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Die zusätzliche Belastung durch die Umlage der Grundsteuer verschärft diese Situation – insbesondere in Ballungsräumen, wo die Mietpreise ohnehin auf einem sehr hohen Niveau liegen.\r\n\r\n2. Unausgewogene Lastenverteilung:\r\nDie Grundsteuer dient der Finanzierung öffentlicher Infrastruktur und Dienstleistungen, von denen alle Bürger profitieren. Es ist jedoch fragwürdig, diese Steuer auf Mieter abzuwälzen. Vermieter verfügen in der Regel über höhere finanzielle Ressourcen und generieren Einnahmen aus der Vermietung. Daher erscheint es gerechter, wenn Vermieter die Grundsteuer direkt tragen, statt diese Kosten an Mieter weiterzugeben, die oft finanziell stark belastet sind.\r\n\r\n3. Förderung sozialer Gerechtigkeit:\r\nDie Abschaffung der Möglichkeit, die Grundsteuer auf Mieter umzulegen, würde zu einer gerechteren Verteilung der Wohnkosten führen. Vermieter wären angehalten, diese Kosten in ihrer Kalkulation zu berücksichtigen. Gleichzeitig könnte dies den Druck auf Mietpreise verringern, da keine Anreize mehr bestehen, die Grundsteuer weiterzugeben.\r\n\r\n4. Dringender Handlungsbedarf:\r\nAngesichts der angespannten Wohnsituation in vielen Städten halte ich es für dringend notwendig, die finanzielle Belastung für Mieter zu reduzieren. Die derzeitige Praxis, die Grundsteuer auf Mieter umzulegen, erscheint als zusätzlicher und vermeidbarer Kostenfaktor, der abgeschafft werden sollte, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.\r\n\r\nFazit:\r\nDie Abschaffung der Umlage der Grundsteuer auf Mieter ist ein wichtiger Schritt, um die Wohnkosten in Deutschland zu senken und soziale Gerechtigkeit zu fördern. Vermieter sollten diese Steuer selbst tragen und nicht auf die ohnehin stark belasteten Mieter abwälzen.\r\n\r\nKönnten Sie mir bitte mitteilen, ob es bereits Bestrebungen gibt, diese Praxis gesetzlich zu ändern, oder ob hierzu weitere Schritte geplant sind? Falls möglich, bitte ich zudem um Einsicht in entsprechende Stellungnahmen oder Unterlagen.\r\n\r\nVielen Dank für Ihre Unterstützung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nTobias Kinateder\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nTobias Kinateder\n\n\n\n\nAnfragenr: 324874\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324874/\n\nPostanschrift\nTobias Kinateder\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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