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    "subject": "Treffen und Dokumente zur Meinungsbildung über die ePrivacy-Reform [#31894]",
    "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nam 8. Juni 2018 hat ein Vertreter der Bundesregierung beim Rat der Europäischen Union in einer öffentlichen Sitzung die Position Deutschlands zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/58/E (\"ePrivacy-Verordnung\") kundgetan. Der monatelange offizielle Meinungsbildungsprozess der Bundesregierung zur Reform der Richtlinie 2002/58/E (\"ePrivacy-Richtlinie\") und zur Schaffung einer neuen Verordnung hat mit dieser öffentlichen Positionierung ein Ende gefunden. Ich möchte Sie freundlich um Bereitstellung der Dokumente bitten, die notwendig sind, um diesen Meinungsbildungsprozess nachzuvollziehen. \r\n\r\nIm Detail bitte ich Sie um:\r\n- eine Liste aller Treffen, die ministeriumsintern, mit anderen Akteuren der Bundesregierung oder mit externen Akteuren zur Diskussion oder Beratung des Verordnungsvorschlags stattgefunden haben (inklusive aller Treffen, bei denen der Verordnungsvorschlag oder Teilaspekte des Reformvorhabens auf der Tagesordnung standen). \r\n- Bitte senden Sie mir zu diesen Treffen jegliche Kommunikation, Tagesordnungen, Gesprächsvorbereitungen, Vorlagen, Vermerke, Ergebnissicherungen und sonstigen Unterlagen und Dokumente zu. \r\n- Bitte senden Sie mir zudem jegliche Kommunikation und Unterlagen mit Bezug zu den Beratungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie über den Verordnungsvorschlag zu, die nicht in Zusammenhang mit oben genannten Treffen stehen. \r\n- Sollte es unveröffentlichte Gutachten, Studien o.ä. zu dem Verordnungsvorschlag geben, bitte ich ebenfalls um Übermittlung.\r\n\r\nPersonenbezogene Daten nach § 5 IFG können, wenn nötig, geschwärzt werden.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nIngo Dachwitz\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nIngo Dachwitz\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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