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"subject": "AW: Indizierungs.-und Folgeindizierung und Listenstreichungsentscheidung [#323136]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\ndie gewünschten Entscheidungen wurden bei fragdenstaat hochgeladen.\r\n\r\n\r\n\"Nightmare in a Damaged Brain\" wurde in beiden genannten Versionen als inhaltsgleiche Fassung zu \"Nightmare\" indiziert. Die Listenstreichung erfolgte daher von Amts wegen nach der Listenstreichung von \"Nightmare\". Dazu gibt es also keine ausformulierte Entscheidung.\r\n\r\n\r\n\"Resident Evil Heft 5\" wurde mit E 4963 indiziert und durch Zeitablauf (25 Jahre) gemäß § 18 Abs. 7 Jugendschutzgesetz am 29.11.2024 gestrichen. Auch hier gibt es keine ausformulierte Entscheidung.\r\n\r\n\r\nSchwärzungen betreffen personenbezogene Daten. Gebühren werden nicht erhoben.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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