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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAlle bei Ihnen vorliegenden Unterlagen zum G7-Gipfel 2015 in Bayern.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "subject": "Projektanträge von GIZ International Service - Wer versteckt sich hinter der Angabe zum Finanzier? [#10048]",
            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 08.10.2014 (Drucksache 18/2756) hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Anlage 2 verschiedene Projekte aufgeführt, für die die Genehmigung zur Durchführung erteilt wurde. \r\n\r\nDabei finden sich nachfolgend aufgeführte Projektanträge\r\nProjektname: Climate East: Supporting Climate Change Mitigation and Adaptation in Russia and Eastern Neighbourhood; Projektland: Brüssel; Finanzier: Mende/Dierlmaier; Antragsdatum: 30.01.2012\r\nProjektname: Diverse Beratungsleistungen und Expertenentsendungen (Rahmenvertrag); Projektland: Katar/Qatar National Food; Finanzier: Delfs/Fehlinger; Antragsdatum:  31.01.2013\r\nProjektname: Technical Training and Vocational Education in Lebanon; Projektland: Libanon/EU; Finanzier: Türer/Renger; Antragsdatum:  05.03.2013\r\nProjektname: Support Services for the Civil Aviation Authority; Projektland: Libyen/LH Consulting; Finanzier: Delfs/Schmidt; Antragsdatum:  04.03.2013\r\n\r\nIch bitte um Auskunft\r\n1) Wer versteckt sich hinter den Angaben zu den Finanziers? Wenn diese nicht durchgeführt wurden, was sind die Gründe hierfür gewesen?\r\n2) Sind die Projekte durchgeführt worden und mit welchem Auftragsvolumen?\r\n3) Wie sind die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Projekte?\r\nBitte fügen Sie bitte Projektsteckbriefe Ihrer Antwort bei, soweit die Projekte durchgeführt wurden.\r\n\r\n\r\n\r\nIch bitte, gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG um elektronische Auskunft und um Bestätigung des Eingangs meines Antrages.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 08.10.2014 (Drucksache 18/2756) hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Anlage 2 verschiedene Projekte aufgeführt, für die die Genehmigung zur Durchführung erteilt wurde. \r\n\r\nDabei finden sich nachfolgend aufgeführte Projektanträge\r\nProjektname: Climate East: Supporting Climate Change Mitigation and Adaptation in Russia and Eastern Neighbourhood; Projektland: Brüssel; Finanzier: Mende/Dierlmaier; Antragsdatum: 30.01.2012\r\nProjektname: Diverse Beratungsleistungen und Expertenentsendungen (Rahmenvertrag); Projektland: Katar/Qatar National Food; Finanzier: Delfs/Fehlinger; Antragsdatum:  31.01.2013\r\nProjektname: Technical Training and Vocational Education in Lebanon; Projektland: Libanon/EU; Finanzier: Türer/Renger; Antragsdatum:  05.03.2013\r\nProjektname: Support Services for the Civil Aviation Authority; Projektland: Libyen/LH Consulting; Finanzier: Delfs/Schmidt; Antragsdatum:  04.03.2013\r\n\r\nIch bitte um Auskunft\r\n1) Wer versteckt sich hinter den Angaben zu den Finanziers? Wenn diese nicht durchgeführt wurden, was sind die Gründe hierfür gewesen?\r\n2) Sind die Projekte durchgeführt worden und mit welchem Auftragsvolumen?\r\n3) Wie sind die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Projekte?\r\nBitte fügen Sie bitte Projektsteckbriefe Ihrer Antwort bei, soweit die Projekte durchgeführt wurden.\r\n\r\n\r\n\r\nIch bitte, gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG um elektronische Auskunft und um Bestätigung des Eingangs meines Antrages.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrte(r) Antragsteller/in,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage. Sie haben diese jedoch lediglich mit Ihrem Vor- und Nachnamen unterzeichnet. Für die Bearbeitung von Anfragen mit Verweis auf das IFG bitten wir Sie, uns Ihre vollständige, zustellfähige Postanschrift mitzuteilen.\r\n\r\nVielen Dank und viele Grüße,\r\n\r\ni.A. René Hingst\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>\r\nGesendet: Samstag, 30. Mai 2015 19:56\r\nAn: Info 5001\r\nBetreff: Projektanträge von GIZ International Service - Wer versteckt sich hinter der Angabe zum Finanzier? [#10048]\r\n\r\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nIn der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion vom 08.10.2014 (Drucksache 18/2756) hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in Anlage 2 verschiedene Projekte aufgeführt, für die die Genehmigung zur Durchführung erteilt wurde.\r\n\r\nDabei finden sich nachfolgend aufgeführte Projektanträge\r\nProjektname: Climate East: Supporting Climate Change Mitigation and Adaptation in Russia and Eastern Neighbourhood; Projektland: Brüssel; Finanzier: Mende/Dierlmaier; Antragsdatum: 30.01.2012\r\nProjektname: Diverse Beratungsleistungen und Expertenentsendungen (Rahmenvertrag); Projektland: Katar/Qatar National Food; Finanzier: Delfs/Fehlinger; Antragsdatum:  31.01.2013\r\nProjektname: Technical Training and Vocational Education in Lebanon; Projektland: Libanon/EU; Finanzier: Türer/Renger; Antragsdatum:  05.03.2013\r\nProjektname: Support Services for the Civil Aviation Authority; Projektland: Libyen/LH Consulting; Finanzier: Delfs/Schmidt; Antragsdatum:  04.03.2013\r\n\r\nIch bitte um Auskunft\r\n1) Wer versteckt sich hinter den Angaben zu den Finanziers? Wenn diese nicht durchgeführt wurden, was sind die Gründe hierfür gewesen?\r\n2) Sind die Projekte durchgeführt worden und mit welchem Auftragsvolumen?\r\n3) Wie sind die wirtschaftlichen Ergebnisse dieser Projekte?\r\nBitte fügen Sie bitte Projektsteckbriefe Ihrer Antwort bei, soweit die Projekte durchgeführt wurden.\r\n\r\n\r\n\r\nIch bitte, gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG um elektronische Auskunft und um Bestätigung des Eingangs meines Antrages.\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nSehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nwie bereits in meiner Anfrage geschrieben, habe ich die mir offenstehende Möglichkeit der elektronischen Beantwortung aus Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG gewählt.\r\n\r\nErsparen Sie uns weitere Ausführungen zur rechtlichen Notwendigkeit einer Adresse. Diese ist nicht erforderlich und dies wurde von Ihnen auch nicht dargelegt. Ich denke, eine inhaltliche Beantwortung meiner Anfrage ist eine zielführende Lösung, es sei denn, Ihrer Institution hätte etwas zu verheimlichen. Nur dann kann ich die Nachfrage nachvollziehen vor dem Hintergrund, dass dadurch eine Beantwortung verzögert werden soll.\r\nIch möchte auch nicht die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit einschalten müssen. Dies sind nur unnötige Aufwände, die nicht sein müssen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\n\nAnfragenr: 10048\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "\n\r\nwie bereits in meiner Anfrage geschrieben, habe ich die mir offenstehende Möglichkeit der elektronischen Beantwortung aus Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG gewählt.\r\n\r\nErsparen Sie uns weitere Ausführungen zur rechtlichen Notwendigkeit einer Adresse. Diese ist nicht erforderlich und dies wurde von Ihnen auch nicht dargelegt. Ich denke, eine inhaltliche Beantwortung meiner Anfrage ist eine zielführende Lösung, es sei denn, Ihrer Institution hätte etwas zu verheimlichen. Nur dann kann ich die Nachfrage nachvollziehen vor dem Hintergrund, dass dadurch eine Beantwortung verzögert werden soll.\r\nIch möchte auch nicht die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit einschalten müssen. Dies sind nur unnötige Aufwände, die nicht sein müssen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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            "subject": "Diakonie - Florence Nightingale Krankenhaus Düsseldorf - Betriebserlaubnis vs Sozialgesetzbuch [#10049]",
