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"subject": "Kontrollbericht zu Haus des Döners, Hamburg [#320699]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nHaus des Döners\r\nSchulterblatt 16\r\n20357 Hamburg\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320699\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320699/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nzu Frage 3:\r\nDas Landratsamt Altenburger Land als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat am 08.11.2022 Folgendes angeordnet: \"Das in Höhe Ronneburger Straße 51 (Fahrtrichtung Ronneburg) vorhandene VZ 274-50 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) ist zu entfernen (Grund: Entfernung 30 km/h).\" Begründet wurde dies bereits vorher in der Verkehrsrechtlichen Anordnung vom 18.10.2021 mit dem \"... erfolgten Ausbau der B7 in Schmölln, Ronneburger Straße und der damit verbundenen Beseitigung der Engstelle in Höhe Nr. 39 ...\" \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: [EXTERN] Genehmigungsschreiben genereller Umbauten MTF Fahrzeuge [#305204]",
"content": "Werte [geschwärzt],\r\nwerte Damen und Herren,\r\n\r\nherzlichen Dank für Ihre Antwort und ein erstes Schreiben der von mir gesuchten Art/Inhalts (Kurzum: \"Genau sowas hab ich gesucht.\").\r\n\r\nZeichnet sich denn ab, dass es noch weitere Schreiben dieser Art gibt oder ist der angegebene Personalaufwand erstmal ein reiner Suchaufwand mit offenem Ausgang in Sachen Erfolg?\r\n\r\nAnsonsten würde ich angesichts des Aufwands und um unterhalb der Grenze des einfachen Antrags meine Suche auf die Fahrzeugtypen KTW4 von circa 2000/2001, KTW B von circa 2009/2010 und KTW Typ B ZS aktueller Auslieferung einschränken und hierzu erfragen ob dies noch im Rahmen der einfachen Anfrage wäre.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank\r\n[geschwärzt]\n\n\n\n\nAnfragenr: 305204\nAntwort an: [geschwärzt]\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n[geschwärzt]\n\nPostanschrift\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Kontrollbericht zu EDEKA, Olbernhau [#314866]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nEDEKA\r\nHaselbacher Straße 39\r\n09526 Olbernhau\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314866\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314866/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: [EXTERN] Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf der B77 an den Koordinaten 54.273159 und 9.665327 [#314140]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nIhr u. s. Antrag ist hier eingegangen. Ich habe diesen allerdings an die für die Anordnung des Verkehrszeichens zuständige Straßenverkehrsbehörde (hier: Kreis Rendsburg-Eckernförde) weitegeleitet. Sie erhalten von dort eine Rückmeldung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"AW: [EXTERN] Geschwindigkeitsbegrenzungsschild auf der B77 an den Koordinaten 54.273159 und 9.665327 [#314140]"
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"Guten Tag,\r\n\r\nIhr u. s. Antrag ist hier eingegangen. Ich habe diesen allerdings an die für die Anordnung des Verkehrszeichens zuständige Straßenverkehrsbehörde (hier: Kreis Rendsburg-Eckernförde) weitegeleitet. Sie erhalten von dort eine Rückmeldung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe",
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"subject": "Kontrollbericht zu Römerterasse, Ransbach-Baumbach [#320700]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nRömerterasse\r\nRheinstraße 58\r\n56235 Ransbach-Baumbach\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320700\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320700/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Kontrollbericht zu Römerterasse, Ransbach-Baumbach [#320700]"
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nRömerterasse\r\nRheinstraße 58\r\n56235 Ransbach-Baumbach\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"subject": "AW: EXTERN Korrespondenz zur Fristversäumnis der Grundsteuererklärung [#269735]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Februar 2023. Zu dieser nehme ich wie folgt Stellung:\r\n\r\nIhrem Antrag nach § 1 Abs. 2 LIFG kann leider nur insoweit entsprochen werden, dass wir Ihnen hierzu folgende allgemeine Auskünfte zu der von Ihnen angesprochenen Gruppe der Großkunden geben können: \r\n\r\nEigentümer mit hunderten oder tausenden Grundstücken - und folglich hunderten oder tausenden Erklärungen, die zu machen sind - bezeichnen wir als \"Großkunden\". Dazu gehören beispielsweise das Land, größere Kommunen, die Kirchen, Wohnbauunternehmen oder andere große Firmen mit umfangreichem Grundbesitz. Den Großkunden hat unsere Steuerverwaltung von Beginn an signalisiert, dass sie Erklärungen in der Kulanzphase nachreichen können. Die Kulanzphase schließt sich jetzt an das Fristende vom 31. Januar 2023 an. Sie gilt im Übrigen für alle, also auch für private Eigentümerinnen und Eigentümer. Als Nächstes folgt dann eine Erinnerung vom Finanzamt. Wer seine Erklärung noch nicht abgegeben hat, kann das bis dahin nachholen, ohne negative Folgen befürchten zu müssen.\r\n\r\nSofern sich Großkunden bei der Oberfinanzdirektion gemeldet haben, wurde folgende Vorgehensweise mit ihnen besprochen:\r\n- Für steuerpflichtigen Grundbesitz mit bekannten Aktenzeichen sind die Grundsteuerwerterklärungen innerhalb der Abgabefrist bzw. Kulanzphase abzugeben.\r\n- Für steuerpflichtigen Grundbesitz, bei dem kein Aktenzeichen bekannt ist, kann die Erklärungsabgabe noch bis zum Erhalt eines Erinnerungsschreibens zurückgestellt werden. Erfolgt die Erklärungsabgabe bis zu dem im Erinnerungsschreiben genannten Abgabetermin, bleibt die formell verspätete Abgabe ohne Folgen. \r\n- Erklärungen für steuerbefreiten Grundbesitz müssen bis zum 31. Januar 2024 eingereicht werden. \r\n\r\nDas LIFG legt in § 2 Abs. 3 Satz 4 fest, dass die dortigen Regelungen nicht gegenüber den Landesfinanzbehörden im Sinne des § 2 des Finanzverwaltungsgesetzes gelten, soweit sie in Verfahren in Steuersachen tätig werden (§ 2 Abs. 3 Satz 4 LIFG). Die von Ihnen gewünschte Korrespondenz betrifft die steuerlichen Verhältnisse einzelner Steuerpflichtiger; eine Veröffentlichung unterliegt daher den datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Allgemeinen und dem Steuergeheimnis nach § 30 Abgabenordnung im Speziellen. Daher dürfen solche personenspezifische Informationen nicht veröffentlicht werden. \r\n\r\nIch hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen habe.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg",
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"subject": "Anfragenr. 308496",
"content": "Zollfahndungsamt Stuttgart \nSachgebiet 400 - Organisierte Kriminalität \n \t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\t\n Stuttgart, 14. Mai 2024\n\n\nAn\n[geschwärzt] \n[geschwärzt] 27 \n[geschwärzt] - [geschwärzt] \n\n- nur per E-Mail - \n\n\nBetreff: Vortrag Geldwäsche durch fingierten Handel mit Gold -\nErmittlungsverfahren \"Golden Eye\"; Antrag nach dem IFG - Anfragenr.\n308496\n\nBezug: Ihre E-Mail vom 8. Mai 2024 \n\n\nSehr [geschwärzt], \n\nIhre E-Mail vom 8. Mai 2024 mit Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen\nInformationen nach § 1 IFG in Bezug auf den o.g. Vortrag habe ich\nerhalten. Ihrem Antrag kann nicht umfassend stattgegeben werden. \n\nEs handelt sich bei den Vortragsunterlagen um eine ppt-Präsentation,\nvon welcher lediglich die ersten beiden Folien an Sie weitergegeben\nwerden können. Die weiteren 19 Folien können Ihnen nicht übermittelt\nwerden. \n\nZur Begründung teile ich Ihnen Folgendes mit.\n\nIhrem Antrag stehen Hinderungsgründe nach § 3 Nr. 2 und § 5 Abs. 1 IFG\nentgegen. \n\nDer Übermittlung steht § 3 Nr. 2 IFG entgegen. Danach besteht der\nAnspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der\nInformation die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Umfasst von der\nöffentlichen Sicherheit wird die Unversehrtheit der Rechtsordnung und\nder grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Hiervon\numfasst wird auch der Schutz von verwaltungsinternen Abläufen und\nStrukturen. Gemeint ist sowohl die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen,\nals auch die Sicherstellung der organisatorischen Vorkehrungen. Die\nErfüllung des gesetzlichen Auftrages des Zollfahndungsdienstes hängt\nvon einer vertraulichen Behandlung seiner ermittlungstaktischen\nVorgehensweise und der Abläufe und Organisation bei der Bekämpfung von\nStraftaten ab. Über die umfassenden Informationen hinaus, die in der\nöffentlichen Hauptverhandlung gemacht werden, können daher keine\nweiteren Angaben zur Ermittlungspraxis, Taktik und Vorgehensweise\ngemacht werden. \n\nDer Übermittlung steht darüber hinaus auch § 5 Abs. 1 IFG entgegen, da\ndie Unterlagen personenbezogene Daten iSd Art. 4 Nr. 1 DSGVO enthalten.