GET /api/v1/message/963822/?format=api
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Content-Type: application/json
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    "subject": "Ihr IFG-Antrag vom 11.12.2024",
    "content": "Sehr geehrter Herr van der Horst,\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. Dezember 2024 (Anfragenr: 323873).\r\n\r\nSie bitten das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) um Auskunft nach § 1 IFG zu \"Verzugsstrafen\" für die Jahre 2021, 2022 und 2023.\r\n\r\nDen Begriff \"Verzugsstrafen\" gibt es im Steuerrecht nicht, daher bitte ich um Mitteilung, ob mit diesem Begriff:\r\n\r\n1) Säumniszuschläge nach § 240 Abgabenordnung (AO) oder\r\n2) Verspätungszuschläge nach § 152 AO \r\n\r\ngemeint ist. \r\n\r\nSofern sich Ihre Anfrage auf die Säumniszuschläge / Verspätungszuschläge aus der Einkommensteuer beziehen, teile ich Ihnen mit, dass diese Daten nicht im BZSt vorliegen, da es sich um Daten der Landesfinanzverwaltungen handelt.\r\n\r\nDes Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bearbeitung Ihre IFG-Antrages nach § 10 IFG i. V. m. § 1 Abs. 1 Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) und der Anlage zur IFGGebV zu einer Festsetzung von Gebühren führen kann.\r\n\r\nUm Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können bzw. für eine mögliche Festsetzung von IFG-Gebühren, bitte ich um Mitteilung Ihrer zustellfähigen Anschrift.\r\n\r\nWeiterhin bitte ich um Mitteilung bis zum 3. Februar 2025, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten möchten. Sofern ich keine Rückmeldung von Ihnen erhalten sollte, sehe ich Ihren Antrag als erledigt an.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "Ihr IFG-Antrag vom 11.12.2024"
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    "sender": "Bundeszentralamt für Steuern",
    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2025-02-24T15:02:08.040779+01:00"
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