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    "content": "Az: PKII4.12017/1#1 - << Antragsteller:in >> , << Antragsteller:in >>\nGuten Tag,\nich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage, welche Sie an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gerichtet haben. Diese möchte ich wie folgt beantworten: 1. Wenn für ein neues Ausweisdokument (z.B. elektronischer Reisepass) Fingerabdrücke benötigt werden, werden diese direkt bei der Beantragung imm Bürgerbüro aufgenommen. Dafür werden spezielle Fingerabdruck-Scanner verwendet. Zur Aufnahme des Fingerabdrucks muss man den Finger auf die Aufnahmefläche des Scanners legen. Eine Software überprüft, ob der Finger richtig aufliegt. Es ist wichtig, dass die im Ausweisdokument gespeicherten biometrischen Merkmale ein Mindestmaß an Qualität nicht unterschreiten. In verschiedenen Technischen Richtlinien des BSI, der ISO und der ICAO werden daher einheitliche Vorgaben gemacht, wie die Erfassung der Merkmale ablaufen und die Qualität geprüft werden muss (z.B. TR 03121 ( https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Technische-Richtlinien/TR-nach-Thema-sortiert/tr03121/tr-03121.html )– Biometrics in public sector applications).\n2. Die Fingerabdruckdaten verbleiben bis zur Aushändigung des Ausweises an den Antragsteller temporär in der Passbehörde. Den gesetzlichen Bestimmungen (§ 16 Passgesetz; § 26 Personalausweisgesetz) entsprechend werden\ndie Fingerabdrücke sowohl beim Passproduzenten (Bundesdruckerei GmbH) als auch in der\nPassbehörde spätestens mit Ausgabe des Ausweises an die Bürgerin / den Bürger\nunwiderruflich gelöscht. Eine bundesweite biometrische Datenbank ist gesetzlich nicht\nvorgesehen.\n3. Involviert in den \"Beantragungsprozesses\" ist immer das jeweilige Bürgerbüro und die Bundesdruckerei.\nAnsonsten gilt, dass die im Chip gespeicherten Daten nur zum Zwecke der\nÜberprüfung der Echtheit des Dokuments oder der Identität des Passinhabers ausgelesen\nund verwendet werden dürfen. Ausschließlich nachfolgend aufgeführte öffentliche Stellen dürfen zu\noben genannten Zwecken Fingerabdrücke auslesen:\n- Polizeivollzugsbehörden,\n- Zollverwaltung,\n- Pass- und Personalausweisbehörden,\n- Meldebehörden.\n\n4. Zuständig für die Herstellung des Ausweises ist die Bundesdruckerei als Pass- und Personalausweisproduzent.\n5. Sie gesetzliche Regelungen in Nr. 2.\nIch wünsche Ihnen alles Gute!\nMit freundlichen Grüßen",
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