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"subject": "Antwort: AW: Antwort: WG: Anzahl der Behandlungsfälle ICD-10 G93.3G, U09.9G und U12.9G [#322806]",
"content": "Lieber << Antragsteller:in >>\n\nSie haben einen Antrag auf Auskunft nach dem Hamburgischen \nTransparenzgesetz (HmbTG) gestellt. Sie beantragen Informationen im \nZusammenhang mit Post-Covid. Wir haben Ihnen bereits die Informationen zu \nden Zeiträumen zur Verfügung gestellt, was uns möglich ist. Wir haben \nIhnen Neudiagnosen mitgeteilt, was bereits bedeutet, dass keine der \nerfassten Diagnosen mehrfach vorkommt, da es sich wie gesagt nur um \nNeudiagnosen handelt..\n\nGemäß § 285 Abs. 1 SGB V dürfen die Kassenärztlichen Vereinigungen \nEinzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse der Ärzte \nnur erheben und speichern, soweit dies zur Erfüllung der folgenden \nAufgaben erforderlich ist: \n\n1. Führung des Arztregisters (§ 95),\n2. Sicherstellung und Vergütung der vertragsärztlichen Versorgung \neinschließlich der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der \nAbrechnung,\n3. Vergütung der ambulanten Krankenhausleistungen (§ 120),\n4. Vergütung der belegärztlichen Leistungen (§ 121),\n5. Durchführung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen (§ 106 bis § 106c),\n6. Durchführung von Qualitätsprüfungen (§ 135b).\n\nInsofern ist es den Kassenärztlichen Vereinigungen untersagt, \nVersichertendaten zu erheben und zu speichern. Für die gesetzlich \nvorgesehene Aufgabe der Überprüfung der Zulässigkeit und Richtigkeit der \nAbrechnung ist dies auch nicht erforderlich. Die KV Hamburg kann daher \nkeine Versichertendaten und Behandlungsfälle auswerten bzw. filtern, so \ndass die von Ihnen begehrten weiteren Informationen von der KV Hamburg \nnicht zur Verfügung gestellt werden können. \n\nIm Übrigen werden gemäß § 13 Abs. 4 HmbTG für alle weiteren als die \nbereits vorgenommenen Amtshandlungen nach dem HmbTG Verwaltungsgebühren \nentsprechend der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen \nTransparenzgesetz (HmbTGGebO) erhoben. Für das Zugänglichmachen von \nInformationen mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand fallen Gebühren zwischen 30 \nund 250 ? an, für die Zugänglichmachung von Informationen mit besonderem \nPrüfungsaufwand fallen Gebühren zwischen 60 und 500 ? an. Für schwarz-weiß \nFotokopien werden ab der elften Kopie 0,15 ? fällig. \n\nHaben Sie noch Fragen? Wir helfen Ihnen unter der u.g. Telefonnummer gern \nweiter! \n\n\nKassenärztliche Vereinigung Hamburg\nRechtsabteilung \nHumboldtstraße 56\n22083 Hamburg\nTel.: 040/22 80 2-0\nFax: 040/22 80 2-420\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\n www.kvhh.de \n\nDiese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte \nInformationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail \nirrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und \n\n\nVon: << Antragsteller:in >>\n<<Name und E-Mail-Adresse>>\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\nDatum: 28.11.2024 13:23\nBetreff: AW: Antwort: WG: Anzahl der Behandlungsfälle ICD-10 \nG93.3G, U09.9G und U12.9G [#322806]\n\n\nGuten Tag,\n\nbitte beachten Sie, dass meine Anfrage sich auf Behandlungsfälle bezieht, \nSie jedoch die Anzahl der Neudiagnosen zur Verfügung gestellt haben. \nAußerdem bezieht meine Anfrage sich auf den Zeitraum 2014 bis 2023 und \nnicht nur 2020-2023 (wobei für U09.9G und U12.9G der Zeitraum vor 2020 \nnicht relevant ist).\n\nWeiterhin bitte ich darum, die Behandlungsfälle so zu filtern, dass die \nBehandlungsfälle auf Jahresbasis gezählt werden, d. h. ein Patient, der in \nmehreren Quartalen eines Kalenderjahres mit derselben Diagnose bei \ndemselben Arzt war, soll nicht als mehrere Behandlungsfälle gezählt \nwerden.\n\nVielen Dank für Ihre Arbeit!\n\nMit freundlichen Grüßen",
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