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"subject": "Automatische Antwort: [EXTERN] MESTA-Daten, bei denen das Löschen vergessen wurde [#319735]",
"content": "1. Persönliche und vertrauliche Daten\nZum Schutz von persönlichen und vertraulichen Daten sollten Sie grundsätzlich keine Dokumente unverschlüsselt per einfacher („normaler“) E-Mail an die Staatsanwaltschaften versenden. Die Landesregierung und ihre Behörden bieten für eine Übersendung eine verschlüsselte E-Mail-Kommunikation über das De-Mail-Verfahren an.\nHinweise zum De-Mail-Verfahren<https://www.schleswig-holstein.de/DE/Serviceseiten/Impressum/DE_Mail/De_Mail_Hinweise.html>\n\n2. Achtung: E-Mail-Anlagen\nFür alle E-Mails (in Verwaltungs- und Rechtsangelegenheiten) gilt, dass E-Mail-Anlagen nicht eingesehen und aus Gründen der Informationssicherheit und des Datenschutzes gelöscht werden. In E-Mails enthaltenen Links wird nicht gefolgt.\nSehen Sie bitte deshalb von der Verwendung von Dateianhängen und Verlinkungen ab. Eine Bearbeitung Ihrer elektronischen Post ist darüber hinaus nur möglich, wenn diese die folgenden Angaben enthält:\nName, Anschrift, Erreichbarkeit.\n\n3. Verwaltungsangelegenheiten\nDer Kommunikationsweg über „normale“ E-Mail steht für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Auf den Hinweis zum Schutz persönlicher und vertraulicher Daten in Ziff. 1 wird jedoch hingewiesen. Bewerbungen sind ohne E-Mail-Anlagen einzureichen. Sollten weitere Unterlagen zur Bearbeitung der Bewerbung notwendig sein, werden Sie darüber informiert.\n\n4. Rechtsangelegenheiten\nEingaben in Rechtsangelegenheiten per „normaler“ E-Mail sind unwirksam. In Rechtsangelegenheiten (zum Beispiel in Ermittlungsverfahren) können Anträge und Schriftsätze (zum Beispiel Strafanträge, Beschwerden und insbesondere, wenn hierdurch Fristen gewahrt werden sollen) durch Übertragung eines elektronischen Dokuments rechtswirksam nur über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (siehe unten), das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO), das Postfach \"Mein Justizpostfach\" sowie über De-Mail eingereicht werden.\n\nAuf die geltenden Rahmenbedingungen der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische\nBehördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) in der jeweils gültigen Fassung sowie der zugehörigen Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung wird hingewiesen.\n\nDas elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach der Staatsanwaltschaft bei dem\nSchleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist unter der Adresse safe-sp1-1487595101896-016420509 sowie über De-Mail <<E-Mail-Adresse>>\nzu erreichen.",
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