HTTP 200 OK
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"subject": "Länderübergreifende Verwaltungsakte Rundfunkbeitrag [#31984]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nFür die Verwaltungstätigkeit in Rundfunkbeitragssachen des NDR Hamburg wird der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln als ausgelagerte Stelle genannt und angenommen. \r\nNun werden aber auch Widerspruchsbescheide unter anderen landesrechtlichen Bedingungen z.B. bei der Verwaltungseinheit NDR Rostock für den NDR Hamburg erstellt. Der NDR ist zwar eine länderübergreifende Anstalt öffentlichen Rechts, aber die verwaltungsrechtlichen Vorgaben der betreffenden angeschlossenen Länder sind umgekehrt nicht unbedingt kompatibel bzw. zur gemeinsamen Abarbeitung von Verwaltungsakten geeignet, insbesondere wenn es um verwaltungsrechtliche Fragen vor Gericht geht. Es bedarf da einer gesetzlichen oder zumindest satzungsmäßige Delegation.\r\n\r\nBitte senden Sie mir die gesetzlichen und/oder satzungsmäßigen Grundlagen für die Delegation von Verwaltungsakten an Stellen anderer Länder der BRD - hier speziell für den NDR - zu.\r\n\r\n\r\n\r\nDies ist kein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nIch bitte Sie trotzdem zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nSebastian Pinz\nwww.gez-boykott.de\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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