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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail, die uns zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde. Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrages vom 04.01.2025. Wir legen Ihren Antrag als Antrag nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aus, da die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes (UIG) und des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) nicht eröffnet sind. Bei den von Ihnen begehrten Informationen handelt es sich nicht um Umweltinformationen im Sinne des § 2 Absatz 3 UIG und auch nicht um Informationen im Sinne des § 1 VIG.\r\n\r\nSie schreiben, dass Sie die Prüfentscheidung der Bundesnetzagentur zur Sperrempfehlung der CUII für \"Libgen\", die am 19.12.2024 veröffentlicht wurde, sowie die vollständige Anfrage der CUII, die dieser Prüfentscheidung zugrunde liegt, einschließlich aller Anlagen und Begründungen, begehren. Bisher haben wir es bei IFG-Anträgen immer so gehandhabt, dass wir die Stellungnahme der BNetzA und unseren internen Prüfbericht gebührenfrei zur Verfügung gestellt haben. Hierbei handelt es sich um einfache Auskünfte, die gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei sind. Das kann ich auch Ihnen anbieten. Sofern Sie alle Unterlagen der CUII inkl. der Empfehlung selbst begehren, so betrifft das einen hohen Umfang von Unterlagen. Diese sind dann keine einfachen Auskünfte mehr und wären zu vergebühren. Die exakte Höhe der Gebühren kann ich jetzt noch nicht bestimmen, sie richtet sich nach dem Aufwand der Drittbeteiligung. Ich verweise Sie bezüglich der Gebühren auf die Informationsgebührenverordnung – IFGGebV, verfügbar unter IFGGebV - Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (gesetze-im-internet.de) ). Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie trotzdem daran festhalten wollen, die vollständige Akte zu erhalten. \r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Bitte richten Sie diese an das Postfach (<<E-Mail-Adresse>>) . Dieses wird von mir und meinen KollegInnen gepflegt und Ihre Antwort kann direkt zugeordnet werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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