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"content": "Sehr <Information-entfernt>\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail.\r\n\r\nDas Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Sie stellen jedoch eine konkrete Frage, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen mit einem – u. U. gebührenpflichten – förmlichen Bescheid beantwortet werden können.\r\n\r\nBitte wenden Sie sich ggf. direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular oder per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>>. Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung mit einer Ticketnummer, die Ihnen eventuelle spätere Nachfragen erleichtert.\r\n\r\nEine Übersicht der Reisen von Außenministerin Baerbock finden Sie übrigens auf der Webseite des Auswärtigen Amts: https://www.auswaertiges-amt.de/de/aamt/reisen-von-aussenministerin-baerbock\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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