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"subject": "Re: AW: Ihr Antrag nach dem IFG vom 17.07.2018 [#32039]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nnun wurde aus der Presse bekannt, dass gegen einen im Bonner Fall beschuldigten Polizisten in der Vergangenheit ebenfalls schon einmal ermittelt wurde. Es handelte sich um den Verdacht auf Körperverletzung im Amt. Das Ermittlungsverfahren sei damals eingestellt worden.\n \nBitte schicken Sie alle, um personenbezogene Daten geschwärzte, Informationen Ihrer Behörde zu dem Anlass der Einleitung (Art der Körperverletzung etc.) sowie zu den Gründen der Einstellung des Verfahrens wegen Körperverletzung zu.\n\nZudem wurde nun (s. ebd.) bekannt, dass gegen einen der beschuldigten Polizisten schon einmal wegen einer rechtsextremen Äußerung ermittelt wurde. Dies bestätigte das Innenministerium Nordrhein-Westfalens auf Anfrage. Nach Bekanntwerden des Funkspruches hatte die Staatsanwaltschaft München seinerzeit wegen der Funksprüche ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, sah aber kein strafbares Handeln. Der Innenminister Nordrhein-Westfalens, Herbert Reul, erklärte in einer Pressemitteilung: »Da der Beamte nach den damaligen Feststellungen des Polizeipräsidiums Bonn den fraglichen Funkspruch auch gar nicht selbst abgesetzt hatte, wurde das parallel laufende Disziplinarverfahren eingestellt.« \n\nGibt es in den Informationsunterlagen des Polizeipräsidiums Bonn nachlesbare, um personenbezogene Daten geschwärzte Informationen, wer nach den Feststellungen des Polizeipräsidiums Bonn den fraglichen Funkspruch vor 3 Jahren abgesetzt hatte? Schließlich kann sich ein Funkspruch nicht selbst absetzen. Wurde gegen Unbekannt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und, falls ja, unter welchem Aktenzeichen? Gab es Verfahren wegen möglicher Strafvereitelung im Amt und, wenn ja, unter welchem Aktenzeichen?\n\nAußerdem bitte ich um nachlesbare Informationen über das (Dienst-)Alter der 4 Bonner PolizistInnen, da der Vorsitzende der Bonner Polizeigewerkschaft in den Medien mit verbindlich klingender Darstellung von fehlender Erfahrung der PolizistInnen kurz nach dem Ende der vollwertigen Ausbildung sprach.\n\nMit freundlichen Grüßen\nRainer Zufall\n\nAnfragenr: 32039\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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