.a.pdf (siehe S.2 unter dem Stichwort Sicherheitsstreichhölzer).\n\n\nFür weitere Auskünfte zum Thema Gefahrgut, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig zu wenden, welches hierfür die zuständige Aufsichtsbehörde ist.\n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "AW: Feuerzeuge im Flughafen-Sicherheitsbereich [#310055]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "<< Antragsteller:in >>"
        ],
        [
            false,
            "\n\n\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 29. Mai 2024.\n\n\nWir gehen davon aus, dass die Anfrage auf die Regelungen für Fluggäste und deren Handgepäck abzielt. Feuerzeuge unterliegen den Gefahrgutvorschriften. Diese besagen, dass Fluggäste grundsätzlich ein handelsübliches, kleines Gasfeuerzeug an der Person mit sich führen dürfen. Im aufgegebenen Gepäck ist der Transport jedoch nicht zulässig. Von der Transporterlaubnis nicht umfasst sind beispielsweise Zippo-Feuerzeuge oder Jetflame-Feuerzeuge. Die aktuellen Gefahrgutregelungen können unter dem nachfolgenden Link eingesehen werden:\n\n\nhttps://www.iata.org/contentassets/6fea26dd84d24b26a7a1fd5788561d6e/dgr-65-de-2.3.a.pdf (siehe S.2 unter dem Stichwort Sicherheitsstreichhölzer).\n\n\nFür weitere Auskünfte zum Thema Gefahrgut, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig zu wenden, welches hierfür die zuständige Aufsichtsbehörde ist.\n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-07-20T09:08:47.787021+02:00"
}