            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nich habe auf http://www.achtung-intelligence.org/articles.php?art_id=453&start=1 die Diakonie in Kaiserswerth mal was beleuchtet. Kopie ging an das Krankenhaus, GKVs und auch Behörden. \r\n\r\nEs geht um die Frage, ob das Krankenhaus überhaupt eine echte Zulassung hat. Bekanntlich gibt es keine Bezirkskrankenhäusern, sondern Düsseldorf ist wie im Altertum unterteilt nach evangelischem Krankenhaus, Katholiken und wehe man ging als Evangelischer zu den Katholiken. Das war schon zu meiner Kinderzeit so. Das Impressum macht es ersichtlich, das EVK ist eine Kirche und eine gemeinnützige Stiftung, will aber Kassenkärtchen haben, das St. Vinzenz-Krankenhaus gehört den Katholiken (Verbund der verschiedenen katholischen Kliniken in Düsseldorf). \r\n\r\nEtwas Weltliches gibt es also nicht wirklich in Düsseldorf. Man hat es mit Nonnen und Pfarrern zu tun. Daher ist wohl nichts SGB-konform. \r\n\r\nHier nun mein öffentlicher Brief an die Diakonie, woraus sich die Frage ergibt, wie ist denn die Diakonie Kaiserswerth bei Ihnen gemeldet?\r\n\r\nDüsseldorf Florence Nightingale Krankenhaus - eine Gefahr für Gesundheit ? \r\nVeröffentlicht: 25. 05. 2015, 13:10:15 |+1 oder +2 Stunden Winter / Sommerzeit addieren Journalistin : Conny Antragsteller/in\r\n\r\nEs ist schon spannend, wenn man Stellenangebote liest. Nun flog das Florence Nightingale Krankenhaus auf, ein religiöser Vereinsmeier zu sein. Als Folge ist das nicht kassenfähig. Behörden und das diakonische Krankenhaus wurden informiert und Achtung Intelligence veröffentlicht das Original des Schreibens.\r\n\r\n \r\n\r\nIst das Florence Nightingale Krankenhaus in Düsseldorf Kaiserswerth eine Gefahr für die Gesundheit ?\r\n\r\n \r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmit großem Interesse las ich, dass das Florence Nightingale Krankenhaus Mitarbeiter sucht. Es ist aber nur eine Diakonie, also eine Kirche und ist also so was wie eine ISIS-Nummer des Vatikan in Düsseldorf :\r\n\r\n    Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Liebe (Leiterin der Patientenverwaltung) unter der Telefonnummer 0211 409-2414 zur Verfügung.\r\n\r\n    Interessierte Damen und Herren, die Mitglied in einer christlichen Kirche sind, senden bitte ihre Bewerbung an die\r\n\r\n    Kaiserswerther Diakonie\r\n    Personalabteilung\r\n    Alte Landstraße 179 - 40489 Düsseldorf\r\n    E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\nHier worum es geht:\r\n\r\n    Referenznummer\r\n\r\n    10000-1127958927-S\r\n    Titel des Stellenangebots\r\n\r\n    Mitarbeiter (w/m) in der Patientenverwaltung in Teilzeit (Medizinische/r Fachangestellte/r)\r\n    Alternativberufe\r\n    Kaufmann/-frau - Bürokommunikation\r\n    Kaufmann/-frau - Gesundheitswesen\r\n    Stellenangebotsart\r\n\r\n    Arbeitsplatz (sozialversicherungspflichtig)\r\n    Arbeitgeber\r\n    Kaiserswerther Diakonie Sophie-Wiering-Haus Hauptverwaltung\r\n\r\n    Branche: Sonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Betriebsgröße: zwischen 501 und 5000\r\n    Stellenbeschreibung\r\n\r\n    FLORENCE-NIGHTINGALE-KRANKENHAUS\r\n\r\n\r\n    Das Florence-Nightingale-Krankenhaus der Kaiserswerther Diakonie ist ein Krankenhaus der Akut- und Regelversorgung mit 618 Betten. Es verfügt über die Fachdisziplinen Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie, Plastische Chirurgie, Orthopädie, Unfallchirurgie und Handchirurgie, Kinderchirurgie, Innere Medizin mit Gastroenterologie und Onkologie, Pneumologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Kinderklinik, Neonatologie, Psychiatrie und Psychotherapie sowie Anästhesie und operative Intensivmedizin.\r\n\r\n    Für die Patientenverwaltung suchen wir zum 01.07.2015 einen\r\n\r\n    Mitarbeiter (w/m) in der Patientenverwaltung\r\n    in Teilzeit (50 %)\r\n\r\n\r\n    Ihre Aufgaben:\r\n     Patientenaufnahme\r\n     Kosten- und Leistungssicherung sowie stationäre Abrechnung\r\n     Datenübermittlung nach §301 SGB V\r\n     administrative Tätigkeiten\r\n\r\n    Ihr Profil:\r\n     abgeschlossene Ausbildung als Medizinische/r Fachangestellte/r, Bürokauffrau/-mann oder Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen\r\n     Freundliches und verbindliches Auftreten gegenüber Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern\r\n     mehrjährige Berufserfahrung im Gesundheitswesen/Abrechnung\r\n     Organisations- und Kommunikationsstärke\r\n     selbstständige, zielorientierte Arbeitsweise und hohe Eigeninitiative\r\n     gute Englisch- und MS-Office Kenntnisse\r\n     Engagement, Verantwortungsbewusstsein und ausgeprägter Teamgeist\r\n     Flexible Einsatzbereitschaft\r\n\r\n    Wir bieten:\r\n     Einen interessanten, fachlich anspruchsvollen Arbeitsplatz\r\n     Gezielte Einarbeitung\r\n     Vergütung und soziale Leistungen nach dem BAT/Kirchliche Fassung (Jahressonderzahlung und zusätzliche Altersversorgung)\r\n\r\n    Für Rückfragen steht Ihnen gerne Frau Liebe (Leiterin der Patientenverwaltung) unter der Telefonnummer 0211 409-2414 zur Verfügung.\r\n\r\n    Interessierte Damen und Herren, die Mitglied in einer christlichen Kirche sind, senden bitte ihre Bewerbung an die\r\n\r\n    Kaiserswerther Diakonie\r\n    Personalabteilung\r\n    Alte Landstraße 179 - 40489 Düsseldorf\r\n    E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nAuszug-Ende\r\n\r\nSGB V 301 ist zudem ein §, der durchaus das STGB verletzt, das heißt nämlich Arztgeheimnisse und Privatgeheimnisse dürfen nicht gebrochen werden. Der Patient weiß nicht, wer welche Daten erhält. Die 301 ist ein Neugierparagraph, eine Datenkrake. Als christliche Kirchenorganisation unterstehen Sie aber nicht den weltlichen Gesetzen, sondern nur Ihrem Kirchenclub-Verein, wie man in der Stellenbeschreibung liest.\r\n\r\nSGB V schreibt in § 2 Folgendes vor:\r\n\r\nhttp://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/\r\n\r\n    (3) Bei der Auswahl der Leistungserbringer ist ihre Vielfalt zu beachten. Den religiösen Bedürfnissen der Versicherten ist Rechnung zu tragen.\r\n\r\n\r\nAuszug-Ende\r\n\r\nDie Diakonie ist nicht versichert, sondern der Patient. Nur Christen darf die Diakonie eigentlich nicht beschäftigen.\r\n\r\nEs ist zwar bekannt, dass sowohl das EVK, als auch die Katholiken gerne Missionar spielen und das im Jahr 2015, aber das hat mit dem SGB V so echt nichts zu tun.\r\n\r\nGleichzeitig sind Sie im Krankenhaus britisch, die Rhine Army ist aber schon weg. Sie sind das Florence Nightingale Krankenhauus.\r\n\r\n    http://de.wikipedia.org/wiki/Florence_Nightingale\r\n\r\n \r\n\r\n    Florence Nightingale (* 12. Mai 1820 in Florenz, Großherzogtum Toskana; † 13. August 1910 in London, England) war eine Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege und einflussreiche Reformerin des Sanitätswesens und der Gesundheitsfürsorge in Großbritannien und Britisch-Indien. Sie trug in Großbritannien und den zum Empire gehörenden Ländern wesentlich dazu bei, dass sich die Krankenpflege zu einem gesellschaftlich geachteten und anerkannten Berufsweg für Frauen entwickelte, und legte Ausbildungsstandards fest, die zuerst in der von ihr gegründeten Krankenpflegeschule umgesetzt wurden.