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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\ndem Schreiben [1] habe ich entnommen: \r\n> Das Bundesministerium der Verteidigung analysiert gegenwärtig mehrere bestehende Gesellschaften\r\n> und Projekte im Hinblick auf möglichen Optimierungsbedarf.\r\n\r\nbitte senden Sie mir Unterlagen zu, \r\n1) in den der vollständige Name des mit der Analyse beauftragten Gremiums genannt wird?\r\n2) die nachvollziehbar machen, wann das Gremium die Arbeit aufgenommen hat?\r\n3) die den vollständigen Text des Auftrags an das Gremium enthalten?\r\n4) an welche Amtsperson berichtet das Gremium die Ergebnisse und die Zwischenergebnisse der Analyse?\r\n4.1) wann, wie regelmäßig berichtet das Gremium die Ergebnisse und die Zwischenergebnisse der Analyse an die in 4) genannte Amtsperson?\r\n5) falls kein Gremium mit der Analyse des Optimierungsbedarfs bei den Öffentlich-Privaten-Partnerschaften der Bundeswehr beauftragt ist, bitte senden Sie mir Unterlagen zu, die nachvollziehbar machen, welche organisatorische Voraussetzungen dafür sorgen, dass die die o.g. Analyse realisiert  wird?\r\n\r\n[1] Informationsfreiheitsgesetz hier: Anfrage zu \"Privatisierung gescheitert. Bundeswehr rettet Klamottenfirma\", 8. April 2015 19:50:07 - https://fragdenstaat.de/a/8952\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nGustav Wall\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nGustav Wall\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nInformationen über den Zweck/Inhaber der Sende oder Empfangsanlagen in Hochstetten (Nähe ADAC Verkehrsübungpsplatz), sind Anfang der 90er Jahre abgebaut worden und damit nicht mehr aktiv. Wurde hier gesendet oder nur empfangen oder beides, wer war der Betreiber dieser Anlage und wozu diente sie?\r\n\r\nDesweiteren befindet sich in Breisach nördlich der Kläranlage ebenfalls eine Sende oder Empfangsanlage, hier scheinen aber ebenfalls alle Antennen abgebaut worden zu sein. Es steht jedoch noch ein umzäuntes und videoüberwachtes Gebäude welches noch in Betrieb scheint. (Rauch aus dem Schornstein, gelbe Säcke liegen zur Abholung bereit, Außenanlagen werden gepflegt..). Dort ist ebenfalls noch ein etwa 10-15m hoher Turm, welche Funktion hatte dieser Turm in der Vergangenheit?\r\n\r\nWozu diente dieses Gebäude bzw. diese gesamte Anlage und wozu wird sie heute genutzt? \r\n\r\nMöglicherweise stehen diese Standorte im Zusammenhang mit dem Ionosphäreninstitut in Rheinhausen. Dies ist offizieller BND-Standort. Über Breisach ist auf der BND Internetseite nichts zu finden, über den ehemaligen Sende- oder Empfangsstandort Hochstetten ebenfalls nicht. \r\n\r\nVielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMarco Schneider\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nInformationen über den Zweck/Inhaber der Sende oder Empfangsanlagen in Hochstetten (Nähe ADAC Verkehrsübungpsplatz), sind Anfang der 90er Jahre abgebaut worden und damit nicht mehr aktiv. Wurde hier gesendet oder nur empfangen oder beides, wer war der Betreiber dieser Anlage und wozu diente sie?\r\n\r\nDesweiteren befindet sich in Breisach nördlich der Kläranlage ebenfalls eine Sende oder Empfangsanlage, hier scheinen aber ebenfalls alle Antennen abgebaut worden zu sein. Es steht jedoch noch ein umzäuntes und videoüberwachtes Gebäude welches noch in Betrieb scheint. (Rauch aus dem Schornstein, gelbe Säcke liegen zur Abholung bereit, Außenanlagen werden gepflegt..). Dort ist ebenfalls noch ein etwa 10-15m hoher Turm, welche Funktion hatte dieser Turm in der Vergangenheit?\r\n\r\nWozu diente dieses Gebäude bzw. diese gesamte Anlage und wozu wird sie heute genutzt? \r\n\r\nMöglicherweise stehen diese Standorte im Zusammenhang mit dem Ionosphäreninstitut in Rheinhausen. Dies ist offizieller BND-Standort. Über Breisach ist auf der BND Internetseite nichts zu finden, über den ehemaligen Sende- oder Empfangsstandort Hochstetten ebenfalls nicht. \r\n\r\nVielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMarco Schneider\n"
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            "content": "Sehr geehrter Herr Schneider,\r\n\r\nein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss \r\nbereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden.\r\nFür den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 \r\nIFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten \r\ndes Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der \r\nden Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet, \r\noder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht \r\nvorgetragen.\r\n\r\nDie von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nich bitte um Zusendung aller externen und internen Dienstanweisungen beider oben genannten Institutionen.