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    "subject": "AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „MESTA-Daten, bei denen das Löschen vergessen wurde“ [#319735]",
    "content": "Guten Tag << Antragsteller:in >>\r\n\r\nDanke für Ihre Darlegungen und Überlegungen. \r\n\r\nBzgl. des Rechtsweges habe ich noch eine Nachfrage an Sie,\r\nob es Ihrerseits oder Ihnen aus anderer Quelle einen \"Standpunkt\" \r\nzu dem folgenden Zitat aus dem Gesetzes-Kommentar gibt:\r\n\r\n\"Hier ist davon auszugehen,\r\ndass . . . informationspflichtige Stellen nach § 2 Abs. 3 Nr. 1 IZG-SH\r\ninnerhalb eines Monats über Widersprüche entscheiden müssen.\"\r\n(PdK SH A-16, SH_210_2012_0089 § 7 2.1, beck-online)\r\n\r\nMeinen Widerspruch habe ich am 08.11.2024 eingereicht.\r\nFristbeginn ist 09.11.2024 00 Uhr, die Frist läuft bis zum 08.12.2024\r\nda dies jedoch ein Samstag/Sonntag/Feiertag ist,\r\nist Fristende Mo. 09.12.2024 24 Uhr. \r\n\r\nMan/Ich könnte nun bereits am 10.12.2024 Untätigkeitsklage einreichen,\r\nich könnte alternativ aber natürlich auch noch zwei weitere Monate warten,\r\nbis die 3-Monats-Frist aus § 75 VwGO abgelaufen ist. \r\nhttps://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/__75.html\r\n\r\nGibt es vielleicht eine Ihnen bekannte Entscheidung dazu,\r\nwie die 10. Kammer des VG Schleswig hierzu steht?\r\n\r\nMeist erinnere ich nach ein/zwei Monaten noch mal an meine Anfrage\r\nund lege frühestens nach drei Monaten Untätigkeitsklage ein,\r\nich frage mich aber immer wieder,\r\nob dieses Vorgehen so zielführend ist,\r\noder ob nicht irgendein anderes Verfahren sinniger wäre.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen \r\n\r\nDr. << Adresse entfernt >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 319735\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/319735/\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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