HTTP 200 OK
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15586 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15586 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44012/?format=api",
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"subject": "Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]",
"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nAuf Basis welcher Gesetzte und Verordnungen übt die Wirtschaftsbehörde die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg aus?\r\nWie oft bzw. in wie vielen Fällen wurde die Rechtsaufsicht seit 2000 tätig? In welchen Fällen wurde die Rechtsaufsicht tätig?\r\nWer bzw. welche Abteilung ist für die Rechtsaufsicht bei der Handelskammer innerhalb der Wirtschaftsbehörde zuständig?\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\n\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\n\nIch bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nDominik Lorenzen\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]"
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"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nAuf Basis welcher Gesetzte und Verordnungen übt die Wirtschaftsbehörde die Rechtsaufsicht über die Handelskammer Hamburg aus?\r\nWie oft bzw. in wie vielen Fällen wurde die Rechtsaufsicht seit 2000 tätig? In welchen Fällen wurde die Rechtsaufsicht tätig?\r\nWer bzw. welche Abteilung ist für die Rechtsaufsicht bei der Handelskammer innerhalb der Wirtschaftsbehörde zuständig?\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\n\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\n\nIch bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nDominik Lorenzen\n"
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"sender": "Dominik Lorenzen",
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"subject": "AW: Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]",
"content": "Sehr geehrter Herr Lorenzen,\r\n\r\nIhre Anfrage betrifft die Zugänglichmachung von Informationen. Es wird ein Verwaltungsaufwand nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ausgelöst. Der Aufwand nach Ziffer 1.1 der Anlage der HmBTGGebO wird voraussichtlich zwischen 200 und 250 Euro betragen. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit (an: <<E-Mail-Adresse>> damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Aus welchen Dokumenten ergibt sich die Rechtsaufsicht für die Handelskammer Hamburg [#15587]"
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"Sehr geehrter Herr Lorenzen,\r\n\r\nIhre Anfrage betrifft die Zugänglichmachung von Informationen. Es wird ein Verwaltungsaufwand nach § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ausgelöst. Der Aufwand nach Ziffer 1.1 der Anlage der HmBTGGebO wird voraussichtlich zwischen 200 und 250 Euro betragen. Bitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit (an: "
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" damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg",
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"subject": "AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nda ich auf meine Anfrage nach dem HmbTG eine Fehlermeldung seitens der Adresse ... @hochbahn.de erhalten habe, sende ich Ihnen meine Anfrage vom 12.02.2016 zur Sicherheit nochmals zu und bitte um Antwort. \r\n\r\n***\r\nAnfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich habe zwei Nachfragen zum Busverkehr in Hamburg-Harburg und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich die folgenden beiden Fragen beantworten können:\r\n\r\n1.\r\nDer Bürgerschaftsanfrage 21/2895 zufolge ist die Hochbahnbuslinie 142 im Bezirk Harburg diejenige Buslinie mit den zweitmeisten Fahrgästen pro Tag (n=13.670). Nur die Metrobuslinie 14 wird täglich von mehr Personen (n=15.340) genutzt. Gleichwohl fahren auf der Linie 142 tagsüber 'normale' Linienbusse im 5-Minuten-Takt, während auf der Linie 14 Gelenkbusse im 10-Minuten-Takt fahren. Daher fahren auf Streckenabschnitten, in denen die Linien im Begegnungsverkehr fahren, täglich nur 216 Busse der Linie 14 aber 406 Busse der Linie 142. Vor dem Hintergrund, dass die Busse in der Heimfelder Straße Hauptverursacher des Verkehrslärms sowie der Abgasbeslatungen sind, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie es für notwendig bzw. sinnvoll erachten, die außerordentlich hohen Lärm- und Abgasemissionen der Linie 142 in Kauf zu nehmen und diese, anders als bei der Metrobuslinie 14, nicht mit Gelenkbussen und reduzierter Taktung (z.B. nur in den Hauptverkehrszeiten im 5- und ansonsten im 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen; zumal dies dem Takt der S-Bahn an S-Bahnhof Heimfeld angepasst wäre), zu reduzieren?\r\n\r\n2. \r\nNach Aussage der Hamburger Polizei gab es im Jahr 2015, bis Ende Juli, 14 Unfälle mit Bussen auf der Heimfelder Straße; viele davon betrafen Kollisionen mit auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen.\r\nLaut Beschluss 15E5340/15 des Verwaltungsgerichtes Hamburg (vom 18.01.2016) ist die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Milchgrund sowie Eißendorfer Pferdeweg teilweise weniger als 6,50 Meter breit. Dem für die Stadtstraßen in Hamburg grundsätzlich verbindlichen Regelwerk \"Planungshinweisen für Stadtstraßen (PLAST)\" zufolge (PLAST 8: Anlagen des Busverkehrs, S. 8), sollen Fahrstreifen mit Busverkehr in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 Meter breit sein. Unterschreitungen seien mit dem Vekehrsträger abzustimmen. Da auf der Heimfelder Straße die Busse der Linie 142 im Begegnungsverkehr verkehren, die Breite der Straße jedoch unter 6,50 Metern liegt, sollte eine solche Abstimmung zwischen der Hochbahn und den zuständigen Behörden hierzu stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir dasjenige Dokument zukommen zu lassen, aus dem diese Abstimmung ersichtlich ist (oder falls es Teil eines größeren Dokumentes oder einer Reihe von Dokumenten sein sollte: einen Verweis auf das/ die Dokument/e sowie den/ die relevanten Passus als Ausschnitt).\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\n\nAnfragenr: 15589\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]"
