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    "content": "Sehr Antragsteller/in\n\ndas Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) führt im Zusammenhang mit der Beförderung radioaktiver Stoffe keine Verwaltungsverfahren durch. Da die von Ihnen angefragten Daten zu Transporten radioaktiver Stoffe (Zeiträume, Inhalt, Mengen, Transportunternehmen usw.) durch die Landesregierung nach Durchführung der Transporte mangels gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht dauerhaft dokumentiert werden und hier im MAGS somit nicht vorliegen, kann ich Ihnen nur mitteilen, wo Sie vorhandene Informationen finden.\n\nIhre Fragen beantworte ich deshalb mit dem Hinweis auf die Startseite des Landtags NRW https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/home.jsp . Soweit sich Ihre Fragen auf das Jahr 2016 beziehen, finden Sie in der Parlamentsdatenbank durch Eingabe der 16. Legislaturperiode und des Suchwortes Atomtransporte die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5581 Atomtransporte NRW 2016 (Drucksache 16/14424 vom 08.03.2017). Diese Kleine Anfrage bezog sich auf die von Ihnen angesprochenen Standorte Ahaus, Duisburg und Jülich.\n\nWas Ihre Fragen zu Transporten im Jahr 2017 bis Mai 2018 angeht, weise ich darauf hin, dass die Landesregierung momentan mit der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1065 Atomtransporte durch NRW befasst ist (Drucksache 17/2673 vom 23.05.2018), die sich auf das Jahr 2017 bezieht. Die Antwort der Landesregierung werden Sie ebenfalls über die Startseite des Landtags unter Dokumente & Recherche / Aktuelle Dokumente finden, sobald der Landtag die Antwort veröffentlicht hat.\nInformationen über Transporte radioaktiver Stoffe im Jahr 2018 liegen mir nicht vor.\n\nBeste Grüße",
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    "sender": "Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen",
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