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            "subject": "Jugendhilfeausschuss Herford/ Frage zur gerichtlichen Verfügung ab 21.10.2015, AZ Wegener/Clermont [#25611]",
            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nHiermit stelle ich eine erneute Nachfrage an die übergeordnete Behörde des Stadtjugendamt Herford. Seit dem Jahr 2012 wird mir vorgeworfen ich würde meinen Sohn körperlich misshandeln.\r\nDazu gab es wiederholt Termine beim jeweils fallzuständigen Mitarbeiter beim Jugendamt;\r\nbei dem ich mit Beistand erschienen bin. Die Vorwürfe der Kindesmutter stehen nicht nur in ihrer jeweiligen Antragstellung an das Gericht, sondern das zuständige Jugendamt ist als Beteiligter/Mitwirkender so mit informiert und hat an jedem Gerichtsverfahren teilgenommen.\r\nDas Jugendamt Herford verweigert mir nicht nur Berichte zu einem Verfahren; sondern die Begründung zu einem unbefristeten Umgangausschluss ab 21.10.2015.\r\nDer Tatvorwurf sollte seit dem Jahr 2012 überprüft worden sein bzw. dieses setze ich und auch mein Sohn voraus.",
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                    "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nHiermit stelle ich eine erneute Nachfrage an die übergeordnete Behörde des Stadtjugendamt Herford. Seit dem Jahr 2012 wird mir vorgeworfen ich würde meinen Sohn körperlich misshandeln.\r\nDazu gab es wiederholt Termine beim jeweils fallzuständigen Mitarbeiter beim Jugendamt;\r\nbei dem ich mit Beistand erschienen bin. Die Vorwürfe der Kindesmutter stehen nicht nur in ihrer jeweiligen Antragstellung an das Gericht, sondern das zuständige Jugendamt ist als Beteiligter/Mitwirkender so mit informiert und hat an jedem Gerichtsverfahren teilgenommen.\r\nDas Jugendamt Herford verweigert mir nicht nur Berichte zu einem Verfahren; sondern die Begründung zu einem unbefristeten Umgangausschluss ab 21.10.2015.\r\nDer Tatvorwurf sollte seit dem Jahr 2012 überprüft worden sein bzw. dieses setze ich und auch mein Sohn voraus."
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            "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
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            "subject": "Mail vom 08.12.2017 / Jugendhilfeausschuss",
            "content": "Ihre Mail wurde am heutigen Tag der Stadt Herford, dem Dezernat III, Jugendhilfe übersandt.\n\nWeitere Anfragen richten Sie bitte nach dort.\n\nDiese Nachricht wurde übermittelt von\n\nHarald Bartelsmeier\nPolizeihauptkommissar\nKreispolizeibehörde Herford\nDirektion Zentrale Aufgaben\nDirektionsbüro\n\n<<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>\nTel.  05221 / 8881502\n\n",
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            "subject": "Nachtrag zum Sachstand vom 27.09.2015, einstweilige Anordnung vom 02.10.2015 [#25612]",
            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nHiermit stelle ich eine erneute Nachfrage an die übergeordnete Behörde des Stadtjugendamt Herford. Seit dem Jahr 2012 wird mir vorgeworfen ich würde meinen Sohn körperlich misshandeln.\r\nDazu gab es wiederholt Termine beim jeweils fallzuständigen Mitarbeiter beim Jugendamt;\r\nbei dem ich mit Beistand erschienen bin. Die Vorwürfe der Kindesmutter stehen nicht nur in ihrer jeweiligen Antragstellung an das Gericht, sondern das zuständige Jugendamt ist als Beteiligter/Mitwirkender so mit informiert und hat an jedem Gerichtsverfahren teilgenommen.\r\nDas Jugendamt Herford verweigert mir nicht nur Berichte zu einem Verfahren; sondern die Begründung zu einem unbefristeten Umgangausschluss ab 21.10.2015.\r\nDer Tatvorwurf sollte seit dem Jahr 2012 überprüft worden sein bzw. dieses setze ich und auch mein Sohn voraus.\r\nUm auszuschließen das hier ein willkürlich oder missbräuchlicher Kindesentzug vorliegt fordere ich von diesen wiederholt die Verfügung zu diesem unbefristeten Umgangausschlus/Kontaktsperre. Wiederholt genauso Thema beim ASD Vlotho.\r\nDas es seit dem Jahr 2012 auch für meine berufliche Zukunft von Bedeutung sein wird ob dieser Tatvorwurf festgestellt ist, wäre es schön welcher Mitarbeiter des Jugendamt Stellung dazu bezieht bzw. welche genauen Vorwürfe von ihm festgestellt sind.\r\nDer letzte fallzuständige Mitarbeiter ist Hr. Felix Lüppens;\r\ndieser teilt dem Amtsgericht Herford schriftlich im Vorfeld der dazugehörigen Gerichtsverhandlung am 10.12.2015 mit, das der Umgangsausschluß durch dieses Gericht nachvollzogen werden kann. Verwunderlich ist es das dem Jugendamt bekannt ist das die Kindesmutter im Vorfeld einer Antragstellung wiederholt solche Behauptungen vorträgt um meinen Sohn dem Umgang zu mir zu verbieten bzw. einzuschränken.\r\nAuch dazu bin ich wiederholt seit 2012 mit Beistand im Jugendamt erschienen.\r\nDie dazu gehörige Akte sollte entsprechende Zuständigkeit zur Hand liegen.\r\nDa es am 21.10.2015; am letzten Umgangkontakt eine Umgangbegleitung gegeben hat,\r\nist es verwunderlich das dazu ein Umgangsausschluss durch das Jugendamt erfolgt!\r\nOder liegt diesen eine gerichtliche Verfügung vor die dazu verweigert wird.\r\nDa auf Postschreiben keine Reaktion erfolgt melde ich mich bezgl. diesem bei ihnen bzw.\r\nzur Weiterleitung beim Jugendhilfeausschuss der Stadt Herford.\r\nWie ihnen bekannt, sollte ein Tatvorwurf erwiesen sein bevor ein unbefristeter Umgangsauschluss erfolgen kann. So lange mir durch diese keine Verfügung dazu vorgelegt wird,\r\nbin ich verpflichtet auch einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diesem folglich mitzuteilen. \r\n\r\nIm voraus vielen Dank\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Nachtrag zum Sachstand vom 27.09.2015, einstweilige Anordnung vom 02.10.2015 [#25612]"
