GET /api/v1/message/92932/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/92932/?format=api",
    "id": 92932,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/ermittlung-der-kosten-der-unterkunft-als-schlussiges-konzept-fur-oldenburg/#nachricht-92932",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/28832/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/5129/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "awaiting_response",
    "timestamp": "2018-05-28T08:09:41+02:00",
    "registered_mail_date": null,
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg [#28832]",
    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 24.05.2018 wiesen Sie darauf hin, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden sei.\r\n\r\nIhre Anfrage vom 12.04.2018 habe ich mit der E-Mail vom 20.04.2018 beantwortet. Inhaltlich habe ich ausgeführt:\r\n\r\n\"Ihre heutige Anfrage kann ich dahingehend beantworten, dass ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung von angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten im Jobcenter Oldenburg aktuell nicht angewandt wird. Sicherlich haben Sie aus den Medien erfahren, dass die Stadt Oldenburg als kommunaler Träger in die Überlegungen zur Einführung eines schlüssigen Konzepts eingetreten ist und bereits über erste Daten verfügt. Soweit Sie Interesse an Informationen zu dem Verfahren bei der Stadt Oldenburg haben, bitte ich Sie, sich an die Stadt Oldenburg - Amt für Teilhabe und Soziales - 26105 Oldenburg zu wenden.\"\r\n\r\nIhre mit E-Mail vom 20.04.2018 mitgeteilte Auffassung, dass Ihre Anfrage nicht mit der E-Mail beantwortet sei, habe ich zur Kenntnis genommen und nicht erneut beantwortet.\r\n\r\nDas Informationsfreiheitsgesetz will sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger an Informationen gelangen können, die für die Entscheidungen von Behörden relevant sind. Das setzt voraus, dass es Handlungsanweisungen gibt, wonach sich die Behörde richtet. Bei dem von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich eben nicht angewandte Vorschriften. Es gibt lediglich einen Entwurf eines Konzepts des kommunalen Trägers, die Stadt Oldenburg. Der Entwurf wird weder vom Träger noch vom Jobcenter Oldenburg angewandt. Dabei ist es aus unserer Sicht auch unerheblich, ob und wann es zur Anwendung kommen könnte. Daher gibt es auch kein Informationen, die ich Ihnen zur Verfügung stellen kann. Soweit Sie weiterhin ein Interesse an dem Entwurf des Konzepts haben, bitte ich Sie, sich an die Stadt Oldenburg zu wenden.\r\n\r\nVielen Dank für Ihr Verständnis.\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Ermittlung der Kosten der Unterkunft als schlüssiges Konzept für Oldenburg [#28832]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr "
        ],
        [
            true,
            "geehrtAntragsteller/in"
        ],
        [
            false,
            "\n\r\nmit Ihrer E-Mail vom 24.05.2018 wiesen Sie darauf hin, dass Ihre Informationsfreiheitsanfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet worden sei.\r\n\r\nIhre Anfrage vom 12.04.2018 habe ich mit der E-Mail vom 20.04.2018 beantwortet. Inhaltlich habe ich ausgeführt:\r\n\r\n\"Ihre heutige Anfrage kann ich dahingehend beantworten, dass ein schlüssiges Konzept zur Ermittlung von angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten im Jobcenter Oldenburg aktuell nicht angewandt wird. Sicherlich haben Sie aus den Medien erfahren, dass die Stadt Oldenburg als kommunaler Träger in die Überlegungen zur Einführung eines schlüssigen Konzepts eingetreten ist und bereits über erste Daten verfügt. Soweit Sie Interesse an Informationen zu dem Verfahren bei der Stadt Oldenburg haben, bitte ich Sie, sich an die Stadt Oldenburg - Amt für Teilhabe und Soziales - 26105 Oldenburg zu wenden.\"\r\n\r\nIhre mit E-Mail vom 20.04.2018 mitgeteilte Auffassung, dass Ihre Anfrage nicht mit der E-Mail beantwortet sei, habe ich zur Kenntnis genommen und nicht erneut beantwortet.\r\n\r\nDas Informationsfreiheitsgesetz will sicherstellen, dass Bürgerinnen und Bürger an Informationen gelangen können, die für die Entscheidungen von Behörden relevant sind. Das setzt voraus, dass es Handlungsanweisungen gibt, wonach sich die Behörde richtet. Bei dem von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich eben nicht angewandte Vorschriften. Es gibt lediglich einen Entwurf eines Konzepts des kommunalen Trägers, die Stadt Oldenburg. Der Entwurf wird weder vom Träger noch vom Jobcenter Oldenburg angewandt. Dabei ist es aus unserer Sicht auch unerheblich, ob und wann es zur Anwendung kommen könnte. Daher gibt es auch kein Informationen, die ich Ihnen zur Verfügung stellen kann. Soweit Sie weiterhin ein Interesse an dem Entwurf des Konzepts haben, bitte ich Sie, sich an die Stadt Oldenburg zu wenden.\r\n\r\nVielen Dank für Ihr Verständnis.\r\n\r\nMit freundlichem Gruß"
        ]
    ],
    "sender": "Jobcenter Stadt Oldenburg",
    "status_name": "Warte auf Antwort",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}