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    "content": "Guten Tag,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort vom 3. Januar 2024.\r\n\r\nAllerdings haben Sie leider offenbar mein Anliegen missverstanden.\r\n\r\nMeine Anfrage war ein Antrag auf Informationszugang nach dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG). Als bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts fällt auch die Techniker Krankenkasse unter dieses Gesetz.\r\n\r\nDer Antrag auf Informationszugang bezieht sich auf die Datenschutz-Folgenabschätzung (für TK-Bonusprogramm und TK-Fit) nach Artikel 35 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).\r\n\r\nDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat eine Liste von Vorgängen erstellt, für die in jedem Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Diese ist unter https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Muster/Liste_VerarbeitungsvorgaengeArt35.pdf?__blob=publicationFile&v=7 veröffentlicht.\r\n\r\nDanach ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, wenn mindestens zwei der dort genannten neun Kriterien zutreffen. Das dürfte hier der Fall sein: \r\n\r\n- Die Verarbeitung umfasst eine Bewertung oder Einstufung der Betroffenen (insbesondere in Bezug auf die Gesundheit) (Nr. 1)\r\n- Die Verarbeitung umfasst eine automatisierte Entscheidungsfindung (im Sinne von Nr. 2)\r\n- Die Verarbeitung hat die Beobachtung, Überwachung oder Kontrolle von Betroffenen zum\r\nZiel (mittels Fitness-Trackern) (Nr. 3).\r\n- Es werden Gesundheitsdaten im Sinne des § 67 Absatz 1 SGB X verarbeitet (Nr. 4 lit b).\r\n- Es werden Daten in großem Umfang verarbeitet (Nr. 5).\r\n\r\nIch gehe also davon aus, dass eine Datenschutz-Folgeabschätzung erstellt wurde und vorliegt.\r\n\r\nMeinen Antrag auf Informationszugang halte ich weiterhin aufrecht.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n[geschwärzt]\n\n\n\n\nAnfragenr: 294984\nAntwort an: [geschwärzt]\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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