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                    "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\nHiermit stelle ich eine erneute Nachfrage an die übergeordnete Behörde des Stadtjugendamt Herford. Seit dem Jahr 2012 wird mir vorgeworfen ich würde meinen Sohn körperlich misshandeln.\r\nDazu gab es wiederholt Termine beim jeweils fallzuständigen Mitarbeiter beim Jugendamt;\r\nbei dem ich mit Beistand erschienen bin. Die Vorwürfe der Kindesmutter stehen nicht nur in ihrer jeweiligen Antragstellung an das Gericht, sondern das zuständige Jugendamt ist als Beteiligter/Mitwirkender so mit informiert und hat an jedem Gerichtsverfahren teilgenommen.\r\nDas Jugendamt Herford verweigert mir nicht nur Berichte zu einem Verfahren; sondern die Begründung zu einem unbefristeten Umgangausschluss ab 21.10.2015.\r\nDer Tatvorwurf sollte seit dem Jahr 2012 überprüft worden sein bzw. dieses setze ich und auch mein Sohn voraus.\r\nUm auszuschließen das hier ein willkürlich oder missbräuchlicher Kindesentzug vorliegt fordere ich von diesen wiederholt die Verfügung zu diesem unbefristeten Umgangausschlus/Kontaktsperre. Wiederholt genauso Thema beim ASD Vlotho.\r\nDas es seit dem Jahr 2012 auch für meine berufliche Zukunft von Bedeutung sein wird ob dieser Tatvorwurf festgestellt ist, wäre es schön welcher Mitarbeiter des Jugendamt Stellung dazu bezieht bzw. welche genauen Vorwürfe von ihm festgestellt sind.\r\nDer letzte fallzuständige Mitarbeiter ist Hr. Felix Lüppens;\r\ndieser teilt dem Amtsgericht Herford schriftlich im Vorfeld der dazugehörigen Gerichtsverhandlung am 10.12.2015 mit, das der Umgangsausschluß durch dieses Gericht nachvollzogen werden kann. Verwunderlich ist es das dem Jugendamt bekannt ist das die Kindesmutter im Vorfeld einer Antragstellung wiederholt solche Behauptungen vorträgt um meinen Sohn dem Umgang zu mir zu verbieten bzw. einzuschränken.\r\nAuch dazu bin ich wiederholt seit 2012 mit Beistand im Jugendamt erschienen.\r\nDie dazu gehörige Akte sollte entsprechende Zuständigkeit zur Hand liegen.\r\nDa es am 21.10.2015; am letzten Umgangkontakt eine Umgangbegleitung gegeben hat,\r\nist es verwunderlich das dazu ein Umgangsausschluss durch das Jugendamt erfolgt!\r\nOder liegt diesen eine gerichtliche Verfügung vor die dazu verweigert wird.\r\nDa auf Postschreiben keine Reaktion erfolgt melde ich mich bezgl. diesem bei ihnen bzw.\r\nzur Weiterleitung beim Jugendhilfeausschuss der Stadt Herford.\r\nWie ihnen bekannt, sollte ein Tatvorwurf erwiesen sein bevor ein unbefristeter Umgangsauschluss erfolgen kann. So lange mir durch diese keine Verfügung dazu vorgelegt wird,\r\nbin ich verpflichtet auch einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diesem folglich mitzuteilen. \r\n\r\nIm voraus vielen Dank\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "sender": "Amt pro Arbeit Jobcenter Kreis Minden-Lübbecke (Option: KOMJOB)",
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            "content": "Guten Tag, sehr geehrte Frau Hannemann,\r\n\r\nzu 1.) das Jobcenter Landkreis Lüneburg hat keine internen Weisungen\r\nzu 2.) es gibt keine Vorgaben\r\n\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "sender": "Jobcenter Landkreis Lüneburg",
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            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nVielen Dank für Ihre schnelle Antwort.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nInge Hannemann\n\nAnfragenr: 25613\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nInge Hannemann\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n",
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                    "<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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            "sender": "Inge Hannemann",
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            "subject": "Bestimmungen über die Dauer der Antragsbearbeitung [#25613]",
            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGem. §§ 13, 14 und 15 SGB I haben Sozialleistungsträger gegenüber Bürgern umfassende Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten. Eine Antragstellung kann formlos erfolgen und gem. §16 SGB I auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen werden. Sind Anträge bei einem unzuständigen Leistungsträger eingereicht wurden, so sind die unverzüglich gem. §16 (2) an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. \r\n\r\nNach § 42 SGB II sollen Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden. Demnach müssen die Leistungen für einen bestimmten Monat den Hilfebedürftigen spätestens am ersten Werktag des Monats tatsächlich zur Verfügung stehen. Wird für die Bearbeitung eines Antrags und deren Anspruch voraussichtlich eine längere Zeit benötigt, so ist nach § 41a SGB II eine vorläufige Entscheidung zu erbringen.\r\n\r\n1. Interne Weisungen, Arbeitshilfen zur Dauer der max. Bearbeitungszeit in Tagen von Anträgen zur Leistung, Darlehen, Erstausstattung, vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II o.ä. des Jobcenters Lüneburg.\r\n\r\n2. Die derzeitigen gültigen Q1-Werte in Verbindung mit den zu erreichenden Arbeitstagen, in dem Anträge bearbeitet werden müssen bzw. Entscheidungen gefallen sein müssen.\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nInge Hannemann\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nInge Hannemann\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGem. §§ 13, 14 und 15 SGB I haben Sozialleistungsträger gegenüber Bürgern umfassende Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten. Eine Antragstellung kann formlos erfolgen und gem. §16 SGB I auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen werden. Sind Anträge bei einem unzuständigen Leistungsträger eingereicht wurden, so sind die unverzüglich gem. §16 (2) an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. \r\n\r\nNach § 42 SGB II sollen Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden. Demnach müssen die Leistungen für einen bestimmten Monat den Hilfebedürftigen spätestens am ersten Werktag des Monats tatsächlich zur Verfügung stehen. Wird für die Bearbeitung eines Antrags und deren Anspruch voraussichtlich eine längere Zeit benötigt, so ist nach § 41a SGB II eine vorläufige Entscheidung zu erbringen.\r\n\r\n1. Interne Weisungen, Arbeitshilfen zur Dauer der max. Bearbeitungszeit in Tagen von Anträgen zur Leistung, Darlehen, Erstausstattung, vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II o.ä. des Jobcenters Lüneburg.\r\n\r\n2. Die derzeitigen gültigen Q1-Werte in Verbindung mit den zu erreichenden Arbeitstagen, in dem Anträge bearbeitet werden müssen bzw. Entscheidungen gefallen sein müssen.