\nNamentlich sind in den Unterlagen Informationen enthalten, die sich auf\nmehrere identifizierbare natürliche Personen (betroffene Personen)\nbeziehen. Eine Einwilligung der betroffenen Personen liegt nicht vor.\nDas Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt im konkreten\nEinzelfall auch nicht gegenüber dem Interesse der betroffenen Personen\nam Ausschluss des Informationszugangs.\n\nAbschließend hebe ich hervor, dass es sich bei der gegenständlichen\nVeranstaltung \"Fachtagung Bekämpfung der Finanzkriminalität\" um eine\ngeschlossene Behörden-Veranstaltung handelt, die laut Einladung des\nVeranstalters einen \"geschlossenen und vertraulichen Charakter\" für\nBehörden bietet. Selbstverständlich werden dort vertrauliche\nInformationen preisgegeben und ausgetauscht, die bei einer offen\nzugänglichen Veranstaltung so nicht offengelegt worden wären. Auch\nbezweckte die Power Point lediglich die Begleitung des wörtlichen\nVortrages, um den Zuhörern eine visuelle Unterstützung zu bieten. Sie\nist jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. \n\n\nIm Auftrag \n[geschwärzt], [geschwärzt] \nSachgebietsleiterin Organisierte Kriminalität \n\n\nMit freundlichen Grüßen\n\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]",
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", \n\nIhre E-Mail vom 8. Mai 2024 mit Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen\nInformationen nach § 1 IFG in Bezug auf den o.g. Vortrag habe ich\nerhalten. Ihrem Antrag kann nicht umfassend stattgegeben werden. \n\nEs handelt sich bei den Vortragsunterlagen um eine ppt-Präsentation,\nvon welcher lediglich die ersten beiden Folien an Sie weitergegeben\nwerden können. Die weiteren 19 Folien können Ihnen nicht übermittelt\nwerden. \n\nZur Begründung teile ich Ihnen Folgendes mit.\n\nIhrem Antrag stehen Hinderungsgründe nach § 3 Nr. 2 und § 5 Abs. 1 IFG\nentgegen. \n\nDer Übermittlung steht § 3 Nr. 2 IFG entgegen. Danach besteht der\nAnspruch auf Informationszugang nicht, wenn das Bekanntwerden der\nInformation die öffentliche Sicherheit gefährden kann. Umfasst von der\nöffentlichen Sicherheit wird die Unversehrtheit der Rechtsordnung und\nder grundlegenden Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates. Hiervon\numfasst wird auch der Schutz von verwaltungsinternen Abläufen und\nStrukturen. Gemeint ist sowohl die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen,\nals auch die Sicherstellung der organisatorischen Vorkehrungen. Die\nErfüllung des gesetzlichen Auftrages des Zollfahndungsdienstes hängt\nvon einer vertraulichen Behandlung seiner ermittlungstaktischen\nVorgehensweise und der Abläufe und Organisation bei der Bekämpfung von\nStraftaten ab. Über die umfassenden Informationen hinaus, die in der\nöffentlichen Hauptverhandlung gemacht werden, können daher keine\nweiteren Angaben zur Ermittlungspraxis, Taktik und Vorgehensweise\ngemacht werden. \n\nDer Übermittlung steht darüber hinaus auch § 5 Abs. 1 IFG entgegen, da\ndie Unterlagen personenbezogene Daten iSd Art. 4 Nr. 1 DSGVO enthalten.\nNamentlich sind in den Unterlagen Informationen enthalten, die sich auf\nmehrere identifizierbare natürliche Personen (betroffene Personen)\nbeziehen. Eine Einwilligung der betroffenen Personen liegt nicht vor.\nDas Informationsinteresse des Antragstellers überwiegt im konkreten\nEinzelfall auch nicht gegenüber dem Interesse der betroffenen Personen\nam Ausschluss des Informationszugangs.\n\nAbschließend hebe ich hervor, dass es sich bei der gegenständlichen\nVeranstaltung \"Fachtagung Bekämpfung der Finanzkriminalität\" um eine\ngeschlossene Behörden-Veranstaltung handelt, die laut Einladung des\nVeranstalters einen \"geschlossenen und vertraulichen Charakter\" für\nBehörden bietet. Selbstverständlich werden dort vertrauliche\nInformationen preisgegeben und ausgetauscht, die bei einer offen\nzugänglichen Veranstaltung so nicht offengelegt worden wären. Auch\nbezweckte die Power Point lediglich die Begleitung des wörtlichen\nVortrages, um den Zuhörern eine visuelle Unterstützung zu bieten. Sie\nist jedoch zu keinem Zeitpunkt zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. \n\n\nIm Auftrag \n"
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"subject": "Kontrollbericht zu Adina Apartment Hotel Frankfurt Neue Oper, Frankfurt am Main [#314867]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nAdina Apartment Hotel Frankfurt Neue Oper\r\nWilhelm-Leuschner-Straße 6\r\n60329 Frankfurt am Main\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314867\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314867/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"content": "Sehr geehrter Herr Schmidt,\r\n\r\nzu Ihrer Anfrage kann ich Ihnen folgende Auskunft geben:\r\n\r\nParlamentarische Abende sind von Interessenverbänden für Abgeordnete des Landtags ausgerichtete Veranstaltungen, zu denen auch die Regierungsvertreter sowie der Einladungskreis der Interessenverbände eingeladen werden. Ziel der Veranstaltung ist der Informationsaustausch zwischen Politik und Interessenverbänden.\r\n\r\nDer Parlamentarische Abend der Gartenschauen fand am 13. November 2024 um 19:00 Uhr im Restaurant des Landtags statt und wurde mit dem Landtag Nordrhein-Westfalen und den folgenden Institutionen ausgerichtet:\r\n\r\n- Internationale Gartenausstellung 2027 Metropole Ruhr\r\n- Landesgartenschau Neuss 2026 GmbH\r\n- Landesarbeitsgemeinschaft Gartenbau und Landespflege Nordrhein-Westfalen e.V.\r\n- Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft\r\n- Stadt Kleve LAGA 2029\r\n- Bundesgartenschau Wuppertal 2031\r\n\r\nAn der Veranstaltung nahmen rund 150 Personen teil, darunter Vertreterinnen und Vertreter der Gartenschauen sowie zahlreiche Abgeordnete. Es handelt sich hierbei um keine Veranstaltung mit längerer Tradition, die Veranstaltung fand hier im Landtag anlassbezogen zum ersten Mal statt. Dieser E-Mail liegt die Einladung für den Parlamentarischen Abend der Gartenschauen zur Information bei.\r\n \r\nDarüber hinaus möchte ich Ihnen noch folgenden Hinweis geben:\r\n\r\nHinsichtlich der laufenden Arbeit der Abgeordneten, Gremien und Ausschüsse des Landtags können Sie auch selbst auf der Webseite des Landtags in der Parlamentsdatenbank zu Ihrer Frage recherchieren (https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente/dokumentensuche/parlamentsdokumente/parlamentsdatenbank-suche.html ). Dort finden Sie alle parlamentarischen Dokumente der aktuellen und vergangenen Wahlperioden. Eine unter dem Suchbegriff „Gartenschau“ durchgeführte Recherche hat zu Ihrer Anfrage sechs Treffer ergeben (Stand: 25.11.2024).\r\n\r\nFür Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Verkehrszeichenplan B101 [#225142]",
"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\nwie gewünscht übersende ich Ihnen gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) beiliegend straßenverkehrsrechtliche Anordnung sowie den dazugehörigen Verkehrszeichenplan.\r\n\r\nDie Aktenauskunft ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr wird auf 6 € festgesetzt.\r\n\r\nIch bitte, diesen Betrag bis zum 13. August 2021 auf eines der nachstehend aufgeführten Konten bei der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des Kassenzeichens 0830001929748 und Ihren Namen zu überweisen.\r\n\r\nPostbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100, BIC: PBNKDEFF100\r\n\r\nBerliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600, BIC: BELADEBEXXX\r\n\r\nBundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520, BIC: MARKDEF1100\r\n\r\n\r\nBegründung\r\nGemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben. Für die Bemessung der Gebühren ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden. Nach § 6 GebBtrG i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) ist die vorgenannte Amtshandlung innerhalb der in Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses genannten Rahmengebühren gebührenpflichtig. Innerhalb dieser Rahmengebühren hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat VI A zur Sicherstellung einer einheitlichen und effizienten Bemessung der Kosten Regelgebühren definiert. Die Aktenauskunft setzt sich im vorliegenden Fall aus einer Gebühr für die einfache Auskunft (5 €) zuzüglich einer Gebühr für das Kopieren gespeicherter Daten (1 €) zusammen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\nwie gewünscht übersende ich Ihnen gemäß Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Berlin) beiliegend straßenverkehrsrechtliche Anordnung sowie den dazugehörigen Verkehrszeichenplan.