\r\n\r\n(...)\r\n\r\n    Am 7. Februar 1837 schrieb Nightingale in ihr Tagebuch: „Gott sprach zu mir und rief mich in seinen Dienst.“[11] Welcher Art dieser Dienst sei, sagte die Stimme nicht. Sie gibt in ihrem Tagebuch auch keinen Hinweis darauf, in welcher Weise sich dieser Ruf äußerte. In ihren Notizen und Tagebüchern gibt es jedoch Hinweise, dass sie (auch) in späteren Lebensphasen den Ruf Gottes vernahm.[12]\r\n\r\n    Auswirkung auf die deutsche Krankenpflegegeschichte\r\n\r\n    Die Krankenpflegegeschichte im deutschsprachigen Raum unterscheidet sich von der britischen, weil hier insbesondere katholische Pflegeorden einen größeren Einfluss hatten. Der Einfluss der Reformleistungen von Florence Nightingale ist entsprechend geringer. Im deutschsprachigen Raum lag die Professionalisierung der Pflege in den Händen von religiös geprägten Mutterhäusern. Nächstenliebe als wesentliche Motivation, Zersplitterung der Berufsorganisationen, Anrede als „Schwester“, niedrige Vergütung und geringes Ansehen in der Öffentlichkeit lassen sich nicht zuletzt auch auf den religiösen Ursprung zurückführen.[196][197][198][199]\r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\nAuf Deutsch ... religiös Bewahnte. Die Götter in Weiß sind Blasphemie, die sind nur Arzt oder \"Krankenschwester\".\r\n\r\n\r\nDas Krankenhaus ist jedoch weltlich laut Sozialgesetzbuch und falls nicht, ist es so zu markieren, dass es nur für religiöse Sektierer geöffnet sein darf. Mit dem Christentum und religiösem Geplänkel stellt das Krankenhaus an sich eine Gefahr für die Allgemeinheit und SGB V 135a dar. Sie lebenim religiösen Altertum und sind als Folge nicht kassenfähig.\r\n\r\nDüsseldorf ist jedoch mit seinen Religionskrankenhäusern wie EVK, St. Vinzenzkrankenhaus etc. bekannt.\r\n\r\nDas Impressum:\r\n\r\nhttp://www.kaiserswerther-diakonie.de/de/impressum.html\r\n\r\nKaiserswerther Diakonie\r\nAlte Landstraße 179\r\n40489 Düsseldorf\r\n\r\nFon: 0211.409 0\r\nFax: 0211.409 2111\r\nE-Mail: Nachricht senden\r\n\r\nVertreten durch den geschäftsführenden Vorstand:\r\nPfarrer Klaus Riesenbeck\r\nDr. Holger Stiller\r\n\r\naltrechtlicher rechtsfähiger Verein\r\neingetragen im Register der Bezirksregierung Düsseldorf\r\nRegisternummer: 21.15.1.2-V14\r\n\r\nZuständige Aufsichtsbehörde:\r\nBezirksregierung Düsseldorf\r\nCecilienallee 2\r\n40474 Düsseldorf\r\n\r\nUmsatzsteuer-Identifikationsnummer:\r\n119355569\r\n\r\nAuszug-Ende\r\n\r\n\r\nEs handelt sich also wirklich nur um ein Vereinskrankenhaus, Vereinsmeierei mit religiös zwanghaftem Benehmen. Das ist nicht gesetzlich per Sozialgesetzbuch. Psychiatrisch gesehen ist das schwerst bedenklich. Religiöser Wahn.\r\n\r\nDas Krankenhaus tut aber in der Realität so, es sein ein SGB V-Kassenkärtchen-Klinikum, hat sich aber selber mit seinem Vereinswesen der Sektiererei angeschlossen. Es darf folgerichtig nur für Gleichgesinnte (die BIBEL ist übrigens anders, siehe Jesus & Co, Master in Reiki, die Israeliten folterten damals identisch wie ISIS heutzutage, auch das steht in der BIBEL) behandeln. Sie unterstehen laut Impressum mit dem Krankenhaus keinerlei echten Gesundheitsbehörde und keiner Ärztekammer.\r\n\r\nSie in Kaiserswerth haben das mit dem Karneval und Verkleiden falsch verstanden.\r\n\r\nDie wichtigsten GKVs werden informiert  via Achtung Intelligence, auch die Bezirksregierung Düsseldorf. Sie müssen umfirmieren.\r\n\r\n \r\n\r\nEnde des Schreibens\r\n\r\n\r\nSGB V 301 - der Neugier-Paragraph\r\n\r\n \r\n\r\nhttp://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html\r\n\r\n\r\nSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)\r\n§ 301 Krankenhäuser\r\n(1) Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln:\r\n\r\n1.\r\n    die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 sowie das krankenhausinterne Kennzeichen des Versicherten,\r\n2.\r\n    das Institutionskennzeichen des Krankenhauses und der Krankenkasse,\r\n3.\r\n    den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen, die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung, bei Kleinkindern bis zu einem Jahr das Aufnahmegewicht,\r\n4.\r\n    bei ärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung die Arztnummer des einweisenden Arztes, bei Verlegung das Institutionskennzeichen des veranlassenden Krankenhauses, bei Notfallaufnahme die die Aufnahme veranlassende Stelle,\r\n5.\r\n    die Bezeichnung der aufnehmenden Fachabteilung, bei Verlegung die der weiterbehandelnden Fachabteilungen,\r\n6.\r\n    Datum und Art der im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren,\r\n7.\r\n    den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung, bei externer Verlegung das Institutionskennzeichen der aufnehmenden Institution, bei Entlassung oder Verlegung die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen,\r\n8.\r\n    Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen,\r\n9.\r\n    die nach den §§ 115a und 115b sowie nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung berechneten Entgelte.\r\n\r\nDie Übermittlung der medizinischen Begründung von Verlängerungen der Verweildauer nach Satz 1 Nr. 3 sowie der Angaben nach Satz 1 Nr. 8 ist auch in nicht maschinenlesbarer Form zulässig.\r\n(2) Die Diagnosen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 7 sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln. Die Operationen und sonstigen Prozeduren nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 sind nach dem vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Schlüssel zu verschlüsseln; der Schlüssel hat die sonstigen Prozeduren zu umfassen, die nach § 17b und § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes abgerechnet werden können. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der jeweiligen Fassung des Diagnosenschlüssels nach Satz 1 sowie des Prozedurenschlüssels nach Satz 2 im Bundesanzeiger bekannt; es kann das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information beauftragen, den in Satz 1 genannten Schlüssel um Zusatzkennzeichen zur Gewährleistung der für die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen notwendigen Aussagefähigkeit des Schlüssels zu ergänzen.\r\n(3) Das Nähere über Form und Inhalt der erforderlichen Vordrucke, die Zeitabstände für die Übermittlung der Angaben nach Absatz 1 und das Verfahren der Abrechnung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger gemeinsam.\r\n(4) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, sind verpflichtet den Krankenkassen bei stationärer Behandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln:\r\n\r\n1.\r\n    die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 sowie das interne Kennzeichen der Einrichtung für den Versicherten,\r\n2.\r\n    das Institutionskennzeichen der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung und der Krankenkasse,\r\n3.\r\n    den Tag der Aufnahme, die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, die voraussichtliche Dauer der Behandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung,\r\n4.\r\n    bei ärztlicher Verordnung von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen die Arztnummer des einweisenden Arztes,\r\n5.\r\n    den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der externen Verlegung sowie die Entlassungs- oder Verlegungsdiagnose; bei externer Verlegung das Institutionskennzeichen der aufnehmenden Institution,\r\n6.