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"subject": "Genehmigung des \"Sondervermögen Abfallwirtschaft Kreis Stormarn\" (SAKS) auf Einrichtung und Ausgliederung auf ein privatrechtliches Unternehmen [#319914]",
"content": "Antrag nach dem IZG-SH/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n(1) alle relevanten Informationen und Dokumente zu Anzeige bzw. Antrag vom November 2003 und Anzeige vom April 2004 wegen der Gründung des sonstigen Sondervermögens \"Sondervermögen Abfallwirtschaft Kreis Stormarn\" und aller hiermit im Zusammenhang stehenden internen Bewertungen. \r\n\r\n(2) Mitteilung darüber, ob die Gründung dieses Sondervermögens in Art und Umfang auf ihre ordnungsgemäße Umsetzung seitdem geprüft wurde ? \r\n(3) Mitteilung darüber, ob Ihnen zur Kenntnis gelangte, daß dieses Sondervermögen weder über einen Werkleiter verfügt oder erfordert und daß im Gegensatz dazu, die Feststellungen und Aussagen der offiziellen und testierten Jahreabschlüsse einen Werkleiter und seinen Lagebericht dokumentieren und in den Prüfungsumfang einbezogen. Der Landkreis selbst widersüpricht damit den Testaten der Jahre 2020-2023 seines eigenen Sondervermögens und zweifelt damit selbst an der Ordnungsmäßigkeit. \r\n\r\n(4) Ich bitte auch um die aufsichtsrechtliche Beurteilung, ob Sie hier aus aufsichtsrechtlicher Sicht Korrekturbedarf sehen. \r\n\r\nBegründung: \r\n1. Am 04.11.2003 erfolgte die Beschlussfassung des Kreistages zur Gründung des Sondervermögens und beauftragte die Anzeige hierüber bei der Kommunalaufsicht. Am 02.04.2024 erfolgte der Kreistagsbeschluss über den die Kommunalaufsicht unverzüglich informiert wurde. \r\n\r\n2. Mit Vorlage 2024/5399 des Kreises Stormarn wurde der Jahresabschluss 2023 inkl. Testat der ATN Treuhand Nord, Kiel vorgelegt und dem Umweltausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. Sowohl dieser JAB als auch die der Vorjahre dokumentieren das Vorhandensein eines Werkleiters, seines Lageberichtes und seiner Unterschriften unter Bezug auf die EigVO\r\n\r\n3. Mit Schreiben vom 04.10.2024, AZ 43411 wird mitgeteilt: \"Das Sondervermögen Abfallwirtschaft wurde auf Grundlage geltenden Rechts als nichtwirtschaftliche Einrichtung mit Genehmigung der Obersten Kommunalaufsicht errichtet. Eine Werkleitung für das Sondervermögen gibt es nicht und ist auch nicht erforderlich\". \r\n\r\n4. Zu vermerken ist auch, daß die Bewirtschaftung des Sondervermögens auf die privatwirtschaftliche Unternehmensorganisation der AWSH GmbH vollständig ausgegliedert wurde, eine gesetzliche Grundlage hierfür jedoch nicht erkenntnlich ist. \r\n\r\n5. Als oberste Kommunalaufsichtsbehörde obliegt es Ihnen nach meiner Kenntnis, Ihnen zugehende Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit oder Rechtmäßigkeit zu prüfen\n\nDies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.\r\n\r\nIch bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nBeat Sanne\n\n\n\n\nAnfragenr: 319914\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/319914/\n\nPostanschrift\nBeat Sanne\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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