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    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 22.12.2024. \r\n\r\nHiermit weise ich Sie darauf hin, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung keine anonymen Anträge bearbeitet. Die ordnungsgemäße Durchführung des Verwaltungsverfahrens setzt die Identifizierung des Antragsstellers voraus (vgl. Urteil des BVerwG vom 20. März 2024, Az. 6 C 8.22). Für die weitere Antragsbearbeitung bitte ich Sie deshalb zur Übermittlung Ihrer Anschrift bis zum 10.01.2025. Sollte ich bis dahin keine Rückmeldung von Ihnen erhalten haben, sehe ich Ihren IFG-Antrag als erledigt an. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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