\r\n\r\nEine Vorgehensweise wie beide bezeichneten Agenturen an den Tag legen ist mit den Prinzipien eines Sozial- und Rechtsstaates nicht vereinbar.\r\n\r\n- gehäufter Postschwund\r\n- ignorieeren von Einschreiben\r\n- Herausgabe falscher Informationen\r\n- imenser psychischer Druck auf Antragsteller (im speziellen auf mich und die Mitglieder meiner  Bedarfsgemeinschaft)\r\n- ständiger Vorfurf des Leistungsmissbrauchs\r\n-  fehlerhafte Schreiben\r\n-  viel zu Häufiger Wechsel der Sachbearbeiter und Ansprechpartner\r\n\r\nDiese und andere Begebenheiten lassen den Schluss zu, dass innerhalb der BfA Rostock und des HJC Rostock  eher eine Schönfärberei und Kostensenkungspolitik als eine ernsthafte Vermittlunhspolitik betrieben wird.   \r\n\r\nSelbsredend benötige ich eine detalierte Kostenauflistung meiner Anfrage.\r\n\r\nBitte nutzen sie bei meiner Anfrage das ökonomische Minimalprinzip.\r\n\r\nFür ihre Bemühungen möchte ich mich im Voraus bedanken.                               \n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n<< Adresse entfernt >>\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung einer Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bitten.\r\n\r\nLeider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:\r\n\r\nDas Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. \r\nDer Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. \r\nInfolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Klausurthemen vor.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung einer Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife bitten.\r\n\r\nLeider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:\r\n\r\nDas Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. \r\nDer Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. \r\nInfolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Klausurthemen vor.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Bundesministerium für Bildung und Forschung",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nIch benötige eine Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife.\r\n\r\nVielen Dank\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nIch benötige eine Liste mit den klausurrelevanten Themen im Fach Mathematik für den Realschulabschluss bzw. die mittlere Reife.\r\n\r\nVielen Dank\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n"
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                    "\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n"
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            "content": "Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,\r\n\r\nwie Sie bereits vermutet haben, ist Information und Technik Nordrhein-Westfalen für Ihren Antrag nicht zuständig, die von Ihnen gewünschten Angaben liegen uns nicht vor.\r\n\r\nWelche Institution für Ihren Antrag zuständig ist, entzieht  sich leider meiner Kenntnis.  Bezüglich Ihres Antrages denke ich, dass Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder Ihr Berufskolleg/Ihre Schule an der Sie  Sie die Prüfung zum/zur Informationstechnischen Assistenten/Assistentin absolviert haben, die besseren Ansprechpartner sein könnten. \r\n\r\nWie Sie sehen können, habe ich das Schulministerium in Kopie angeschrieben, ggf. kann man Ihnen dort weiterhelfen?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,\r\n\r\nwie Sie bereits vermutet haben, ist Information und Technik Nordrhein-Westfalen für Ihren Antrag nicht zuständig, die von Ihnen gewünschten Angaben liegen uns nicht vor.\r\n\r\nWelche Institution für Ihren Antrag zuständig ist, entzieht  sich leider meiner Kenntnis.  Bezüglich Ihres Antrages denke ich, dass Ihre zuständige Industrie- und Handelskammer oder Ihr Berufskolleg/Ihre Schule an der Sie  Sie die Prüfung zum/zur Informationstechnischen Assistenten/Assistentin absolviert haben, die besseren Ansprechpartner sein könnten. \r\n\r\nWie Sie sehen können, habe ich das Schulministerium in Kopie angeschrieben, ggf. kann man Ihnen dort weiterhelfen?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]",
            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\ndie Prüfungsblätter der Prüfung aus dem Jahr 2014 für die Fächer Betriebssysteme und Netzwerke, Elektroperozesstechnik, Mathe, Deutsch, Englisch und Datenbanken.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nMichi Anonym\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
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                    "\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n"
                ]
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            "subject": "AW: IHK Prüfung Informationstechnischer Assistent 2014 [#9212]",