\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nInge Hannemann\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nGem. §§ 13, 14 und 15 SGB I haben Sozialleistungsträger gegenüber Bürgern umfassende Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflichten. Eine Antragstellung kann formlos erfolgen und gem. §16 SGB I auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen werden. Sind Anträge bei einem unzuständigen Leistungsträger eingereicht wurden, so sind die unverzüglich gem. §16 (2) an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. \r\n\r\nNach § 42 SGB II sollen Leistungen monatlich im Voraus erbracht werden. Demnach müssen die Leistungen für einen bestimmten Monat den Hilfebedürftigen spätestens am ersten Werktag des Monats tatsächlich zur Verfügung stehen. Wird für die Bearbeitung eines Antrags und deren Anspruch voraussichtlich eine längere Zeit benötigt, so ist nach § 41a SGB II bzw. § 328 SGB III eine vorläufige Entscheidung zu erbringen.\r\n\r\n1. Interne Weisungen, Arbeitshilfen zur Dauer der max. Bearbeitungszeit in Tagen von Anträgen zur Leistung, Darlehen, Erstausstattung, vorläufige Entscheidung nach § 41a SGB II / § 328 SGB III o.ä..\r\n\r\n2. Die derzeitigen gültigen Q1-Werte in Verbindung mit den zu erreichenden Arbeitstagen, in dem Anträge bearbeitet werden müssen bzw. Entscheidungen gefallen sein müssen nach bundesweiter Regelung und / oder Regionaldirektionen für die Jobcenter und Agenturen für Arbeit.\r\n\r\nVielen Dank.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nInge Hannemann\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nInge Hannemann\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrte Frau Hannemann,\r\n\r\nIhrem Antrag nach dem Informationsgesetz vom 08.12.2017 wird stattgegeben.\r\n\r\n1.\r\nAnbei erhalten Sie links zu den im Internet veröffentlichten Fachlichen Weisungen zu:\r\n\r\n41 a SGB II:\r\n\r\nhttps://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtgx/~edisp/egov-content453987.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT453990\r\n\r\nund § 328 SGB III:\r\n\r\nhttps://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mje3/~edisp/egov-content540825.pdf?_ba.sid=EGOV-CONTENT540828\r\n\r\n2.\r\nDie Grundsicherung für Arbeitssuchende hat zum Inhalt, den Menschen das soziokulturelle Existenzminimum in Form von Geld- und Sachleistung zu gewähren. Daher ergibt sich bereits aus den Gesetzesgrundsätzen heraus auch die Verpflichtung, dass diese Leistungen den Leistungsberechtigten schnell zur Verfügung stehen müssen. Zur Orientierung stellt die Bundesagentur für Arbeit im internen Controlling eine Prozesskennzahl zur Bearbeitungsdauer bereit. Einbezogen werden Erst- und Folgeanträge auf Leistungen zum Lebensunterhalt. Für Erstanträge ist im Zielsystem der BA ein Zielwert festgelegt: Im Durchschnitt soll die Bearbeitungsdauer ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen bis zur Erstellung des Bescheides bzw. bis zur Entscheidung (= Anordnung) 14 Arbeitstage nicht überschreiten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "Tierschutzgesetz § 11 8. f [#25615]",
            "content": "Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAlle Unterlagen wie Beratungsprotokolle, Begründungen etc. bezüglich folgenden Vorganges:\r\n\r\nVon einem Vertreter Ihres Bundeslandes wurde anlässlich der Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) 2012 der folgende Antrag eingebracht.\r\n\r\nAuszug Niederschrift, 792. AV, 18.06.12 Seite 35, I 33\r\n\r\n„In Artikel 1 Nummer 18 ist § 11 Absatz 1 Nummer 7 wie folgt zu ändern:\r\n...\r\nc) Folgender Buchstabe f ist anzufügen:\r\n‚f) für Dritte Hunde ausbilden, die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten oder hierfür Einrichtungen unterhalten‘\r\n\r\nBegründung:\r\nHundeschulen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ausbildung von Hunden und geben Kenntnisse an Hundehalter weiter. Mit dieser Regelung soll erreicht werden, dass alle gewerbsmäßig betriebenen Hundeschulen der Erlaubnispflicht unterliegen, um insbesondere ein Mindestmaß an Sachkunde der Ausbilder und Schulungsleiter sicherzustellen.\r\n\r\nAntrag Thüringen:\r\n\r\nAus dem Protokoll (Niederschrift, UA AV 2/12, 11.06.12, Seite 84) ist zu entnehmen, dass ein ähnlicher Antrag mit einer Protokollerklärung zurückgezogen wurde, dann jedoch mit der o. g. Änderung, d. h. die Begrenzung auf „gewerbsmäßige“ Hundeschulen am 18.6.12 neu eingebracht wurde.\r\n\r\nWie kam es zu dieser Vorgehensweise?\r\n\r\nAufgrund welcher Erkenntnisse und / oder Beratungen wurde dieser Änderungsantrag zum TierSchG eingebracht?\r\n\r\nSo viel mir bekannt ist, gab es 2012 in ganz Deutschland\r\n- keine Erhebung über die Anzahl der gewerbsmäßigen Hundetrainer und,\r\n- keine Erhebung über tierschutzrechtliche Verstöße im Rahmen ihrer Tätigkeiten,\r\ndie die Aussage, dass Hundeschulen einen erheblichen Einfluss haben, belegen.\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie  § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.\r\n\r\nIch möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nMona Göbel\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nMona Göbel\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrte Frau Göbel,\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2017 mit welcher Sie um Informationen unter Verweis auf die Informationsfreiheitsgesetze bitten. Ihr Informationsbegehren richtet sich auf Auskünfte betreffend ein Bundesratsverfahren. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz kann Ihnen die begehrten Informationen nicht erteilen, da diese hier nicht vorliegen; es ist nicht die hierfür zuständige Stelle. Vielmehr ist der Antrag an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt zu richten, da dort die Ausschusssitzungen des Bundesrates, die den Geschäftsbereich des TMASGFF berühren, vorbereitet werden, eine Teilnahme sowie deren Auswertung erfolgt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Frau Göbel,\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 8. Dezember 2017 mit welcher Sie um Informationen unter Verweis auf die Informationsfreiheitsgesetze bitten. Ihr Informationsbegehren richtet sich auf Auskünfte betreffend ein Bundesratsverfahren. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz kann Ihnen die begehrten Informationen nicht erteilen, da diese hier nicht vorliegen; es ist nicht die hierfür zuständige Stelle. Vielmehr ist der Antrag an das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF), Werner-Seelenbinder-Straße 6, 99096 Erfurt zu richten, da dort die Ausschusssitzungen des Bundesrates, die den Geschäftsbereich des TMASGFF berühren, vorbereitet werden, eine Teilnahme sowie deren Auswertung erfolgt.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz",
