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    "subject": "AW: Kleine Anfrage im hessischen Landtag Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung [#321845]",
    "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich bitte die verzögerte Beantwortung Ihrer Anfrage zu entschuldigen.\r\n\r\nIn Ihrer Anfrage nehmen sie Bezug auf die folgende kleine Anfrage im hessischen Landtag: Drucksache 21/653: Schutz der Bevölkerung [#321845] und bitten um \"… Informationen über Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen, um insbesondere vulnerable Gruppen vor Ort zu schützen, die aufgrund der Erkenntnisse aus der oben genannten Drucksache notwendig scheinen.\"\r\n\r\nMit ihrem Auskunftsersuchen beziehen sie sich auf die Rechtsvorschriften des HDSIG, des HUIG sowie des HUIG, die hessische Landesbehörden betreffen.\r\n\r\nIch weise sie höflichst daraufhin, dass kein Auskunftsanspruch des § 85 HDSIG besteht, da gem. § 81 Abs. 2 Nr.1 HDSIG u.a. Polizeibehörden von der Auskunftspflicht ausgenommen sind. \r\n\r\nZudem handelt es sich bei Ihrer Anfrage erkennbar nicht um Umweltinformationen im Sinne des HUIG (§2 Abs. 3 HUIG) bzw. nicht um eine Anfrage von Informationen, die im Anwendungsbereich des VIG liegen, dessen Ziel es gem. § 1 VIG ist, den Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden oder unsicheren Erzeugnissen zu schützen. Somit besteht ebenfalls kein Auskunftsanspruch nach dem HUIG sowie dem VIG.\r\n\r\nDa auch keine sonstigen Rechtsgrundlagen einer Auskunftspflicht dieses explizit den sicherheitsbehördlichen Bereich betreffenden Auskunftsersuchen ersichtlich sind, muss ich Ihnen mitteilen, dass Ihnen die angeforderten Informationen nicht zur Verfügung gestellt werden.\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
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    "sender": "Polizeipräsidium Mittelhessen",
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