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"subject": "StV 11 \"Besondere Sicherungsmaßnahmen\" der Justizvollzugsstatistik [#311669]",
"content": "1451E – Z. 48/24\r\n\r\nInformationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)\r\nIhr Antrag vom 24.06.2024\r\n\r\nAnlage \r\n1\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr o.g. Antrag ist im Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen am 24.06.2024 eingegangen.\r\n\r\nNach Beteiligung der hiesigen Fachabteilung liegen mir nun die von Ihnen erbetenen Informationen vor. Der Verwaltungsaufwand für die Zusammenstellung der Unterlagen hat im vorliegenden Fall den Umfang einer einfachen Auskunft überschritten. Insbesondere die älteren Tabellen waren nicht verfügbar und mussten zunächst beschafft werden. Aus diesem Grunde werden für die Übermittlung der Informationen auf der Grundlage der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (Verw-GebO IFG NRW) in Verbindung mit Nr. 1.3.2 des Gebührentarif Kosten in Höhe von 37,50 Euro zu erheben sein.\r\n\r\nIch wäre Ihnen für eine Mitteilung dankbar, ob Sie Ihren Antrag mit Blick auf die zu tragenden Kosten aufrechterhalten wollen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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