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    "subject": "Re: DE-Mail-Erreichbarkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften[#322156] - BMJ-ID: [46405002]",
    "content": "Sehr geehrter Herr [geschwärzt],\n\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 14. November 2024. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Auskunft in der Sache selbst. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen.\n \nVorab bitte ich die verspätete Antwort zu entschuldigen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) erhält täglich eine Vielzahl von Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums sind bestrebt, diese Anfragen möglichst schnell und präzise zu beantworten. Hauptaufgabe des Ministeriums ist es jedoch im Rahmen der Arbeit der Bundesregierung an der Gesetzgebung mitzuwirken. Daraus resultiert leider eben manchmal auch, dass die Anliegen der Bürger, so wie Ihres, verspätet beantwortet werden. \n\n\nIn Bezug auf Ihr Anliegen möchte ich Ihnen ganz allgemein Folgendes mitteilen:\n\n\nMit dem stetigen Ausbau der EGVP-Infrastruktur stehen als sichere Übermittlungswege die bereits etablierten besonderen elektronischen Behördenpostfächer (beBPo) und für Bürgerinnen und Bürger die besonderen elektronischen Bürger- und Organisationspostfächer (eBO) sowie das kostenlose „Mein Justizpostfach“ (MJP) zur Verfügung.\n\nDie Kommunikation zwischen den Postfächern der Justiz, den sogenannten Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfächern (EGVP), und den De-Mail-Postfächern erfolgt über einen speziellen Wandlungsdienst, der Nachrichten zwischen den beiden Systemen automatisch umwandelt. Beim Versand einer De-Mail an die Justiz wird diese in ein passendes EGVP-Format gewandelt und sicher zugestellt. Umgekehrt werden Antworten aus dem justizseitigen System in De-Mails umgewandelt und an ein De-Mail-Postfach geschickt. Dieser Wandlungsprozess stellt sicher, dass unterschiedliche technische Standards der beiden Systeme überbrückt werden, ohne dass die Sicherheit oder der Beweiswert der Nachrichten beeinträchtigt wird.\n\nIm Zuge der Diensteinstellung des De-Mail-Anbieters 1  1 zum 30. November 2024 können die De-Mail-Adressen der Justiz nicht weiter verwaltet werden. Da auch der technische Betrieb des Wandlungsdienstes ab diesem Zeitpunkt nicht mehr mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand umsetzbar wäre, musste dieser ebenfalls eingestellt werden.\n\nUm den aktuellen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs Rechnung zu tragen, wird eine zeitnahe Abschaffung von De-Mail als sicherer Übermittlungsweg in den Verfahrensordnungen angestrebt (siehe hierzu den Gesetzentwurf zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit; Bundestagsdrucksache 20/13082). Denn der Anteil der De-Mail-Nachrichten am gesamten elektronischen Rechtsverkehr ist bundesweit überaus gering. Im Jahr 2023 lag der prozentuale Anteil von De-Mail-Nachrichten im Verhältnis zur Gesamtzahl der bei Gericht eingehenden Nachrichten im EGVP bei lediglich 0,299 Prozent. Hinzu kommen administrative und kostenintensive Auf-wände zum Erhalt der De-Mail als sicherer Übermittlungsweg.\n\nÜber den Fortgang des o. g. Gesetzgebungsverfahrens können Sie sich unter folgendem Link informieren: https://dip.bundestag.de/vorgang/gesetz-zur-entwicklung-und-erprobung-eines-online-verfahrens-in-der-zivilgerichtsbarkeit/315283.\n\n\nIch  hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften behilflich gewesen zu sein.\n\n \nMit freundlichen Grüßen\nIm Auftrag \nIhr Bürgerdialog\n\n_________________________________\nBundesministerium der Justiz\nReferat Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerdialog\nMohrenstraße 37, 10117 Berlin\nTelefon: (030) 18 580-0\nFax: (030) 18 580-9525\nE-Mail: buergerdialog@bmj.bund.de\n\n\nDatenschutzhinweis:\nWir verarbeiten im Zusammenhang mit Eingaben und Anfragen ausschließlich solche Daten, die notwendig sind, um mit Ihnen zu kommunizieren und um das Verwaltungshandeln des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ordnungsgemäß zu dokumentieren. Hierzu gehören insbesondere jene personenbezogenen Informationen (u.a. Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Kontakt usw.), die wir unmittelbar von Ihnen selbst erhalten haben. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrnehmung unserer Aufgaben erforderlich (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 des Bundesdatenschutzgesetzes).\nWeitere Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch das BMJ finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bmj.de. Hier finden Sie u.a. auch nähere Erläuterungen zu Ihren Rechten sowie weiterführende Kontakt- bzw. Beschwerdemöglichkeiten.\n\n\n \n\n\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\nVon: [geschwärzt] [#322156] <[geschwärzt]>\nGesendet: Donnerstag, 14. November 2024 17:12\nAn: IFG, Postfach <[geschwärzt]>\nBetreff: DE-Mail-Erreichbarkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften [#322156]\n\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAuskunft, ab welchen Zeitpunkt, mit einer erneuten Erreichbarkeit der Staatsanwaltschaften und Gerichte in Deutschland, auf dem gesetzlich vorgesehenen sicheren Übermittlungsweg \"DE-Mail\", zu rechnen ist.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um eine ausführliche Begründung.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n\n\nAnfragenr: 322156\nAntwort an: [geschwärzt]\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\nPostanschrift\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n\n--\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/",
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