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    "subject": "AW: [EXTERN] Zusendung von Vorschriften aus der Katastrophenhilfe [#324649]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Schulze, \r\n \r\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 29.10.2024.\r\n \r\nSie beantragen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) folgende Vorschriften:\r\nKatS-Dv 281 \"Behelfsbrückenbau\"\r\nSonderteil 35 des THW-Handbuchs \"Grundlagen des Messens und Vermessens\"\r\n \r\nLeider können wir Ihnen diese Daten nicht zur Verfügung stellen. Dem BBK liegen die erbetenen Informationen nicht vor.\r\n\r\nIm Vorwort der Katastrophendienstvorschrift (KatS-DV) 280 : Stegebau werden folgende Dienstvorschriften erwähnt: KatS-Dv 277: Das Leichtmetallfähren- und Brückengerät, KatS-DV 278: Fährenführer und KatS-DV 281: Behelfsbrückenbau. Von diesen Dienstvorschriften gibt es in der Fachinformationsstelle (FIS) jedoch keine Exemplare. \r\n\r\nDen Sonderteil 35 des THW-Handbuchs \"Grundlagen des Messens und Vermessens\" gibt es in der FIS nur in gedruckter Form. Eine PDF-Ausgabe liegt uns nicht vor und darf aufgrund der Vorschriften des Urheberrechts auch nicht von uns erstellt werden. \r\n\r\nBitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (Herr Schulze), die Ihnen ggf. weiterhelfen können. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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    "sender": "Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe",
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