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"subject": "Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und die Pflege der Webseite \"Verwaltungsvorschriften im Internet\" [#320674]",
"content": "Klassifizierung: ÖFFENTLICH / PUBLIC/PersDat Schutzbereich 1\r\n\r\nBMVg RO I 1\r\n\r\nAz 39-22-17/A5/V918\r\n\r\n\r\nBetreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\n\r\nBezug: Ihr Antrag vom 24. Oktober 2024 (s.u.)\r\n\r\n\r\nSehr geehrter Herr Ullrich,\r\n\r\n\r\nich komme zurück auf Ihre auf das IFG gestützten Anfrage vom 24. Oktober 2024 (Bezug). Hierzu erhalten Sie folgende Informationen:\r\n\r\n\r\nVerwaltungsvorschriften des GB BMVg werden auf Grund der Innengerichtetheit dieser nur in Ausnahmefällen veröffentlicht.\r\n\r\nDiese Veröffentlichung erfolgt nach der folgenden Vorgabe in der Allgemeinen Regelung (AR) A-550/1 „Regelungs- und Formularmanagement“ Nr. 742:\r\n\r\n„In die Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund = „Verwaltungsvorschriften im Internet“) werden Verwaltungsvorschriften aufgenommen, die von der Bundesregierung oder den obersten Bundesbehörden erlassen und im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger, im elektronischen Bundesanzeiger oder im GMBl veröffentlicht wurden. Dies ist durch die Herausgebende Stelle bei der Zentralen Stelle RegMgmt zu veranlassen.“\r\n\r\nDiese „Veranlassung“ erfolgt mit genutzten Standardverfahren (Aufgabensteuerung), deshalb sind in diesem Zusammenhang keine weiteren Vorgaben notwendig. Die Entscheidung dazu, ob eine Veröffentlichung neben den o.a. auch in der DB VwV Bund erfolgt, obliegt den jeweiligen herausgebenden Stellen. Daran anschließend wird eine E-Mail mit dem jeweiligen zu veröffentlichenden Dokument und einem durch die JURIS GmbH vorgegebenen Begleitzettel an eben diese versandt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2025-01-21T18:10:55.823592+01:00"
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