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            "subject": "WG: Was ist der \"Eigene Wirkungskreis\"? [#25616]",
            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Abfrage. Leider gibt es für Ihre Anfrage wohl keine zufriedenstellende Antwort. Zunächst einmal: Auch hier ist die Informationsfreiheitssatzung eigentlich gar nicht einschlägig. Die Satzung dient - ebenso wie sonstige Anspruchsgrundlagen auf Informationen - immer nur dazu, schon vorhandene Informationen weiterzuleiten bspw. klassischerweise Unterlagen zu einem bestimmten Vorgang. Informationsansprüche sind nicht einschlägig, wenn man die Information erst erarbeiten müsste. \r\nIhre Frage nach dem eigenen Wirkungskreis dürfte ggf. Resultat meiner letzten Anfrage sein, wo ich darauf nebenher kurz hingewiesen hatte. Leider gibt es hierzu keine ganz klare Abgrenzung, sondern man muss im Einzelfall erst schauen, zu welchem Wirkungskreis eine Materie gehört oder nicht gehört. Vgl. für Definitionsversuche bspw .https://de.wikipedia.org/wiki/Eigener_Wirkungskreis, aber auch viele andere Internetquellen. Dass sich die Stadt wiederum eines sog. \"unbestimmten Rechtsbegriffs\" bedient, bei dem erst im Einzelfall geschaut werden muss, was dazu gehört und was nicht, ist nicht weiter ungewöhnlich.\r\n\r\nWenn Sie aber konkrete Anfragen hätten, bemüht man sich ohnehin, die Infos weiterzuleiten. Im übertragenen Wirkungskreis ist es nicht ganz so einfach, aber grundsätzlich geht da auch vieles. Deshalb hatte ich bspw. ja auch die Anfrage zu den Demos gern beantwortet. \r\n\r\nBeste Grüße",
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                    "\n\r\nvielen Dank für Ihre Abfrage. Leider gibt es für Ihre Anfrage wohl keine zufriedenstellende Antwort. Zunächst einmal: Auch hier ist die Informationsfreiheitssatzung eigentlich gar nicht einschlägig. Die Satzung dient - ebenso wie sonstige Anspruchsgrundlagen auf Informationen - immer nur dazu, schon vorhandene Informationen weiterzuleiten bspw. klassischerweise Unterlagen zu einem bestimmten Vorgang. Informationsansprüche sind nicht einschlägig, wenn man die Information erst erarbeiten müsste. \r\nIhre Frage nach dem eigenen Wirkungskreis dürfte ggf. Resultat meiner letzten Anfrage sein, wo ich darauf nebenher kurz hingewiesen hatte. Leider gibt es hierzu keine ganz klare Abgrenzung, sondern man muss im Einzelfall erst schauen, zu welchem Wirkungskreis eine Materie gehört oder nicht gehört. Vgl. für Definitionsversuche bspw .https://de.wikipedia.org/wiki/Eigener_Wirkungskreis, aber auch viele andere Internetquellen. Dass sich die Stadt wiederum eines sog. \"unbestimmten Rechtsbegriffs\" bedient, bei dem erst im Einzelfall geschaut werden muss, was dazu gehört und was nicht, ist nicht weiter ungewöhnlich.\r\n\r\nWenn Sie aber konkrete Anfragen hätten, bemüht man sich ohnehin, die Infos weiterzuleiten. Im übertragenen Wirkungskreis ist es nicht ganz so einfach, aber grundsätzlich geht da auch vieles. Deshalb hatte ich bspw. ja auch die Anfrage zu den Demos gern beantwortet. \r\n\r\nBeste Grüße"
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            "sender": "Stadtverwaltung Passau",
            "status_name": "Anfrage abgeschlossen",
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            "subject": "Was ist der \"Eigene Wirkungskreis\"? [#25616]",
            "content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nWelche Bereiche umfasst der sogenannte \"eigene Wirkungskreis\" in der Passauer Informationsfreiheitssatzung?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
            "redacted_subject": [
                [
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                    "Was ist der \"Eigene Wirkungskreis\"? [#25616]"
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                    "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Passau\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nWelche Bereiche umfasst der sogenannte \"eigene Wirkungskreis\" in der Passauer Informationsfreiheitssatzung?\r\n\r\n\r\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen über Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises der Stadt Passau (Informationsfreiheitssatzung Passau).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
                ],
                [
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                    false,
                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
                ]
            ],
            "sender": "<< Anfragesteller:in >>",
            "status_name": "Warte auf Antwort",
            "last_modified_at": "2024-01-03T16:02:23.118447+01:00"
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nSehr geehrte Damen und Herren, Hiermit stelle ich eine erneute Nachfrage an die übergeordnete Behörde des Stadtjugendamt Herford. Seit dem Jahr 2012 wird mir vorgeworfen ich würde meinen Sohn körperlich misshandeln. Dazu gab es wiederholt Termine beim jeweils fallzuständigen Mitarbeiter beim Jugendamt; bei dem ich mit Beistand erschienen bin. Die Vorwürfe der Kindesmutter stehen nicht nur in ihrer jeweiligen Antragstellung an das Gericht, sondern das zuständige Jugendamt ist als Beteiligter/Mitwirkender so mit informiert und hat an jedem Gerichtsverfahren teilgenommen. Das Jugendamt Herford verweigert mir nicht nur Berichte zu einem Verfahren; sondern die Begründung zu einem unbefristeten Umgangausschluss ab 21.10.2015. Der Tatvorwurf sollte seit dem Jahr 2012 überprüft worden sein bzw. dieses setze ich und auch mein Sohn voraus. Um auszuschließen das hier ein willkürlich oder missbräuchlicher Kindesentzug vorliegt fordere ich von diesen wiederholt die Verfügung zu diesem unbefristeten Umgangausschlus/Kontaktsperre. Wiederholt genauso Thema beim ASD Vlotho. Das es seit dem Jahr 2012 auch für meine berufliche Zukunft von Bedeutung sein wird ob dieser Tatvorwurf festgestellt ist, wäre es schön welcher Mitarbeiter des Jugendamt Stellung dazu bezieht bzw. welche genauen Vorwürfe von ihm festgestellt sind. Der letzte fallzuständige