\r\n    Angaben über die durchgeführten Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen,\r\n7.\r\n    die berechneten Entgelte.\r\n\r\nDie Übermittlung der medizinischen Begründung von Verlängerungen der Verweildauer nach Satz 1 Nr. 3 sowie Angaben nach Satz 1 Nr. 6 ist auch in nicht maschinenlesbarer Form zulässig. Für die Angabe der Diagnosen nach Satz 1 Nr. 3 und 5 gilt Absatz 2 entsprechend. Absatz 3 gilt entsprechend.\r\n(5) Die ermächtigten Krankenhausärzte sind verpflichtet, dem Krankenhausträger im Rahmen des Verfahrens nach § 120 Abs. 1 Satz 3 die für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen zu übermitteln; § 295 gilt entsprechend. Der Krankenhausträger hat den kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungsunterlagen zum Zweck der Abrechnung vorzulegen. Die Sätze 1 und 2 gelten für die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen entsprechend.\r\n\r\nEnde des öffentlichen Briefes\r\n\r\nEs gibt sich anhand des SGB V § 2 Absatz 3, dass sich das Krankenhaus nach dem einzelnen Versicherten zu richten hat, aber nicht, dass der da einem Haufen Katholiken unterworfen ist, einem Pfarrer. Das Dominikus in Heerdt untersteht den Engelwesen namens Cherubine. (mit n nicht mit m). \r\n\r\nWeltlich sind die also da alle nicht. Das Sozialgesetzbuch ist ein weltliches Gesetz, de Kirchen dichteten daraus, sie seien Kirchenträger und die seien mit Sozialträgern identisch. \r\n\r\nKirchenträger sind kein Teil des SGB V und auch kein Teil des SGB VII. Der Vatikan steht echt nicht drin. Wieso erlaubt die Stadt Kirchenkrankenhäusern, die per Satzug oft gemeinnützig sind (EVK), aber man dort ohne Cash oder EGK nicht behandelt wird, das zusätzlich zum Religionsproblem.\r\n\r\nVielen Dank im voraus für Ihre Antwort. \r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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Nur Christen darf die Diakonie eigentlich nicht beschäftigen.\r\n\r\nEs ist zwar bekannt, dass sowohl das EVK, als auch die Katholiken gerne Missionar spielen und das im Jahr 2015, aber das hat mit dem SGB V so echt nichts zu tun.\r\n\r\nGleichzeitig sind Sie im Krankenhaus britisch, die Rhine Army ist aber schon weg. Sie sind das Florence Nightingale Krankenhauus.\r\n\r\n    http://de.wikipedia.org/wiki/Florence_Nightingale\r\n\r\n \r\n\r\n    Florence Nightingale (* 12. Mai 1820 in Florenz, Großherzogtum Toskana; † 13. August 1910 in London, England) war eine Begründerin der modernen westlichen Krankenpflege und einflussreiche Reformerin des Sanitätswesens und der Gesundheitsfürsorge in Großbritannien und Britisch-Indien. Sie trug in Großbritannien und den zum Empire gehörenden Ländern wesentlich dazu bei, dass sich die Krankenpflege zu einem gesellschaftlich geachteten und anerkannten Berufsweg für Frauen entwickelte, und legte Ausbildungsstandards fest, die zuerst in der von ihr gegründeten Krankenpflegeschule umgesetzt wurden.\r\n\r\n(...)\r\n\r\n    Am 7. Februar 1837 schrieb Nightingale in ihr Tagebuch: „Gott sprach zu mir und rief mich in seinen Dienst.“[11] Welcher Art dieser Dienst sei, sagte die Stimme nicht. Sie gibt in ihrem Tagebuch auch keinen Hinweis darauf, in welcher Weise sich dieser Ruf äußerte. In ihren Notizen und Tagebüchern gibt es jedoch Hinweise, dass sie (auch) in späteren Lebensphasen den Ruf Gottes vernahm.[12]\r\n\r\n    Auswirkung auf die deutsche Krankenpflegegeschichte\r\n\r\n    Die Krankenpflegegeschichte im deutschsprachigen Raum unterscheidet sich von der britischen, weil hier insbesondere katholische Pflegeorden einen größeren Einfluss hatten. Der Einfluss der Reformleistungen von Florence Nightingale ist entsprechend geringer. Im deutschsprachigen Raum lag die Professionalisierung der Pflege in den Händen von religiös geprägten Mutterhäusern. Nächstenliebe als wesentliche Motivation, Zersplitterung der Berufsorganisationen, Anrede als „Schwester“, niedrige Vergütung und geringes Ansehen in der Öffentlichkeit lassen sich nicht zuletzt auch auf den religiösen Ursprung zurückführen.[196][197][198][199]\r\n\r\n \r\n\r\n \r\n\r\nAuf Deutsch ... religiös Bewahnte. Die Götter in Weiß sind Blasphemie, die sind nur Arzt oder \"Krankenschwester\".\r\n\r\n\r\nDas Krankenhaus ist jedoch weltlich laut Sozialgesetzbuch und falls nicht, ist es so zu markieren, dass es nur für religiöse Sektierer geöffnet sein darf. Mit dem Christentum und religiösem Geplänkel stellt das Krankenhaus an sich eine Gefahr für die Allgemeinheit und SGB V 135a dar. Sie lebenim religiösen Altertum und sind als Folge nicht kassenfähig.\r\n\r\nDüsseldorf ist jedoch mit seinen Religionskrankenhäusern wie EVK, St. Vinzenzkrankenhaus etc. bekannt.\r\n\r\nDas Impressum:\r\n\r\nhttp://www.kaiserswerther-diakonie.de/de/impressum.html\r\n\r\nKaiserswerther Diakonie\r\nAlte Landstraße 179\r\n40489 Düsseldorf\r\n\r\nFon: 0211.409 0\r\nFax: 0211.409 2111\r\nE-Mail: Nachricht senden\r\n\r\nVertreten durch den geschäftsführenden Vorstand:\r\nPfarrer Klaus Riesenbeck\r\nDr. Holger Stiller\r\n\r\naltrechtlicher rechtsfähiger Verein\r\neingetragen im Register der Bezirksregierung Düsseldorf\r\nRegisternummer: 21.15.1.2-V14\r\n\r\nZuständige Aufsichtsbehörde:\r\nBezirksregierung Düsseldorf\r\nCecilienallee 2\r\n40474 Düsseldorf\r\n\r\nUmsatzsteuer-Identifikationsnummer:\r\n119355569\r\n\r\nAuszug-Ende\r\n\r\n\r\nEs handelt sich also wirklich nur um ein Vereinskrankenhaus, Vereinsmeierei mit religiös zwanghaftem Benehmen. Das ist nicht gesetzlich per Sozialgesetzbuch. Psychiatrisch gesehen ist das schwerst bedenklich. Religiöser Wahn.\r\n\r\nDas Krankenhaus tut aber in der Realität so, es sein ein SGB V-Kassenkärtchen-Klinikum, hat sich aber selber mit seinem Vereinswesen der Sektiererei angeschlossen. Es darf folgerichtig nur für Gleichgesinnte (die BIBEL ist übrigens anders, siehe Jesus & Co, Master in Reiki, die Israeliten folterten damals identisch wie ISIS heutzutage, auch das steht in der BIBEL) behandeln. Sie unterstehen laut Impressum mit dem Krankenhaus keinerlei echten Gesundheitsbehörde und keiner Ärztekammer.\r\n\r\nSie in Kaiserswerth haben das mit dem Karneval und Verkleiden falsch verstanden.\r\n\r\nDie wichtigsten GKVs werden informiert  via Achtung Intelligence, auch die Bezirksregierung Düsseldorf. Sie müssen umfirmieren.\r\n\r\n \r\n\r\nEnde des Schreibens\r\n\r\n\r\nSGB V 301 - der Neugier-Paragraph\r\n\r\n \r\n\r\nhttp://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__301.html\r\n\r\n\r\nSozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)\r\n§ 301 Krankenhäuser\r\n(1) Die nach § 108 zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, den Krankenkassen bei Krankenhausbehandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln:\r\n\r\n1.\r\n    die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 sowie das krankenhausinterne Kennzeichen des Versicherten,\r\n2.\r\n    das Institutionskennzeichen des Krankenhauses und der Krankenkasse,\r\n3.\r\n    den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen, die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung, bei Kleinkindern bis zu einem Jahr das Aufnahmegewicht,\r\n4.\r\n    bei ärztlicher Verordnung von Krankenhausbehandlung die Arztnummer des einweisenden Arztes, bei Verlegung das Institutionskennzeichen des veranlassenden Krankenhauses, bei Notfallaufnahme die die Aufnahme veranlassende Stelle,\r\n5.\r\n    die Bezeichnung der aufnehmenden Fachabteilung, bei Verlegung die der weiterbehandelnden Fachabteilungen,\r\n6.