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    "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nIhrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11.07.2018 wird hinsichtlich der Entwicklungszahlen für die Jahre 2015-2017 stattgegeben. Die Informationen sind im Internetangebot der Statistik der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link veröffentlicht:\r\n\r\nhttps://statistik.arbeitsagentur.de/nn_31954/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Suchergebnis_Form.html?view=processForm&resourceId=210358&input_=&pageLocale=de&topicId=17350&region=&year_month=201712&year_month.GROUP=1&search=Suchen\r\n\r\nFür 2018 wurden noch keine Zahlen ausgewertet und veröffentlicht. Somit sind dazu noch keine amtlichen Informationen vorhanden, was jedoch Voraussetzung für die Geltendmachung eines Anspruchs nach dem IFG ist. Wenn Sie diese Zahlen vorab benötigen sollten, klären Sie bitte mit dem Zentralen Statistikservice der BA, ob eine Sonderauswertung zum jetzigen Zeitpunkt möglich wäre. Für Sonderauswertungen können allerdings nach der Gebührenordnung der Statistik Kosten anfallen. Der Kontakt lautet: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Service/Kontakt/Kontakt-Nav.html\r\n\r\nEine Auswertung über die Entwicklung des für die Zustimmungen zuständigen Personals innerhalb der BA ist ebenfalls nicht vorhanden. Es wäre prinzipiell möglich, eine Übersicht über den Personalbestand herzustellen. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachbereich wäre aufgrund der bundesweiten Relevanz die Vorbereitung und Zusammenstellung dieser Auskunft jedoch mit einem mehrstündigen Verwaltungsaufwand verbunden, für den nach § 10 IFG i.V.m. der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFG-Gebührenverordnung, hier Teil A Nr. 1.3, Gebühren in Höhe von mindestens 60 € und höchstens 500 € erhoben werden müssten. Bitte teilen Sie ggf. mit ob Sie Ihren Antrag auch unter diesen Voraussetzungen aufrecht erhalten möchten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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