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"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/anfragen-zur-linie-142/#nachricht-44014",
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"subject": "Anfragen zur Linie 142 [#15589]",
"content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich habe zwei Nachfragen zum Busverkehr in Hamburg-Harburg und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich die folgenden beiden Fragen beantworten können:\r\n\r\n1.\r\nDer Bürgerschaftsanfrage 21/2895 zufolge ist die Hochbahnbuslinie 142 im Bezirk Harburg diejenige Buslinie mit den zweitmeisten Fahrgästen pro Tag (n=13.670). Nur die Metrobuslinie 14 wird täglich von mehr Personen (n=15.340) genutzt. Gleichwohl fahren auf der Linie 142 tagsüber 'normale' Linienbusse im 5-Minuten-Takt, während auf der Linie 14 Gelenkbusse im 10-Minuten-Takt fahren. Daher fahren auf Streckenabschnitten, in denen die Linien im Begegnungsverkehr fahren, täglich nur 216 Busse der Linie 14 aber 406 Busse der Linie 142. Vor dem Hintergrund, dass die Busse in der Heimfelder Straße Hauptverursacher des Verkehrslärms sowie der Abgasbeslatungen sind, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie es für notwendig bzw. sinnvoll erachten, die außerordentlich hohen Lärm- und Abgasemissionen der Linie 142 in Kauf zu nehmen und diese, anders als bei der Metrobuslinie 14, nicht mit Gelenkbussen und reduzierter Taktung (z.B. nur in den Hauptverkehrszeiten im 5- und ansonsten im 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen; zumal dies dem Takt der S-Bahn an S-Bahnhof Heimfeld angepasst wäre), zu reduzieren?\r\n\r\n2. \r\nNach Aussage der Hamburger Polizei gab es im Jahr 2015, bis Ende Juli, 14 Unfälle mit Bussen auf der Heimfelder Straße; viele davon betrafen Kollisionen mit auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen.\r\nLaut Beschluss 15E5340/15 des Verwaltungsgerichtes Hamburg (vom 18.01.2016) ist die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Milchgrund sowie Eißendorfer Pferdeweg teilweise weniger als 6,50 Meter breit. Dem für die Stadtstraßen in Hamburg grundsätzlich verbindlichen Regelwerk \"Planungshinweisen für Stadtstraßen (PLAST)\" zufolge (PLAST 8: Anlagen des Busverkehrs, S. 8), sollen Fahrstreifen mit Busverkehr in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 Meter breit sein. Unterschreitungen seien mit dem Vekehrsträger abzustimmen. Da auf der Heimfelder Straße die Busse der Linie 142 im Begegnungsverkehr verkehren, die Breite der Straße jedoch unter 6,50 Metern liegt, sollte eine solche Abstimmung zwischen der Hochbahn und den zuständigen Behörden hierzu stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir dasjenige Dokument zukommen zu lassen, aus dem diese Abstimmung ersichtlich ist (oder falls es Teil eines größeren Dokumentes oder einer Reihe von Dokumenten sein sollte: einen Verweis auf das/ die Dokument/e sowie den/ die relevanten Passus als Ausschnitt).\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich habe zwei Nachfragen zum Busverkehr in Hamburg-Harburg und hoffe, dass Sie mir diesbezüglich die folgenden beiden Fragen beantworten können:\r\n\r\n1.\r\nDer Bürgerschaftsanfrage 21/2895 zufolge ist die Hochbahnbuslinie 142 im Bezirk Harburg diejenige Buslinie mit den zweitmeisten Fahrgästen pro Tag (n=13.670). Nur die Metrobuslinie 14 wird täglich von mehr Personen (n=15.340) genutzt. Gleichwohl fahren auf der Linie 142 tagsüber 'normale' Linienbusse im 5-Minuten-Takt, während auf der Linie 14 Gelenkbusse im 10-Minuten-Takt fahren. Daher fahren auf Streckenabschnitten, in denen die Linien im Begegnungsverkehr fahren, täglich nur 216 Busse der Linie 14 aber 406 Busse der Linie 142. Vor dem Hintergrund, dass die Busse in der Heimfelder Straße Hauptverursacher des Verkehrslärms sowie der Abgasbeslatungen sind, möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, warum Sie es für notwendig bzw. sinnvoll erachten, die außerordentlich hohen Lärm- und Abgasemissionen der Linie 142 in Kauf zu nehmen und diese, anders als bei der Metrobuslinie 14, nicht mit Gelenkbussen und reduzierter Taktung (z.B. nur in den Hauptverkehrszeiten im 5- und ansonsten im 10-Minuten-Takt verkehren zu lassen; zumal dies dem Takt der S-Bahn an S-Bahnhof Heimfeld angepasst wäre), zu reduzieren?\r\n\r\n2. \r\nNach Aussage der Hamburger Polizei gab es im Jahr 2015, bis Ende Juli, 14 Unfälle mit Bussen auf der Heimfelder Straße; viele davon betrafen Kollisionen mit auf dem Seitenstreifen parkenden Fahrzeugen.\r\nLaut Beschluss 15E5340/15 des Verwaltungsgerichtes Hamburg (vom 18.01.2016) ist die Heimfelder Straße im Abschnitt zwischen den Knotenpunkten Milchgrund sowie Eißendorfer Pferdeweg teilweise weniger als 6,50 Meter breit. Dem für die Stadtstraßen in Hamburg grundsätzlich verbindlichen Regelwerk \"Planungshinweisen für Stadtstraßen (PLAST)\" zufolge (PLAST 8: Anlagen des Busverkehrs, S. 8), sollen Fahrstreifen mit Busverkehr in der Regel 3,50, mindestens jedoch 3,25 Meter breit sein. Unterschreitungen seien mit dem Vekehrsträger abzustimmen. Da auf der Heimfelder Straße die Busse der Linie 142 im Begegnungsverkehr verkehren, die Breite der Straße jedoch unter 6,50 Metern liegt, sollte eine solche Abstimmung zwischen der Hochbahn und den zuständigen Behörden hierzu stattgefunden haben. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie bitten, mir dasjenige Dokument zukommen zu lassen, aus dem diese Abstimmung ersichtlich ist (oder falls es Teil eines größeren Dokumentes oder einer Reihe von Dokumenten sein sollte: einen Verweis auf das/ die Dokument/e sowie den/ die relevanten Passus als Ausschnitt).\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\r\n\r\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"subject": "WG: AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]",