\r\n\r\nDie Aktenauskunft ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr wird auf 6 € festgesetzt.\r\n\r\nIch bitte, diesen Betrag bis zum 13. August 2021 auf eines der nachstehend aufgeführten Konten bei der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des Kassenzeichens 0830001929748 und Ihren Namen zu überweisen.\r\n\r\nPostbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100, BIC: PBNKDEFF100\r\n\r\nBerliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600, BIC: BELADEBEXXX\r\n\r\nBundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520, BIC: MARKDEF1100\r\n\r\n\r\nBegründung\r\nGemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben. Für die Bemessung der Gebühren ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden. Nach § 6 GebBtrG i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) ist die vorgenannte Amtshandlung innerhalb der in Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses genannten Rahmengebühren gebührenpflichtig. Innerhalb dieser Rahmengebühren hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Referat VI A zur Sicherstellung einer einheitlichen und effizienten Bemessung der Kosten Regelgebühren definiert. Die Aktenauskunft setzt sich im vorliegenden Fall aus einer Gebühr für die einfache Auskunft (5 €) zuzüglich einer Gebühr für das Kopieren gespeicherter Daten (1 €) zusammen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"subject": "Kontrollbericht zu Steigenberger Frankfurter Hof, Frankfurt am Main [#314868]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nSteigenberger Frankfurter Hof\r\nBethmannstraße 33\r\n60311 Frankfurt am Main\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314868\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314868/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "Antwort auf: Durchgängiger Fußweg durch Berlin entlang der Spree [#313562]",
"content": "Sehr geehrter Herr Warnke,\n\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 22. Juli 2024.\nDas Land Berlin begrüßt die Zielstellung, den öffentlichen Charakter und die ökologische Ausprägung der Berliner Gewässer, einschließlich der Spree, zugunsten der Allgemeinheit zu stärken. Es handelt sich hierbei um eine dauerhafte Aufgabe, die auf Grundlage der Flächennutzungsplanung und Landschaftsprogramme von unterschiedlichen Akteuren wahrgenommen wird. Die Gestaltung der Ufer erfolgt in Abhängigkeit von den vorhandenen Ressourcen durch unterschiedliche Beteiligte.\nEs gibt aktuell verschiedene Planungen, einen durchgehenden Spreeuferweg in der Innenstadt einzurichten. So ist vorgesehen - sobald das private Bauvorhaben \"Elements\" an der Michaelkirchbrücke abgeschlossen ist - einen provisorischen Spreeuferweg zwischen Schillingbrücke und Michaelkirchbrücke anzulegen. Auch soll perspektivisch eine Planung für den Spreeuferweg zwischen Michaelbrücke und Jannowitzbrücke erfolgen. Diese Planungen werden durch das Bezirksamt Mitte verantwortet.\nNeben bezirklichen Projekten erarbeitet die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt auf Grundlage des Beschlusses der Drucksache 18/3716 des Abgeordnetenhauses von Berlin ein Uferwegekonzept. Ziele sind im 1. Schritt die Recherche, Analyse und Aufbereitung des aktuellen Stands der Uferwegeentwicklung Berlins. Dafür werden alle Planungen und Konzepte ermittelt und hinsichtlich ihres Umsetzungsstandes bewertet. Darauf aufbauend sollen Handlungserfordernisse für eine zukünftige Uferwegeentwicklung abgeleitet werden. Es soll dargestellt werden, welche Arbeitsschritte in welcher Verantwortung durchgeführt werden müssen, um die bisher nicht öffentlich zugänglichen Ufer Berlins weitestgehend zugänglich zu machen.\nAktuell wird mit der Fertigstellung eines behördeninternen Berichts zum Ende dieses Jahres gerechnet.\nDie erwähnte Drucksache 18/3716 können Sie unter folgendem Link einsehen: https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/DruckSachen/d19-0458.pdf.\nFür Ihre Anfrage werden keine Gebühren erhoben.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Kontrollbericht zu Lidl, Babenhausen [#314869]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nLidl\r\nSiemensstraße 1\r\n64832 Babenhausen\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314869\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314869/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "WG: Kommunikation und Abrechnung des BMG mit dem Land Saarland [#223879]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nWir haben am 15.06.2021 die Rechnung des Bundes zu den PSA Lieferungen erhalten. Die in der Rechnung aufgeführten Liefermengen stimmen mit den erhaltenen Mengen überein.\r\nDie Rechnung für PSA beläuft sich auf 8.713.325,02 Mio € und stimmt mit den im Beschluss der Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 29. März 2020 vereinbarten Preisen für PSA überein.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "Ministerpräsident und Chef der Staatskanzlei Saarland",
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"subject": "Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Teutschenthal [#225644]",
"content": "Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA\r\n\r\nSehr Antragsteller/in\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnterlagen, aus denen sich die momentanen Vorkehrungen zum Brandschutz in der Schweinemastanlage Woestmann KG, Hallesche Str. 5A, 06179 Teutschenthal, ergeben. Meine Anfrage bezieht sich in erster Linie auf Informationen zum vorbeugenden Brandschutz aufgrund der verheerenden Brände in den Jahren 2014 und 2020.\r\n1 Wie wird im Falle eines Brandes die Rettung der Tiere gewährleistet?\r\n2 Ist das Gebäude so gebaut, daß mehrere tausend Tiere problemlos ins Freie gelangen können?\r\n3 Welches Szenario, d.h. welche Tier- und Stallgrößenzahlen wurden dem Brandschutzkonzept zugrunde gelegt?\r\n4 Wie ist das Gelände um die Anlage für einen Brandfall mit dieser enormen Anzahl an zu evakuierenden Tieren konzipiert?\r\n5 Da sich schon mehrmals gezeigt hat, daß von einem Stall dieser Größenordnung im Brandfall eine erhebliche Gefahr für die Umwelt und das Leben der Tiere ausgeht, ist eine regelmäßige Brandverhütungsschau unabdingbar. Wann wurde die letzte durchgeführt? Wann ist die nächste Brandverhütungsschau geplant?\r\n6 Welche Art Spaltenböden sind in der Anlage verbaut, sind diese aus Kunststoff?\r\n7 Werden die Güllekanäle auch als zusätzlicher Güllespeicher genutzt?\r\n8 Gehe ich recht in der Annahme, daß die Güllekanäle miteinander in Verbindung stehen?\r\n9 Wie hoch ist die Konzentration an methanhaltigen Faulgasen unter den Spaltenböden?\r\n10 Ist vielleicht sogar eine Luftabsaugung unter den Spaltenböden zur Vermeidung von Verpuffungen installiert?\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft und Informationserteilung nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA), dem Umweltinformationsgesetz Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie dem Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA) , soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 Satz 1 IZG LSA und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.\r\nVielen Dank vorab für Ihre Mühe!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. \r\n\r\nNach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n\n\n\nAnfragenr: 225644\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/225644/\n\nPostanschrift\nAntragsteller/in Antragsteller/in\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "Kontrollbericht zu Kebap 98 Pizza, Darmstadt [#321366]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nKebap 98 Pizza\r\nNieder-Ramstädter Straße 57\r\n64287 Darmstadt\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 321366\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/321366/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz - IFG NRW - (30-1 1352/24)",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 19.11.2024. Für die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage sind verschiedene Fachämter der Stadt zu beteiligen. Sobald mir alle erforderlichen Informationen vorliegen, erhalten Sie unaufgefordert einen Bescheid in der Sache. Ich bitte die eingetretene Verzögerung zu entschuldigen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "AW: Versammlung am 22.01.2022 [#251549]",
