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"subject": "Erblastenvertrag von 2007 [#9286]",
"content": "Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n\"Erblastenvertrag von 2007\"\r\nIm Rahmen meiner Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied und der laufenden Diskussion um die Grubenwasserhaltung im Saarland, sind diese Informationen für mich wichtig.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n<< Adresse entfernt >>\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\n<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
"redacted_subject": [
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"Erblastenvertrag von 2007 [#9286]"
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"Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n\"Erblastenvertrag von 2007\"\r\nIm Rahmen meiner Tätigkeit als Gemeinderatsmitglied und der laufenden Diskussion um die Grubenwasserhaltung im Saarland, sind diese Informationen für mich wichtig.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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"<< Adresse entfernt >>\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"<< Adresse entfernt >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "Hans Günter Groß",
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"subject": "Partnerschaft zwischen Microsoft und Land Sachsen-Anhalt [#9287]",
"content": "Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nbitte senden Sie mir die Vereinbarungen, Unterlagen und Verträge sowie Absichtserklärungen und Entwürfe der \"Partnerschaft zwischen Microsoft und dem Land Sachsen-Anhalt\" zu, wie in Medienberichten, bspw. hier: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/schulen-in-sachsen-anhalt-microsoft-will-daten-aller-schueler,20641266,30393000.html , erwähnt.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\nGegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.\r\n\r\nIch bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n",
"redacted_subject": [
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"Partnerschaft zwischen Microsoft und Land Sachsen-Anhalt [#9287]"
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"redacted_content": [
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"Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nbitte senden Sie mir die Vereinbarungen, Unterlagen und Verträge sowie Absichtserklärungen und Entwürfe der \"Partnerschaft zwischen Microsoft und dem Land Sachsen-Anhalt\" zu, wie in Medienberichten, bspw. hier: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/schulen-in-sachsen-anhalt-microsoft-will-daten-aller-schueler,20641266,30393000.html , erwähnt.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\nGegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.\r\n\r\nIch bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n"
],
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>"
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[
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[
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"\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\r\n\r\n\r\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: Partnerschaft zwischen Microsoft und Land Sachsen-Anhalt [#9287]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft gemäß meines Begehrens nach IZG LSA vom 17.04.2015. \r\nStehen einer Veröffentlichung dieses LoI zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und Microsoft rechtlichen Bedenken der unterzeichnenden Parteien entgegen? Ich bitte um eine Antwort bis zum Ende dieser Woche.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen und besten Dank\r\nW. Antragsteller/in\r\n\n\nAnfragenr: 9287\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: Partnerschaft zwischen Microsoft und Land Sachsen-Anhalt [#9287]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren, sehr "
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"geehrt<< Anrede >>"
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"\n\r\nvielen Dank für Ihre Auskunft gemäß meines Begehrens nach IZG LSA vom 17.04.2015. \r\nStehen einer Veröffentlichung dieses LoI zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und Microsoft rechtlichen Bedenken der unterzeichnenden Parteien entgegen? Ich bitte um eine Antwort bis zum Ende dieser Woche.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen und besten Dank\r\nW. "
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Partnerschaft zwischen Microsoft und Land Sachsen-Anhalt [#9287]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nmit meiner Antwort an die von Ihnen bei fragdenstaat.de generierte Mailadresse wurde Ihrem Anliegen bereits vollständig entsprochen. Ihre Nachfrage erzeugte deshalb ein Missverständnis, das zu dieser verzögerten Beantwortung führte.\r\n\r\nMit der Absendung wurde der Letter of Intent von mir nachweislich in vollständig lesbarer Form im Dateiformat pdf zur Verfügung gestellt. Der LoI kann inzwischen auch auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen eingesehen werden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum alle Seiten offenbar durch den Plattformbetreiber geschwärzt wurden. Ich bedaure die dadurch entstandene Irritation.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nmit meiner Antwort an die von Ihnen bei fragdenstaat.de generierte Mailadresse wurde Ihrem Anliegen bereits vollständig entsprochen. Ihre Nachfrage erzeugte deshalb ein Missverständnis, das zu dieser verzögerten Beantwortung führte.\r\n\r\nMit der Absendung wurde der Letter of Intent von mir nachweislich in vollständig lesbarer Form im Dateiformat pdf zur Verfügung gestellt. Der LoI kann inzwischen auch auf der Internetseite des Ministeriums der Finanzen eingesehen werden. Für mich ist nicht nachvollziehbar, warum alle Seiten offenbar durch den Plattformbetreiber geschwärzt wurden. Ich bedaure die dadurch entstandene Irritation.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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"subject": "Partnerschaft zwischen Microsoft und Land Sachsen-Anhalt",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\r\n\r\nauf Grundlage Ihres Antrages vom 17. April 2015 erhalten Sie als Anlage eine Kopie des \"Letter of Intent\" mit dem die im Betreff genannte Bildungspartnerschaft anlässlich der CeBIT 2015 am 18. März 2015 begründet wurde. Wegen der in Ziffer 9 der Vereinbarung vorgesehenen Vertraulichkeit habe ich zuvor von der Microsoft Deutschland GmbH die Zustimmung eingeholt.\r\n\r\nHinsichtlich der Verwaltungskosten ergeht eine gesonderte Entscheidung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\r\n\r\nauf Grundlage Ihres Antrages vom 17. April 2015 erhalten Sie als Anlage eine Kopie des \"Letter of Intent\" mit dem die im Betreff genannte Bildungspartnerschaft anlässlich der CeBIT 2015 am 18. März 2015 begründet wurde. Wegen der in Ziffer 9 der Vereinbarung vorgesehenen Vertraulichkeit habe ich zuvor von der Microsoft Deutschland GmbH die Zustimmung eingeholt.\r\n\r\nHinsichtlich der Verwaltungskosten ergeht eine gesonderte Entscheidung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
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"sender": "Ministerium der Finanzen Sachsen-Anhalt",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25790/?format=api",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/partnerschaft-zwischen-microsoft-und-land-sachsen-anhalt-1/#nachricht-25790",
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"subject": "Undelivered Mail Returned to Sender",
"content": "This is the mail system at host fragdenstaat.de.\r\n\r\nI'm sorry to have to inform you that your message could not\r\nbe delivered to one or more recipients. It's attached below.\r\n\r\nFor further assistance, please send mail to postmaster.\r\n\r\nIf you do so, please include this problem report. You can\r\ndelete your own text from the attached returned message.\r\n\r\n The mail system\r\n\r\n<<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx02.sachsen-anhalt.de[164.133.154.147]\r\n said: 550 5.0.0 <<Name und E-Mail-Adresse>>... User unknown (in reply to\r\n RCPT TO command)\r\n\r\n\r\n\r\nAntrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nbitte senden Sie mir die Vereinbarungen, Unterlagen und Verträge sowie Absichtserklärungen und Entwürfe der \"Partnerschaft zwischen Microsoft und dem Land Sachsen-Anhalt\" zu, wie in Medienberichten, bspw. hier: http://www.mz-web.de/mitteldeutschland/schulen-in-sachsen-anhalt-microsoft-will-daten-aller-schueler,20641266,30393000.html , erwähnt.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\nGegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.\r\n\r\nIch bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"This is the mail system at host fragdenstaat.de.\r\n\r\nI'm sorry to have to inform you that your message could not\r\nbe delivered to one or more recipients. It's attached below.\r\n\r\nFor further assistance, please send mail to postmaster.\r\n\r\nIf you do so, please include this problem report. You can\r\ndelete your own text from the attached returned message.\r\n\r\n The mail system\r\n\r\n<"
