GET /api/v1/message/963446/?format=api
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    "subject": "Gesichtserkennung an Bahnhöfen mit neuen Kameras im Donut-Format [#324977]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAn verschiedenen Bahnhöfen fallen neue Überwachungskameras auf, die wie Donuts aussehen und aus mehreren Kameras bestehen, die im Kreisring verteilt sind. \r\nDiese Kameras wurden montiert, obwohl schon alte Kameras verbaut sind.\r\n\r\n\r\nNun stellt sich die Frage wozu diese dienen?\r\nDer Verdacht ist, dass Gesichtserkennungs-Software benutzt werden soll, sodass es möglich ist, Bewegungsprofile zu erstellen: Wer ist wann wo eingestiegen und wo ausgestiegen?\r\nAuffälligkeiten wie das Unterbrechen einer Pendler-Routine, warum fährt der am Mittwoch nicht wie üblich zur Arbeit können erkannt werden.\r\n\r\nDas Ausspionieren unschuldiger Bürger wäre sicher nicht verhältnismäßig.\r\n\r\n\r\nDie Fragen:\r\nWelche Auflösungen haben die eingesetzten Kameras?\r\nGibt es Image-Stiching? Werden Einzelbilder zu großen Gesamtbildern zusammengesetzt?\r\nFindet ein automatischer Abgleich mit Personalausweis/Reisepass-/Führerschein-/Sonstigen Bildern statt?\r\nWerden Personen automatisch identifiziert?\r\nWas geschieht mit den Daten?\r\nWie lange werden Videoaufnahmen gespeichert?\r\nWer hat Zugriff auf die Videoaufnahmen?\r\n\r\nEs fällt auf, das manche Kameras mit Müllsäcken verhängt sind. Man könnte meinen, dass irgendwelche Genehmigungen fehlen.\r\nWelche Genehmigungen sind hier erforderlich?\r\n\r\nEs wird um die Ausschreibungsunterlagen zu der Ausstattung der Bahnhöfe mit neuen Kameras gebeten.\r\n\r\nWie weicht die heutige Rechtslage von der im unten verlinkten Artikel beschriebenen Rechtslage ab?:\r\nhttps://tarnkappe.info/artikel/it-sicherheit/datenschutz/wegen-noch-offener-fragen-gesichtserkennung-vorerst-vom-tisch-41371.html\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nStefan Müller\n\n\n\n\nAnfragenr: 324977\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324977/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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