Mitarbeiter ist Hr. Felix Lüppens; dieser teilt dem Amtsgericht Herford schriftlich im Vorfeld der dazugehörigen Gerichtsverhandlung am 10.12.2015 mit, das der Umgangsausschluß durch dieses Gericht nachvollzogen werden kann. Verwunderlich ist es das dem Jugendamt bekannt ist das die Kindesmutter im Vorfeld einer Antragstellung wiederholt solche Behauptungen vorträgt um meinen Sohn dem Umgang zu mir zu verbieten bzw. einzuschränken. Auch dazu bin ich wiederholt seit 2012 mit Beistand im Jugendamt erschienen. Die dazu gehörige Akte sollte entsprechende Zuständigkeit zur Hand liegen. Da es am 21.10.2015; am letzten Umgangkontakt eine Umgangbegleitung gegeben hat, ist es verwunderlich das dazu ein Umgangsausschluss durch das Jugendamt erfolgt! Oder liegt diesen eine gerichtliche Verfügung vor die dazu verweigert wird. Da auf Postschreiben keine Reaktion erfolgt melde ich mich bezgl. diesem bei ihnen bzw. zur Weiterleitung beim Jugendhilfeausschuss der Stadt Herford. Wie ihnen bekannt, sollte ein Tatvorwurf erwiesen sein bevor ein unbefristeter Umgangsauschluss erfolgen kann. So lange mir durch diese keine Verfügung dazu vorgelegt wird, bin ich verpflichtet auch einem Arbeitgeber im öffentlichen Dienst diesem folglich mitzuteilen. Im voraus vielen Dank Dirk Clermont\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUrteil mit Begründung, Antragsschrift, Protokoll der Sitzung und vorgelegte Unterlagen (inbes. Mietvertrag) zur Gerichtsentscheidung vom 7.12. bzgl. einer geplanten Veranstaltung im Kino Babylon, siehe Pressebericht:\r\nhttps://www.neues-deutschland.de/artikel/1072688.debatte-um-klaus-lederer-und-ken-jebsen-gerichtsurteil-ehrung-fuer-jebsen-darf-doch-im-babylon-stattfinden.html\r\n\r\nIch stelle diese Anfrage im Rahmen einer Recherche für die Amadeu-Antonio-Stiftung und bitte daher darum, auf Verwaltungsgebühren zu verzichten. Sollten dennoch Gebühren anfallen, bitte ich um einen Kostenvoranschlag.\n\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nBundesinnenminister De Maizière spricht zum Ende der 207. Tagung der Innenministerkonferenz von \" 25 Fällen [in denen] ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte\" (https://www.heise.de/newsticker/meldung/De-Maiziere-Hersteller-zur-Mithilfe-bei-Ueberwachung-verpflichten-3914165.html) Bitte senden Sie mir die Liste der betroffenen Wagenmodelle und Hersteller zu.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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                    ",\r\n\r\nmit Antrag vom 08. Dezember 2017 an die Internet-Plattform „Frag den Staat.de“ haben Sie auf der Grundlage des lnformationsfreiheitsgesetzes (IFG) Informationszugang wie folgt erbeten:\r\n\r\n„ Übersendung der Liste derbetroffenen WagenmodeI/e und Hersteller wonach in 25 Fällen ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte\"\r\n\r\nHierzu teile ich ihnen folgendes mit: Ihr Antrag wird gemäß § 3 NR 4 IFG abgelehnt.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nDiese Thematik wurde von Herrn Bundesminister de Maiziére im Rahmen eines Interviews bei der Innenministerkonferenz in Leipzig angesprochen. Der zu diesem\r\nSachverhalt erstellte Bericht wurde gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet\r\nund durch die Allgemeine Vennaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelter Geheimhaltungspflicht entsprechend eingestuft. Ein lnformationszugang besteht aus den v.g. Gründen daher nicht.\r\n\r\nIch bedauere, Ihnen keine andere Entscheidung mitteilen zu können.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern (BMI) erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zurVerfügung:\r\n\r\n1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Adresse lautet:\r\nBundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin,\r\n\r\n2. Der Widerspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:\r\n\r\n* DerWiderspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet:\r\n\r\n"
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nBundesinnenminister De Maizière spricht zum Ende der 207. Tagung der Innenministerkonferenz von \" 25 Fällen [in denen] ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte\" (https://www.heise.de/newsticker/meldung/De-Maiziere-Hersteller-zur-Mithilfe-bei-Ueberwachung-verpflichten-3914165.html) Bitte senden Sie mir die Liste der Vorwürfe zu, welche Grundlage für die genannten 25 richterlichen Beschlüsse waren.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nBundesinnenminister De Maizière spricht zum Ende der 207. Tagung der Innenministerkonferenz von \" 25 Fällen [in denen] ein richterlicher Beschluss zum Abhören eines Autos nicht umgesetzt werden konnte\" (https://www.heise.de/newsticker/meldung/De-Maiziere-Hersteller-zur-Mithilfe-bei-Ueberwachung-verpflichten-3914165.html) Bitte senden Sie mir die Liste der Vorwürfe zu, welche Grundlage für die genannten 25 richterlichen Beschlüsse waren.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\n"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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                    ",\r\n\r\nmit Antrag vom 084 Dezember 2017 an die Internet-Plattform „Frag den Staat.de“ haben Sie auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)  Informationszugang wie folgt erbeten:\r\n\r\n„ Übersendung der Liste der Vann/ürfe, welche Grundlage für die genannten 25 richterlchen Beschlüsse waren“\r\n\r\nHierzu teile ich Ihnen folgendes mit: Ihr Antrag wird gemäß 5 3 Nr. 4 IFG abgelehnt.\r\nBegründung:\r\n\r\nDieses Thema wurde von Herrn Bundesminister de Maiziére im Rahmen eines Interviews bei der lnnenministerkonferenz in Leipzig angesprochen. Der zu diesem Sachverhält erstellte Bericht wurde gemeinsam mit den Bundesländern erarbeitet und durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen geregelter Geheimhaltungspflicht entsprechend eingestuft. Ein Informationszugang besteht aus den v.g. Gründen daher nicht.\r\n\r\nIch bedauere, Ihnen keine andere Entscheidung mitteilen zu können.\r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesministerium des Innern (BMI) erhoben werden Dafür stehen folgende Möglichkeiten zurVerfügung:\r\n\r\n1. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Adresse lautet:\r\nBundesministerium des Innern, Alt-Moabit 140, 10557 Berlin.\r\n\r\n2. DerWiderspruch kann auch auf elektronischem Wege erhoben werden. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:\r\n\r\n° DerWiderspruch kann durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dern Signaturgesetz erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet:\r\n\r\n"