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"subject": "Antrag nach IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA zur Partnerschaft zwischen Land Sachsen-Anhalt und Microsoft vom 17. April 2015",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nhiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o.g., per E-Mail gestellten Antrages.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Abitur 2014 Niedersachsen [#9289]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDie schriftlichen Prüfungsaufgaben für das Abitur Niedersachsen 2014, konkret folgende:\r\n- Geschichte Leistungskurs\r\n- Deutsch Leistungskurs\r\n- Politik-Wirtschaft Leistungskurs\r\n- Englisch Grundkurs;\r\njeweils mit den dazu gehörenden Aufgabentexten.\r\n\r\nEtwaige Auslagen werden selbstverständlich erstattet.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMichael Stahl\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMichael Stahl\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#9290]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nnachfolgende e-Mail aus der Leistungsabteilung:\r\n\r\n\"Guten Morgen,\r\ndie Lohnabrechnungen habe ich erhalten, leider habe ich aber ihre Akte (zur Bearbeitung der Widersprüche in Warendorf) nicht hier vor Ort.\r\nEs ergeben sich hier noch Fragen:\r\nSind noch Rückforderungen offen?\r\nWenn ja, besteht die Möglichkeit einer Verrechnung mit noch offenen Nachzahlungen?\r\nTelefonisch konnte ich sie leider nicht erreichen.\"\r\n\r\nDemnach können die Leistungsachbearbeiter in Ihren Hause (also solange irgendwelche Widersprüche am laufen sind) nicht arbeiten?\r\n\r\nEin Leistungsachbearbeiter der selber nach Verrechnungen und Rückforderungen beim Kunden nachfragt ist ebenfalls kurios.\r\n\r\nVieleicht möchte das Jobcenter vermeintlich etwas Gutes tun nach den Motto: Wenn \"Person A\" von uns Geld bekommen soll, dann können wir das doch mit noch offenen Rückforderung von uns verrechnen, damit Person A nicht mehr so viel an uns zurück zahlen muss und deshalb liquider ist.\r\n\r\nDiese \"Nettigkeit\" entspreicht keineswegs den geltenden Gesetzen.\r\nSo sind die etwaige Nachzahlungen ohne Rücksicht auf evt. Erstattungsforderungen sofort zu erfolgen. Danach dann die Rückforderungen.\r\n\r\nKennt man in der Optionskommune Kreis Warendorf den § 20 SGB X ? \r\n\r\nWir haben hier also Verfahrensführungen ohne Aktenvorlage - eine zumindest grob fahrlässige Vorgehensweise.\r\n\r\nNun zu den Fragen:\r\n\r\n1. Sind die Sachverhalte in Ihren EDV-Systemen \"LÄMMkom\" (Software) nicht vermerkt ? \r\n\r\n2. Wie lautet denn die konkrete Dienstanweisung für die Mitarbeiter im Falle eines Widerspruchs. Landet die komplette Akte in Ihrer Widerspruchstelle ?\r\nTeilen Sie mir gegebenfalls entsprechende Dokumente mit.\r\n\r\n\r\nAbschließend eine persönliche Bewertung:\r\n\r\nSowas wie eine \"Verwaltungsordnung\" scheint es in den Jobcentern im Kreis nicht zu geben.\r\n\r\nDie Optionskommune hat mit der Steuerung des Jobcenters in Eigenregie wirklich Probleme. Dies zeigt die eigene \"Falldatenbank\" deutlich.\r\nSo zeigen sich leider immer wieder grobe Verletzungen des Art. 20 (3) GG (Fall fürs Bundesverfassungsgericht ?)\r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "AW: Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#9290]",
"content": "Guten Tag Herr Antragsteller/in,\r\n\r\nIhre E-Mail wurde mir zur Beantwortung weitergeleitet.\r\nSie erhalten in den kommenden Tagen eine Rückmeldung.\r\n\r\nFreundliche Grüße\r\nPetzold\r\n\r\nJobcenter Kreis Warendorf | Teamleiter Passive Leistungen | Anlaufstellen Telgte und Ostbevern\r\nRathaus Telgte | Baßfeld 4 - 6 | 48291 Telgte | Büro Telefon: 02581.53-5826 | Büro Fax: 02581.53-5972\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> \r\nGesendet: Freitag, 10. April 2015 10:19\r\nAn: Jobcenter Kreis Warendorf Amtsleitung\r\nBetreff: <<E-Mail-Adresse>> - Zu viele Zahlen im Feld „MIME FROM“ - Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf [#9290]\r\n\r\nAntrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nnachfolgende e-Mail aus der Leistungsabteilung:\r\n\r\n\"Guten Morgen,\r\ndie Lohnabrechnungen habe ich erhalten, leider habe ich aber ihre Akte (zur Bearbeitung der WidersprA?che in Warendorf) nicht hier vor Ort.\r\nEs ergeben sich hier noch Fragen:\r\nSind noch RA?ckforderungen offen?\r\nWenn ja, besteht die MA?glichkeit einer Verrechnung mit noch offenen Nachzahlungen?\r\nTelefonisch konnte ich sie leider nicht erreichen.\"\r\n\r\nDemnach kA?nnen die Leistungsachbearbeiter in Ihren Hause (also solange irgendwelche WidersprA?che am laufen sind) nicht arbeiten?\r\n\r\nEin Leistungsachbearbeiter der selber nach Verrechnungen und RA?ckforderungen beim Kunden nachfragt ist ebenfalls kurios.\r\n\r\nVieleicht mA?chte das Jobcenter vermeintlich etwas Gutes tun nach den Motto: Wenn \"Person A\" von uns Geld bekommen soll, dann kA?nnen wir das doch mit noch offenen RA?ckforderung von uns verrechnen, damit Person A nicht mehr so viel an uns zurA?ck zahlen muss und deshalb liquider ist.\r\n\r\nDiese \"Nettigkeit\" entspreicht keineswegs den geltenden Gesetzen.\r\nSo sind die etwaige Nachzahlungen ohne RA?cksicht auf evt. Erstattungsforderungen sofort zu erfolgen. Danach dann die RA?ckforderungen.\r\n\r\nKennt man in der Optionskommune Kreis Warendorf den A? 20 SGB X ? \r\n\r\nWir haben hier also VerfahrensfA?hrungen ohne Aktenvorlage - eine zumindest grob fahrlA$ssige Vorgehensweise.\r\n\r\nNun zu den Fragen:\r\n\r\n1. Sind die Sachverhalte in Ihren EDV-Systemen \"LA\"MMkom\" (Software) nicht vermerkt ? \r\n\r\n2. Wie lautet denn die konkrete Dienstanweisung fA?r die Mitarbeiter im Falle eines Widerspruchs. Landet die komplette Akte in Ihrer Widerspruchstelle ?\r\nTeilen Sie mir gegebenfalls entsprechende Dokumente mit.\r\n\r\n\r\nAbschlieAYend eine persA?nliche Bewertung:\r\n\r\nSowas wie eine \"Verwaltungsordnung\" scheint es in den Jobcentern im Kreis nicht zu geben.\r\n\r\nDie Optionskommune hat mit der Steuerung des Jobcenters in Eigenregie wirklich Probleme. Dies zeigt die eigene \"Falldatenbank\" deutlich.\r\nSo zeigen sich leider immer wieder grobe Verletzungen des Art. 20 (3) GG (Fall fA?rs Bundesverfassungsgericht ?)\r\n\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz A?ber die Freiheit des Zugangs zu Informationen fA?r das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen a?\" IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgrA?nde liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus GrA?nden der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnA?tziger Art der A-ffentlichkeit zur VerfA?gung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach A? 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von GebA?hren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach A?5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebA?hrenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die HA?he der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf A? 5 Abs. 2 IFG NRW, A? 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzA?glich, spA$testens nach Ablauf eines Monats zugA$nglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie fA?r diesen Antrag nicht zustA$ndig sein, mA?chte ich Sie bitten, ihn an die zustA$ndige BehA?rde weiterzuleiten und mich darA?ber zu unterrichten.\r\n\r\nNach A?5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer AuskA?nfte um weitere ergA$nzende AuskA?nfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch mA?chte Sie um EmpfangsbestA$tigung bitten und danke Ihnen fA?r Ihre MA?he!\r\n\r\n\r\nMit freundlichen GrA?AYen\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde A?ber den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag",