\r\n    Datum und Art der im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren,\r\n7.\r\n    den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung, bei externer Verlegung das Institutionskennzeichen der aufnehmenden Institution, bei Entlassung oder Verlegung die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen,\r\n8.\r\n    Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und ergänzende Leistungen sowie Aussagen zur Arbeitsfähigkeit und Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen,\r\n9.\r\n    die nach den §§ 115a und 115b sowie nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung berechneten Entgelte.\r\n\r\nDie Übermittlung der medizinischen Begründung von Verlängerungen der Verweildauer nach Satz 1 Nr. 3 sowie der Angaben nach Satz 1 Nr. 8 ist auch in nicht maschinenlesbarer Form zulässig.\r\n(2) Die Diagnosen nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 und 7 sind nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der jeweiligen vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen deutschen Fassung zu verschlüsseln. Die Operationen und sonstigen Prozeduren nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 sind nach dem vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit herausgegebenen Schlüssel zu verschlüsseln; der Schlüssel hat die sonstigen Prozeduren zu umfassen, die nach § 17b und § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes abgerechnet werden können. Das Bundesministerium für Gesundheit gibt den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der jeweiligen Fassung des Diagnosenschlüssels nach Satz 1 sowie des Prozedurenschlüssels nach Satz 2 im Bundesanzeiger bekannt; es kann das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information beauftragen, den in Satz 1 genannten Schlüssel um Zusatzkennzeichen zur Gewährleistung der für die Erfüllung der Aufgaben der Krankenkassen notwendigen Aussagefähigkeit des Schlüssels zu ergänzen.\r\n(3) Das Nähere über Form und Inhalt der erforderlichen Vordrucke, die Zeitabstände für die Übermittlung der Angaben nach Absatz 1 und das Verfahren der Abrechnung im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft oder den Bundesverbänden der Krankenhausträger gemeinsam.\r\n(4) Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 besteht, sind verpflichtet den Krankenkassen bei stationärer Behandlung folgende Angaben im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln:\r\n\r\n1.\r\n    die Angaben nach § 291 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 sowie das interne Kennzeichen der Einrichtung für den Versicherten,\r\n2.\r\n    das Institutionskennzeichen der Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung und der Krankenkasse,\r\n3.\r\n    den Tag der Aufnahme, die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, die voraussichtliche Dauer der Behandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung,\r\n4.\r\n    bei ärztlicher Verordnung von Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen die Arztnummer des einweisenden Arztes,\r\n5.\r\n    den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der externen Verlegung sowie die Entlassungs- oder Verlegungsdiagnose; bei externer Verlegung das Institutionskennzeichen der aufnehmenden Institution,\r\n6.\r\n    Angaben über die durchgeführten Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtungen,\r\n7.\r\n    die berechneten Entgelte.\r\n\r\nDie Übermittlung der medizinischen Begründung von Verlängerungen der Verweildauer nach Satz 1 Nr. 3 sowie Angaben nach Satz 1 Nr. 6 ist auch in nicht maschinenlesbarer Form zulässig. Für die Angabe der Diagnosen nach Satz 1 Nr. 3 und 5 gilt Absatz 2 entsprechend. Absatz 3 gilt entsprechend.\r\n(5) Die ermächtigten Krankenhausärzte sind verpflichtet, dem Krankenhausträger im Rahmen des Verfahrens nach § 120 Abs. 1 Satz 3 die für die Abrechnung der vertragsärztlichen Leistungen erforderlichen Unterlagen zu übermitteln; § 295 gilt entsprechend. Der Krankenhausträger hat den kassenärztlichen Vereinigungen die Abrechnungsunterlagen zum Zweck der Abrechnung vorzulegen. Die Sätze 1 und 2 gelten für die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen entsprechend.\r\n\r\nEnde des öffentlichen Briefes\r\n\r\nEs gibt sich anhand des SGB V § 2 Absatz 3, dass sich das Krankenhaus nach dem einzelnen Versicherten zu richten hat, aber nicht, dass der da einem Haufen Katholiken unterworfen ist, einem Pfarrer. Das Dominikus in Heerdt untersteht den Engelwesen namens Cherubine. (mit n nicht mit m). \r\n\r\nWeltlich sind die also da alle nicht. Das Sozialgesetzbuch ist ein weltliches Gesetz, de Kirchen dichteten daraus, sie seien Kirchenträger und die seien mit Sozialträgern identisch. \r\n\r\nKirchenträger sind kein Teil des SGB V und auch kein Teil des SGB VII. Der Vatikan steht echt nicht drin. Wieso erlaubt die Stadt Kirchenkrankenhäusern, die per Satzug oft gemeinnützig sind (EVK), aber man dort ohne Cash oder EGK nicht behandelt wird, das zusätzlich zum Religionsproblem.\r\n\r\nVielen Dank im voraus für Ihre Antwort. \r\n\r\n\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\n\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.\n\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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            "content": "Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren, \n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn ihrer Liste der Geldauflagenzuweisungen des Landes Thüringen für das Jahr 2013 finde ich folgende Zuweisung:\r\n\r\nVerein der Freunde und Förderer der Humboldt-Hauptschule mit Werkrealschule e.V. , Sitz Mannheim:  5.000,00 €\r\n\r\nQuelle:\r\nhttps://correctiv.org/media/investigations/justizgelder/data/thueringen/2013/olg/olg_jena_2013.pdf\r\n\r\nWie kam es zu der ungewöhnlichen Entscheidung, die Freunde speziell dieser Grundschule in Baden-Württemberg zu unterstützen?\r\nBitte senden Sie mir Unterlagen und Informationen, die diese Entscheidung nachvollziehbar machen.\r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie  § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nMeines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\n\nGegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.\n\nIch möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\n\r\nich bedanke mich für Ihre Mail, die mich naturgemäß nicht ganz zufriedenstellt.\r\n\r\nIch möchte meine Anfrage wie folgt ergänzen:\r\n\r\n1. Ich gehe davon aus, dass das Geld nicht willkürlich verteilt wird. Bitte senden Sie mir Informationen und Unterlagen (Richtlinien, Anweisungen,  o.ä.) die allgemein die Kritierien für die Verteilung der Zuwendungen und die Anforderungen an die Empfänger nachvollziehbar machen.\r\n\r\n2. Bitte senden Sie mir Name des Gerichts und Aktenzeichen des Urteils meiner ursprünglichen Anfrage.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich immer noch um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\n...\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n\n\nAnfragenr: 10051\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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            "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nVereinbarungen und Sonderabsprachen mit der Gierso BoardingHaus Berlin GmbH zur Notunterkunft Levetzowstr. 3-5, Moabit, zu folgenden Themen:\r\n* Welche Stellen werden durch die LageSo finanziert (Sozialarbeiter, Kinderbetreuer usw.)