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"subject": "AW: Anfragen zur Linie 142 [#15589]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nauf Ihren Antrag vom 01.03.2016 kommen wir zurück.\r\n\r\nNach dem Wortlaut des § 2 Abs. 3 des HmbTG sind juristische Personen des \r\nPrivatrechts nur auskunftspflichtig, \"soweit sie öffentliche Aufgaben, \r\ninsbesondere solche der Daseinsvorsorge, wahrnehmen oder öffentliche \r\nDienstleistungen erbringen.\"\r\n\r\nZweifellos nimmt die HOCHBAHN öffentliche Aufgaben wahr und erbringt \r\nöffentliche Dienstleistungen. Die von Ihnen begehrten Informationen \r\nbetreffen jedoch keine derartige Aufgabe oder Dienstleistung. \r\n\r\nZu Ziff. 1. Ihres Antrages:\r\n\r\nDie Entscheidung und der vorangegangene Abstimmungsprozess zwischen der \r\nHOCHBAHN und dem Aufgabenträger, aus welchen Gründen \"es für notwendig \r\nbzw. sinnvoll erachtet\" wird, auf einer bestimmten Linie mit Gelenkbussen \r\nund weniger engen Taktung, auf einer anderen bestimmten Linie jedoch ohne \r\nGelenkbusse und mit engerer Taktung zu fahren, betrifft den Bürger nicht \r\nunmittelbar. Es handelt sich vielmehr um eine organisatorische und \r\nunternehmerische Ermessensentscheidung, die keiner Informationspflicht \r\nnach dem HmbTG unterliegt.\r\n\r\nZu Ziff. 2 Ihres Antrages:\r\n\r\nGleiches gilt für die von Ihnen erbetene Abstimmung bzw. deren \r\nDokumentation hinsichtlich der PLAST in Bezug auf die Sollbreite von \r\nFahrstreifen mit Busverkehr. Eine solche Abstimmung zwischen der \r\nzuständigen Behörde und dem Verkehrsträger im Rahmen der Planung von \r\nBusanlagen betrifft den Bürger ebenfalls nicht unmittelbar. Es handelt \r\nsich vielmehr um einen rein internen Vorgang zwischen Behörde und \r\nVerkehrsträger, der der Informationspflicht nach dem HmbTG nicht \r\nunterliegt.\r\n\r\nDie HOCHBAHN unterliegt daher hinsichtlich des Gegenstands beider Ziffern \r\nIhrer Anfrage keiner Informationspflicht nach dem HmbTG. Diese Auskunft \r\nerfolgt gebührenfrei.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]",
"content": "Failed to deliver to <<E-Mail-Adresse>>\r\nSMTP module(domain hochbahn.mx.retloc) reports:\r\n mailfb.netuse.de: DNS server failure\r\n\r\n\n\n",
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"subject": "AW: AW: Anfragen zur Linie 142 [#15589]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für die Prüfung und die Rückmeldung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\n\nAnfragenr: 15589\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "AW: WG: AW: Undeliverable mail: Anfragen zur Linie 142 [#15589]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nvielen Dank für die Rückmeldung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\n\nAnfragenr: 15589\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "AW: Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg [#15590]",
"content": "Sehr geehrter Herr Kibelka,\r\n\r\nmit Ihrer angeschlossenen E-Mail vom 23.02.2016 haben Sie die Übermittlung einer Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg beantragt \"nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\" Außerdem haben Sie gebeten, es Ihnen vorab unter Angabe der Höhe der Kosten mitzuteilen, sollte die Aktenauskunft unseres Erachtens gebührenpflichtig sein.\r\n\r\n§ 2 LIFG ist keine Grundlage für einen Anspruch auf Informationszugang, sondern bestimmt lediglich den Anwendungsbereich des LIFG. Nach § 25 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) soll indessen die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Wir gehen insoweit davon aus, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang nach § 7 LIFG stellen wollen:\r\n\r\nMaßgeblich für die Entscheidung wäre dann § 5 LIFG, da Daten zu Kulturdenkmalen personenbezogene Daten sind, denn es handelt sich um Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person gemäß § 3 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Zu den Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse gehört auch die Auskunft, ob eine Person Eigentümer oder Bewohner eines Kulturdenkmals ist und wie dieses beschaffen ist. Eine Person ist bestimmbar, wenn Sie unter Zuhilfenahme von verfügbarem Zusatzwissen festgestellt werden kann. Für die Bestimmbarkeit genügt zwar nicht jede irgendwie gegebene theoretische Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen; dieser muss vielmehr mit normalerweise zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ohne unverhältnismäßigen Aufwand hergestellt werden können. Diese Voraussetzungen sind nach unserer Einschätzung gegeben, denn auch wenn die Namen der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen nicht in der Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg enthalten wären, wäre eine Zuordnung der Kulturdenkmale über Adressbücher und Telefonbuch- oder Adressbuch-Datenbanken ohne großen Aufwand möglich.