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"subject": "Anfrage vom 10.04.2015",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\num Ihre beiden Fragen aus der Mail vom 10.04.2015 zu beantworten, schildere ich Ihnen nachfolgend den Ablauf eines Widerspruchverfahrens:\r\nNach Eingang eines Widerspruches leitet der Leistungssachbearbeiter den Widerspruch, eine Sachverhaltsdarstellung und die Originalakten an die Widerspruchstelle weiter. Deshalb kann es tatsächlich vorkommen, dass sich die Leistungsakte nicht vor Ort beim Sachbearbeiter befindet, sondern in der Widerspruchstelle. Dies ist in den meisten Fällen aber unschädlich, weil eine Bearbeitung bestimmter Vorgänge oder die Erteilung von Auskünften auch anhand unseres EDV-Programms erfolgen kann. Manche Vorgänge allerdings lassen sich tatsächlich nur mit Leistungsakte bearbeiten, weil nicht alle Sachverhalte im EDY-System vermerkt werden können. Wenn diese Vorgänge so eilig sind, dass nicht die Bearbeitung des Widerspruchs abgewartet werden kann, fordert der Sachbearbeiter die Akte aus der Widerspruchstelle an. Diese wird umgehend in die Anlaufstelle versandt, so dass eine Bearbeitung des eiligen Vorgangs zeitnah erfolgen kann. In Einzelfällen kann die ausstehende Information auch telefonisch in der Widerspruchstelle erfragt werden.\r\nEine Ersatzakte wird i. d. R. für die Anlaufstelle vor Ort nur dann angelegt, wenn eine Klage eingereicht wird und die Originalakten zu Gericht gehen. Erfahrungsgemäß ist der schnelle Zugriff auf die Leistungsakte dann für längere Zeit nicht möglich.\r\nDas Fertigen einer Ersatzakte im Falle der Einlegung eines Widerspruchs würde vor Ort wertvolle zeitliche Ressourcen z.B. für weitere Antragsbearbeitung binden.\r\nSollten aber in einem Fall vermehrt Widersprüche eingelegt werden und es häufiger zu Verzögerungen kommen, wird empfohlen, auch beim Widerspruch ausnahmsweise einen Ersatzvorgang anzulegen.\r\nIch fasse zusammen: Ein Arbeiten ist auch ohne Akte weiterhin möglich - in wenigen Einzelfällen aber mit einer geringen zeitlichen Verzögerung verbunden.\r\n\r\nDie bisherige Arbeitshilfe zum Verfahrensablauf stammt aus dem Jahr 2011 und wird derzeit aktualisiert. Sobald mir die aktuelle Fassung vorliegt, sende ich Ihnen diese unaufgefordert zu.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nder Widerspruchsführer kann seinen Widerspruch nicht nur auf dem Postweg oder per Fax, sondern auch zur Niederschrift erheben. Übrigens nicht nur in der jeweiligen Anlaufstelle, sondern auch in der Widerspruchstelle in Warendorf. In den Anlaufstellen ohne offene Sprechzeiten ist es möglich, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort.\r\n\r\nIch hätte hier noch spezifische Rückfragen.\r\n\r\nKann der Leistungsempfänger einen Widerspruch in der Ausgangsbehörde, d.h. in Ihren Anlaufstellen zur Niederschrift einlegen?\r\n\r\nWenn ja wie stellen Sie das in den kleineren Anlaufstellen im Kreis Warendorf ohne offene Sprechzeiten sicher?\r\n\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\n\nAnfragenr: 9290\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "AW: AW: Anfrage vom 10.04.2015 [#9290]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbetreffend meiner Informationsfreiheitsanfrage \"Verfahrensführung ohne Aktenvorlage beim Jobcenter Beckum in der Optionskommune Kreis Warendorf\" vom 10.04.2015 (#9290) und Ihre Antwort vom 28.April 2015 frage ich nach ob die bisherige Arbeitshilfe zum Verfahrensablauf (aus 2011) schon aktualisiert wurde.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\n\nAnfragenr: 9290\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "Grundsteuer [#9291]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIst das Grundsteuergesetz von 1973 das aktuell angewendete Grundsteuergesetz?\r\nFalls nein, welches ist das aktuell angewendete Grundsteuergesetz?\r\n\r\nFür beide Antworten hab ich die folgenden Fragen:\r\n1. Wann ist das Gesetz In Kraft getreten (wo steht das, Einsicht möglich?)\r\n2. Wo ist der territorialer Geltungsbereich? (Wo steht das, Einsicht möglich?)\r\n\r\nLaut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (DVBl 1964, 147) aus dem Jahre 1964, sind Gesetze ohne räumlichen Geltungsbereich nichtig.\r\n\r\nBesten Dank\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nWinfried Häberle\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIst das Grundsteuergesetz von 1973 das aktuell angewendete Grundsteuergesetz?\r\nFalls nein, welches ist das aktuell angewendete Grundsteuergesetz?\r\n\r\nFür beide Antworten hab ich die folgenden Fragen:\r\n1. Wann ist das Gesetz In Kraft getreten (wo steht das, Einsicht möglich?)\r\n2. Wo ist der territorialer Geltungsbereich? (Wo steht das, Einsicht möglich?)\r\n\r\nLaut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (DVBl 1964, 147) aus dem Jahre 1964, sind Gesetze ohne räumlichen Geltungsbereich nichtig.\r\n\r\nBesten Dank\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nWinfried Häberle\n"
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"subject": "Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Grundsteuergesetz",
"content": "Anliegendes IFG-Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.\r\n\r\n\r\n\r\nHinweis:\r\n\r\nDas Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite\r\nwww.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html>\r\nallgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung.\r\nAußerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.\r\n\r\n\r\n\r\n",
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"Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Grundsteuergesetz"
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"Anliegendes IFG-Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.\r\n\r\n\r\n\r\nHinweis:\r\n\r\nDas Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite\r\nwww.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html>\r\nallgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung.\r\nAußerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.\r\n\r\n\r\n\r\n"
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"sender": "Bundesministerium der Finanzen",
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"subject": "Antrag Rente auf Grund berufsbedingter Schwerhörigkeit [#9292]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBGN anerkannt wurde unter\r\ndem Akten Z.: 2 / 00213 / 01 KS.\r\nAnerkennung der Schwerhörigkeit durch Beruf 2001, zugeschickt von Mannheim : BGN \r\nIn den Jahren dazwischen keine Nachuntersuchung\r\nJetzt erhöhte Schwerhörigkeit, bescheinigt nvom HNO Arzt, entstanden durch hohe Lärmbelastung ca 120 Dzb\r\nBGN, Rente beantragt\r\nBGN leht ab\r\nWo könnte ich mit 71 Jahren Hilfe erwarten\r\nMfG Jürgen Heinrich\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nJürhen Heinrich\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nJürhen Heinrich\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBGN anerkannt wurde unter\r\ndem Akten Z.: 2 / 00213 / 01 KS.\r\nAnerkennung der Schwerhörigkeit durch Beruf 2001, zugeschickt von Mannheim : BGN \r\nIn den Jahren dazwischen keine Nachuntersuchung\r\nJetzt erhöhte Schwerhörigkeit, bescheinigt nvom HNO Arzt, entstanden durch hohe Lärmbelastung ca 120 Dzb\r\nBGN, Rente beantragt\r\nBGN leht ab\r\nWo könnte ich mit 71 Jahren Hilfe erwarten\r\nMfG Jürgen Heinrich\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nJürhen Heinrich\n"
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"subject": "EU und Leistungsschutzrecht [#9293]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.\r\n\r\n2.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG\r\n\r\n3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.\r\n\r\n4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMarkus Beckedahl\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMarkus Beckedahl\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n1. Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.\r\n\r\n2.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Europäischer Kommission über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG\r\n\r\n3.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) zwischen Bundesregierung und Dritten - z.B. Verlegerverbänden, Verlagen, Rechtsanwaltskanzleien, Wissenschaftlern, Industrieverbänden, Suchmachinenbetreibern - über die europarechtlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger, insbesondere die Pflichten nach Richtlinie 98/34/EG.\r\n\r\n4.Alle Informationen (inklusive Memos, Vermerken, Gesprächsprotokollen, Entwürfen, Notizen, Eingaben, Schriftwechsel) über die Interpretation oder Anwendung von Richtlinie 98/34/EG auf nationale Gesetzgebung.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMarkus Beckedahl\n"
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"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage \"EU und Leistungsschutzrecht\" vom 10.04.2015 (#9293) fragten Sie an, ob ich auch bereit bin, entstehende Kosten in Höhe von rund 210 Euro+ zu tragen. Da mir nichts anderes übrig bleibt, von meinem Recht Gebrauch zu machen, bin ich dazu bereit und fordere weiterhin die angefragten Informationen an.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nMarkus Beckedahl\n\nAnfragenr: 9293\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMarkus Beckedahl\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbezüglich meiner Informationsfreiheitsanfrage \"EU und Leistungsschutzrecht\" vom 10.04.2015 (#9293) fragten Sie an, ob ich auch bereit bin, entstehende Kosten in Höhe von rund 210 Euro+ zu tragen. Da mir nichts anderes übrig bleibt, von meinem Recht Gebrauch zu machen, bin ich dazu bereit und fordere weiterhin die angefragten Informationen an.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nMarkus Beckedahl\n\nAnfragenr: 9293\nAntwort an: "
