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    "subject": "AW: Beschlussvorlagen und sonstige Dokumente zu Entscheidung 3 und 4 der 5G Auktion [#31028]",
    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nmit E-Mail vom 25.06.2018 haben Sie hier einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt.\n\nSie beantragen Zugang zu sämtlichen Dokumenten, die in Vorbereitung der Teilentscheidungen der Präsidentenkammer über die Vergabebedingung (III) und Auktionsregeln (IV) zur anstehenden 5G-Versteigerung bei der Bundesnetzagentur entstanden sind. Sie begehren außerdem Zugang zu einer in den Medien aufgegriffenen Beschlussvorlage für die Sitzung des Beirats bei der Bundesnetzagentur am 25.06.2018.\n\nErlauben Sie mir zu Ihrem Antrag die folgenden Hinweise:\n\nBei der Vorbereitung der Entscheidungen III und IV handelt es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren. Akteneinsicht und Informationszugang kann in einem solchen Verfahren nur für Verfahrensbeteiligte gewährt werden (§ 29 VwVfG). Anträge auf Informationszugang von Nichtbeteiligten sind allenfalls nach dessen Abschluss denkbar.\nDarüber hinaus enthalten die Dokumente, in die Sie Einsicht nehmen möchten, zahlreiche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (BUG). Ein Zugang zu diesen Informationen wäre nur nach Einwilligung der betroffenen Unternehmen zulässig. Alternativ müssten sämtliche BUG vor einer Einsichtnahme mit erheblichem Verwaltungsaufwand aus den Dokumenten entfernt werden. Ich weise darauf hin, dass hierfür nach der Informationsgebührenverordnung Gebühren in Höhe von bis zu 500 Euro zu erheben sind. In jedem Fall müsste allen betroffenen Unternehmen außerdem die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.\n\nAngesichts dessen gebe ich zu Bedenken, dass die Informationen ohnehin zum größten Teil öffentlich im Internet einsehbar sind. Ich darf in diesem Zusammenhang auf die Internetseite www.bnetza.de/mobilesbreitband hinweisen, auf der Sie zahlreiche der mit Blick auf die 5G-Versteigerung entstandenen Konzepte, Entwürfe und die jeweiligen Stellungnahmen der interessierten Kreise einsehen können. Sofern Sie explizit auf den Beschluss des Beirats vom 25.06.2018 Bezug nehmen, erlaube ich mir den Hinweis auf die Internetseite www.bnetza.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/BeiraeteAusschuesse/Beirat/Beschluesse/beschluesse-node.html, auf der der Beschluss nunmehr veröffentlicht ist.\n\nIch bitte um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag vom 25.06.2018 mit Blick auf die oben ausgeführten Erwägungen aufrechterhalten.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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    "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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