\r\n* Wieviele Wasch- und Trockenautomaten müssen vorhanden sein?\r\n* Vertrag mit der Gierso GmbH (oder äquivalente Mustervereinbarung für Notunterkünfte) \r\n* Sondervereinbarungen: In welchen Punkten darf die Gierso GmbH in der Levetzowstr. von den Qualitätsanforderungen der Berliner Unterbringungsleitstelle für Asylbewerberheime (in der jeweils gültigen Fassung) abweichen \r\n* Zeitplanung/Maßnahmenkatalog für die Annäherung der Bedingungen im Wohnheim an die Mindeststandards des LaGeSo, sofern vorhanden\r\n\n\nIch verweise auf eine Anfrage auf Frag den Staat, der Sie Zugang zu den angefragten Dokumenten gewährt haben: https://fragdenstaat.de/a/4998\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nMax Hege\nTU Berlin\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMax Hege\nTU Berlin\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nBitte teilen Sie mir mit, welche Kosten im Jahr 2013 und 2014 aufgebracht werden mussten, um Flüchtlingen in Berlin Unterkunft und Versorgung zu gewähren. Hierbei bitte ich auch um die Einbeziehung von Kosten für den Bau von Gebäuden oder Ähnlichem.\r\nZusätzlich bitte ich um Informationen dazu, wie viele Flüchtlinge in den beiden Jahren aufgenommen und untergebracht wurden. Wie vielen dieser Flüchtlinge wurden die Anträge (Asyl oder ähnliches) Abgelehnt.\r\nWelche Kosten sind durch die Rückreisekosten der Abgelehnten Flüchtlinge entstanden. \r\nWie lang war die durchschnittliche Bearbeitungszeit der Anträge in den beiden Jahren.\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\n\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\n\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.\n\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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                    "\n\nPostanschrift\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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                    "\n\r\nvielen Dank für die erneute Zuleitung Ihres Schreibens vom 31.05.2015. Ihr Anliegen wurde dem in der Sache zuständigen Bereich zK und Prüfung zugeleitet. Bitte haben Sie noch etwas Geduld, Sie erhalten direkt aus dem Fachbereich Nachricht.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nIhre Mail wurde mir zur Kenntnis und Prüfung weitergeleitet. Da mir jedoch Ihr Bezugsschreiben - Schreiben v. 31.5.2015 - nicht vorliegt bitte ich Sie, mir dieses per Mail - <<E-Mail-Adresse>> oder  Fax - FaxNr.: 90229-1099 zuzuleiten. \r\n\r\nVorab vielen Dank  und\r\nmit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen\" vom 31.05.2015 (#10054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 122 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 10054\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Kosten der Aufnahme von Flüchtlingen\" vom 31.05.2015 (#10054) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\nAnfragenr: 10054\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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            "content": "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\n\nich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:\n\nVerkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\r\n\r\nNach meinen Kenntnisstand würde auch der VHH unter die Auskunftspflicht nach HmbTG fallen, da § 2 Abs. 3 i.V.m. Abs. 4 zutrifft, weil es sich bei dem VHH um eine Stelle handelt, die dabei der Kontrolle der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer unter ihrer Aufsicht stehenden juristischen Person des öffentlichen Rechts unterliegen. (HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH) \r\nZur Struktur siehe: http://www.beteiligungsbericht.fb.hamburg.de/Company_524473.htm \r\n\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).\n\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.\n\nIch bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\n\nIch verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\n\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\n\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.\n\nIch bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!\n\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nzunächst möchten wir uns für Interesse an unserem Unternehmen bedanken. \r\n\r\nWie bereits auf Ihre Anfrage zu der Linie 11 vom 18.07.2014 mitgeteilt, steht die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein AG (VHH)  ganz überwiegend über die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), erfüllt also grundsätzlich die Kriterien der Kontrolle durch die FHH nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 HmbTG. \r\n\r\nNeben den in Hamburg durchgeführten Verkehren, bei denen wir unstreitig eine öffentliche Aufgabe in und für die FHH wahrnehmen bzw. eine öffentliche Dienstleistung in und für die FHH erbringen, führt unser Unternehmen Verkehrsdienstleistungen im HVV-Gebiet durch, die ausschließlich in den Hamburger Umlandkreisen stattfinden. Die anfragegegenständlichen Linien 133 und 233 gehört zum Teilnetz OD 6 des Aufgabenträgers Landkreis Stormarn. Sie tangiert das Zuständigkeitsgebiet der FHH zu einem geringen Teil. Nur für diesen geringen Teil ist die FHH der zuständige Aufgabenträger.  \r\n\r\nBei den außerhalb des Hamburgischen Territoriums gefahrenen Verkehrsdienstleistungen handelt es sich auf Grund der Regelungen des Regionalisierungsgesetzes nicht um öffentliche Aufgaben der FHH, Aufgabenträger sind vielmehr allein die jeweiligen Kreise. Die Rolle des „Aufgabenträgers“ wird in § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz -RegG) des Bundes beschrieben. Danach ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Nach Absatz 2 werden die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen,  durch Landesrecht bestimmt. In Schleswig-Holstein sind die Kreise als Aufgabenträger bestimmt. Informationen über und in Zusammenhang mit diesen Verkehren der VHH unterliegen somit insoweit nicht den Regelungen des  HmbTG, da dieses auf öffentliche Aufgaben Hamburgs beschränkt ist. Mithin sind die Bestimmungen des HmbTG nur einschlägig für einen Streckenabschnitt mit zwei bzw. sieben Haltestellen. \r\n\r\nAber auch die Information über die Fahrgastzahlen dieser zwei/sieben Haltestellen können wir Ihnen nicht in der gewünschten Form zugänglich machen, da es sich bei den Daten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt und bei diesen Informationen gemäß § 7 Abs. 2 HmbTG das Geheimhaltungsinteresse Ihr Informationsinteresse überwiegt. Gemäß § 7 Abs. 1 HmbTG sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse „…. alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen...“.\r\n\r\nDer Markt für ÖPNV-Leistungen ist durch die Novellierung der europäischen und nationalen Gesetzgebung liberalisiert worden, mit der Folge, dass unser Unternehmen im entwickelten Wettbewerb zu anderen Leistungsanbietern steht. Die Fahrgastzahlen sind wesentliche Grundlage für die Berechnung der Ertragsseite und können daher durch ihr Bekanntwerden geeignet sein, die Wettbewerbsposition eines potentiellen Konkurrenten zu fördern, insbesondere durch konkurrierende Genehmigungsanträge.\r\n\r\nWir bedauern Ihnen aus vorstehenden Gründen keine Auskünfte auf Ihre Anfrage geben zu können. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "AW: Verkehrserhebung / Fahrgastzahlen für die Buslinie 133 und 233 jeweils einzeln für Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014 [#10056]"
