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"subject": "AW: [EXTERN] [NdB INFO: URL entschaerft] IFG-Antrag: Vortrag des BeschA beim \"Public2Public Day 2024\" im November 2024 [#324288]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nbitte entschuldigen Sie die krankheitsbedingte Verzögerung bei der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Den IFG-Bescheid nebst Anlage werden Sie in der nächsten Woche auf dem Postweg erhalten.\r\n\r\nGerne ist alternativ auch eine Übersendung per E-Mail möglich, wenn Sie mir eine E-Mail-Adresse mitteilen, die nicht von \"fragdenstaat.de\" stammt. Dies ist erforderlich, da es sich bei der Beantwortung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang und ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern",
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"last_modified_at": "2025-03-09T16:22:58.446358+01:00"
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