GET /api/v1/message/99374/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/99374/?format=api",
    "id": 99374,
    "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/studierendenwerk-dusseldorf-verwaltungsvorschrift-gem-12-iii-stwg/#nachricht-99374",
    "request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/26517/?format=api",
    "sent": true,
    "is_response": true,
    "is_postal": false,
    "is_draft": false,
    "kind": "email",
    "is_escalation": false,
    "content_hidden": false,
    "sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3007/?format=api",
    "recipient_public_body": null,
    "status": null,
    "timestamp": "2018-07-25T13:28:14+02:00",
    "redacted": false,
    "not_publishable": false,
    "attachments": [],
    "subject": "WG: Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf [#31040]",
    "content": "Sehr geehrter Herr Abbasi,\r\n\r\nmit email vom 26.06.2018 bitten Sie das MKW  auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Überlassung der Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerks Düsseldorf. Die Hausordnung liegt dem MKW nicht vor. Ansprechpartner ist hier das Studierendenwerk Düsseldorf.\r\n\r\nDer Geschäftsführer des Studierendenwerks Düsseldorf, den Sie zuvor wegen der Hausordnung angeschrieben hatten, hatte Ihnen mit email vom 13.06.2018 bereits  erläutert, dass die Hausordnung alle Mieter und Mieterinnen der Wohnanlagen des Studierendenwerks Düsseldorf als Bestandteil des Mietvertrages erhalten. Da Sie kein Mieter sind, aber Plakate in den Wohnanlagen des Studierendenwerks aufhängen wollen, hat der Geschäftsführer Ihnen die maßgeblichen Auszüge aus der Hausordnung zitiert, wonach ein solches Vorhaben generell nicht erlaubt ist. Der Geschäftsführer übt insoweit zulässigerweise sein Hausrecht als Eigentümer der Wohnanlagen aus.\r\nMit der Überlassung der einschlägigen Regelungen aus der Hausordnung der Wohnanalagen des Studierendenwerks Düsseldorf sind Sie hinreichend informiert, dass die von Ihnen beabsichtigte Plakatierung nicht erlaubt ist.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
    "redacted_subject": [
        [
            false,
            "WG: Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerkes Düsseldorf [#31040]"
        ]
    ],
    "redacted_content": [
        [
            false,
            "Sehr geehrter Herr Abbasi,\r\n\r\nmit email vom 26.06.2018 bitten Sie das MKW  auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes um Überlassung der Hausordnung der Wohnanlagen des Studierendenwerks Düsseldorf. Die Hausordnung liegt dem MKW nicht vor. Ansprechpartner ist hier das Studierendenwerk Düsseldorf.\r\n\r\nDer Geschäftsführer des Studierendenwerks Düsseldorf, den Sie zuvor wegen der Hausordnung angeschrieben hatten, hatte Ihnen mit email vom 13.06.2018 bereits  erläutert, dass die Hausordnung alle Mieter und Mieterinnen der Wohnanlagen des Studierendenwerks Düsseldorf als Bestandteil des Mietvertrages erhalten. Da Sie kein Mieter sind, aber Plakate in den Wohnanlagen des Studierendenwerks aufhängen wollen, hat der Geschäftsführer Ihnen die maßgeblichen Auszüge aus der Hausordnung zitiert, wonach ein solches Vorhaben generell nicht erlaubt ist. Der Geschäftsführer übt insoweit zulässigerweise sein Hausrecht als Eigentümer der Wohnanlagen aus.\r\nMit der Überlassung der einschlägigen Regelungen aus der Hausordnung der Wohnanalagen des Studierendenwerks Düsseldorf sind Sie hinreichend informiert, dass die von Ihnen beabsichtigte Plakatierung nicht erlaubt ist.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
        ]
    ],
    "sender": "Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen",
    "status_name": null,
    "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
}