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                    "\n\r\nzunächst möchten wir uns für Interesse an unserem Unternehmen bedanken. \r\n\r\nWie bereits auf Ihre Anfrage zu der Linie 11 vom 18.07.2014 mitgeteilt, steht die Verkehrsbetriebe Hamburg Holstein AG (VHH)  ganz überwiegend über die HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), erfüllt also grundsätzlich die Kriterien der Kontrolle durch die FHH nach § 2 Abs. 4 Nr. 2 HmbTG. \r\n\r\nNeben den in Hamburg durchgeführten Verkehren, bei denen wir unstreitig eine öffentliche Aufgabe in und für die FHH wahrnehmen bzw. eine öffentliche Dienstleistung in und für die FHH erbringen, führt unser Unternehmen Verkehrsdienstleistungen im HVV-Gebiet durch, die ausschließlich in den Hamburger Umlandkreisen stattfinden. Die anfragegegenständlichen Linien 133 und 233 gehört zum Teilnetz OD 6 des Aufgabenträgers Landkreis Stormarn. Sie tangiert das Zuständigkeitsgebiet der FHH zu einem geringen Teil. Nur für diesen geringen Teil ist die FHH der zuständige Aufgabenträger.  \r\n\r\nBei den außerhalb des Hamburgischen Territoriums gefahrenen Verkehrsdienstleistungen handelt es sich auf Grund der Regelungen des Regionalisierungsgesetzes nicht um öffentliche Aufgaben der FHH, Aufgabenträger sind vielmehr allein die jeweiligen Kreise. Die Rolle des „Aufgabenträgers“ wird in § 1 Abs. 1 des Gesetzes zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs (Regionalisierungsgesetz -RegG) des Bundes beschrieben. Danach ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Nach Absatz 2 werden die Stellen, die diese Aufgabe wahrnehmen,  durch Landesrecht bestimmt. In Schleswig-Holstein sind die Kreise als Aufgabenträger bestimmt. Informationen über und in Zusammenhang mit diesen Verkehren der VHH unterliegen somit insoweit nicht den Regelungen des  HmbTG, da dieses auf öffentliche Aufgaben Hamburgs beschränkt ist. Mithin sind die Bestimmungen des HmbTG nur einschlägig für einen Streckenabschnitt mit zwei bzw. sieben Haltestellen. \r\n\r\nAber auch die Information über die Fahrgastzahlen dieser zwei/sieben Haltestellen können wir Ihnen nicht in der gewünschten Form zugänglich machen, da es sich bei den Daten um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt und bei diesen Informationen gemäß § 7 Abs. 2 HmbTG das Geheimhaltungsinteresse Ihr Informationsinteresse überwiegt. Gemäß § 7 Abs. 1 HmbTG sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse „…. alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn das Bekanntwerden einer Tatsache geeignet ist, die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten zu fördern oder die Stellung des eigenen Betriebs im Wettbewerb zu schmälern oder wenn es geeignet ist, dem Geheimnisträger wirtschaftlichen Schaden zuzufügen...“.\r\n\r\nDer Markt für ÖPNV-Leistungen ist durch die Novellierung der europäischen und nationalen Gesetzgebung liberalisiert worden, mit der Folge, dass unser Unternehmen im entwickelten Wettbewerb zu anderen Leistungsanbietern steht. Die Fahrgastzahlen sind wesentliche Grundlage für die Berechnung der Ertragsseite und können daher durch ihr Bekanntwerden geeignet sein, die Wettbewerbsposition eines potentiellen Konkurrenten zu fördern, insbesondere durch konkurrierende Genehmigungsanträge.\r\n\r\nWir bedauern Ihnen aus vorstehenden Gründen keine Auskünfte auf Ihre Anfrage geben zu können. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Hallo Herr Ario,\r\n\r\nkann mich nur bedanken für diese Antwort. Mich würde interessieren, in \r\nwelchem Interesse und mit welcher Motivation dieser Herr Fahrgastzahlen \r\nwill? Als \"normaler Bürger\" kann man damit ja wohl kaum etwas wollen. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "sender": "Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH",
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            "sender": "Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz",
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            "content": "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nAusgaben für Imagefilme seit dem Jahr 2000. Aufschlüsselung nach Filmtitel, Produktionsjahr und Kosten. Wo wurden diese Filme eingesetzt? Gibt es Erkenntnisse über Zuschauerzahlen und Wirkung?\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nMit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nAusgaben für Imagefilme seit dem Jahr 2000. Aufschlüsselung nach Filmtitel, Produktionsjahr und Kosten. Wo wurden diese Filme eingesetzt? Gibt es Erkenntnisse über Zuschauerzahlen und Wirkung?\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nMit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n"
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            "sender": "Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet.\r\n\r\nSie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage (3 Wochen) überschritten.\r\nAuch auf mein Telefax vom 19.07.2015 haben Sie bisher keine Reaktion gezeigt.\r\n\r\nSollten Sie die Frist um mehr als 30 Tage überschreiten so müssen Sie bitte Verständnis dafür haben, dass ich hier beim Verwaltungsgericht Mainz eine Untätigkeitsklage einreichen werde.\r\n \r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet.\r\n\r\nSie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage (3 Wochen) überschritten.\r\nAuch auf mein Telefax vom 19.07.2015 haben Sie bisher keine Reaktion gezeigt.\r\n\r\nSollten Sie die Frist um mehr als 30 Tage überschreiten so müssen Sie bitte Verständnis dafür haben, dass ich hier beim Verwaltungsgericht Mainz eine Untätigkeitsklage einreichen werde.\r\n \r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 81 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nEine Untätigkeitsklage befindet sich in unmittelbarer Vorbereitung.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 17 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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                    "\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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            "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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            "content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\r\n\r\nSie haben mir am 21.08.2015 mitgeteilt, dass Sie das Ministerium um Antwort gebeten haben. Bis heute ist keine Reaktion des Ministeriums erfolgt.\r\n\r\nWie sollte man hier weiter vorgehen?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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            "subject": "Ausgaben für Imagefilme seit 2000 [#10058]",