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"subject": "Eingangsbestätigung",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\n hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail und bedanke mich für Ihre Nachricht.\nIhre Mail wird an den zuständigen Mitarbeiter bzw. an die zuständige Mitarbeiterin weitergeleitet.\nVon dort werden Sie über den weiteren Fortgang in der Sache schnellstmöglich informiert.\nDas Team des Umweltressorts wünscht Ihnen einen guten Tag.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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"subject": "Kontrollbericht zu Edeka, Babenhausen [#314871]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nEdeka\r\nHinter Der Altdörfer Kirche 19\r\n64832 Babenhausen\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314871\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314871/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "WG: Bitte um Rückmeldung (I3/805/2020)",
"content": "Entschuldigung, falsche Mail weitergeleitet….\r\n\r\nVon: <Information-entfernt>\nGesendet: Mittwoch, 12. Januar 2022 12:53\r\nAn: 'Wallbraun, Swantje' <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\nBetreff: AW: Bitte um Rückmeldung (I3/805/2020)\r\n\r\nSehr <Information-entfernt>\n\r\nich melde mich hiermit auf Ihre Anfrage.\r\n(1) Sämtliche Rechnungen, die an den AStA im Wege der Erneuerung der IT-Infrastruktur in den Jahren 2018/2019 gestellt worden sind\r\nIm Anhang sende ich Ihnen Original Rechnungen und die geschwärzten Rechnungen. In einer Mail vom 21. Juli 2021 schrieb Leo Schneider an Sie: „Wir haben den IT-Dienstleister darüber informiert, dass wir seine Wünsche nach den umfangreichen Schwärzungen zurückweisen und bei der Veröffentlichung lediglich die Kontodaten und ggfs. die Anschrift (wenn es sich dabei ebenfalls seine Privatadresse handelt) schwärzen werden. Die von uns gewährte Widerspruchsfrist ist noch nicht ganz ausgelaufen, bis jetzt wurde aber noch kein Widerspruch seitens des Dienstleisters eingelegt, weshalb wir hoffen, der Antragstellerin die Rechnungen in der hier erwähnten Form in den nächsten Tagen übermitteln zu können.“\r\nIch finde leider keinen schriftlich eingereichten Widerspruch im Mailverkehr. Es liegt ebenfalls kein Beschluss vor, bei dem ein Widerspruch ja zu Grunde liegen müsste.\r\n\r\n\r\nZur zweiten Anfrage:\r\n(2) Eine Übersicht sämtlicher Videobearbeitungen des AStA, die auf den durch den AStA in den Jahren 2018/2019 angeschafften Gaming-Laptops getätigt wurden\r\nIch habe mich mit verschiedenen Mitarbeitenden im AStA in Verbindung gesetzt und gefragt, ob Jemand Videobearbeitung gemacht hat oder von Jemanden weiß, der dies getan hat.\r\nIch habe Rückmeldung bekommen, dass keinerlei Dokumentation darüber angefertigt wurde. Diese Rückmeldung kam von Lasse Zimmer, der zu der Zeit Referent des Technik Referats war, nun als Projektkraft dort noch arbeitet.\r\n\r\nWenn gewünscht kann ich die dazugehörige (informelle) Mail weiterleiten. Lasse Zimmer schreibt aber: „Oli und ich hatten unserer zeit Karim und Silas nach Kräften von der Anschaffung von Laptops abgeraten, weil die Dinger eben schneller weg sind als man gucken kann und weder Oli noch ich mit der Verwaltung und Nachhaltung beschäftigt sein wollten.“ Oli ist der Rechnungssteller.\r\nGerne telefoniere ich mit Ihnen, wenn Sie weitere Informationen dazu benötigen.\r\n\r\nIch hoffe, dass nun alles aufgeklärt ist oder ich zumindest eine zufriedenstellende Auskunft geben konnte.\r\n\r\nIch wünsche noch eine ruhige Restwoche,\r\n\r\nMit herzlichen Grüßen",
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">\r\nBetreff: AW: Bitte um Rückmeldung (I3/805/2020)\r\n\r\nSehr <Information-entfernt>\n\r\nich melde mich hiermit auf Ihre Anfrage.\r\n(1) Sämtliche Rechnungen, die an den AStA im Wege der Erneuerung der IT-Infrastruktur in den Jahren 2018/2019 gestellt worden sind\r\nIm Anhang sende ich Ihnen Original Rechnungen und die geschwärzten Rechnungen. In einer Mail vom 21. Juli 2021 schrieb Leo Schneider an Sie: „Wir haben den IT-Dienstleister darüber informiert, dass wir seine Wünsche nach den umfangreichen Schwärzungen zurückweisen und bei der Veröffentlichung lediglich die Kontodaten und ggfs. die Anschrift (wenn es sich dabei ebenfalls seine Privatadresse handelt) schwärzen werden. Die von uns gewährte Widerspruchsfrist ist noch nicht ganz ausgelaufen, bis jetzt wurde aber noch kein Widerspruch seitens des Dienstleisters eingelegt, weshalb wir hoffen, der Antragstellerin die Rechnungen in der hier erwähnten Form in den nächsten Tagen übermitteln zu können.“\r\nIch finde leider keinen schriftlich eingereichten Widerspruch im Mailverkehr. Es liegt ebenfalls kein Beschluss vor, bei dem ein Widerspruch ja zu Grunde liegen müsste.\r\n\r\n\r\nZur zweiten Anfrage:\r\n(2) Eine Übersicht sämtlicher Videobearbeitungen des AStA, die auf den durch den AStA in den Jahren 2018/2019 angeschafften Gaming-Laptops getätigt wurden\r\nIch habe mich mit verschiedenen Mitarbeitenden im AStA in Verbindung gesetzt und gefragt, ob Jemand Videobearbeitung gemacht hat oder von Jemanden weiß, der dies getan hat.\r\nIch habe Rückmeldung bekommen, dass keinerlei Dokumentation darüber angefertigt wurde. Diese Rückmeldung kam von Lasse Zimmer, der zu der Zeit Referent des Technik Referats war, nun als Projektkraft dort noch arbeitet.\r\n\r\nWenn gewünscht kann ich die dazugehörige (informelle) Mail weiterleiten. Lasse Zimmer schreibt aber: „Oli und ich hatten unserer zeit Karim und Silas nach Kräften von der Anschaffung von Laptops abgeraten, weil die Dinger eben schneller weg sind als man gucken kann und weder Oli noch ich mit der Verwaltung und Nachhaltung beschäftigt sein wollten.“ Oli ist der Rechnungssteller.\r\nGerne telefoniere ich mit Ihnen, wenn Sie weitere Informationen dazu benötigen.\r\n\r\nIch hoffe, dass nun alles aufgeklärt ist oder ich zumindest eine zufriedenstellende Auskunft geben konnte.\r\n\r\nIch wünsche noch eine ruhige Restwoche,\r\n\r\nMit herzlichen Grüßen"
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"subject": "Antwort BMF",
"content": "Die Anfrage wurde abgelehnt, aber ein Hinweis auf eine ähnlich lautende Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE verwiesen. Die Replik der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage löste die Widersprüche jedoch nicht auf. Die LINKE hat hier aber offenbar nicht nachgehakt.\r\nAuf meine Nachfragen (s.u.) stellte sich das BMF taub:\r\n\r\n\"Gesendet: Sonntag, 3. April 2022 21:58\r\nAn: << Antragsteller:in >>\nBetreff: Re: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879\r\n\r\nSehr geehrte(r) Frau/Herr ...\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 24.03.2022 zu meiner Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“, ohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen. \r\n\r\nIhre Auffassung ist korrekt, dass meine Nachfrage nicht als neuer IFG-Antrag verstanden werden soll, sondern als eine Sachfrage, die weder mit Ihrem Schreiben vom 25. Februar 2022 noch Ihrem dortigen Verweis auf die Anfrage der LINKEN beantwortet wurde.\r\nDa insbesondere auch Herr Christian Lindner immer wieder betont, dass die Politik den Menschen besser erklärt werden müsse, gehe ich auch davon aus, dass auch von Seiten Ihre Ministeriums Interesse besteht, meine Frage zu beantworten.\r\n\r\nOhne eine Antwort Ihres Ministeriums bleiben für mich folgende alternative Interpretationsmöglichkeiten:\r\n1.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses sowohl der Bundesregierung als auch der EU Kommission klar. Dann würde es sich um eine inhaltsleere Worthülse handeln, die den europäischen Rechtsgedanken ad absurdum führen würde und zudem Betrug am Bürger wäre, der auf die europäischen Kontrollsysteme vertraut.\r\n2.) Es gibt diese Mittel nicht und das war bei Formulierung des Beschlusses der Bundesregierung, aber nicht der EU Kommission klar. Das wäre gleichbedeutend mit einem Betrug der EU Kommission durch die Bundesregierung.\r\n3.) Es gibt diese Mittel, aber sie sind mit einem direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG verbunden. Das wäre gleichbedeutend mit der Aufhebung der Gewaltenteilung und würde damit nichts weniger als die Demokratie in Frage stellen.