                ],
                [
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                    "<<E-Mail-Adresse>>"
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                    "\r\n\r\n- Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer An-meldung nach dern De-MaiI-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:\r\n"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n \nin obiger Angelegenheit möchte ich Sie bzgl. einer Antwort noch für eine kurze Zeit um etwas Geduld\nbitten, da wegen sich überschneidender Dienstreisen und/oder Urlaube über die Feiertage die hier\nintern erforderliche Beteiligung noch nicht ganz abgeschlossen werden konnte.\nSie erhalten sobald als möglich eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis.\n \nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n \nin obiger Angelegenheit möchte ich Sie bzgl. einer Antwort noch für eine kurze Zeit um etwas Geduld\nbitten, da wegen sich überschneidender Dienstreisen und/oder Urlaube über die Feiertage die hier\nintern erforderliche Beteiligung noch nicht ganz abgeschlossen werden konnte.\nSie erhalten sobald als möglich eine Antwort. Vielen Dank für Ihr Verständnis.\n \nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nTerminkalender beider Senate des Bundesverfassungsgerichtes\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "\n\nauf Ihre u.g. Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass sich das Gehalt der Direktorin / des Direktors der LMK derzeit an der Besoldungsgruppe B7 (Bund) orientiert.\nInformationen, inwieweit eine derart gestaltete Besoldung im Öffentlichen Dienst üblich ist, liegen der LMK nicht vor.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Antrag nach dem LTranspG, VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn der Presse kursiert Information, dass der Direktor der LMK monatlich mit 10.083,24 Euro entlohnt wird. \r\n\r\nWelche Informationen haben sie dazu? Ist es üblich im öffentlichen Dienst, dass Direktoren diesen Lohn erhalten?\n\nDies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. \r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. \r\n\r\nSollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. \r\n\r\nMit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. \r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\r\ngemäß Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass unser Direktor nach der Besoldungsgruppe B5 (Saarländisches Besoldungsgesetz) besoldet wird. \r\n\r\nWeitergehende Informationen finden Sie hier: https://www.lmsaar.de/service/publikationen/ \r\n\r\nFragen zu der Rechtstellung der Landesmedienanstalt Saarland ergeben sich aus dem Saarländischen Mediengesetz (SMG): \r\n---\r\n§ 55\r\nAufgaben, Rechtsstellung, Organe\r\n\r\n(1) Die Aufgaben, die nach diesem Gesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag, dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und dem Glücksspielstaatsvertrag die Zulassung und Aufsicht über private Rundfunkveranstalterinnen oder Rundfunkveranstalter, die Aufsicht über private Anbieterinnen oder Anbieter von Telemedien oder Plattformen, den Schutz der Menschenwürde, den Jugendschutz und den Verbraucherschutz in privaten audiovisuellen Medien, die telekommunikationsrechtliche Anmeldung von Rundfunkversorgungsbedarfen für das Saarland, die Zuweisung und Zuordnung von terrestrischen Übertragungskapazitäten, die Weiterverbreitung von Angeboten in Kabelanlagen, die Untersagung des Veranstaltens und Vermittelns unerlaubter öffentlicher Glücksspiele in Telemedien und von Werbung für unerlaubtes öffentliches Glücksspiel und unerlaubte gewerbliche Spielvermittlung im Rundfunk und in Telemedien mit Ausnahme von Angeboten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, Fragen der Netzneutralität, die gleichberechtigte Teilhabe der Saarländerinnen und Saarländer an modernen Telekommunikationsinfrastrukturen, den Datenschutz bei privaten Rundfunkanbietern und Anbietern von Plattformen sowie Modellversuche betreffen, werden im Saarland von der LMS wahrgenommen.\r\n\r\nDie LMS wird ermächtigt, Mittel aus dem Rundfunkbeitrag auch für Zwecke gemäß § 40 Absatz 1 Satz 2 Rundfunkstaatsvertrag sowie zur Förderung der Medienkompetenz zu verwenden.\r\n\r\nSie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und hat ihren Sitz in Saarbrücken.\r\n\r\n(2) Die LMS vertritt die Interessen der Allgemeinheit im Hinblick auf die in Absatz 1 genannten Aufgaben. Sie trägt zur Förderung und Entwicklung des Medien- und Medienforschungsstandortes Saarland bei und hat insbesondere darauf hinzuwirken, dass in den Programmen die Vielfalt der Meinungen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt wird. Sie trägt dafür Sorge, dass die Bevölkerung des Saarlandes flächendeckend und gleichwertig mit hochwertigen lokalen, regionalen, interregionalen und bundesweiten Rundfunk- und Telemedienangeboten versorgt wird. Sie führt ferner Untersuchungen und Erhebungen zu Fragen der Inhalte von Angeboten privater Rundfunkveranstalterinnen und Rundfunkveranstalter und Telemedienanbieter, insbesondere deren Qualität, durch. Die LMS unterstützt im Rahmen ihrer Aufgabensetzung die Förderung interkultureller und grenzüberschreitender Kommunikation. Ferner leistet sie einen Beitrag zur Aus- und Fortbildung von Fachkräften für den Medienbereich sowie zur Medienerziehung.\r\n\r\n(3) Die LMS hat das Recht zur Selbstverwaltung und übt ihre Tätigkeit innerhalb der gesetzlichen Schranken unabhängig und in eigener Verantwortung aus; sie hat das Recht, Beamtinnen und Beamte zu haben. Veröffentlichungspflichten der LMS nach Maßgabe dieses Gesetzes einschließlich der Bekanntmachung von Satzungen und Richtlinien kann die LMS in elektronischer Form in ihrem Internetauftritt nachkommen.\r\n\r\n(4) Organe der LMS sind:\r\n\r\n1.\r\n\r\n    der Medienrat,\r\n2.\r\n\r\n    die Direktorin oder der Direktor.\r\n\r\nWeitere Organe der LMS nach Maßgabe des Rundfunkstaatsvertrages und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages sind die ZAK, die GVK, die KEK und KJM.