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"subject": "Gutachten zur Einstufung des AfD-Landesverbands als gesichert rechtsextremistisch [#324117]",
"content": "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir unter Bezugnahme auf https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-brandenburg-verfassungsschutz-102.html Folgendes zu:\r\n\r\nDas Gutachten des LfV zur Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch.\r\n\r\n\r\nIhre Behörde kann sich nicht auf die Bereichsausnahme des § 2 Abs. 5 Nr. 1 AIG berufen, die kein Ausschlussgrund ist.\r\n\r\nEine \"eine ernsthafte und konkrete Gefährdung des Schutzguts, die hinreichend wahrscheinlich ist\" (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. August 2016 – 15 A 2024/13 –, juris, Rn. 53) hinsichtlich § 4 Abs. 1 Nr. 4 AIG ist nicht ersichtlich. Sie ist auch schon deswegen nicht möglich, weil das Gutachten ohnehin bereits veröffentlicht werden sollte, und nur aus politischen - nicht aus Sicherheitserwägungen - zurückgehalten wurde. Eine etwaige Einstufung des Gutachtens steht einer Herausgabe nach der Rechtsprechung des BVerwG ebenfalls nicht entgegen, weil die materiellen Voraussetzungen dafür nicht gegeben sind (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 – 7 C 21/08 –, juris). Vertrauliche Beratungen liegen nach der Rechtsprechung des BVerwG ebenso wenig vor (BVerwG, Urteil vom 2. August 2012 – 7 C 7/12 –, juris, Rn. 26; dasselbe, Urteil vom 30. März 2017 – 7 C 19/15 –, juris Rn. 20).\r\n\r\nIm Übrigen überwiegt das Interesse der Öffentlichkeit an der Bekanntgabe des Gutachtens etwaige Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 2 a.E. AIG. Gleiches gilt für etwaige personenbezogene Daten gem. § 5 Abs. 1 S. 1 a.E. AIG, die jedenfalls teilweise deswegen nicht schutzwürdig sind, weil es sich um Personen des öffentlichen Lebens handelt und das Gutachten ohnehin bald veröffentlicht werden wird. Zahllose Medienberichte zum AfD-Landesverband und der Bundes-AfD dokumentieren darüber hinaus ein besonderes öffentliches Interesse (hierzu VG Düsseldorf, Urteil vom 16. Januar 2023 – 29 K 4407/20 –, juris, Rn. 172ff.). Gerade mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl besteht ein außerordentliches öffentliches Interesse daran zu erfahren, ob ein Landesverband einer teilnehmenden Partei gesichert rechtsextremistisch ist.\r\n\r\nIm Übrigen stimme ich der Schwärzung schutzbedürftiger Passagen oder Inhalte gem. § 6 Abs. 2 AIG zu - soweit diese einschlägig und nicht durch das öffentliche Interesse überwogen werden -, um ein Drittbeteiligungsverfahren zu vermeiden.\r\n\r\nDer Erhebung von Gebühren für meinen Antrag stimme ich zu und bitte gleichzeitig um einen Erlass derselben aufgrund des öffentlichen Interesses.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\n\r\nMit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Bitte berücksichtigen Sie dabei auch das außerordentliche öffentliche Interesse an der Angelegenheit und die Bedeutung für den Bundestagswahlkampf. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nMit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort und Übersendung des Gutachtens per E-Mail bitten, hilfsweise per Fax (siehe unten). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 324117\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324117/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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