            "content": "Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,\r\n\r\nüber Ihr Anliegen bin durch die Mail von Frau Grunwald informiert worden.   \r\n\r\nDa Sie im Betreff den Begriff \"IHK\" benutzen könnte man auf eine duale Ausbildung schließen. Der \"Informationstechnische Assistent\" ist aber ein Bildungsgang im Berufskolleg, der zur Fachhochschulreife und zum Berufsabschluss nach Landesrecht führt. \r\n\r\nSollten Sie die IHK-Prüfung meinen, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.    \r\n \r\nDie Prüfungen zum \"Informationstechnischen Assistent\" sind dezentral. Die Aufgaben liegen dem Ministerium nicht vor. Die Aufgaben werden von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen geprüft, die Ihnen ggf. helfen könnten. Eine Auflistung der Bezirksregierungen finden Sie nachstehend.  \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte/r Frau/Herr Anonym,\r\n\r\nüber Ihr Anliegen bin durch die Mail von Frau Grunwald informiert worden.   \r\n\r\nDa Sie im Betreff den Begriff \"IHK\" benutzen könnte man auf eine duale Ausbildung schließen. Der \"Informationstechnische Assistent\" ist aber ein Bildungsgang im Berufskolleg, der zur Fachhochschulreife und zum Berufsabschluss nach Landesrecht führt. \r\n\r\nSollten Sie die IHK-Prüfung meinen, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer.    \r\n \r\nDie Prüfungen zum \"Informationstechnischen Assistent\" sind dezentral. Die Aufgaben liegen dem Ministerium nicht vor. Die Aufgaben werden von den örtlich zuständigen Bezirksregierungen geprüft, die Ihnen ggf. helfen könnten. Eine Auflistung der Bezirksregierungen finden Sie nachstehend.  \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nErgebnisse der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.\r\n\r\nZur Erläuterung:\r\n\r\nAm 10.10.2013 schrieb die Ministerin Eveline Lemke wegen \"Sitzung des Ausschusses für Medien und Netzpolitik am 26. September 2013; TOP 6: Filmförderung in Rheinland-Pfalz; Antrag der Fraktion der CDU;\r\n- Vorlage 16/2882 -\". \r\n\r\nDieses Dokument wurde seinerzeit zusammen mit einer Studie auf den Seiten des Landtags Rheinland-Pfalz öffentlich zur Verfügung gestellt.\r\n\r\nDarin wurde u.a. die Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft angeregt. \r\n\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nMit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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            "content": "Sehr geehrte,\r\n\r\nbezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 23.05.2015, betreffend Ihre Anfrage 9214 vom 09.04.2015, können wir Ihnen mitteilen, dass diese durch den Referenten für Kultur- und Kreativwirtschaft des MWKEL, Herrn Jörg Sabrowski, mit E-Mail vom 13.05.2015 beantwortet wurde (siehe unten).\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\n\r\nVon: \r\n\r\nGesendet: Mittwoch, 13. Mai 2015 15:01\r\n\r\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nBetreff: Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft [#9214]\r\n\r\n\r\n\r\nSehr geehrte,\r\n\r\nin Ihrer Mail vom 9. April 2015 bitten Sie um Übersendung von Ergebnissen der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.\r\n\r\nDas Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung befindet sich im ständigen Austausch und Dialog mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz über die Nutzung und Ausgestaltung der Förderprogramme.\r\n\r\nDiese Förderprogramme sind branchenoffen und nicht branchenspezifisch ausgestaltet.\r\n\r\nIn Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft wurde in der Berichterstattung zur Filmförderung in Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2013 (Vorlage 16/3078) ausgeführt, dass in der Filmwirtschaft, als einem Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft, mehr als 20 Unternehmen in den 3 Jahren, 2013 und davor, an den Förderprogrammen der ISB partizipiert haben.\r\n\r\nEine Überprüfung der Programme der ISB formaler Art hat darüber hinaus nicht stattgefunden und entspricht auch nicht der Vorgehensweise.\r\n\r\nBranchenspezifische Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft werden regelmäßig auf den Internetseiten des Ministeriums veröffentlicht.\r\n\r\n\r\n\r\nWir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen.\r\n\r\n\r\n\r\nVorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde.\r\n\r\n\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\n\r\nGegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbesten Dank für Ihre Antwort. Ich erlaube mir die folgenden Nachfragen:\r\n\r\nIm besagten Schreiben wurde u.a. das Fazit gezogen:\r\n\r\n\"Diese\r\nStudie zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz wurde vom Institut für\r\nunternehmerisches Handeln (iuh) in Kooperation mit dem Designforum RheinlandPfalz\r\ndescom erstellt.