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"subject": "Erlass zu Isreal-Fahnen bei pro-Hamas-Demonstrationen [#321878]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nLaut Artikel von Lars Wienand (https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/id_100525050/nrw-polizei-muss-israel-flaggen-bei-palaestinenser-demos-schuetzen.html) gibt es einen Erlass, dass das polizeiliche Vorgehen gegen Träger*innen von Isrealfahnen am Rande einer pro-Hamas-Demo nicht (mehr) unterbunden werden soll. Im Artikel heißt es:\r\n\r\n\"Erlass macht NRW-Polizei Vorgabe zum einheitlichen Handeln\r\n\r\nSchon am 9. August erging deshalb in Nordrhein-Westfalen ein Erlass an die Polizei, wie ein Ministeriumssprecher t-online bestätigte: Wenn blau-weiße Israelsymbolik ein rotes Tuch für die israelfeindlichen und teils antisemitischen Demonstranten ist, dann ist nicht die Fahne das Problem. Die Polizei muss stattdessen gegen diejenigen vorgehen, die aggressiv werden. Ein Ministeriumssprecher zu t-online: \"Das Ministerium hat sämtlichen Kreispolizeibehörden ein einheitliches Handeln vorgegeben.\"\"\r\n\r\nDieser Erlass ist auf der Seite recht.nrw.de nicht verfügbar. Ich bitte daher um Übersendung für meine Verwaltsklagen gegen das Vorgehen der Polizei.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nJannik Rienhoff\n\n\n\n\nAnfragenr: 321878\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/321878/\n\nPostanschrift\nJannik Rienhoff\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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