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"\n\nPostanschrift\nMarkus Beckedahl\n"
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"<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"subject": "ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]",
"content": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAls zuständige Aufsichtsbehörde für die \r\nARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz\r\nwerden Sie mit Sicherheit jeweils über den aktuellen Stand des Projektes informiert; somit sollten also diesbezügliche Dokumente in Ihrem Hause vorliegen.\r\n\r\nSenden Sie mir bitte alle Dokumente, die Sie seit 01.01.2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten haben.\r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nMit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAls zuständige Aufsichtsbehörde für die \r\nARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz\r\nwerden Sie mit Sicherheit jeweils über den aktuellen Stand des Projektes informiert; somit sollten also diesbezügliche Dokumente in Ihrem Hause vorliegen.\r\n\r\nSenden Sie mir bitte alle Dokumente, die Sie seit 01.01.2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten haben.\r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nMit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte\" vom 10.04.2015 (#9294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 9294\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte\" vom 10.04.2015 (#9294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "WG: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]",
"content": "Sehr geehrte Antragstellerin, \r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie bitten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD), „als Aufsichtsbehörde für die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz“ um Übersendung aller Dokumente, die das MSAGD seit 1. Januar 2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten hat.\r\n\r\nHierzu ist Folgendes festzustellen:\r\n\r\n1. Die Anfrage bezieht sich inhaltlich auf das Projekt der eGK- Karten, die in Modellregionen zur Erprobung erster Anwendungen und Basisfunktionalitäten getestet werden . Zum Erprobungsumfang gehören der Aufbau der Telematikinfrastruktur, die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK sowie Anwendungen mit einer rechtssichereren „qualifizierten elektronischen Signatur“ zur sicheren Kommunikation zwischen den Ärzten. \r\n\r\n2. Eine tragende Rolle kommt dabei den fünf Regionen zu, in denen die Testteilnehmer - Ärzte, Apotheken und Versicherte - neue Produkte der TI, Dienste und Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung erproben. Die Erprobung wird aktuell in zwei Testregionen vorbereitet: Testregion Nordwest und Testregion Südost: Während die Testregion Nordwest die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umfasst, setzt sich die Testregion Südost aus den Bundesländern Sachsen und Bayern zusammen. Insgesamt nehmen ca. 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil.\r\n\r\n3. Jedes der fünf an der Erprobung teilnehmenden Bundesländer stellt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), welche sich aus Vertretern der Krankenkassen, den regionalen Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker) und aus Vertretern des jeweiligen Landes zusammensetzt. \r\n\r\nDas Projektbüro der Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitskarte / Heilberufsausweis Rheinland-Pfalz in 54290 Trier, Balduinstraße 10-14, versteht sich als die dezentrale Service-Einrichtung in der Testregion Trier. Das Projektbüro stellt das Koordinationszentrum zwischen der gematik und der Testregion dar. Durch das Projektbüro soll gewährleistet werden, dass entsprechende Kenntnisse und Ergebnisse unter den Projektbeteiligten ausgetauscht werden. Es ist die regionale Steuerungszentrale zur Durchführung der Tests und der weiteren Erprobung der eGK. \r\n\r\n4. Informationen zu den fachlichen und technischen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie zur Test- und Einführungsphase sind über die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) zu erhalten. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß § 291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe, Kostenträgern und Versicherten. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband, die sich der Leistungen der gematik bedienen. \r\n\r\nDer GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nehmen ihre Aufgabe der Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Schaffung der erforderlichen Telematikinfrastruktur gemäß § 291 a Abs. 7 SGB V somit durch die Gesellschaft für Telematik (gematik) nach § 291b SGB V wahr, die die Regelungen zur Telematikinfrastruktur trifft sowie deren Aufbau und Betrieb übernimmt. Diese hat wiederum einen Vertrag mit den regionalen Projektbüros, in Rheinland-Pfalz die ARGE egK/HBA geschlossen, um vor Ort in der Testregion präsent zu sein. \r\n\r\n6. Das MSAGD ist nicht, wie der/die Antragsteller vermutet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die ARGE eGK/HBA (nur über die Kassenärztliche Vereinigung Trier, an deren Räumen die ARGE ihr eigenes Projektbüro eingerichtet hat). \r\n\r\n7. Unbeschadet dessen habe ich die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz zu Ihrem Antrag angehört; sie hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ihre Sitzungen nicht öffentlich sind und deshalb eine diesbezügliche Auskunftsverpflichtung verneint. \r\n\r\n8. Wegen der ablehnenden Haltung der für die Unterlagen federführend zuständigen ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bitte ich um Verständnis, dass ich Ihrem Anliegen nicht nachkomme. Angesichts der Tatsache, dass Sie Ihre Anfrage ohne Namensnennung (anonym) gestellt haben, sind mir weitere Entscheidungen, auch wegen einer möglichen Gebührenpflicht Ihrerseits, nicht möglich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"WG: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]"
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"Sehr geehrte Antragstellerin, \r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie bitten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD), „als Aufsichtsbehörde für die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz“ um Übersendung aller Dokumente, die das MSAGD seit 1. Januar 2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten hat.\r\n\r\nHierzu ist Folgendes festzustellen:\r\n\r\n1. Die Anfrage bezieht sich inhaltlich auf das Projekt der eGK- Karten, die in Modellregionen zur Erprobung erster Anwendungen und Basisfunktionalitäten getestet werden . Zum Erprobungsumfang gehören der Aufbau der Telematikinfrastruktur, die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK sowie Anwendungen mit einer rechtssichereren „qualifizierten elektronischen Signatur“ zur sicheren Kommunikation zwischen den Ärzten. \r\n\r\n2. Eine tragende Rolle kommt dabei den fünf Regionen zu, in denen die Testteilnehmer - Ärzte, Apotheken und Versicherte - neue Produkte der TI, Dienste und Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung erproben. Die Erprobung wird aktuell in zwei Testregionen vorbereitet: Testregion Nordwest und Testregion Südost: Während die Testregion Nordwest die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umfasst, setzt sich die Testregion Südost aus den Bundesländern Sachsen und Bayern zusammen. Insgesamt nehmen ca. 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil.\r\n\r\n3. Jedes der fünf an der Erprobung teilnehmenden Bundesländer stellt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), welche sich aus Vertretern der Krankenkassen, den regionalen Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker) und aus Vertretern des jeweiligen Landes zusammensetzt. \r\n\r\nDas Projektbüro der Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitskarte / Heilberufsausweis Rheinland-Pfalz in 54290 Trier, Balduinstraße 10-14, versteht sich als die dezentrale Service-Einrichtung in der Testregion Trier. Das Projektbüro stellt das Koordinationszentrum zwischen der gematik und der Testregion dar. Durch das Projektbüro soll gewährleistet werden, dass entsprechende Kenntnisse und Ergebnisse unter den Projektbeteiligten ausgetauscht werden. Es ist die regionale Steuerungszentrale zur Durchführung der Tests und der weiteren Erprobung der eGK. \r\n\r\n4. Informationen zu den fachlichen und technischen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie zur Test- und Einführungsphase sind über die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) zu erhalten. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß § 291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe, Kostenträgern und Versicherten. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband, die sich der Leistungen der gematik bedienen. \r\n\r\nDer GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nehmen ihre Aufgabe der Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Schaffung der erforderlichen Telematikinfrastruktur gemäß § 291 a Abs. 7 SGB V somit durch die Gesellschaft für Telematik (gematik) nach § 291b SGB V wahr, die die Regelungen zur Telematikinfrastruktur trifft sowie deren Aufbau und Betrieb übernimmt. Diese hat wiederum einen Vertrag mit den regionalen Projektbüros, in Rheinland-Pfalz die ARGE egK/HBA geschlossen, um vor Ort in der Testregion präsent zu sein. \r\n\r\n6. Das MSAGD ist nicht, wie der/die Antragsteller vermutet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die ARGE eGK/HBA (nur über die Kassenärztliche Vereinigung Trier, an deren Räumen die ARGE ihr eigenes Projektbüro eingerichtet hat). \r\n\r\n7. Unbeschadet dessen habe ich die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz zu Ihrem Antrag angehört; sie hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ihre Sitzungen nicht öffentlich sind und deshalb eine diesbezügliche Auskunftsverpflichtung verneint. \r\n\r\n8. Wegen der ablehnenden Haltung der für die Unterlagen federführend zuständigen ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bitte ich um Verständnis, dass ich Ihrem Anliegen nicht nachkomme. Angesichts der Tatsache, dass Sie Ihre Anfrage ohne Namensnennung (anonym) gestellt haben, sind mir weitere Entscheidungen, auch wegen einer möglichen Gebührenpflicht Ihrerseits, nicht möglich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz",
"status_name": "Anfrage abgeschlossen",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27518/?format=api",
"id": 27518,
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"subject": "AW: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndie nachfolgende Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hatten wir am 12. Mai 2015 an Fragdenstaat.de gemailt. Sie wurde bisher jedoch nicht bei Fragdenstaat.de veröffentlicht. Wir senden Sie Ihnen daher auf diesem Wege nochmals zu:\r\n\r\nVon: Faltin, Juergen (msagd) \r\nGesendet: Dienstag, 12. Mai 2015 11:15\r\nAn: <<E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: WG: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]\r\n\r\nSehr geehrte Antragstellerin, \r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie bitten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD), „als Aufsichtsbehörde für die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz“ um Übersendung aller Dokumente, die das MSAGD seit 1. Januar 2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten hat.\r\n\r\nHierzu ist Folgendes festzustellen:\r\n\r\n1. Die Anfrage bezieht sich inhaltlich auf das Projekt der eGK- Karten, die in Modellregionen zur Erprobung erster Anwendungen und Basisfunktionalitäten getestet werden . Zum Erprobungsumfang gehören der Aufbau der Telematikinfrastruktur, die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK sowie Anwendungen mit einer rechtssichereren „qualifizierten elektronischen Signatur“ zur sicheren Kommunikation zwischen den Ärzten. \r\n\r\n2. Eine tragende Rolle kommt dabei den fünf Regionen zu, in denen die Testteilnehmer - Ärzte, Apotheken und Versicherte - neue Produkte der TI, Dienste und Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung erproben. Die Erprobung wird aktuell in zwei Testregionen vorbereitet: Testregion Nordwest und Testregion Südost: Während die Testregion Nordwest die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umfasst, setzt sich die Testregion Südost aus den Bundesländern Sachsen und Bayern zusammen. Insgesamt nehmen ca. 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil.\r\n\r\n3. Jedes der fünf an der Erprobung teilnehmenden Bundesländer stellt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), welche sich aus Vertretern der Krankenkassen, den regionalen Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker) und aus Vertretern des jeweiligen Landes zusammensetzt. \r\n\r\nDas Projektbüro der Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitskarte / Heilberufsausweis Rheinland-Pfalz in 54290 Trier, Balduinstraße 10-14, versteht sich als die dezentrale Service-Einrichtung in der Testregion Trier. Das Projektbüro stellt das Koordinationszentrum zwischen der gematik und der Testregion dar. Durch das Projektbüro soll gewährleistet werden, dass entsprechende Kenntnisse und Ergebnisse unter den Projektbeteiligten ausgetauscht werden. Es ist die regionale Steuerungszentrale zur Durchführung der Tests und der weiteren Erprobung der eGK. \r\n\r\n4. Informationen zu den fachlichen und technischen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie zur Test- und Einführungsphase sind über die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) zu erhalten. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß § 291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe, Kostenträgern und Versicherten. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband, die sich der Leistungen der gematik bedienen. \r\n\r\nDer GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nehmen ihre Aufgabe der Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Schaffung der erforderlichen Telematikinfrastruktur gemäß § 291 a Abs. 7 SGB V somit durch die Gesellschaft für Telematik (gematik) nach § 291b SGB V wahr, die die Regelungen zur Telematikinfrastruktur trifft sowie deren Aufbau und Betrieb übernimmt. Diese hat wiederum einen Vertrag mit den regionalen Projektbüros, in Rheinland-Pfalz die ARGE egK/HBA geschlossen, um vor Ort in der Testregion präsent zu sein. \r\n\r\n6. Das MSAGD ist nicht, wie der/die Antragsteller vermutet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die ARGE eGK/HBA (nur über die Kassenärztliche Vereinigung Trier, an deren Räumen die ARGE ihr eigenes Projektbüro eingerichtet hat). \r\n\r\n7. Unbeschadet dessen habe ich die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz zu Ihrem Antrag angehört; sie hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ihre Sitzungen nicht öffentlich sind und deshalb eine diesbezügliche Auskunftsverpflichtung verneint. \r\n\r\n8. Wegen der ablehnenden Haltung der für die Unterlagen federführend zuständigen ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bitte ich um Verständnis, dass ich Ihrem Anliegen nicht nachkomme. Angesichts der Tatsache, dass Sie Ihre Anfrage ohne Namensnennung (anonym) gestellt haben, sind mir weitere Entscheidungen, auch wegen einer möglichen Gebührenpflicht Ihrerseits, nicht möglich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\ndie nachfolgende Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hatten wir am 12. Mai 2015 an Fragdenstaat.de gemailt. Sie wurde bisher jedoch nicht bei Fragdenstaat.de veröffentlicht. Wir senden Sie Ihnen daher auf diesem Wege nochmals zu:\r\n\r\nVon: Faltin, Juergen (msagd) \r\nGesendet: Dienstag, 12. Mai 2015 11:15\r\nAn: "
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"\r\nBetreff: WG: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]\r\n\r\nSehr geehrte Antragstellerin, \r\nsehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie bitten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD), „als Aufsichtsbehörde für die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz“ um Übersendung aller Dokumente, die das MSAGD seit 1. Januar 2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten hat.\r\n\r\nHierzu ist Folgendes festzustellen:\r\n\r\n1. Die Anfrage bezieht sich inhaltlich auf das Projekt der eGK- Karten, die in Modellregionen zur Erprobung erster Anwendungen und Basisfunktionalitäten getestet werden . Zum Erprobungsumfang gehören der Aufbau der Telematikinfrastruktur, die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK sowie Anwendungen mit einer rechtssichereren „qualifizierten elektronischen Signatur“ zur sicheren Kommunikation zwischen den Ärzten. \r\n\r\n2. Eine tragende Rolle kommt dabei den fünf Regionen zu, in denen die Testteilnehmer - Ärzte, Apotheken und Versicherte - neue Produkte der TI, Dienste und Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung erproben. Die Erprobung wird aktuell in zwei Testregionen vorbereitet: Testregion Nordwest und Testregion Südost: Während die Testregion Nordwest die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umfasst, setzt sich die Testregion Südost aus den Bundesländern Sachsen und Bayern zusammen. Insgesamt nehmen ca. 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil.\r\n\r\n3. Jedes der fünf an der Erprobung teilnehmenden Bundesländer stellt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), welche sich aus Vertretern der Krankenkassen, den regionalen Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker) und aus Vertretern des jeweiligen Landes zusammensetzt. \r\n\r\nDas Projektbüro der Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitskarte / Heilberufsausweis Rheinland-Pfalz in 54290 Trier, Balduinstraße 10-14, versteht sich als die dezentrale Service-Einrichtung in der Testregion Trier. Das Projektbüro stellt das Koordinationszentrum zwischen der gematik und der Testregion dar. Durch das Projektbüro soll gewährleistet werden, dass entsprechende Kenntnisse und Ergebnisse unter den Projektbeteiligten ausgetauscht werden. Es ist die regionale Steuerungszentrale zur Durchführung der Tests und der weiteren Erprobung der eGK. \r\n\r\n4. Informationen zu den fachlichen und technischen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie zur Test- und Einführungsphase sind über die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) zu erhalten. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß § 291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe, Kostenträgern und Versicherten. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband, die sich der Leistungen der gematik bedienen. \r\n\r\nDer GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nehmen ihre Aufgabe der Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Schaffung der erforderlichen Telematikinfrastruktur gemäß § 291 a Abs. 7 SGB V somit durch die Gesellschaft für Telematik (gematik) nach § 291b SGB V wahr, die die Regelungen zur Telematikinfrastruktur trifft sowie deren Aufbau und Betrieb übernimmt. Diese hat wiederum einen Vertrag mit den regionalen Projektbüros, in Rheinland-Pfalz die ARGE egK/HBA geschlossen, um vor Ort in der Testregion präsent zu sein. \r\n\r\n6. Das MSAGD ist nicht, wie der/die Antragsteller vermutet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die ARGE eGK/HBA (nur über die Kassenärztliche Vereinigung Trier, an deren Räumen die ARGE ihr eigenes Projektbüro eingerichtet hat). \r\n\r\n7. Unbeschadet dessen habe ich die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz zu Ihrem Antrag angehört; sie hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ihre Sitzungen nicht öffentlich sind und deshalb eine diesbezügliche Auskunftsverpflichtung verneint. \r\n\r\n8. Wegen der ablehnenden Haltung der für die Unterlagen federführend zuständigen ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bitte ich um Verständnis, dass ich Ihrem Anliegen nicht nachkomme. Angesichts der Tatsache, dass Sie Ihre Anfrage ohne Namensnennung (anonym) gestellt haben, sind mir weitere Entscheidungen, auch wegen einer möglichen Gebührenpflicht Ihrerseits, nicht möglich.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz",
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"subject": "Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Zweckgebundene Steuern",
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"Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Zweckgebundene Steuern"
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"Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n"
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"sender": "Bundesministerium der Finanzen",
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"subject": "Zweckgebundene Steuern [#9295]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nbzw. veröffentlichen Sie eine Liste deutscher Steuern, in der man klar zwischen zweckgebundener Steuer und nicht zweckgebundener Steuer unterscheiden kann.\r\n\r\nSchließlich kann ja nicht jede Steuer einfach in einen Topf geworfen werden und willkürlich verwendet werden.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nCheesyOB aus Oberhausen\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nbzw. veröffentlichen Sie eine Liste deutscher Steuern, in der man klar zwischen zweckgebundener Steuer und nicht zweckgebundener Steuer unterscheiden kann.\r\n\r\nSchließlich kann ja nicht jede Steuer einfach in einen Topf geworfen werden und willkürlich verwendet werden.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nCheesyOB aus Oberhausen\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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"subject": "Werden in NRW Haushaltsmittel aus dem Radwegebauprogramm für den Straßenbau verwendet? [#9296]",
"content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n 1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang?\r\n\r\nEs ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor.\r\n\r\n 2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet?\r\n\r\n3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet?\r\n\r\n4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAchim Clausing\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n 1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang?\r\n\r\nEs ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor.\r\n\r\n 2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet?\r\n\r\n3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet?\r\n\r\n4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAchim Clausing\n"
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"sender": "Achim Clausing",
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"subject": "WG: Werden in NRW Haushaltsmittel aus dem Radwegebauprogramm für den Straßenbau verwendet? [#9296]",
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"WG: Werden in NRW Haushaltsmittel aus dem Radwegebauprogramm für den Straßenbau verwendet? [#9296]"
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"sender": "Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"subject": "Fwd: Radwege an Landesstraßen_Finanzierung NRW_Anfrage von Herrn Clausing",
"content": " Sehr geehrter Herr Clausing,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Mailanfrage vom 10.April 2015 zur Verwendung von Finanzmitteln für den Radwegebau im Landesstrassenbereich in NRW. Hierzu bemerke ich Folgendes:\r\n\r\n\r\n1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang?\r\n\r\n\r\n\r\nEs ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBei dem angesprochenen Projekt im Zuge der L 529 zwischen Münster/Roxel und Nienberge handelt es sich um eine Gesamtmaßnahme bestehend aus der Neuanlage eines Radweges und von in diesem Zusammenhang erforderlichen verkehrsgerechten Erhaltungsmaßnahmen an der Straße. Aufgrund des im Vordergrund stehenden Radwegebaues wurde die Maßnahme für die Finanzierung aus dem Landeshaushalt seinerzeit in das Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (Titel 777 14) aufgenommen, für das der Regionalrat die Prioritäten festlegt.\r\nDer größte Teil des separat geführten Radweges konnte im Jahr 2010 im Rahmen des Modells „Bürgerradwege“ aus dem Titel 777 14 finanziert werden. Da mit dem vorgezogenen Bau des Radweges das Gesamtprojekt noch nicht abgeschlossen war, wurde dieses auch anschließend weiterhin in dem ursprünglichen Finanzierungsprogramm geführt. Seit 2014 ist das Projekt gemäß der Beschlussfassung des Regionalrates auf Rang 1 eingestuft.\r\nFür die Fertigstellung des Radweges sind lediglich noch kleine Anpassungen in den Anschlussbereichen erforderlich, die aus dem Titel 777 14 finanziert werden. Der Großteil der verbleibenden Projektkosten resultiert aus der verkehrsgerechten Erhaltung der Strecke und wird entsprechend nicht mehr aus dem Titel 777 14 sondern aus dem dafür zur Verfügung stehenden Haushaltstitel finanziert.\r\n\r\n\r\n\r\n2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet?\r\n\r\n\r\nDie hier genannte Maßnahme im Zuge der L 529 im Abschnitt zwischen Münster/Albachten und Roxel wurde im Jahr 2013 realisiert. Es handelte sich um die Neuanlage eines Radweges, in Folge derer in einem Teilbereich auch eine Änderung der Straßenführung notwendig wurde. Weiterhin waren damit im Zusammenhang stehende verkehrsgerechte Erhaltungsmaßnahmen an der Straße erforderlich. Seinerzeit wurde dieses ebenfalls in der entsprechenden Prioritätenliste des Regionalrates Münster für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen auf Rang 1 geführt.\r\nFür das Gesamtprojekt wurden in 2013 Haushaltmittel in Höhe von ca. 2,2 Mio. € verausgabt. Hiervon wurden für den Bau des Radweges und die dadurch erforderlichen Anpassungen der Straßenführung ca. 1,2 Mio. € dem Titel 777 14 finanziert und für die verkehrsgerechte Erhaltung ca. 1,0 Mio. € aus dem Titel 777 11 verausgabt.\r\n\r\n\r\n\r\n3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet?\r\n\r\n\r\n\r\nNein. Aus dem Titel 777 14 sind im Jahr 2009 für den genannten Abschnitt lediglich 50.000 € zur Finanzierung eines Bürgerradwegs in einem Teilabschnitt verwendet worden.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen?\r\n\r\n\r\nDie Mittel des Haushaltstitels 777 14 werden ausschließlich zum Bau von neuen Radwegen an bestehenden Landesstraßen verwendet. Kosten aus Änderungen der Straßenführung, die zum Bau von neuen Radwegen erforderlich werden, sind ebenso wie Grunderwerbskosten aus diesem Titel zu finanzieren.\r\n\r\n\r\nIch hoffe, Ihnen hiermit ausreichende Informationen geben zu können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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" Sehr geehrter Herr Clausing,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Mailanfrage vom 10.April 2015 zur Verwendung von Finanzmitteln für den Radwegebau im Landesstrassenbereich in NRW. Hierzu bemerke ich Folgendes:\r\n\r\n\r\n1. Ist es richtig, dass der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Roxel/Nienberge zu großen Teilen (über 1 Mio. EUR) mit Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert werden soll, obwohl an dieser Straße seit 2010 ein Radweg vorhanden worden ist? Falls ja, in welchem Umfang sollen bei dieser Baumaßnahme Mittel des Radwegebaus für Straßenbau eingesetzt werden? Aus welchen weiteren Haushaltstiteln werden Mittel eingesetzt und in welchem Umfang?\r\n\r\n\r\n\r\nEs ist mir bekannt, dass für Auskünfte zu dieser Frage zunächst der Landesbetrieb Straßenbau NRW zuständig ist. Aus der Antwort des Landesbetriebs vom 26. 3. 2015 auf eine entsprechende Anfrage der Kreisgruppe Münster des BUND gehen die gewünschten Angaben jedoch nicht hervor.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\nBei dem angesprochenen Projekt im Zuge der L 529 zwischen Münster/Roxel und Nienberge handelt es sich um eine Gesamtmaßnahme bestehend aus der Neuanlage eines Radweges und von in diesem Zusammenhang erforderlichen verkehrsgerechten Erhaltungsmaßnahmen an der Straße. Aufgrund des im Vordergrund stehenden Radwegebaues wurde die Maßnahme für die Finanzierung aus dem Landeshaushalt seinerzeit in das Programm „Radwegebau an bestehenden Landesstraßen“ (Titel 777 14) aufgenommen, für das der Regionalrat die Prioritäten festlegt.\r\nDer größte Teil des separat geführten Radweges konnte im Jahr 2010 im Rahmen des Modells „Bürgerradwege“ aus dem Titel 777 14 finanziert werden. Da mit dem vorgezogenen Bau des Radweges das Gesamtprojekt noch nicht abgeschlossen war, wurde dieses auch anschließend weiterhin in dem ursprünglichen Finanzierungsprogramm geführt. Seit 2014 ist das Projekt gemäß der Beschlussfassung des Regionalrates auf Rang 1 eingestuft.\r\nFür die Fertigstellung des Radweges sind lediglich noch kleine Anpassungen in den Anschlussbereichen erforderlich, die aus dem Titel 777 14 finanziert werden. Der Großteil der verbleibenden Projektkosten resultiert aus der verkehrsgerechten Erhaltung der Strecke und wird entsprechend nicht mehr aus dem Titel 777 14 sondern aus dem dafür zur Verfügung stehenden Haushaltstitel finanziert.\r\n\r\n\r\n\r\n2. Ist es richtig, dass in 2014 der Ausbau der Landesstraße L529, Abschnitt Albachten/Roxel überwiegend (zu mehr als 50%) aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) finanziert wurde? Falls ja, in welchem Umfang? In welchem Umfang wurden Mittel aus anderen Haushaltstiteln für diesen Ausbau verwendet?\r\n\r\n\r\nDie hier genannte Maßnahme im Zuge der L 529 im Abschnitt zwischen Münster/Albachten und Roxel wurde im Jahr 2013 realisiert. Es handelte sich um die Neuanlage eines Radweges, in Folge derer in einem Teilbereich auch eine Änderung der Straßenführung notwendig wurde. Weiterhin waren damit im Zusammenhang stehende verkehrsgerechte Erhaltungsmaßnahmen an der Straße erforderlich. Seinerzeit wurde dieses ebenfalls in der entsprechenden Prioritätenliste des Regionalrates Münster für den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen auf Rang 1 geführt.\r\nFür das Gesamtprojekt wurden in 2013 Haushaltmittel in Höhe von ca. 2,2 Mio. € verausgabt. Hiervon wurden für den Bau des Radweges und die dadurch erforderlichen Anpassungen der Straßenführung ca. 1,2 Mio. € dem Titel 777 14 finanziert und für die verkehrsgerechte Erhaltung ca. 1,0 Mio. € aus dem Titel 777 11 verausgabt.\r\n\r\n\r\n\r\n3. Ist es richtig, dass in 2013 für den Ausbau der Landesstraße L830, Abschnitt Autobahnzubringer Ostbevern/Brock-Greven/Schmedehausen, über 1,8 Mio. EUR aus Mitteln des Haushaltstitels 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) ausgegeben wurden? Falls ja, in welchem Umfang wurden diese Mittel tatsächlich für den Bau neuer Radwege verwendet?\r\n\r\n\r\n\r\nNein. Aus dem Titel 777 14 sind im Jahr 2009 für den genannten Abschnitt lediglich 50.000 € zur Finanzierung eines Bürgerradwegs in einem Teilabschnitt verwendet worden.\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n\r\n4. Ist dem Ministerium bekannt, ob und falls ja, in welchem ungefähren Gesamtumfang in den Jahren 2012 bis 2014 im Land Nordrhein-Westfalen Mittel aus dem Haushaltstitel 777 14 (Radwegebau an bestehenden Landesstraßen) für Zwecke des Straßenbaus verwendet wurden? In welchem Umfang sind derartige der Zweckbeschreibung des Titels 777 14 nicht entsprechende Maßnahmen für 2015 vorgesehen?\r\n\r\n\r\nDie Mittel des Haushaltstitels 777 14 werden ausschließlich zum Bau von neuen Radwegen an bestehenden Landesstraßen verwendet. Kosten aus Änderungen der Straßenführung, die zum Bau von neuen Radwegen erforderlich werden, sind ebenso wie Grunderwerbskosten aus diesem Titel zu finanzieren.\r\n\r\n\r\nIch hoffe, Ihnen hiermit ausreichende Informationen geben zu können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "AW: Zirkuszentralregister [#9297]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Zirkuszentralregister\" vom 10.04.2015 (#9297) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nWolfgang Dittlinger\n\nAnfragenr: 9297\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nWolfgang Dittlinger\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"subject": "Zirkuszentralregister [#9297]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch benötige zu Vereinszwecken (ARIWA e.V.) eine vollständige Liste der bundesweit im Zirkuszentralregister aufgeführten Unternehmen sowie der in den Unternehmen gehaltenen Tiere (Art und Anzahl). Bitte stellen Sie mir die von mir geforderten Informationen zur Verfügung.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nWolfgang Dittlinger\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nWolfgang Dittlinger\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle [#9298]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAls Gesellschafter der gematik GmbH sind Sie bestrebt das solidarische Gesundheitswesen zum Nutzen der Patienten zu verbessern.\r\n\r\nWichtige Entscheidungen und Weichenstellungen werden dabei in der sogenannten Gesellschafterversammlung der gematik GmbH getroffen.\r\nDie getroffenen Beschlüsse und dazu passenden Protokolle sollten deshalb auch in Ihrem Hause vorliegen.\r\n\r\nDa es hierbei um das Wohl der Patienten geht, sollte es an dieser Stelle keine Geheimnisse vor den Patienten geben. Circa 70 Millionen gesetzliche Versicherte sollten schon erfahren dürfen, was FÜR SIE (die Patienten) entschieden wurde.\r\n\r\nSenden Sie mir deshalb bitte Alle Gesellschafterbeschlüsse und entsprechenden Protokolle seit Bestehen der gematik GmbH.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" vom 10.04.2015 (#9298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\nAnfragenr: 9298\nAntwort an: "
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" vom 10.04.2015 (#9298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 9298\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" vom 10.04.2015 (#9298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" [#9298]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/9298\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil sie überhaupt nicht beantwortet wurde.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 9298\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/9298\n\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil sie überhaupt nicht beantwortet wurde.\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle [#9298]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" vom 10.04.2015 (#9298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 9298\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" vom 10.04.2015 (#9298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Zugang zu amtlichen Informationhen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Kassenärztlichen Vereinigung; Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" [= 239298];",
"content": "Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\r\nAz: IX-721/003 II#0163\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nfür Ihre E-Mail vom 10. April 2015 danke ich Ihnen.\r\n\r\nIch habe sie zum Anlass genommen, die Kassenärztliche Vereinigung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