\r\n\r\nNach diesem Ergebnis finden die Angebote der Investitions- und Strukturbank\r\nRheinland-Pfalz - ISB - sowohl in der Gründungs- als auch in der\r\nWachstumsfinanzierung relativ wenig Anwendung in der Kultur- und Kreativwirtschaft:\r\nAn den allgemeinen Förderprogrammen partizipierten in den letzten drei Jahren mehr\r\nals 20 . Unternehmen der Filmwirtschaft. (Darunter sieben\r\nFilmproduktionsunternehmen). Hier wird überprüft, inwieweit Handlungsbedarf\r\nbesteht. Gründe können im Angebot, aber auch in der Kommunikation und\r\nVermittlung liegen.\"\r\n\r\nIhrem Schreiben entnehme ich, dass wohl kein weiterer Handlungsbedarf mehr gesehen wird. Können Sie dies nochmals so explizit bitte bestätigen? \r\n\r\nEs wird in dem Schreiben auch erwähnt: \"ein neues so genanntes „Start-up\"-Programm in Form von Arbeits- bzw.\r\nProjektstipendien, dass jungen Filmemachern und Drehbuchautoren die\r\nMöglichkeit ·einräumt, nach Abschluss ihres Studiums im Rahmen des\r\nStipendiums ein Werk zu erstellen und sich mit einem „Erstlingswerk\" auf\r\n. dem Markt zu präsentieren.\"\r\n\r\nDas bedeutet, dass für dieses Start-up-Programm derzeit auch nichts unternommen wird. Woran liegt dies? WIrd hier erst auf neue Haushaltsentscheidungen gewartet?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9214\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbesten Dank für Ihre Antwort. Ich erlaube mir die folgenden Nachfragen:\r\n\r\nIm besagten Schreiben wurde u.a. das Fazit gezogen:\r\n\r\n\"Diese\r\nStudie zur Kultur- und Kreativwirtschaft in Rheinland-Pfalz wurde vom Institut für\r\nunternehmerisches Handeln (iuh) in Kooperation mit dem Designforum RheinlandPfalz\r\ndescom erstellt.\r\n\r\nNach diesem Ergebnis finden die Angebote der Investitions- und Strukturbank\r\nRheinland-Pfalz - ISB - sowohl in der Gründungs- als auch in der\r\nWachstumsfinanzierung relativ wenig Anwendung in der Kultur- und Kreativwirtschaft:\r\nAn den allgemeinen Förderprogrammen partizipierten in den letzten drei Jahren mehr\r\nals 20 . Unternehmen der Filmwirtschaft. (Darunter sieben\r\nFilmproduktionsunternehmen). Hier wird überprüft, inwieweit Handlungsbedarf\r\nbesteht. Gründe können im Angebot, aber auch in der Kommunikation und\r\nVermittlung liegen.\"\r\n\r\nIhrem Schreiben entnehme ich, dass wohl kein weiterer Handlungsbedarf mehr gesehen wird. Können Sie dies nochmals so explizit bitte bestätigen? \r\n\r\nEs wird in dem Schreiben auch erwähnt: \"ein neues so genanntes „Start-up\"-Programm in Form von Arbeits- bzw.\r\nProjektstipendien, dass jungen Filmemachern und Drehbuchautoren die\r\nMöglichkeit ·einräumt, nach Abschluss ihres Studiums im Rahmen des\r\nStipendiums ein Werk zu erstellen und sich mit einem „Erstlingswerk\" auf\r\n. dem Markt zu präsentieren.\"\r\n\r\nDas bedeutet, dass für dieses Start-up-Programm derzeit auch nichts unternommen wird. Woran liegt dies? WIrd hier erst auf neue Haushaltsentscheidungen gewartet?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9214\r\nAntwort an: "
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                    "\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft\" vom 09.04.2015 (#9214) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 9214\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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            "content": "Sehr geehrte,\r\nin Ihrer Mail vom 9. April 2015 bitten Sie um Übersendung von Ergebnissen der Überprüfung des Angebots der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz für die Kultur- und Kreativwirtschaft.\r\nDas Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung befindet sich im ständigen Austausch und Dialog mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz über die Nutzung und Ausgestaltung der Förderprogramme.\r\nDiese Förderprogramme sind branchenoffen und nicht branchenspezifisch ausgestaltet.\r\nIn Bezug auf die Kultur- und Kreativwirtschaft wurde in der Berichterstattung zur Filmförderung in Rheinland-Pfalz vom 10. Oktober 2013 (Vorlage 16/3078) ausgeführt, dass in der Filmwirtschaft, als einem Teilmarkt der Kultur- und Kreativwirtschaft, mehr als 20 Unternehmen in den 3 Jahren, 2013 und davor, an den Förderprogrammen der ISB partizipiert haben.\r\nEine Überprüfung der Programme der ISB formaler Art hat darüber hinaus nicht stattgefunden und entspricht auch nicht der Vorgehensweise.\r\nBranchenspezifische Maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft werden regelmäßig auf den Internetseiten des Ministeriums veröffentlicht.\r\n\r\nWir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen.\r\n\r\nVorsorglich weise ich auf § 7 Abs. 2 Satz 3 LIFG hin. Danach besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen, sofern ein Antrag nach dem LIFG ganz oder teilweise abgelehnt wurde.