\r\n----\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn der Presse kursiert Information, dass der Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz monatlich mit 10.083,24 Euro entlohnt wird. \r\n\r\n1. Wie ist die Situation bei Landesmedienanstalt Saarland (LMS)? Welche Informationen haben sie dazu? Ist es üblich im öffentlichen Dienst, dass Direktoren diesen Lohn erhalten?\r\n\r\n2. Bitte erklären Sie, warum Landesmedienanstalt Saarland (LMS) ihre Arbeit privatrechtlich unter der Marke durchführt?\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG  betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nWDR gibt Spenden reichlich aus. Beispiel: jedes Jahr Verbraucherzentrale NRW. Aber alle Einnahmen von WDR sind zweckgebunden.\r\n\r\n1. Rundfunkbeiträge sind zweckgebunden. Wie könnte es sein, dass Rundfunkbeiträge gespendet werden?\r\n2. Werbeerlöse sind auch zweckgebunden und zielen dem Zweck, den Rundfunkbeitragsschuldner zu entlasten. Wie könnte es sein, dass Werbeerlöse gespendet werden?\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\nmit E-Mail vom 8. Dezember 2017 stellten Sie unter Hinweis u.a. auf das lnformationsfreiheitsgesetz (IFG) folgenden Antrag:\r\n\r\n\"Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Zeitplan des Besuches des Polizeipräsidenten Dieter Romann im lran im Januar 2017. Dieser soll mindestens Themen und Gesprachspartner sowie zeitliche Abfolge zeigen\".\r\n\r\nZu lhrer Anfrage teile ich Folgendes mit:\r\nDer Präsident des Bundespolizeiprasidiums, Dr. Dieter Romann, führte vom 13. bis 16. Januar 2017 eine Dienstreise in die islamische Republik lran durch. Ankunft in Teheran war der 14. Januar 2017.\r\n\r\nZentraler Programmpunkt während des Aufenthalts in Teheran war ein Gesprach mit dem Befehlshaber der Polizei lrans, Brigadegeneral Hossein Ashtari. Die Gesprächsthemen ergaben sich aus den Zuständigkeiten des Brigadegenerals und umfassten u.a. die Themen illegale Migration und Terrorismus sowie Luftsicherheit (15. Januar 2017).\r\n\r\nDes Weiteren fand eine Besichtigung der Grenze zu Pakistan und Afghanistan statt (14. Januar 2017). Ferner wurden Gespräche mit Abteilungsleitern der iranischen Polizei - Grenzpolizei, Drogenpolizei, öffentliche Sicherheit, Cyber-Abwehrzentrum (15. Januar 2017) sowie dem Leiter der Organisation für zivile Luftfahrt (16. Januar 2017) geführt. Die Themen der Gespräche ergaben sich wiederum aus den genannten Zuständigkeiten der Gesprächspartner.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "71-100011-0003 Band 17-22\n\nSehr geehrter Herr Semsrott,\n\nhiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 11.12.2017. \n\nAntworten und Anfragen in dieser Sache senden Sie bitte unter Angabe des o. g. Aktenzeichens an das unten stehende Referatspostfach.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n- Den Zeitplan des Besuchs des Polizeipräsidenten Dieter Romann im Iran im Januar 2017. Dieser soll mindestens Themen und Gesprächspartner sowie die zeitliche Abfolge zeigen\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nArne Semsrott\nOpen Knowledge Foundation Deutschland e.V.\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nIch brauche Information zu folgender Anfrage:\r\n\r\n1. Wie wird die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland finanziert? Durch Bundeshaushalt?\r\n2. Gibt es spezielle Arten des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland, deren  Herstellung nicht durch Bundesrepublik Deutschland getragen wird? Oder wird generell die Herstellung des Eigentums der Bundesrepublik Deutschland nur durch die Bundesrepublik Deutschland getragen?\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\r\n\r\nAntragsteller/in Antragsteller/in\r\n<<E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/",
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                    "\r\n\r\n\r\n-- \r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/"
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            "content": "Referat Pr/Presse\r\n05 20 35 - 4408/2017\r\n\r\nSehr geehrtAntragsteller/in\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. Dezember 2017. Sie möchten wissen, ob der Bundesrechnungshof prüft, wie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Personalausweise) vom Eigentümer finanziert wird.\r\n\r\nDer Bundesrechnungshof hat das Thema „Personalausweise“ bislang nicht geprüft und auch nicht als Prüfung geplant.\r\n\r\nAus dem Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz) ergibt sich aber Folgendes:\r\n\r\nFür Ausweisangelegenheiten in Deutschland sind die von den Ländern bestimmten Behörden zuständig (Personalausweisbehörden; § 7 Abs. 1). Diese erheben für die Ausstellung von Personalausweisen Gebühren und Auslagen. Die Gebühren sollen alle mit der Ausstellung des Ausweises verbundenen Kosten einschließlich der Kosten der Rechts- und Fachaufsicht decken (§ 31). Das Bundesministerium des Innern kann die Gebührenhöhe durch Rechtsverordnung festlegen (§ 31 Abs. 3). Damit tragen letztlich die Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber die Kosten des Ausweises.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\n§  4  (2)  des  Personalausweisgesetzes  -  PAuswG besagt: \"Ausweise sind Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.\"\r\n\r\nPrüft der Bundesrechnungshof, wie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (Ausweise) vom Eigentümer finanziert wird?\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\nIch bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen,\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. \r\n\r\nUnter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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                    "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nSehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nHiermit beantrage ich gem. § 1 Abs. 1, 2 IFG Akteneinsicht in die mich betreffenden Verwaltungsakten einschließlich der elektronischen Verwaltungsakten Ihrer Behörde. \r\n\r\nBitte teilen Sie mir einen Termin zur möglichen Einsichtnahme mit. \r\n\r\nUnter Berücksichtigung meiner finanziellen Situation als Empfänger von SGB II-Leistungen und meines sozialrechtlichen Akteneinsichtsrechts gehe ich davon aus, dass die Einsichtnahme für mich keine Kosten verursacht. Sollten Sie dies anders sehen, bitte ich ausdrücklich um vorherige Mitteilung der voraussichtlich anfallenden Kosten sowie um Mitteilung der wesentlichen Gründe der diesbezüglichen Ermessensausübung.