[
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"Zugang zu amtlichen Informationhen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) bei der Kassenärztlichen Vereinigung; Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle\" [= 239298];"
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"Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\r\nAz: IX-721/003 II#0163\r\n\r\nSehr "
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"\n\r\nfür Ihre E-Mail vom 10. April 2015 danke ich Ihnen.\r\n\r\nIch habe sie zum Anlass genommen, die Kassenärztliche Vereinigung anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
]
],
"sender": "Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit",
"status_name": "Warte auf Antwort",
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"subject": "gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - GKV [#9299]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAls Gesellschafter der gematik GmbH sind Sie bestrebt das solidarische Gesundheitswesen zum Nutzen der Patienten zu verbessern.\r\n\r\nWichtige Entscheidungen und Weichenstellungen werden dabei in der sogenannten Gesellschafterversammlung der gematik GmbH getroffen.\r\nDie getroffenen Beschlüsse und dazu passenden Protokolle sollten deshalb auch in Ihrem Hause vorliegen.\r\n\r\nDa es hierbei um das Wohl der Patienten geht, sollte es an dieser Stelle keine Geheimnisse vor den Patienten geben. Circa 70 Millionen gesetzliche Versicherte sollten schon erfahren dürfen, was FÜR SIE (die Patienten) entschieden wurde.\r\n\r\nSenden Sie mir deshalb bitte Alle Gesellschafterbeschlüsse und entsprechenden Protokolle seit Bestehen der gematik GmbH.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "AW: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - GKV [#9299]",
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"AW: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - GKV [#9299]"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\nAnfragenr: 9299\nAntwort an: "
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: AW: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - GKV [#9299]",
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"AW: AW: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - GKV [#9299]"
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\nAnfragenr: 9299\nAntwort an: "
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"Antragsteller/in Antragsteller/in"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - GKV\" [#9299]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/9299\n\nIch bin wie Herr Gröhe der Meinung, die Transparenz im Gesundheitswesen kann deutlich verbessert werden!\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 9299\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/9299\n\nIch bin wie Herr Gröhe der Meinung, die Transparenz im Gesundheitswesen kann deutlich verbessert werden!\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beim GKV-Spitzenverband; Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschl= C3�sse und entsprechende Protokolle - GKV\" [#9299]",
"content": "Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\r\nAz: IX-721/003 II#0159\r\n\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nfür Ihre E-Mail vom 03. Juli 2015 danke ich Ihnen.\r\n\r\nIch habe sie zum Anlass genommen, den GKV-Spitzenverband anzuschreiben und um eine Stellungnahme zu bitten. Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit",
"status_name": "Warte auf Antwort",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - GKV\" [= 239299]",
"content": "\r\n\r\nDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit\r\nGeschäftszeichen: 15-721/003 II#0159\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nbeigefügtes Schreiben übersende ich Ihnen zur Kenntnis.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV [#9300]",
"content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAls Gesellschafter der gematik GmbH sind Sie bestrebt das solidarische Gesundheitswesen zum Nutzen der Patienten zu verbessern.\r\n\r\nWichtige Entscheidungen und Weichenstellungen werden dabei in der sogenannten Gesellschafterversammlung der gematik GmbH getroffen.\r\nDie getroffenen Beschlüsse und dazu passenden Protokolle sollten deshalb auch in Ihrem Hause vorliegen.\r\n\r\nDa es hierbei um das Wohl der Patienten geht, sollte es an dieser Stelle keine Geheimnisse vor den Patienten geben. Circa 70 Millionen gesetzliche Versicherte sollten schon erfahren dürfen, was FÜR SIE (die Patienten) entschieden wurde.\r\n\r\nSenden Sie mir deshalb bitte Alle Gesellschafterbeschlüsse und entsprechenden Protokolle seit Bestehen der gematik GmbH.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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"subject": "AW: Antwort: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV [#9300]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nim Auftrag der Direktorin der KZBV, Frau Dr. Ziermann, übersenden wir \r\nIhnen das anliegende Schreiben.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung",
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/30759/?format=api",
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"subject": "Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV\" [#9300]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/9300\n\nIch bin der Meinung, dass die KZBV (und weitere Gesellschafter) das IFG bei dieser allgemeinen und einfachen Anfrage missachten.\n\nWarum wohl?\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 9300\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"Vermittlung bei Anfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV\" [#9300]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\n\nhttps://fragdenstaat.de/a/9300\n\nIch bin der Meinung, dass die KZBV (und weitere Gesellschafter) das IFG bei dieser allgemeinen und einfachen Anfrage missachten.\n\nWarum wohl?\n\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAnfragenr: 9300\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26055/?format=api",
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"attachments": [],
"subject": "Antwort: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV [#9300]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nwir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage und werden unaufgefordert \r\nauf Sie zukommen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nwir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage und werden unaufgefordert \r\nauf Sie zukommen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung",
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"subject": "AW: AW: AW: AW: Antwort: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV [#9300]",
"content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nhinsichtlich Ihrer erneuten Nachricht vom 22.07.2015 verweise ich auf mein \r\nSchreiben vom 18.05.2015, mit dem ich Ihnen mitgeteilt hatte, dass die \r\ngematik GmbH Ihr richtiger Ansprechpartner ist. Ihr Antrag ist dort in \r\nBearbeitung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nhinsichtlich Ihrer erneuten Nachricht vom 22.07.2015 verweise ich auf mein \r\nSchreiben vom 18.05.2015, mit dem ich Ihnen mitgeteilt hatte, dass die \r\ngematik GmbH Ihr richtiger Ansprechpartner ist. Ihr Antrag ist dort in \r\nBearbeitung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung",
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"subject": "AW: AW: AW: Antwort: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV [#9300]",
"content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nIhre Aussage vom 10.06.2015 , dass die gematik GmbH die angeforderten Gesellschafterbeschlüsse zusendet, war leider falsch.\r\n\r\nIch bitte Sie deshalb als Direktorin des KZBV um die Zusendung aller bisherigen Gesellschafterbeschlüsse.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 9300\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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"subject": "AW: AW: Antwort: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV [#9300]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV\" vom 10.04.2015 (#9300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 9300\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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"AW: AW: Antwort: gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV [#9300]"
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"gematik GmbH - Gesellschafterbeschlüsse und entsprechende Protokolle - KZBV\" vom 10.04.2015 (#9300) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n"
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"sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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