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"subject": "Erlaubte Computer bzw. Schreibmaschinen, Wordprozessoren, Bürogeräte in Hafträumen für den Strafvollzug bzw. Untersuchungshaft [#324614]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBerichte und Dienstanweisungen zur Nutzungsmöglichkeit von EDV, Bürotechnik, Schreibmaschinen und der gleichen mehr durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nWenn man Dokumentationen über die Haftsituation in Deutschland im Fernsehen sieht, findet man immer, dass die Gefängnisinsassen ihre Briefe mit der Hand mit Stiften auf Papier schreiben müssen. Das ist sehr lästig, wenn es viel zu schreiben gibt, da jemand vielleicht ein Tagebuch führen möchte, oder ein Buch schreiben möchte.\r\nDas geht unmöglich mit Stift und Papier und nach der Haftentlassung kann das niemand sinnvoll einscannen.\r\n\r\nDaher wäre es überaus wünschenswert, wenn die Gefängnisinsassen halbwegs moderne Bürotechnologie benutzen könnten.\r\n\r\nLassen Sie uns mal kurz die *Evolution des Textverfassens* revue passieren.\r\n1. Schreibmaschinen.\r\n2. In den 1980ern gab es computerisierte Schreibmaschinen / \"Wordprocessor\" z.B. von IBM und Olivetti, teilweise mit kleinem Monitor und Editorfunktion\r\n3. In den 1980ern kamen Programme wie Wordstar auf, welche es auf einem IBM-PC-Kompatiblen Rechner unter DOS erlaubten, ganze Bücher zu schreiben.\r\n4. In den 1990ern kamen graphische Betriebssysteme wie Microsoft Windows mit Microsoft Word und anderen Programmen, auch Wordstar auf.\r\nVon Apple gab es MacOS und ähnliche Schreibprogramme.\r\nDie Schnittstelle zum Drucker war hier meist der Parallel-Port.\r\nEs wurde mit Disketten gearbeitet, um Daten auszutauschen.\r\n6. Der Rest ist jedem bekannt, es gab immer modernere Betriebssysteme und Programme wie Microsoft Office, Star-Office (für Linux, Windows und mehr)\r\nDisketten wurden für den Datenaustausch durch USB-Sticks ersetzt.\r\n\r\nNun möchte ich fragen, welche Technologiestufe den Gefängniss-Insassen erlaubt werden kann, damit sie ihre Briefe, Tagebücher, Romane oder was sie sonst so schreiben wollen, unter halbwegs zivilisierten Bedingungen erstellen können.\r\n\r\nWeiterhin wäre wichtig zu erfahren, welche Datenträger den Gefängnisinsassen erlaubt werden können. Disketten sind schwer verfügbar und entsprechend teuer.\r\n\r\nIch würde anregen wollen, einen Verein, vielleicht den CCC oder den Verein Digitalcourage, ehemals FoeBuD, mit der Erstellung einer Software-Kollektion zu erstellen, die auf Rechnern, die Gefängnisinsassen erlaubt werden, zum Einsatz kommen kann.\r\n\r\nDiese Kollektion könnte seitens des Ministeriums geprüft und genehmigt werden, falls ein solcher Schritt erforderlich sein sollte.\r\nHier wäre es wichtig zu erfahren, ob und in wie weit die Software für Gefängnisinsassen geprüft und freigegeben werden muss. Entsprechende Dokumente und Berichte hierzu werden mit dieser Anfrage ebenso angefragt.\r\n\r\nEs ist klar, das Sie den reinen Offline-Betrieb, also ohne jede Verbindung zum Internet oder sonstiger Umwelt anstreben, um die Steuerung illegaler Machenschaften von kriminellen Vereinigungen unterbinden wollen.\r\nDas ist einzusehen, und spricht nicht gegen die Nutzung von Computern. In den 1980ern wurden die meisten DOS-Rechner nur offline benutzt, und Daten wurden per Diskette ausgetauscht.\r\n\r\nDie Anregung und Anfrage, ob diese Art der Rechner-Nutzung durch Gefängnisinsassen zulässig wäre, und warum nicht beziehungsweise warum ja entspräche etwa der folgender Situation:\r\n\r\nEine Mannschaft in einem bemannten Weltraum-Fernmission darf einen Computer mitnehmen, und hier alles relevante mitnehmen das sie die nächsten Jahre benötigt. Und hier wird sorgsam ausgewählt werden müssen.\r\n\r\nDazu vergleichbar ist die Situation eines Gefängniss-Insassen der z.B. einem dazu geeigneten Verein erstelltes Gefängnis-Linux auf einem Laptop für den reinen Offline-Betrieb mitnehmen darf.\r\n\r\nWelche Gründe würden gegen ein Gefängnis-Linux sprechen?\r\nWelche Rechner würden den Gefängniss-Insassen erlaubt werden können?\r\nWelche der oben genannten Evolutionsstufen der Textbearbeitung könnte ohne größeren Aufwand den Gefängnisinsassen erlaubt werden? Vielleicht ein PC mit DOS und einigen Programmen?\r\n\r\nDaher meine Frage, was spricht gegen die Nutzung von Rechnern durch Gefängnisinsassen? Welche Sorte Rechner mit welchen Schnittstellen und welchen Betriebssystemen wäre für die Gefängnisinsassen zulässig?\r\n\r\nEs wird daher um eine technisch und juristisch gute Begründung für das Verbot bzw. für die Zulassung der Nutzung von EIGENER Büro-Technik und Rechnern durch Gefängnisinsassen in ihren Zellen gebeten.\r\n\r\nWelche der obigen *Evolutionsstufen des Textverfassens* wären aus Sicht der JVA den Gefängnisinsassen leicht als erster Schritt zu gestatten?\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSascha Ganghofer\n\n\n\n\nAnfragenr: 324614\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324614/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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