\r\n4.) Es gibt diese Mittel, ohne direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu üben. Dann sollte es doch für Sie ein Leichtes sein, in einem Zweizeiler ein oder zwei Beispiele zu benennen.\r\n\r\nAngesichts der oben genannten Optionen, von denen ich nach derzeitigem Informationsstand nur 1.)-3.) für realistisch halte, geht es für mich auch nicht um irgendeine Lappalie, sondern um mein Selbstverständnis als -bisher überzeugt der politischen Mitte zugehöriger- europäischer Bürger und ggf. auch um meine politische (Neu-)Orientierung.\r\nIch kann nun also nicht mehr tun als ein letztes Mal diese o.g. Frage zu stellen. Sollte Ihre bisher gezeigte Antwortpolitik der Regelfall sein, trügen Sie m.E. eine entscheidende Mitverantwortung dafür, wenn Bürger zu den politischen Rändern abwandern.\r\nSollten Sie nur für IFG-Anträge zuständig sein, leiten Sie bitte gerne meine Anfrage (mit mir in cc) an die zuständige Stelle weiter.\r\n\r\n\r\nAm 24/03/2022 um 11:51 schrieb <<E-Mail-Adresse>>:\r\nV B 5 – O 1319/22/10036\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n \r\nvielen Dank für Ihre Nachricht vom 9. März 2022 und die damit verbundene Frage nach „ein oder zwei Beispielen, an welche Mittel die Bundesregierung gedacht hat `um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden´“. \r\nIhre Nachfrage wird hier nicht als neuer IFG-Antrag verstanden. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Sach- und Rechtsfrage, die grundsätzlich nicht unter den Zugangsanspruch des § 1 IFG fallen und daher nach dem IFG abzulehnen wären. Ich gehe auch davon aus, dass keine entsprechenden amtlichen Informationen im Bundesministerium vorhanden wären, welche sich Ihrer Frage zuordnen ließen. Falls Sie dennoch eine förmliche Bescheidung wünschen, bitte ich um Mitteilung.\r\nIm Übrigen möchte Sie auf mein Schreiben vom 25. Februar 2022 verweisen.\r\n \r\n...\r\n...\r\nReferat << Antragsteller:in >>\nBundesministerium der Finanzen\r\n \r\nVon: ...\r\nGesendet: Mittwoch, 9. März 2022 22:04\r\nAn: Referat VB5\r\nBetreff: GZ V B 5 - O 1319/22/10036, DOK 2022/0201879\r\n \r\nSehr geehrter ...,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Antwort vom 25/02/2022 und insbesondere für den Verweis auf BT-Drs. 20/658. Die dortige Replik auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE beantwortet jedoch meine Frage nicht hinreichend.\r\n\r\nMir fehlt jedenfalls nach wie vor die Phantasie, wie es die Bundesregierung schaffen will,\r\n\"unter ausdrücklicher Bezugnahme auf ihre in den Verträgen verankerte Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit, alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um in Zukunft eine Wiederholung einer Ultra-vires-Feststellung aktiv zu vermeiden\",\r\nohne dabei direkten oder indirekten Einfluss auf das BVerfG zu nehmen.\r\n\r\nIch wäre Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie mir anhand von ein oder zwei Beispielen erläutern könnten, an welche Mittel die Bundesregierung dabei gedacht hat.\r\nMit freundlichen Grüßen,",
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"subject": "AW: Anfrage Jugendamt zur HzE, Inobhutnahmen und Verfahren am Familiengericht [#314156]",
"content": "Sehr geehrter Herr [geschwärzt],\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfragen vom 29.07.2024 und vom 30.07.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegen und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einheitliche Anfrage handelt.\r\n\r\nEs handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Inobhutnahmen durch das Jugendamt in Bonn aus dem Jahre 2023 begehren. Konkret baten Sie um Beantwortung Ihrer konkreten Fragen:\r\n\r\n1.) Wie viele Kinder wurden im Jahr 2023 durch das Jugendamt in Obhut genommen?\r\n2.) Wie viele dieser Inobhutnahmen wurden durch ein Familiengericht bestätigt?\r\n3.) Wie viele der unter 1.) genannten Inobhutnahmen wurden durch ein Familiengericht abgelehnt?\r\n4.) Wie vielen Familien wurden im Jahr 2023 Hilfen zur Erziehung gem. SGB VIII angeboten?\r\n5.) Wie viele Familien wurden im Jahr 2023 aufgefordert eine \"Schutzvereinbarung\" jeglicher Art zu Unterschreiben?\r\n6.) Wie oft musste im Jahr 2023 ein Familiengericht angerufen werden, weil Familien unter 5.) die Schutzvereinbarung nicht Unterschreiben wollten?\r\n7.) Wie oft hat ein Familiengericht im Jahr 2023 die unter 6.) genannten Verfahren eingestellt, da keine Kindeswohlgefährdung nachgewiesen werden konnte?\r\n8.) Wie viele Anzeigen auf Kindeswohlgefährdung gab es im Jahr 2023 an das Jugendamt?\r\n9.) Wie viele der unter 8.) genannten Anzeigen konnten sicher bestätigt werden?\r\n10.) Wie viele der unter 8.) genannten Anzeigen konnten nicht bestätigt werden?\r\n11.) Wie viele Anzeigen auf Kindeswohlgefährund kamen von der Polizei?\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.\r\nDie angeforderten Unterlagen können solche personenbezogenen Daten Dritter enthalten.\r\nDiese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.\r\n\r\nZunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.\r\n\r\nAußerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Es handelt sich um eine Rahmengebühr, die je nach einschlägiger Tarifstelle zwischen 10 und 1.000 EUR betragen kann. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.\r\nDieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.\r\n\r\nDer Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.\r\n\r\nSollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.\r\n\r\nBei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nIm Auftrag\r\n\r\n[geschwärzt]\r\nBundesstadt Bonn\r\nAmt für Recht und Versicherungen\r\nRechtsangelegenheiten\r\nBertha-von-Suttner-Platz 2-4, 53111 Bonn\r\nTelefon: +49 (0)228 77 [geschwärzt]\r\nE-Mail: [geschwärzt]\r\nInternet: www.bonn.de\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\nVon: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>\r\nGesendet: Montag, 29. Juli [geschwärzt]\r\nAn: Informationsantrag <informationsantrag@Bonn.de>\r\nBetreff: Anfrage Jugendamt zur [geschwärzt], Inobhutnahmen und Verfahren am Familiengericht [#[geschwärzt]]\r\n\r\n[geschwärzt]! 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"subject": "AW: Beraterfirmen / Jahreskosten IMPP [#225587]",
"content": "Sehr geehrter Herr Voll, \r\n\r\nzu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: \r\n\r\nDas Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die vom Sitzland Rheinland-Pfalz errichtet worden ist und als zentrale Einrichtung der Länder die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie nach dem Psychotherapeutengesetz unterstützt. Die Finanzierung des IMPP erfolgt durch die Länder, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat keine Aufsichtsfunktion über das IMPP und keine Einflussmöglichkeiten auf das IMPP. Unterlagen über die Finanzierung des IMPP oder über vom IMPP beauftragte Beraterfirmen liegen im BMG nicht vor.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"Sehr geehrter Herr Voll, \r\n\r\nzu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: \r\n\r\nDas Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die vom Sitzland Rheinland-Pfalz errichtet worden ist und als zentrale Einrichtung der Länder die Landesprüfungsämter bei der Durchführung der bundeseinheitlichen schriftlichen Prüfungen nach den Approbationsordnungen für Ärzte und Apotheker sowie nach dem Psychotherapeutengesetz unterstützt. Die Finanzierung des IMPP erfolgt durch die Länder, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat keine Aufsichtsfunktion über das IMPP und keine Einflussmöglichkeiten auf das IMPP. Unterlagen über die Finanzierung des IMPP oder über vom IMPP beauftragte Beraterfirmen liegen im BMG nicht vor.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Bundesministerium für Gesundheit",
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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Burgerheart, Aachen [#279897]",
"content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre Anfrage vom 26.05.2023 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebes, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbrauchinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in §5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.\r\n\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.\r\n\r\nAbschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"sender": "StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen",