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte übersenden Sie mir einen detaillierten Plan der zulässigen Anflugrouten des Flughafens in Luxemburg (LUX), die über den Kreis Trier-Saarburg hinweg führen. Außerdem sollte dieser Plan die Mindestflughöhen aufführen (wo darf im Rahmen des Anflugs maximal wie tief geflogen werden) \n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\n\r\nwir bedanken uns für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt.\r\n\r\nDas Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist nicht mit der fachlichen Erarbeitung\r\nvon Flugwegen bei der Festlegung von An -und Abflugverfahren zu bzw. von\r\ndeutschen Flughäfen betraut. Diese Aufgabe wird von der DFS Deutsche\r\nFlugsicherung GmbH wahrgenommen. Das Bundesaufsichtsamt für\r\nFlugsicherung prüft, ob und inwieweit die DFS in ihrer Fachverantwortung\r\netwa bestehende planungsrechtliche Vorgaben (z.B.\r\nAbwägungsnotwendigkeiten) beachtet hat, und veröffentlicht\r\nschließlich die Flugverfahren als Rechtsverordnungen im\r\nBundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer.\r\n\r\nRechtliche Bedenken gegen An- bzw. Abflugrouten sind daher\r\nausschließlich und direkt an das\r\n\r\nBundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) \r\nRobert-Bosch-Straße 28\r\n \r\n63225 Langen\r\nTel. + 49 6103 8043-0\r\nFax: + 49 6103 8043-250\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>> \r\n\r\nzu richten.\r\n\r\nWeitere Informationen zur Festlegung von An- und Abflugrouten finden\r\nSie im Internetangebot der DFS. \r\nLärmbeschwerden sollten vorrangig entweder an die bei einigen Flughäfen\r\neingerichteten Beschwerdestellen oder an die\r\n\r\nDFS Deutsche Flugsicherung\r\nUnternehmenszentrale\r\nAm DFS-Campus 10\r\n\r\n63225 Langen\r\nTelefon: + 49 6103 707-0\r\nFax: + 49 6103 707-1396\r\nE-Mail: <<E-Mail-Adresse>> \r\n\r\nadressiert werden.\r\n\r\nWir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen\r\nkonnten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\n\r\nwir bedanken uns für Ihre Anfrage an das Luftfahrt-Bundesamt.\r\n\r\nDas Luftfahrt-Bundesamt (LBA) ist nicht mit der fachlichen Erarbeitung\r\nvon Flugwegen bei der Festlegung von An -und Abflugverfahren zu bzw. von\r\ndeutschen Flughäfen betraut. Diese Aufgabe wird von der DFS Deutsche\r\nFlugsicherung GmbH wahrgenommen. Das Bundesaufsichtsamt für\r\nFlugsicherung prüft, ob und inwieweit die DFS in ihrer Fachverantwortung\r\netwa bestehende planungsrechtliche Vorgaben (z.B.\r\nAbwägungsnotwendigkeiten) beachtet hat, und veröffentlicht\r\nschließlich die Flugverfahren als Rechtsverordnungen im\r\nBundesanzeiger und in den Nachrichten für Luftfahrer.\r\n\r\nRechtliche Bedenken gegen An- bzw. Abflugrouten sind daher\r\nausschließlich und direkt an das\r\n\r\nBundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) \r\nRobert-Bosch-Straße 28\r\n \r\n63225 Langen\r\nTel. + 49 6103 8043-0\r\nFax: + 49 6103 8043-250\r\nE-Mail: "
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                    " \r\n\r\nzu richten.\r\n\r\nWeitere Informationen zur Festlegung von An- und Abflugrouten finden\r\nSie im Internetangebot der DFS. \r\nLärmbeschwerden sollten vorrangig entweder an die bei einigen Flughäfen\r\neingerichteten Beschwerdestellen oder an die\r\n\r\nDFS Deutsche Flugsicherung\r\nUnternehmenszentrale\r\nAm DFS-Campus 10\r\n\r\n63225 Langen\r\nTelefon: + 49 6103 707-0\r\nFax: + 49 6103 707-1396\r\nE-Mail: "
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                    " \r\n\r\nadressiert werden.\r\n\r\nWir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen\r\nkonnten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "Meine Menschenrechte [#9216]",
            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGenau die Gesetze, die es dem Staat erlauben meine menschliche Würde anzugreifen und mich zusammen mit einer Randgruppe der Gesellschafft anders zu behandeln, als es mir/uns auf Grund der Menschenrechte zusteht. Ich bin Cannabis Konsument und weiß, dass hier ein großer Fehler behoben werden muss, der anscheinend fest im Gesetz verankert ist. Mir geht es auch um alle noch so kleinen einschränkenden Klauseln, die eine Verfolgung von Hanf Konsumenten per Staatsgewalt gestatten, sowie einen Eingriff in die freie Wirtschaft zulassen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nToby Green\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGenau die Gesetze, die es dem Staat erlauben meine menschliche Würde anzugreifen und mich zusammen mit einer Randgruppe der Gesellschafft anders zu behandeln, als es mir/uns auf Grund der Menschenrechte zusteht. Ich bin Cannabis Konsument und weiß, dass hier ein großer Fehler behoben werden muss, der anscheinend fest im Gesetz verankert ist. Mir geht es auch um alle noch so kleinen einschränkenden Klauseln, die eine Verfolgung von Hanf Konsumenten per Staatsgewalt gestatten, sowie einen Eingriff in die freie Wirtschaft zulassen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nToby Green\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "sender": "Toby Green",