\r\n\r\nNach § 5 LIFG ist der Zugang zu personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Absatz 1 LDSG zu gewähren, soweit und solange die Betroffenen entsprechend § 4 Absatz 2 bis 5 LDSG eingewilligt haben oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Einwilligungserklärungen der Betroffenen liegen uns nicht vor und mangels Angaben Ihrerseits ist auch nicht ersichtlich, ob und inwieweit das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse der Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs überwiegen könnte.\r\n\r\nErgänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass nach § 14 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Einsicht in das Denkmalbuch zu Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung zwar jedermann gestattet ist, aber nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt ist. Daraus ist für jene Kulturdenkmale in der Liste Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg, die nicht von besonderer Bedeutung sind, zu folgern, dass gleichfalls mindestens ein berechtigtes Interesse für eine Einsichtnahme darzulegen ist.\r\n\r\nSoweit Sie auf § 25 UVwG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine Umweltinformationen im Sinne des § 23 Absatz 3 UVwG umfassen. Soweit Sie auf § 5 Absatz 2 VIG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG umfassen.\r\n\r\nNach alledem sehen wir keine Berechtigung für die Übermittlung einer Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg an Sie und müssten daher einen diesbezüglichen Antrag von Ihnen kostenpflichtig ablehnen. Für die Gebührenentscheidung wäre § 4 Abs. 2 und 4 Landesgebührengesetz (LGebG) maßgeblich. Danach legen die obersten Landesbehörden für ihre Geschäftsbereiche die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren durch Rechtsverordnung fest. Da in den Gebührenverordnungen (GebVO) sowohl des mittlerweile für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW) als auch des hierfür früher zuständigen Innenministeriums (IM) noch kein spezieller Tatbestand für Entscheidungen nach dem LIFG aufgeführt sind, gilt der Auffangtatbestand unter \"2 Allgemeine Verwaltungsgebühr\" der jeweiligen GebVO:\r\n\r\n\"Ist für das Erbringen öffentlicher Leistungen in diesem Verzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine Gebühr noch Gebührenfreiheit vorgesehen, kann in allen Fällen nach § 4 Abs. 4 LGebG eine Gebühr von 3-10000 Euro erhoben werden.\"\r\n\r\nDie Höhe der Gebühr ist nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Gegenstandes, Ihren wirtschaftlichen und sonstigen Interessen sowie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu bemessen. Mit Blick auf den Entwurf einer \"Mantelverordnung der Ministerien zur Schaffung von Gebührenregelungen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)\" mit Gebühren-Rahmen bis höchstens 500 Euro dürfte eine Gebühr in der Größenordnung von 100 bis 200 Euro für eine antragsablehnende Entscheidung angemessen sein.\r\n\r\nZu Ihrer Bezugnahme auf § 8 EGovG dürfen wir abschließend noch darauf hinweisen, dass der Geltungsbereich des EGovG nach dessen § 1 nicht einschlägig ist.\r\n\r\nMit einer Veröffentlichung meiner Antwort unter https://fragdenstaat.de<https://fragdenstaat.de/> bin ich nicht einverstanden und widerspreche daher einer solchen ausdrücklich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg [#15590]"
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"Sehr geehrter Herr Kibelka,\r\n\r\nmit Ihrer angeschlossenen E-Mail vom 23.02.2016 haben Sie die Übermittlung einer Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg beantragt \"nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\" Außerdem haben Sie gebeten, es Ihnen vorab unter Angabe der Höhe der Kosten mitzuteilen, sollte die Aktenauskunft unseres Erachtens gebührenpflichtig sein.\r\n\r\n§ 2 LIFG ist keine Grundlage für einen Anspruch auf Informationszugang, sondern bestimmt lediglich den Anwendungsbereich des LIFG. Nach § 25 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) soll indessen die Behörde die Abgabe von Erklärungen, die Stellung von Anträgen oder die Berichtigung von Erklärungen oder Anträgen anregen, wenn diese offensichtlich nur versehentlich oder aus Unkenntnis unterblieben oder unrichtig abgegeben oder gestellt worden sind. Wir gehen insoweit davon aus, dass Sie einen Antrag auf Informationszugang nach § 7 LIFG stellen wollen:\r\n\r\nMaßgeblich für die Entscheidung wäre dann § 5 LIFG, da Daten zu Kulturdenkmalen personenbezogene Daten sind, denn es handelt sich um Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person gemäß § 3 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Zu den Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse gehört auch die Auskunft, ob eine Person Eigentümer oder Bewohner eines Kulturdenkmals ist und wie dieses beschaffen ist. Eine Person ist bestimmbar, wenn Sie unter Zuhilfenahme von verfügbarem Zusatzwissen festgestellt werden kann. Für die Bestimmbarkeit genügt zwar nicht jede irgendwie gegebene theoretische Möglichkeit, einen Personenbezug herzustellen; dieser muss vielmehr mit normalerweise zur Verfügung stehenden Hilfsmitteln ohne unverhältnismäßigen Aufwand hergestellt werden können. Diese Voraussetzungen sind nach unserer Einschätzung gegeben, denn auch wenn die Namen der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen nicht in der Liste aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg enthalten wären, wäre eine Zuordnung der Kulturdenkmale über Adressbücher und Telefonbuch- oder Adressbuch-Datenbanken ohne großen Aufwand möglich.