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"subject": "AW: Weisungen zur Sicherung einer Versammlung [#268479]",
"content": "Polizeipräsidium Aachen\r\nDir. ZA, ZA 11\r\n30.01 - 10/2023\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nbeigefügt übersende ich das Antwortschreiben hinsichtlich Ihrer IFG Anfrage sowie das Infoblatt zum Datenschutz.\r\n\r\nIch hoffe, Ihrem Anliegen Rechnung getragen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde“ vom 31.01.2022 (#239430) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tKreis Coesfeld: Aktuelle Nutzung des Luca-Systems in Ihrer Behörde [#239430]\r\n> Datum: \t31. 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Wenn ja, für was (Kontaktnachverfolgung bzw. -ermittlung, \"Warnungen\", ...)? \r\n> - Sollte Ihre Behörde derzeit keine Kontaktnachverfolgung (mehr) durchführen: Wurden Luca-Locations darüber informiert, dass eine Kontaktdatenerfassung damit nutzlos ist bzw. wurden die Luca-Nutzer darüber benachrichtigt, dass sie im Infektionsfall nicht mehr von Ihnen via Luca-App informiert werden?\r\n> - Wie viele Kontaktnachverfolgungen wurden in den letzten 3 bzw. 6 Monaten via Luca durchgeführt (bitte einzeln beantworten)?\r\n> - Ist eine weitere Nutzung des Luca-System durch das Bundesland vorgesehen? Falls nein, ziehen Sie einen eigenen Vertrag mit Luca in Betracht?\r\n> - Wäre eine Nutzung von Luca Connect in Ihrem Amt derzeit möglich?\r\n> - Wie oft wurde Luca Connect bzw. die dazugehörigen Features von Ihnen bereits genutzt?\r\n> Die Webseite von Luca gibt an, dass folgende Postleitzahlen von Ihrer Behörde angebunden sind: 48249, 48301, 48308, 48329, 48653, 48720, 48727, 59348, 59387, 59394, 59399 - d.h., dass Sie dort mithilfe des Luca-Systems eine Kontaktnachverfolgung durchführen. Entspricht das der Realität, d.h. können Luca-Nutzer in diesem Gebiet sich darauf verlassen, dass Sie - sollte es sich um eine Luca-Location handeln - sie darauf hinweisen, dass Sie möglicherweise Kontakt mit einer infizierten Person hatten?\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n> \r\n> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\n> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> <Information-entfernt> <Information-entfernt>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 239430\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/239430/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> <Information-entfernt> <Information-entfernt>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\nAnfragenr: 239430\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/239430/\n\nPostanschrift\n<Information-entfernt> <Information-entfernt>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n",
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"subject": "AW: Auszüge aus \"Einsatz Lützerath Einsatzhandbuch der Polizei Aachen\" [#301477]",
"content": "Polizeipräsidium Aachen\r\nDir. ZA, ZA 11\r\n21.30.01 - 4/2024\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Anlage erhalten die das Antwortschreiben sowie die gewünschten Informationen hinsichtlich Ihrer Anfrage vom 28.02.2024. Ebenso ist das Infoblatt zum Datenschutz beigefügt. \r\n\r\nFreundliche Grüße",
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"subject": "Ihr IFG-Antrag vom 27.06.2023: Bescheid",
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"sender": "Bundesministerium für Digitales und Verkehr",
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"subject": "AW: Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth [#310963]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth“ vom 12.06.2024 (#310963) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tKontrollbericht zu Iskender Döner, Bayreuth [#310963]\r\n> Datum: \t12. Juni 2024, 13:50\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Stadt Bayreuth – Amt für öffentliche Ordnung, Brand- und Katastrophenschutz\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n> \r\n> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n> Iskender Döner\r\n> Königsallee 46\r\n> 95448 Bayreuth\r\n> \r\n> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n> \r\n> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n> \r\n> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n> \r\n> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n> \r\n> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n> \r\n> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 310963\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/310963/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 310963\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/310963/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: Warnung der Bevölkerung vor extremem Unwetter [#225251]",
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"subject": "Kontrollbericht zu Parkhotel Frank, Oberstdorf [#314874]",
"content": "Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nParkhotel Frank\r\nSachsenweg 11\r\n87561 Oberstdorf\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 314874\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/314874/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\n\n1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\nParkhotel Frank\r\nSachsenweg 11\r\n87561 Oberstdorf\r\n\r\n2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\n\nIch stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n\r\nAusschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n\r\nUnter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n\r\nDer Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n\r\nMeines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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"content": "Sehr Antragsteller/in\n\r\ngerne möchte Ich Ihnen Ihre Anfragen beantworten.\r\n\r\nSie fragten: \r\n\"Anfragen bzw. Ersuchen des Straßen- und Grünflächenamtes Lichtenberg (bzw. des zuständigen Bezirksstadtrates der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr) an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Einrichtung einer Radspur auf der Treskowallee im Bereich zwischen der Rheinsteinstraße und Waldowallee\"\r\n\r\nMit Mail vom 28.05.2021 fragte das SGA (FB II) bei der SenUVK, Abt. VI, nach, wie die Senatsverwaltung aufgrund Verkehrsstärken und LSA-Umprogrammierungen die Einrichtung eines Radfahrstreifens unter Wegfall eines Fahrstreifens in der Treskowallee zwischen Rheinsteinstraße und Waldowallee beurteilt und ob eine Anordnung des Radfahrstreifens möglich sei. \r\nMit Mail vom 03.05.2021 antwortete die SenUVK, Abt. VI, als anordnende Behörde, dass sie der Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Treskowallee zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee nicht zustimmen.\r\nGründe hierfür sind:\r\n+ Führung der Straßenbahn im besonderen Bahnkörper, dadurch werden zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn benötigt, um z.B. Rettungsfahrzeuge die Vorbeifahrt am Ver- und Entsorgungsverkehr zu ermöglichen (Feuerwache Karlshorst).\r\n+ Eine überschlägige HBS-Bewertung des Knotenpunktes Treskowallee / Dorotheastraße resultiert mit der derzeitigen Verkehrsbelastung (Planfall 2020) in einer Qualitätsstufe „F“ mit Rückstaulängen von ca. 160 m in der Frühspitze. Diese Rückstaulängen reichen fast bis an die benachbarten LSA heran. Neben den Beeinträchtigungen für Anwohnende und den ÖPNV (Buslinie 396) würden sich erhebliche Verzögerungen für Rettungsfahrzeuge ergeben.\r\n+ Es sollte bis zur Fertigstellung der TVO und der damit erwarteten Entlastung der Treskowallee das Nebennetz (z.B. Römerweg - Cäsarstraße – Hentigstraße – Dönhoffstraße) für die Nutzung durch den Radverkehr gestaltet werden, um eine für den Radverkehr attraktive und sichere Umfahrung der Treskowallee zu ermöglichen. \r\n\r\n\r\nSie fragten außerdem:\r\n\"Nachweise bezüglich der Prüfung des Investitionsvorhabens 2021 -2025 des Bezirkes Lichtenberg mit der Bezeichnung „Neubau der Fahrbahnen der Treskowallee zwischen Dorotheastraße und Waldowallee“ nach den Kriterien des Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 (MobG BE)\"\r\n\r\nEs handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Folgemaßnahme zur abgeschlossenen BVG-Maßnahme. Die Fahrbahn der Treskowallee ist durch die BVG-Maßnahme deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass eine umgehende Sanierung des Straßenoberbaus erfolgen muss. In diesem Zusammenhang sanieren die BWB weiterhin die maroden Kanäle und Leitungen zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee. Der Fahrbahnbelag wird dann mit sog. \"Flüsterasphalt\" hergestellt, um die Lärmbelästigungen für die Anwohner zu minimieren. Somit bezieht sich eine \"Planung\" nur auf die reine Sanierung der Fahrbahn.