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"subject": "Werbung für Table Media über Newsletter [#323164]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIm Newsletter des BLE vom 28. November 2024 (Entwaldungsfreie-Produkte-Newsletter Nr. 6: Trilog in Brüssel & KMU-Regeln) wird mit einem Link des BLE: https://news.ble.de/c/45796349/923df8b430d2a-snnt4e direkt zu der Website eines Drittunternehmens \"Table Briefing\" der Medienbranche geleitet: https://table.media/esg/events/esg-table-live-briefing-2/\r\n\r\nEine Anmeldung zur kostenfreien Veranstaltung, die mit der Leiterin Annerose Lichtenstein der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) für das EUDR-Team wirbt, kann nur mit einem vierwöchigen kostenfreien Abo des Medienunternehmens genutzt werden. \r\n\r\nWurde die absichtsvolle Vermischung von Werbung für ein Medienunternehmen und dem öffentlichen Newsletter durch die Bundesbehörde durch den zuständigen Compliance Beauftragten der Behörde geprüft und freigegeben?\r\nIst die direkte Weiterleitung an die Drittanbieter-Website ohne Consent Management mit eingebundenen Google Plugins und Zoom Cookies durch den Datenschutzbeauftragten der Bundesbehörde geprüft und freigegeben worden?\r\nVielen Dank für eine Rückmeldung\r\n\r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nKerstin Ullrich\n\n\n\n\nAnfragenr: 323164\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/323164/\n\nPostanschrift\nKerstin Ullrich\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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