\r\n\r\nNach § 5 LIFG ist der Zugang zu personenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Absatz 1 LDSG zu gewähren, soweit und solange die Betroffenen entsprechend § 4 Absatz 2 bis 5 LDSG eingewilligt haben oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Einwilligungserklärungen der Betroffenen liegen uns nicht vor und mangels Angaben Ihrerseits ist auch nicht ersichtlich, ob und inwieweit das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse der Betroffenen am Ausschluss des Informationszugangs überwiegen könnte.\r\n\r\nErgänzend dürfen wir darauf hinweisen, dass nach § 14 Absatz 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Einsicht in das Denkmalbuch zu Kulturdenkmalen von besonderer Bedeutung zwar jedermann gestattet ist, aber nur dann, wenn ein berechtigtes Interesse dargelegt ist. Daraus ist für jene Kulturdenkmale in der Liste Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg, die nicht von besonderer Bedeutung sind, zu folgern, dass gleichfalls mindestens ein berechtigtes Interesse für eine Einsichtnahme darzulegen ist.\r\n\r\nSoweit Sie auf § 25 UVwG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine Umweltinformationen im Sinne des § 23 Absatz 3 UVwG umfassen. Soweit Sie auf § 5 Absatz 2 VIG abstellen, dürfen wir darauf hinweisen, dass unsere Daten zu Kulturdenkmalen im Regierungsbezirk Freiburg keine gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG umfassen.\r\n\r\nNach alledem sehen wir keine Berechtigung für die Übermittlung einer Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg an Sie und müssten daher einen diesbezüglichen Antrag von Ihnen kostenpflichtig ablehnen. Für die Gebührenentscheidung wäre § 4 Abs. 2 und 4 Landesgebührengesetz (LGebG) maßgeblich. Danach legen die obersten Landesbehörden für ihre Geschäftsbereiche die gebührenpflichtigen Tatbestände und die Höhe der Gebühren durch Rechtsverordnung fest. Da in den Gebührenverordnungen (GebVO) sowohl des mittlerweile für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft (MFW) als auch des hierfür früher zuständigen Innenministeriums (IM) noch kein spezieller Tatbestand für Entscheidungen nach dem LIFG aufgeführt sind, gilt der Auffangtatbestand unter \"2 Allgemeine Verwaltungsgebühr\" der jeweiligen GebVO:\r\n\r\n\"Ist für das Erbringen öffentlicher Leistungen in diesem Verzeichnis oder in anderen Rechtsvorschriften weder eine Gebühr noch Gebührenfreiheit vorgesehen, kann in allen Fällen nach § 4 Abs. 4 LGebG eine Gebühr von 3-10000 Euro erhoben werden.\"\r\n\r\nDie Höhe der Gebühr ist nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand, der Bedeutung des Gegenstandes, Ihren wirtschaftlichen und sonstigen Interessen sowie Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen zu bemessen. Mit Blick auf den Entwurf einer \"Mantelverordnung der Ministerien zur Schaffung von Gebührenregelungen zum Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG)\" mit Gebühren-Rahmen bis höchstens 500 Euro dürfte eine Gebühr in der Größenordnung von 100 bis 200 Euro für eine antragsablehnende Entscheidung angemessen sein.\r\n\r\nZu Ihrer Bezugnahme auf § 8 EGovG dürfen wir abschließend noch darauf hinweisen, dass der Geltungsbereich des EGovG nach dessen § 1 nicht einschlägig ist.\r\n\r\nMit einer Veröffentlichung meiner Antwort unter https://fragdenstaat.de<https://fragdenstaat.de/> bin ich nicht einverstanden und widerspreche daher einer solchen ausdrücklich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Regierungspräsidium Stuttgart",
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"subject": "Liste der Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg [#15590]",
"content": "Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nListe aller Kulturdenkmale im Regierungsbezirk Freiburg\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \n\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nCornelius Kibelka\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nCornelius Kibelka\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"sender": "Cornelius Kibelka",
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"subject": "WD 5 - 224/10 – Verbot von Nahrungsmittelspekulationen [#15592]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 5 - 224/10 mit dem Titel „Verbot von Nahrungsmittelspekulationen“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 5 - 224/10 – Verbot von Nahrungsmittelspekulationen [#15592]"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15592 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15592 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"id": 47809,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-7-08007-entfernen-verfassungsfeindlicher-symbole-von-eigentum-dritter/#nachricht-47809",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15593 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15593 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
]
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"sender": "Deutscher Bundestag",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"subject": "WD 7 - 080/07 – Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter [#15593]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 7 - 080/07 mit dem Titel „Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 7 - 080/07 – Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter [#15593]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 7 - 080/07 mit dem Titel „Entfernen verfassungsfeindlicher Symbole von Eigentum Dritter“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "WD 7 - 031/06 – Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm [#15595]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 7 - 031/06 mit dem Titel „Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 7 - 031/06 – Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm [#15595]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 7 - 031/06 mit dem Titel „Regelungen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n"