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\neine Suche anhand Ihres Namens im Datenbestand des Jobcenters Kreis Recklinghausen blieb erfolglos. In keiner der zehn Städte des Kreises Recklinghausen ist dieser Name als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft als Empfänger von SGB II-Leistungen verzeichnet. Aufgrund der vorhandenen Angaben kann daher bisher keine Identifizierung eines Leistungsfalls im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Kreis Recklinghausen erfolgen. Auch eine Weiterleitung an eine andere ggf. zuständige Behörde kann nicht stattfinden, da nicht ersichtlich ist, um welche Behörde es sich handeln könnte. Ich bitte ggf. um Präzisierung oder Korrektur Ihrer Angaben.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\neine Suche anhand Ihres Namens im Datenbestand des Jobcenters Kreis Recklinghausen blieb erfolglos. In keiner der zehn Städte des Kreises Recklinghausen ist dieser Name als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft als Empfänger von SGB II-Leistungen verzeichnet. Aufgrund der vorhandenen Angaben kann daher bisher keine Identifizierung eines Leistungsfalls im Zuständigkeitsbereich des Jobcenters Kreis Recklinghausen erfolgen. Auch eine Weiterleitung an eine andere ggf. zuständige Behörde kann nicht stattfinden, da nicht ersichtlich ist, um welche Behörde es sich handeln könnte. Ich bitte ggf. um Präzisierung oder Korrektur Ihrer Angaben.\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung auf Einsicht in eine \nÜbersicht mit Flüssiggastanks von gewerblichen Betreibern haben wir an das \nAmt für Umweltschutz weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, \ndass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten \n(Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der \nVerwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe \nder Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis.\n\nAnsprechpartner für Ihren Antrag ist im Amt für Umweltschutz Tel. 0341/ \n123 3409 (Sekretariat).\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nihren Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung auf Einsicht in eine \nÜbersicht mit Flüssiggastanks von gewerblichen Betreibern haben wir an das \nAmt für Umweltschutz weitergeleitet. Wir möchten Sie darauf hinweisen, \ndass für Amtshandlungen aufgrund der Informationsfreiheitssatzung Kosten \n(Gebühren und Auslagen) nach den entsprechenden Regelungen der \nVerwaltungskostensatzung der Stadt Leipzig erhoben werden können. Die Höhe \nder Gebühren richtet sich nach dem bestehenden Kostenverzeichnis.\n\nAnsprechpartner für Ihren Antrag ist im Amt für Umweltschutz Tel. 0341/ \n123 3409 (Sekretariat).\n\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig\r\n\r\nSehr geehrte<Information-entfernt>\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nEine Übersicht mit Flüssiggastanks (Butan, Propan und deren Gemische) in Ihrem Zuständigkeitsbereich von gewerblichen Betreibern (keine Privatpersonen!). Dabei bitte ich neben dem Betreibernamen inkl. Rechtsform, den genauen Standort (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort), Tankgröße und den Ihnen bekannten, vollständigen Kontaktdaten. Aufgrund der Genehmigungspflicht sollten Ihnen diese Daten vorliegen.\n\nDies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen m.E. nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.\r\n\r\nIch verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.\r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<<E-Mail-Adresse>>\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n\n\n",
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            "content": "Sehr geehrtAntragsteller/in\n\nIhr \"Antrag nach ThürIFG/ThürUIG/VIG\" ist im Landratsamt des Landkreises Eichsfeld am 09.12.2017 elektronisch eingegangen. Urlaubsbedingt erhielt ich erst heute davon Kenntnis und kann Ihnen nunmehr den Eingang bestätigen. Ich bitte um Verständnis. Zu der von Ihnen begehrten Auskunft kann ich Ihnen folgendes mitteilen:\n\nIn  § 4 Abs. 2 des ThürIFG ist geregelt, dass, soweit besondere Rechtsvorschriften den Zugang zu amtlichen Informationen, die Auskunftserteilung oder die Gewährung von Akteneinsicht regeln, diese den Bestimmungen des ThürIFG vorgehen. Darüber hinaus beziehen sich die Informationsregelungen des VIG insbesondere auf die Regelungen des Lebens- und Futtermittelrecht sowie auf das Produktsicherheitsgesetz für deren Vollzug und damit auch die ggf. daraus resultierende Informationspflicht in Thüringen das Landesamt für Verbraucherschutz Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz Tennstedter Str. 8/9, 99947 Bad Langensalza, zuständig ist.\n\nSomit wird Ihr vorliegender Antrag hier als Antrag gemäß ThürUIG gewertet.\n\nInhaltlich wird Ihrerseits eine Übersicht über Flüssiggastanks gewerblicher Betreiber im Landkreis erbeten, die so nicht vorliegt und auch nicht mit unverhältnismäßig großem Aufwand bereitgestellt werden kann. Sofern Sie hingegen Informationen zu i.S.d. BImSchG genehmigungsbedürftigen Anlagen wünschen, wobei es sich dabei offensichtlich um Informationen zur Lage, Tankgröße und personenbezogene Daten zu den im Landkreis Eichsfeld befindlichen Anlagen handelt, wäre neben dem Datenschutz (personenbezogene Daten) die Anlagensicherheit  wichtiger Aspekt bei der Herausgabe von Informationen. Nach entsprechender Zusammenstellung könnte die Zustimmung der Betroffenen eingeholt werden.\n\nAuskünfte nach ThürUIG sind jedoch gemäß Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung (ThürUIVwKostO) kostenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem mit der Auskunft verbundenen Zeitaufwand zzgl. der Auslagen und kann daher in diesem Fall nicht vorab beziffert werden.\n\nDa ich aus Ihren Angaben nicht entnehmen kann, auf welche Umweltinformationen sich Ihre Anfrage bezieht, möchte ich Sie bitten diese entsprechend zu konkretisieren. In Anbetracht des bevorstehenden Jahreswechsels wird Ihre Rückinformation bis zum 15.01.2018 erbeten.\n\n\nMit freundlichen Grüßen",
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