GET /api/v1/message/936016/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/936016/?format=api",
    "id": 936016,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/beschluss-10-l-928-24/#nachricht-936016",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/314822/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3147/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": "resolved",
    "timestamp": "2024-09-13T15:59:27+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "Ihre Anfragen zum Beschluss im Verfahren 12 L 928/24",
    "content": "Sehr geehrte/r Herr/Frau ma gre,\n\nDie späte Antwort zu Ihren Anfragen bitte ich zu entschuldigen.\n\nDass die Namen der Entscheidungsträger bei der Veröffentlichung in juristischen Datenbanken nicht genannt werden, entspricht der ständigen Praxis. Soweit Sie diesbezüglich inzident die Richtigkeit der Besetzung der Kammer in Frage stellen, weise ich darauf hin, dass die zum jeweiligen Zeitpunkt der Entscheidung maßgebliche Geschäftsverteilung des Gerichts, die im Verlauf des Kalenderjahres Änderungen erfahren hat, streng beachtet wird und zur Überzeugung der an der Entscheidung beteiligten Richter auch in diesem Fall beachtet worden ist.\n\nSoweit Sie ferner die Begründung des Beschlusses diskutieren möchten, darf ich mich auf den Hinweis beschränken, dass die von Ihnen angesprochene Norm in der Entscheidung nicht zitiert ist. Die Entscheidung war auf den Gesichtspunkt eines fehlenden Anordnungsgrundes, d. h. des Fehlens einer besonderen Eilbedürftigkeit, an die in Fällen einer Vorwegnahme der Hauptsache ganz besondere Anforderungen zu stellen sind, gestützt. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Entscheidung darf ich im Übrigen auf das dem/den unterlegenen Beteiligten offenstehende Rechtsmittel, auf das auch hier zum Abschluss der Entscheidung in der Rechtsmittelbelehrung hingewiesen worden ist, verweisen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "Ihre Anfragen zum Beschluss im Verfahren 12 L 928/24"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrte/r Herr/Frau ma gre,\n\nDie späte Antwort zu Ihren Anfragen bitte ich zu entschuldigen.\n\nDass die Namen der Entscheidungsträger bei der Veröffentlichung in juristischen Datenbanken nicht genannt werden, entspricht der ständigen Praxis. Soweit Sie diesbezüglich inzident die Richtigkeit der Besetzung der Kammer in Frage stellen, weise ich darauf hin, dass die zum jeweiligen Zeitpunkt der Entscheidung maßgebliche Geschäftsverteilung des Gerichts, die im Verlauf des Kalenderjahres Änderungen erfahren hat, streng beachtet wird und zur Überzeugung der an der Entscheidung beteiligten Richter auch in diesem Fall beachtet worden ist.\n\nSoweit Sie ferner die Begründung des Beschlusses diskutieren möchten, darf ich mich auf den Hinweis beschränken, dass die von Ihnen angesprochene Norm in der Entscheidung nicht zitiert ist. Die Entscheidung war auf den Gesichtspunkt eines fehlenden Anordnungsgrundes, d. h. des Fehlens einer besonderen Eilbedürftigkeit, an die in Fällen einer Vorwegnahme der Hauptsache ganz besondere Anforderungen zu stellen sind, gestützt. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Entscheidung darf ich im Übrigen auf das dem/den unterlegenen Beteiligten offenstehende Rechtsmittel, auf das auch hier zum Abschluss der Entscheidung in der Rechtsmittelbelehrung hingewiesen worden ist, verweisen.\n\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Verwaltungsgericht Gelsenkirchen",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2025-02-04T15:28:27.194977+01:00"
}