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"< Adresse entfernt >"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15595 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15595 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44021/?format=api",
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"subject": "WF X 074/05 – Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen [#15596]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WF X 074/05 mit dem Titel „Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen“.\r\n\r\nIch bitte neben einer eventuellen postalischen Benachrichtigung ausdrücklich um zusätzliche elektronische Zusendung der Ausarbeitung. Die elektronische Version würde mir ohnehin vollkommen ausreichen, von einer postalischen Benachrichtigung dürfen Sie sehr gerne absehen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WF X 074/05 – Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen [#15596]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WF X 074/05 mit dem Titel „Überblick über die im Ausschuss für Kultur und Medien in der 15. WP federführend behandelten Themen“.\r\n\r\nIch bitte neben einer eventuellen postalischen Benachrichtigung ausdrücklich um zusätzliche elektronische Zusendung der Ausarbeitung. Die elektronische Version würde mir ohnehin vollkommen ausreichen, von einer postalischen Benachrichtigung dürfen Sie sehr gerne absehen.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47801/?format=api",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/wf-x-07405-uberblick-uber-die-im-ausschuss-fur-kultur-und-medien-in-der-15-wp-federfuhrend-behandelten-themen-1/#nachricht-47801",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/15596/?format=api",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15596 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"subject": "WD 1 - 052/10 – Das Reichskonkordat von 1933 [#15597]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 1 - 052/10 mit dem Titel „Das Reichskonkordat von 1933“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"WD 1 - 052/10 – Das Reichskonkordat von 1933 [#15597]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 1 - 052/10 mit dem Titel „Das Reichskonkordat von 1933“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\r\n\r\nPostanschrift\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15597 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15597 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "WD 9 - 040/11 – Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz [#15598]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 9 - 040/11 mit dem Titel „Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 9 - 040/11 – Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz [#15598]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 9 - 040/11 mit dem Titel „Rechtsgrundlagen einer obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung für Hebammen und Entbindungspfleger in Deutschland, Österreich und der Schweiz“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15598 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"subject": "WD 4 - 024/10 – Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung [#15599]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 4 - 024/10 mit dem Titel „Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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"WD 4 - 024/10 – Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung [#15599]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 4 - 024/10 mit dem Titel „Zentralisierte und dezentralisierte Steuerverwaltung“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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"\r\n\r\nPostanschrift\r\n"
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[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>"
],
[
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15599 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15599 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47961/?format=api",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/wd-4-02410-zentralisierte-und-dezentralisierte-steuerverwaltung/#nachricht-47961",
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"subject": "AW: Ihre IFG-Anfrage [#15599]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 15599\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n\r\n",
"redacted_subject": [
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"AW: Ihre IFG-Anfrage [#15599]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 15599\r\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\r\n\r\nPostanschrift\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n\r\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "WD 3 - 006/11 – Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz [#15600]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 3 - 006/11 mit dem Titel „Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
"redacted_subject": [
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"WD 3 - 006/11 – Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz [#15600]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 3 - 006/11 mit dem Titel „Verhältnismäßigkeit des Punktesystems im Seefischereigesetz“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n"
],
[
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>"
],
[
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"\r\n\r\nPostanschrift\r\n"
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[
true,
"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
],
[
false,
"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/47797/?format=api",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15600 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15600 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Deutscher Bundestag",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/44028/?format=api",
"id": 44028,
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"subject": "WD 3 - 155/13 – Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen [#15601]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 3 - 155/13 mit dem Titel „Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nBritta Brusch-Gamm\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nBritta Brusch-Gamm\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"WD 3 - 155/13 – Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen [#15601]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Ausarbeitung WD 3 - 155/13 mit dem Titel „Bindungswirkung und nachträgliche Änderung von Eingemeindungsverträgen“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nBritta Brusch-Gamm\r\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\r\n\r\nPostanschrift\r\nBritta Brusch-Gamm\r\n"
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"sender": "Britta Brusch-Gamm",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15601 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15601 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie Ausarbeitung WD 3 - 291/11 mit dem Titel „Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nJulian Pascal Beier\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nJulian Pascal Beier\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie Ausarbeitung WD 3 - 291/11 mit dem Titel „Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nJulian Pascal Beier\r\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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"sender": "Julian Pascal Beier",
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"subject": "AW: WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nes wird um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, insbesondere, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen.\r\nEine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJulian Pascal Beier\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 15602\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nJulian Pascal Beier\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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"AW: WD 3 - 291/11 – Zur Reichweite der Einwirkungsbefugnisse der „Stiftung für ( sorbische Volk“ auf die sorbischen Institutionen und zur Errichtung einer demokratisch legitimierten sorbischen Volksvertretung [#15602]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nes wird um vorherige Mitteilung gebeten, falls für die Beantwortung der Anfrage Gebühren anfallen sollten, insbesondere, da Gründe für eine Ermäßigung bzw. Befreiung gem. § 2 IFGGebV vorliegen.\r\nEine solche Ermäßigung / Befreiung wird beantragt, entsprechende Begründung und Nachweise ggf. nachgeliefert.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nJulian Pascal Beier\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 15602\r\nAntwort an: "
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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"sender": "Julian Pascal Beier",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15602 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15602 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "WD 11 - 235/08 – Das Terrorlisten-Urteil des EuGH [#15603]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 11 - 235/08 mit dem Titel „Das Terrorlisten-Urteil des EuGH“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMatthias Koster\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMatthias Koster\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 11 - 235/08 – Das Terrorlisten-Urteil des EuGH [#15603]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 11 - 235/08 mit dem Titel „Das Terrorlisten-Urteil des EuGH“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMatthias Koster\n"
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"\n\nPostanschrift\nMatthias Koster\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Matthias Koster",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15603 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15603 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15604 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15604 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"subject": "WD 2 - 136/08 – Das Terrorlisten-Urteil des EuGH [#15604]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 2 - 136/08 mit dem Titel „Das Terrorlisten-Urteil des EuGH“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMatthias Koster\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMatthias Koster\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Demoskopie 2030 [#15605]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEine Auskunft über die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2030 und dem zu erwartenden Wirtschaftswachstum mit und ohne Migration. Und die daraus entstehenden Verpflichtungen bezüglich Renten und Pensionen auf Bundes und Landesebene.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nFrank Schade\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nFrank Schade\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEine Auskunft über die Bevölkerungsentwicklung in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2030 und dem zu erwartenden Wirtschaftswachstum mit und ohne Migration. Und die daraus entstehenden Verpflichtungen bezüglich Renten und Pensionen auf Bundes und Landesebene.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nFrank Schade\n"
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"\r\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Frank Schade",
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"subject": "PE 6 - 085/13 – Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln [#15606]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung PE 6 - 085/13 mit dem Titel „Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"PE 6 - 085/13 – Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln [#15606]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung PE 6 - 085/13 mit dem Titel „Einzelfragen zur geplanten Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15606 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15606 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15607 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15607 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"subject": "WD 10 - 029/08 – Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks [#15607]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 10 - 029/08 mit dem Titel „Zur Gebührenfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "WD 2 - 009/09 – Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung [#15608]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 2 - 009/09 mit dem Titel „Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 2 - 009/09 – Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung [#15608]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 2 - 009/09 mit dem Titel „Die NATO als System kollektiver Sicherheit? Grundlagen und Positionen zu ihrer Weiterentwicklung“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"subject": "WD 1 - 259/10 – Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine [#15609]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 1 - 259/10 mit dem Titel „Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMarco Heiles\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMarco Heiles\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 1 - 259/10 – Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine [#15609]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 1 - 259/10 mit dem Titel „Vereinskultur und demographischer Wandel - Das Beispiel der Blasmusikvereine“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMarco Heiles\n"
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nPostanschrift\nMarco Heiles\n"
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"<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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[
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Marco Heiles",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15609 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Ihre IFG-Anfrage"
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15609 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"subject": "WD 7 - 202/14 – Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB [#15610]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 7 - 202/14 mit dem Titel „Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"WD 7 - 202/14 – Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB [#15610]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung WD 7 - 202/14 mit dem Titel „Zu einem Vorschlag für eine Ergänzung des § 97 Absatz 4 GWB“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Ihre IFG-Anfrage",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15610 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrte Antragstellerin,\r\n\r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\n \r\nmit Ihrer Anfrage #15610 baten Sie um die Zusendung eines Gutachtens des \r\n\r\nWissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.\r\n\r\n \r\nIch darf Sie darauf hinweisen, dass die Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen\r\n\r\nDienstes sukzessive auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter \r\n\r\n \r\n ,,Dokumente->Fachinformationen\" \r\n\r\n \r\nveröffentlicht werden. Ihr Antrag wird hierbei vorrangig bearbeitet. \r\n\r\n \r\nDie von Ihnen erbetenen Informationen werden somit in absehbarer Zeit im Sinne \r\n\r\ndes § 9 Abs. 3 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) allgemein zugänglich sein, sodass \r\n\r\nvon einer Übersendung abgesehen wird. Wegen der Vielzahl der zu\r\n\r\n veröffentlichenden Gutachten bitte ich Sie um Verständnis, dass mit einer \r\n\r\nlängeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist und über die Veröffentlichung keine \r\n\r\nindividuelle Benachrichtigung erfolgt.\r\n\r\n \r\nIch bitte Sie, von zwischenzeitlichen Anfragen abzusehen und auch den\r\n\r\n Erinnerungsdienst auf fragdenstaat.de entsprechen einzustellen.\r\n\r\n \r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Deutscher Bundestag",
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"subject": "PE 6 - 177/14 – Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht [#15612]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung PE 6 - 177/14 mit dem Titel „Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"PE 6 - 177/14 – Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht [#15612]"
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndie Ausarbeitung PE 6 - 177/14 mit dem Titel „Zur Vereinbarkeit einer steuerlichen Anlaufhemmung für nicht erklärte ausländische Kapitalerträge mit Unionsrecht“.\r\n\r\nIch bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Ausarbeitung, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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