\r\nDie Problematik des Radverkehrs wurde mit betrachtet. Allerdings kommt in diesem Teilstück der Treskowallee nur die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit einem eigenen Fahrsteifen zum Ansatz. Der Seitenbereich (Gehweg und Baumstreifen) ist nur 4,00 - 4,20 m breit. Unter den im MobG BE geforderten Geh- und Radwegbreiten inkl. der Sicherheitsabstände ist eine Einrichtung von Geh- und Radwegen nicht möglich. Weiterhin müssten sämtliche Bäume im Unterstreifen gefällt werden. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgte auch die obenstehende Anfrage an SenUVK als anordnende Behörde. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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"\n\r\ngerne möchte Ich Ihnen Ihre Anfragen beantworten.\r\n\r\nSie fragten: \r\n\"Anfragen bzw. Ersuchen des Straßen- und Grünflächenamtes Lichtenberg (bzw. des zuständigen Bezirksstadtrates der Abteilung Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr) an die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz bezüglich der Einrichtung einer Radspur auf der Treskowallee im Bereich zwischen der Rheinsteinstraße und Waldowallee\"\r\n\r\nMit Mail vom 28.05.2021 fragte das SGA (FB II) bei der SenUVK, Abt. VI, nach, wie die Senatsverwaltung aufgrund Verkehrsstärken und LSA-Umprogrammierungen die Einrichtung eines Radfahrstreifens unter Wegfall eines Fahrstreifens in der Treskowallee zwischen Rheinsteinstraße und Waldowallee beurteilt und ob eine Anordnung des Radfahrstreifens möglich sei. \r\nMit Mail vom 03.05.2021 antwortete die SenUVK, Abt. VI, als anordnende Behörde, dass sie der Einrichtung von Radverkehrsanlagen in der Treskowallee zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee nicht zustimmen.\r\nGründe hierfür sind:\r\n+ Führung der Straßenbahn im besonderen Bahnkörper, dadurch werden zwei Fahrstreifen pro Richtungsfahrbahn benötigt, um z.B. Rettungsfahrzeuge die Vorbeifahrt am Ver- und Entsorgungsverkehr zu ermöglichen (Feuerwache Karlshorst).\r\n+ Eine überschlägige HBS-Bewertung des Knotenpunktes Treskowallee / Dorotheastraße resultiert mit der derzeitigen Verkehrsbelastung (Planfall 2020) in einer Qualitätsstufe „F“ mit Rückstaulängen von ca. 160 m in der Frühspitze. Diese Rückstaulängen reichen fast bis an die benachbarten LSA heran. Neben den Beeinträchtigungen für Anwohnende und den ÖPNV (Buslinie 396) würden sich erhebliche Verzögerungen für Rettungsfahrzeuge ergeben.\r\n+ Es sollte bis zur Fertigstellung der TVO und der damit erwarteten Entlastung der Treskowallee das Nebennetz (z.B. Römerweg - Cäsarstraße – Hentigstraße – Dönhoffstraße) für die Nutzung durch den Radverkehr gestaltet werden, um eine für den Radverkehr attraktive und sichere Umfahrung der Treskowallee zu ermöglichen. \r\n\r\n\r\nSie fragten außerdem:\r\n\"Nachweise bezüglich der Prüfung des Investitionsvorhabens 2021 -2025 des Bezirkes Lichtenberg mit der Bezeichnung „Neubau der Fahrbahnen der Treskowallee zwischen Dorotheastraße und Waldowallee“ nach den Kriterien des Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 (MobG BE)\"\r\n\r\nEs handelt sich bei dieser Maßnahme um eine Folgemaßnahme zur abgeschlossenen BVG-Maßnahme. Die Fahrbahn der Treskowallee ist durch die BVG-Maßnahme deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden, so dass eine umgehende Sanierung des Straßenoberbaus erfolgen muss. In diesem Zusammenhang sanieren die BWB weiterhin die maroden Kanäle und Leitungen zwischen der Dorotheastraße und der Waldowallee. Der Fahrbahnbelag wird dann mit sog. \"Flüsterasphalt\" hergestellt, um die Lärmbelästigungen für die Anwohner zu minimieren. Somit bezieht sich eine \"Planung\" nur auf die reine Sanierung der Fahrbahn.\r\nDie Problematik des Radverkehrs wurde mit betrachtet. Allerdings kommt in diesem Teilstück der Treskowallee nur die Verlegung des Radverkehrs auf die Fahrbahn mit einem eigenen Fahrsteifen zum Ansatz. Der Seitenbereich (Gehweg und Baumstreifen) ist nur 4,00 - 4,20 m breit. Unter den im MobG BE geforderten Geh- und Radwegbreiten inkl. der Sicherheitsabstände ist eine Einrichtung von Geh- und Radwegen nicht möglich. Weiterhin müssten sämtliche Bäume im Unterstreifen gefällt werden. Unter diesem Gesichtspunkt erfolgte auch die obenstehende Anfrage an SenUVK als anordnende Behörde. \r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"content": "Guten Tag,\r\n\r\nwenn ich Ihre Ausführungen richtig verstehe, sind Sie für die Werkfeuerwehr zuständig.\r\n\r\nBitte lassen Sie mir den Anordnungsbescheid sowie sämtliche Änderungsbescheide und Ausnahmegenehmigungen der letzten drei Jahre zukommen.\r\n\r\nMeine Adresse finden Sie weiter unten.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\nKarl-Heinz Treke\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tAnordnungsbescheid der Flughafenfeuerwehr Düsseldorf [#316079]\r\n> Datum: \t23. August 2024, 16:45\r\n> Von: \t\"Karl-Heinz Treke\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Bezirksregierung Düsseldorf\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> Den aktuellen Anordnungsbescheid betreffend die Flughafenfeuerwehr des Flughafens Düsseldorf (DUS) sowie die beiden vorherigen Anordnungsbescheide.\r\n> \r\n> Eine identische Anfrage wurde von einem anderen Mitbürger bereits vor geraumer Zeit an Ihre Behörde gerichtet. Sie finden diese Anfrage unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-flughafenfeuerwehr-duesseldorf/\r\n> \r\n> Seinerzeit haben Sie darauf hingewiesen, für den Flughafen Düsseldorf nicht zuständig zu sein und an das Verkehrsministerium NRW verwiesen.\r\n> \r\n> Ich habe die o.g. Anfrage deshalb an das Verkehrsministerium NRW gerichtet. Die Anfrage finden Sie unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/anordnungsbescheid-flughafen-feuerwehr-duesseldorf/\r\n> \r\n> Das Verkehrsministerium verwies wiederum auf Ihre Behörde, sodass ich um Vermittlung durch die Landesdatenschutzbeauftragte gebeten habe. Die entsprechende Korrespondenz finden Sie ebenfalls unter dem vorgenannten Link. Die Landesdatenschutzbeauftragte kam schließlich zu dem Ergebnis, dass Ihre Behörde zuständig ist. Aus diesem Grund richte ich die Anfrage nunmehr erneut an Sie und bitte um beschleunigte Bearbeitung.\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n> \r\n> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n> \r\n> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n> \r\n> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\n> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> Karl-Heinz Treke\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 316079\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/316079/\r\n> \r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 316079\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/316079/\n\nPostanschrift\nKarl-Heinz Treke\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"subject": "AW: 5. REMINDER: Fahrradinfrastruktur entlang der Ruhrallee im Bereich der Kreuzung Töpferstraße/Huttropstraße und Kreuzung Moltkestraße [#308277]",
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"AW: 5. REMINDER: Fahrradinfrastruktur entlang der Ruhrallee im Bereich der Kreuzung Töpferstraße/Huttropstraße und Kreuzung Moltkestraße [#308277]"
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"sender": "Amt für Straßen und Verkehr der Stadt Essen",
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"subject": "IFG Antrag - Abstellen von Fahrrädern ab 1. Januar 2023 auf Parkplätzen [#264596] - Beschwerde",
