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"subject": "Beschwerde 251/2025/KW",
"content": "Entscheidung darüber, wie die Europäische Kommission mit einem Antrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems umgegangen ist\n\n\nSehr geehrter Herr Semsrott,\nSie haben vor Kurzem eine Beschwerde bei der Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht. Ihre Beschwerde betraf das Versäumnis der Europäischen Kommission Ihren Zweitantrag auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Kommission hinsichtlich der Durchführung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, insbesondere aller Briefe der Kommission zur GEAS-Durchführung an EU-Mitgliedsstaaten, zu beantworten.\nWir stellen fest, dass die Kommission Ihnen in der Zwischenzeit geantwortet hat. Es liegen daher keine ausreichenden Gründe für die Einleitung einer Untersuchung vor.\nBitte beachten Sie, dass sich diese Untersuchung ausschließlich mit dem Versäumnis der Kommission, Ihnen auf ihren Zweitantrag zu antworten, befasst hat. Sofern Sie mit dem Inhalt der zwischenzeitlich erhaltenen Antwort unzufrieden sind, können Sie erneut eine Beschwerde bei der Bürgerbeauftragten einlegen. Ein erneutes Anhängen der betroffenen Dokumente ist dafür nicht nötig. Ein Verweis auf das vorliegende Aktenzeichen wäre insoweit ausreichend.\n\nMit freundlichen Grüßen,",
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"sender": "Europäischer Bürgerbeauftragte",
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