            "content": "Sehr geehrte,\r\n\r\nder Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wandte sich an mich, da ein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz über die Ausgaben für Imagefilme seit dem Jahr 200 noch nicht durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur beantwortet sei.\r\n\r\nMit Email vom 29. Juli 2015 schrieb Sie  vom Pressereferat des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Bitte an, Ihre Original-Anfrage zu übersenden. Diese ist bis heute hier nicht eingegangen.\r\n\r\nIhre Anfrage habe ich nun über die Internetseite fragdenStaat.de besorgt. Um Informationen über die Ausgaben für Imagefilme seit dem Jahr 2000 im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zu erlangen, ist eine Abfrage aller Abteilungen im Ministerium notwendig. Sobald diese Abfrage abgeschlossen ist, erhalten Sie weitere Nachricht.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    ",\r\n\r\nder Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wandte sich an mich, da ein Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz über die Ausgaben für Imagefilme seit dem Jahr 200 noch nicht durch das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur beantwortet sei.\r\n\r\nMit Email vom 29. Juli 2015 schrieb Sie  vom Pressereferat des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur mit der Bitte an, Ihre Original-Anfrage zu übersenden. Diese ist bis heute hier nicht eingegangen.\r\n\r\nIhre Anfrage habe ich nun über die Internetseite fragdenStaat.de besorgt. Um Informationen über die Ausgaben für Imagefilme seit dem Jahr 2000 im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zu erlangen, ist eine Abfrage aller Abteilungen im Ministerium notwendig. Sobald diese Abfrage abgeschlossen ist, erhalten Sie weitere Nachricht.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
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            "subject": "AW: AW: AW: AW: AW: Ausgaben für Imagefilme seit 2000 [#10058]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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                    "\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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            "content": "Sehr geehrt<< Anrede >>\r\nvielen Dank für Ihre heutige Rückmeldung.\r\n\r\nMeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. \r\n\r\nIch habe Ihnen nun versucht den gesamten Vorgang zu faxen. Leider war eine vollständige Übermittlung der Erinnerungen nicht möglich. Die wesenstlichen Texte, insbesondere die Informationsfreiheitsanfrage nebst Erinnerungsfax haben Sie aber heute erhalten. Die Erinnerungen erfolgten am:\r\n\r\n03.07.2015\r\n06.07.2015\r\n16.07.2015\r\n19.07.2015\r\n22.07.2015\r\n23.07.2015\r\n28.07.2015\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "\r\nvielen Dank für Ihre heutige Rückmeldung.\r\n\r\nMeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. \r\n\r\nIch habe Ihnen nun versucht den gesamten Vorgang zu faxen. Leider war eine vollständige Übermittlung der Erinnerungen nicht möglich. Die wesenstlichen Texte, insbesondere die Informationsfreiheitsanfrage nebst Erinnerungsfax haben Sie aber heute erhalten. Die Erinnerungen erfolgten am:\r\n\r\n03.07.2015\r\n06.07.2015\r\n16.07.2015\r\n19.07.2015\r\n22.07.2015\r\n23.07.2015\r\n28.07.2015\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 130 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 44 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbis einschließlich Montag, 14. September, bin ich nicht im Hause. Bitte wenden Sie sich an das Sekretäriat der Pressestelle oder an meinen Kollegen \r\n\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nTelefon: 06131 16-3220",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\nPostanschrift\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage \"Ausgaben für Imagefilme seit 2000\" vom 31.05.2015 (#10058) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 109 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: "
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem LIFG, UIG, VIG Rheinland-Pfalz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier:\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/10058\r\n\r\nIch bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Behörde erst heute, fast einen Monat nach Frist reagiert. Dass die Anfrage nicht eingegangen ist hätte mir bereits nach meiner ersten Erinnerung Anfang Juli bereits mitgeteilt werden können. Ich werde den gesamten Vorgang nochmals an das Ministerium faxen.\r\n\r\nSie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail.\r\nSie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\nAnfragenr: 10058\r\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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            "content": "Sehr geehrte\r\n\r\nich komme zurück auf meine Email vom 12. November 2015.\r\n\r\nDie Abfrage der Abteilungen im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur ist nun abgeschlossen und ich kann Ihnen nun das Ergebnis mitteilen.\r\n\r\nDas Aufgabengebiet Personalentwicklung und Fortbildung hat für einen Werbefilm zum Karriereportal, der im Jahr 2015 erstellt wurde, 7.021,00 € ausgegeben. Der Film wurde im Rahmen der Pressekonferenz zur Freischaltung des Karriereportals durch die Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Herrn Minister Lewentz am 22. Juli 2015 in der Staatskanzlei vorgestellt und an die Pressevertreter verteilt. Er wurde der Staatskanzlei und allen Ressorts zur Nutzung bei Berufsinformationsveranstaltungen jeglicher Art zur Verfügung gestellt und soll darüber hinaus in der Berufsorientierungsphase an Schulen eingesetzt werden. Weiterhin ist er im Internet auf dem Karriereportal (www.karriere.rlp.de) unter Service – News – Video zum Karriereportal - eingestellt. Das nach Lebensarbeitsphasen gegliederte Karriereportal gibt potenziellen Nachwuchskräften anhand von Steckbriefen einen schnellen Überblick über annähernd 100 Ausbildungsberufe. Es informiert über alle freien Stellen, Ausbildungsstellen und die Praktikums- und Hospitationsmöglichkeiten und verfügt über ein integriertes Online-Bewerberverfahren. Neben Bewerbungstipps und informativen Links enthält es ein Behördenverzeichnis für Initiativbewerbungen.\r\nErkenntnisse über Zuschauerzahlen und Wirkung gibt es bisher noch nicht.\r\n\r\nDer Aufgabenbereich eGovernment meldete ein Video aus dem Jahr 2014 zum Zwecke der Präsentation beim 13. eGovernment-Wettbewerb.  Der Filmtitel lautete \"115-App\". Die Produktionskosten betrugen 1.570,80 € inkl. MwSt. Informationen über Zuschauerzahlen liegen nicht vor. Das Projekt \"115-App\" hat beim eGovernment-Wettbewerb 2014 gewonnen.\r\n\r\nDer Polizeibereich hat den Film mit dem Titel „Viel Lärm um Viel“ aus dem Jahr 2013 mit Kosten in Höhe von 21.814,52 € gemeldet. Der Einsatzbereich war die polizeiliche Nachwuchswerbung auf der Internetseite, auf dem sozialem Netzwerk Facebook sowie auf der Web-Seite des Hauptdarstellers. Hinsichtlich der Erkenntnisse über Zuschauerzahlen und Wirkung war bei den Einstellungen des polizeilichen Nachwuchses im Jahr 2014  ein wesentlich erhöhter Anteil von Personen mit (nach eigenen Angaben) Migrationshintergrund festzustellen, als in den Vorjahren. Dies hat sich auch bei den Einstellungen im Jahr 2015 fortgesetzt. Es kann davon ausgegangen werden, dass neben der Vielzahl anderer Maßnahmen zur Nachwuchswerbung, insbesondere solcher mit dem Ziel, Personen mit Migrationshintergrund zu gewinnen, auch der Werbefilm positiv dazu beigetragen hat. \r\n\r\nDer Aufgabenbereich Infrastruktur des damaligen Ministeriums des Innern und für Sport meldete einen Imagefilm mit dem Filmtitel „Fliegen lernen – eine rheinland-pfälzische Erfolgsgeschichte“ aus dem Jahr 2007. Die Kosten für die Herstellung des Imagefilms sowie von 3 000 DVDs und Booklets beliefen sich auf 180 593,93 Euro. Mit dem Imagefilm wurde um Investoren geworben, am erfolgreichen Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz in Konversionsprojekte im Rahmen nachhaltiger und ökonomischer Gesamtentwicklungskonzepte – rentierlich – zu investieren. Erkenntnisse über Zuschauerzahlen und Wirkung liegen nicht vor.\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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