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            "subject": "WG: Meine Menschenrechte [#9216]",
            "content": "Sehr geehrter Herr Green,\r\n\r\nvielen Dank für Ihren unten angefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten der Behörden des Bundes vorhandenen amtlichen Informationen. Da ich Ihrem Antrag nicht entnehmen kann, zu welchen Dokumenten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Sie gerne Zugang hätten, wäre ich Ihnen für eine Konkretisierung Ihres Antrags dankbar. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das BMJV keine Rechtsberatungen durchführt. \r\n\r\nZur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich darüber hinaus eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach <<E-Mail-Adresse>> oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "WG: Meine Menschenrechte [#9216]"
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            "redacted_content": [
                [
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                    "Sehr geehrter Herr Green,\r\n\r\nvielen Dank für Ihren unten angefügten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Das IFG gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten der Behörden des Bundes vorhandenen amtlichen Informationen. Da ich Ihrem Antrag nicht entnehmen kann, zu welchen Dokumenten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Sie gerne Zugang hätten, wäre ich Ihnen für eine Konkretisierung Ihres Antrags dankbar. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass das BMJV keine Rechtsberatungen durchführt. \r\n\r\nZur Beantwortung Ihrer Anfrage benötige ich darüber hinaus eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Für eine diesbezügliche Mitteilung per E-Mail an das Postfach "
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                [
                    true,
                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                [
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                    " oder auf dem Postweg an die in der Signatur genannte Adresse wäre ich Ihnen dankbar.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtsfragen",
            "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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        {
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            "url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/kfz-mit-hochst-geschwindigkeit-auf-25-kmh-begrenzt/#nachricht-25687",
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            "subject": "Kfz mit höchst Geschwindigkeit auf 25 kmh begrenzt. [#9218]",
            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n\r\nWie kann eine Kfz mit max. Geschwindigkeit  25 kmh für die Straßenverkehr in Deutschland zugelassen werden?\r\n\r\nWelche Prüfungen und/oder Unterlagen sind notwendig.\r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nCharles Whitworth\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nCharles Whitworth\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n\r\nWie kann eine Kfz mit max. Geschwindigkeit  25 kmh für die Straßenverkehr in Deutschland zugelassen werden?\r\n\r\nWelche Prüfungen und/oder Unterlagen sind notwendig.\r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nCharles Whitworth\n"
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch hätte gerne die Unterlagen, Dokumente, Gutachten, etc., die die Stadt gem. § 17 Kurortgesetz bei der Beantragung der Anerkennung als Luftkurort der Bezirksregierung eingereicht hat.\r\n\r\nGleichfalls hätte ich gerne die Prüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie die Teilnehmerliste der Entscheidungskommission, die die Luftkurorttauglichkeit der Stadt Xanten fesgestellt hat. \r\n\r\nDas Gutachten des Deutschen Wetterdienstes benötige ich nicht.\r\n\r\nDanke\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nHans-Arno Kloep\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "subject": "Anerkennung als Luftkurort - Ihr Antrag nach IFG",