"content": "Anlage 1\n\n\nAnlage 2\n\n\nAnlage 3\n\n\nAnlage 4\n\nSehr [geschwärzt],\n\ninfolge Ihrer Beschwerdeerhebung bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit habe ich mit der zuständigen Mitarbeiterin [geschwärzt] Rücksprache gehalten. Dabei wurde eine Grundverständigung dahingehend erzielt, dass die von mir gewählte Vorgehensweise zulässig ist. Nichtsdestotrotz möchte ich im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Ihnen im Nachgang zu meiner E-Mail vom 16.12.22 (Anlage 1) - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - die der Rechtsänderung der Parkgebühren-Ordnung zu Grunde liegende Senatsvorlage einschließlich der Veröffentlichung des geänderten Verordnungstextes zu Ihrer Kenntnisnahme (Anlagen 2 + 3) zur Verfügung stellen. Dieser Informationsvorgang ergeht gebührenfrei.\n\nWeitere über meine Ihnen bereits am 15.12.22 (Anlage 4) sehr ausführlich mitgeteilten Informationen hinausgehende Unterlagen liegen hier nicht vor.\n\nMit freundlichen Grüßen\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt]\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt], [geschwärzt]\n[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\n[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\n\n[geschwärzt]\n\n[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\n\n\n[geschwärzt],\r\n\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n\r\n[[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]] <[geschwärzt]>\r\n\r\n[[geschwärzt]]\r\n\r\n[[geschwärzt]]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] <[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt] [#[geschwärzt]]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt],\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n[geschwärzt],\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt], [geschwärzt]\r\n[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n[geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n[geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]\r\n\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt] [#[geschwärzt]] &[geschwärzt];[geschwärzt]<[geschwärzt]>&[geschwärzt];\r\n [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] &[geschwärzt];[geschwärzt]<[geschwärzt]>&[geschwärzt];\r\n [geschwärzt] [#[geschwärzt]]\r\n\r\n [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt],\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]!\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt]<[geschwärzt]>\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt]\r\n\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt]\r\n [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]\r\n [geschwärzt]",
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" Rücksprache gehalten. Dabei wurde eine Grundverständigung dahingehend erzielt, dass die von mir gewählte Vorgehensweise zulässig ist. Nichtsdestotrotz möchte ich im Interesse einer bürgernahen Verwaltung Ihnen im Nachgang zu meiner E-Mail vom 16.12.22 (Anlage 1) - ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht - die der Rechtsänderung der Parkgebühren-Ordnung zu Grunde liegende Senatsvorlage einschließlich der Veröffentlichung des geänderten Verordnungstextes zu Ihrer Kenntnisnahme (Anlagen 2 + 3) zur Verfügung stellen. Dieser Informationsvorgang ergeht gebührenfrei.\n\nWeitere über meine Ihnen bereits am 15.12.22 (Anlage 4) sehr ausführlich mitgeteilten Informationen hinausgehende Unterlagen liegen hier nicht vor.\n\nMit freundlichen Grüßen\n"
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"subject": "AW: Post-Vac-Syndrom / Postvakzinationssyndrom nach Coronavirus-Impfungen [#304445]",
"content": "Guten Tag,\r\n\r\nSie schrieben mir, es gebe eine Beschränkung des Informationsanspruchs auf die bei der anspruchsverpflichteten Stelle tatsächlich vorhandenen Informationen, und dies bedeute, dass sie nur in derjenigen Form zugänglich sind, wie sie bei der Behörde vorliegen. Das IFG kenne keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung oder Zusammenstellung von Informationen (Schoch IFG/Schoch IFG § 1 Rn. 39). Dies wäre im vorliegenden Fall erforderlich. \r\n\r\nInterpretiere ich Ihre Antwort richtig, dass es zwar keine Übersicht über die von mir genannten vorhandenen Informationen bei Ihnen gibt, jedoch Informationen zu den von mir beantragten Themenkomplexen sehr wohl bei Ihnen existieren?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 304445\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/304445/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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"Guten Tag,\r\n\r\nSie schrieben mir, es gebe eine Beschränkung des Informationsanspruchs auf die bei der anspruchsverpflichteten Stelle tatsächlich vorhandenen Informationen, und dies bedeute, dass sie nur in derjenigen Form zugänglich sind, wie sie bei der Behörde vorliegen. Das IFG kenne keinen Anspruch auf eine systematische Aufbereitung oder Zusammenstellung von Informationen (Schoch IFG/Schoch IFG § 1 Rn. 39). Dies wäre im vorliegenden Fall erforderlich. \r\n\r\nInterpretiere ich Ihre Antwort richtig, dass es zwar keine Übersicht über die von mir genannten vorhandenen Informationen bei Ihnen gibt, jedoch Informationen zu den von mir beantragten Themenkomplexen sehr wohl bei Ihnen existieren?\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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"subject": "Übersendung der Berichte der ILG Außenwerbung GmbH an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt [#324628]",
"content": "Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nIch nehme Bezug auf die Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017 und den 1. Nachtrag zur Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017.\r\n\r\nBitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie letzten drei dem Land Berlin vorliegenden Berichte gem. §7 Absatz 1 der oben genannten Ausführungsvereinbarung, die gem. §7 Absatz 2 vom Werbeunternehmen unaufgefordert jährlich bis zum 31. März des Folgejahres per E-Mail zu übermitteln sind.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\nMatthias Schneider\n\n\n\n\nAnfragenr: 324628\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/324628/\n\nPostanschrift\nMatthias Schneider\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
"redacted_subject": [
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"Übersendung der Berichte der ILG Außenwerbung GmbH an die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt [#324628]"
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"redacted_content": [
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"Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nIch nehme Bezug auf die Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017 und den 1. Nachtrag zur Ausführungsvereinbarung zum Öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Sondernutzung der öffentlichen Straßen im Land Berlin durch Werbung an Litfaßsäulen vom 22.12.2017.\r\n\r\nBitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nDie letzten drei dem Land Berlin vorliegenden Berichte gem. §7 Absatz 1 der oben genannten Ausführungsvereinbarung, die gem. §7 Absatz 2 vom Werbeunternehmen unaufgefordert jährlich bis zum 31. März des Folgejahres per E-Mail zu übermitteln sind.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nIch möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.\r\n\r\nIch verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.\r\n\r\nIch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\nMatthias Schneider\n\n\n\n\nAnfragenr: 324628\nAntwort an: "
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"<<E-Mail-Adresse>>"
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"\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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"https://fragdenstaat.de/a/324628/"
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[
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"\n\nPostanschrift\nMatthias Schneider\n"
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[
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"<< Adresse entfernt >>"
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"\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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],
"sender": "Matthias Schneider",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-12-29T12:08:00.434267+01:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902444/?format=api",
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"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/bussgeldstelle-verarbeitungsverzeichnis-bzgl-ordnungswidrigkeiten/#nachricht-902444",
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"kind": "email",
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"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7262/?format=api",
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"status": "awaiting_response",
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"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldstelle - