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    "subject": "Ihre Anfrage an die Hochschule Koblenz bezüglich \"Vorträge bei IT-Messe IT2KO-2017 durch Professoren der Uni Koblenz\"",
    "content": "Der Landesbeauftragte für den Datenschutz\nund die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz\n\nInternet:\twww.datenschutz.rlp.de\nE-Mail:\t\t<<E-Mail-Adresse>>\nTelefon:\t(06131) 208 2449\nTelefax:\t\t(06131) 208 2497\n\nDatum:\t\t11.07.2018\nGesch.Z.:\t4.03.18.070\n\t     \nIhr Zeichen:\t\n\n\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\nIhre Anfrage an die Hochschule Koblenz bezüglich \"Vorträge bei IT-Messe IT2KO-2017 durch Professoren der Uni Koblenz\"\n\n\nSehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,\n\neine Rückfrage bei der Hochschule Koblenz ergab, dass die bei fragdenstaat.de für die Hochschule Koblenz hinterlegte E-Mailadresse nicht korrekt war und daher keine Bearbeitung Ihrer Anfrage erfolgte. Ich habe mich diesbezüglich bereits mit der Betreiberin der Plattform fragdenstaat.de in Verbindung gesetzt und um Korrektur der Kontaktdaten gebeten. Die Korrektur ist zwischenzeitlich erfolgt. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Anfrage zu wiederholen.\n\nNach dem Willen des Gesetzgebers ist eine Voraussetzung für die Bearbeitung eines Antrags nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) die Preisgabe der Identität  der antragstellenden Person (§ 11 Abs. 2 S. 1 LTranspG). Hierzu ist die Angabe des Namens und der Anschrift erforderlich (vgl. VV zum LTranspG vom 24.11.2017, einsehbar unter: https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/informationsfreiheit/) Ist die Identität nicht erkennbar, muss der Antrag nicht bearbeitet werden. Sofern kann Ihnen der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) nur effektiv weiterhelfen, wenn Sie dieser Verpflichtung nachkommen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob die begehrten Unterlagen z.B. vorab öffentlich ausgelegt oder in einem Vortrag verwendet wurden. Im Rahmen eines Einzelantrags nach dem LTranspG ist die Identität preiszugeben. Lediglich bei präsenten Informationen zu einem Antrag (z.B. mündliche Nachfrage von Öffnungszeiten bei einer Behörde) kann auch ohne Nachfrage bezüglich der Identität unkompliziert eine unmittelbare Auskunft erteilt werden, sofern offenkundig weder Dritte noch entgegenstehende Belange betroffen sind.\n\nWie bereits mit Schreiben vom 14.06.2018 mitgeteilt, stehen Ihrem Auskunftsersuchen gegebenenfalls in § 16 LTranspG normierte Belange entgegen.\n\nIch empfehle Ihnen daher, bei der Wiederholung Ihrer Anfrage auch Ihre Identität preiszugeben.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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