            "content": "\r\n\r\nSehr geehrter Herr Kloep,\r\n\r\nmir wurde Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet.\r\n\r\nDen gesamten Antrag inklusive der Anhänge zur Anerkennung der Stadt Xanten\r\nals Luftkurort finden Sie seit gut einen Jahr auf der Internetseite der\r\nStadt Xanten unter der Rubrik Bauen und Wohnen und dort unter dem Thema\r\nPlanung und Entwicklung.\r\n\r\nFalls Sie darüberhinaus Fragen haben können Sie sich gerne an mich wenden.\r\n\r\nPrüf-, Ergebnis- und Begehungsprotokolle sowie eine Teilnehmerliste der\r\nBegehungskommission liegen in unserem Hause nicht vor. Das\r\nAnerkennungsverfahren für die Prädikatisierung wurde beim Dezernat 24 bei\r\nder Bezirksregierung Düsseldorf geleitet. Eine schriftliche Begründung für\r\ndie Anerkennung als Luftkurort wurde uns nicht genannt.\r\n\r\nIch gehe davon aus, das wir die geforderten Punkte des § 3 und § 11\r\nKurortegesetz NW erfüllt haben (dies ist im Antrag ausführlich ausgeführt)\r\nund dass der Stadt Xanten daher die Anerkennung als Luftkurort zuteil\r\nwurde.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n Eine Übersicht über \r\n - die in den Jahren 2013 und 2014 in NRW von Bergschäden betroffenen Autobahnabschnitte\r\n - verkehrstechnische Konsequenzen, wie z.B. Sperrung, Tempolimit\r\n - geplante und erfolgte Maßnahmen zur Beseitigung der Bergschäden.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nEine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens der Stadt München an die  Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind.\r\n\r\nErläuterung: \r\nDie Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München \r\nhttp://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation \r\ngibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen.\r\n\r\nFerner bitte ich mitzuteilen, ob sich die Stadt München finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte.\r\n\r\nAuch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens der Stadt München geleitet wird.\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der  (Informationsfreiheitssatzung ).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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            "content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft.\r\n\r\nDamit leistet die Stadt München mehr Filmförderung für den Nachwuchs als die Landesregierung Rheinland-Pfalz für das ganze Bundesland. Dazu beglückwünsche ich Sie.\r\n\r\nLeider musste ich die Erfahrung machen, dass die HFF München sich in ihren Aufnahmemodalitäten ziemlich engmaschig verhält, um dies mal gelinde auszudrücken. Sicherlich kann Ihnen die Kanzlerin der Hochschule auch in Bezug auf meine Person mehr Auskünfte geben. Kann sich die freiheitlich gesinnte Stadt München mit einer solchen Engstirnigkeit identifizieren, dass im Studiengang Medienwirtschaft und Produktion der Studienwechsel verwehrt wird, obwohl die Ausbildung zu weniger als 20% den Erfolg des kreativen Produzenten garantiert. Näheres liegt dazu dem Bayerischen Landtag aktuell im Petitionsverfahren WK.0074.17 vor. \r\n\r\nEs würde mich freuen, wenn Sie sich auch über diesen Sachverhalt äußern würden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9226\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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            "subject": "Anfragen #9106 und 9226  im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München",
            "content": "Sehr geehrte,\r\n\r\nzu Ihrer erneuten Anfrage im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der \r\nLandeshauptstadt München möchte ich Ihnen mitteilen, dass das \r\nKulturreferat von der im vergangenen Jahr erfolgten Evaluierung der HFF \r\nMünchen Kenntnis genommen hat. Über eine Veröffentlichung des Berichts \r\nder dafür eingesetzten Kommission kann ausschließlich das Bayerische \r\nStaatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als \r\nRechtsträger der Einrichtung (und Auftraggeber der Evaluierung) \r\nentscheiden.\r\nZu Ihrer weiteren Anfrage bezüglich der Aufnahmemodalitäten an der HFF \r\nMünchen ist von Seiten der Landeshauptstadt München keine Stellungnahme \r\nmöglich, da es sich um eine Hochschule des Freistaates Bayern handelt. \r\nNachdem - wie aus Ihrer Mail hervorgeht - bereits in dieser Sache ein \r\nPetitionsverfahren beim Bayerischen Landtag anhängig ist, ist davon \r\nauszugehen, dass hier eine entsprechende Klärung erfolgen wird.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Anfragen #9106 und 9226  im Rahmen der Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München"
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            "content": "Sehr geehrte,\r\n\r\nzu Ihrer Anfrage vom 09.04.2015 möchte ich Ihnen mitteilen,\r\ndass die Landeshauptstadt München an die Hochschule für Fernsehen und \r\nFilm München (HFF) im Haushaltsjahr 2015 einen Zuschuß in Höhe von \r\n51.100 € ausreicht. Diesen Betrag (bis zur Euroumstellung waren es \r\n100.000 D-Mark) erhält die Hochschule seit ihrer Gründung 1966 von \r\nSeiten der Stadt. Weitere Sach- und Dienstleistungen bzw. sonstige \r\nLeistungen von Seiten der Landeshauptstadt München an die HFF sowie die \r\nfinanzielle Förderung von Filmproduktionen, die an der HFF München \r\nproduziert bzw. koproduziert wurden, sind nach dem Kenntnisstand des \r\nKulturreferates nicht erfolgt.\r\n\r\nFür weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht. Leider wissen wir nicht, welcher Bereich \r\nIhnen geantwortet hatte.\r\nUm Ihre E-Mail korrekt weiterleiten zu können, bitten wir daher um die \r\ngenaue Bezeichnung der Abteilung bzw. des Referats.\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    ",\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht. Leider wissen wir nicht, welcher Bereich \r\nIhnen geantwortet hatte.\r\nUm Ihre E-Mail korrekt weiterleiten zu können, bitten wir daher um die \r\ngenaue Bezeichnung der Abteilung bzw. des Referats.\r\n\r\nVielen Dank.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nEine Auflistung der Sach- und Dienstleistungen, die seit 1995 seitens des ZDF an die Hochschule für Fernsehen und Film München gegangen sind.\r\n\r\nErläuterung:\r\nDie Internetseite der Hochschule für Fernsehen und Film München\r\nhttp://www.hff-muenchen.de/de_DE/organisation\r\ngibt an, dass solche Leistungen zu den Kosten der Hochschule beitragen.\r\n\r\nFerner bitte ich mitzuteilen, ob sich das ZDF finanziell an Filmproduktionen beteiligt oder beteiligt hat, welche an der Hochschule für Fernsehen und Film München prodzuiert bzw. koproduziert wurden. Auch hier bitte ich um die Auflistung der einzelnen Projekte.\r\n\r\nAuch bitte ich anzugeben, ob weitere Unterstützung egal welcher Art an die Hochschule seitens des ZDF geleistet wird oder wurde.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Sach- und Dienstleistungen für die Hochschule für Fernsehen und Film München\" vom 09.04.2015 (#9227) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 9227\r\nAntwort an: "
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                    "\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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            "content": "Sehr geehrte,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April 2015.\r\n\r\nWir beantworten Ihre Frage gerne, auch wenn - entgegen ihrer Annahme - keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine \"Behörde\", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Dies nur zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.\r\n\r\nZu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das ZDF die Hochschule für Fernsehen und Film in München bereits seit den 60er Jahren unterstützt. Der jährliche Förderbetrag liegt derzeit bei 40.900 Euro. In der Vereinbarung aus den 60er Jahren war seinerzeit auch eine mögliche Unterstützung durch Sachbeistellungen vorgesehen, die aber schon lange nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützung fachspezifischer Hochschulen dient u. a. der Förderung einer hochkarätigen branchenspezifischen Ausbildung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    ",\r\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. April 2015.\r\n\r\nWir beantworten Ihre Frage gerne, auch wenn - entgegen ihrer Annahme - keine auf das Informationsfreiheitsgesetz gestützten Auskunftsansprüche geltend gemacht werden können. Nach den Vorgaben des Grundgesetzes fällt der Rundfunk in die Gesetzgebungszuständigkeit der Bundesländer, so dass das von Ihnen herangezogene Bundesgesetz keine Anwendung auf das ZDF findet. Das nach dem Sitzlandprinzip damit grundsätzlich in Betracht kommende Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen des Landes Rheinland-Pfalz bestimmt in § 2 Abs. 5, dass das Gesetz nicht für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gilt. Das ZDF ist - darin liegt der Grund für diese gesetzgeberische Entscheidung auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung - keine \"Behörde\", weil es keine der Exekutive zuzuordnende staatliche Verwaltungstätigkeit ausübt. Dies nur zur Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen.\r\n\r\nZu Ihrer konkreten Frage kann ich Ihnen mitteilen, dass das ZDF die Hochschule für Fernsehen und Film in München bereits seit den 60er Jahren unterstützt. Der jährliche Förderbetrag liegt derzeit bei 40.900 Euro. In der Vereinbarung aus den 60er Jahren war seinerzeit auch eine mögliche Unterstützung durch Sachbeistellungen vorgesehen, die aber schon lange nicht mehr in Anspruch genommen wird. Die Unterstützung fachspezifischer Hochschulen dient u. a. der Förderung einer hochkarätigen branchenspezifischen Ausbildung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\r\n\r\nbesten Dank für Ihre Antwort.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 9227\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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                    "\r\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrter Herr Kahnt,\r\n\r\nzu den von ihnen angefragten Grundstücken können keine Informationen übersandt werden. Es liegen weder Dokumente zu Abbruchanträge oder Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO vor. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "sender": "Bezirksamt Hamburg-Nord",
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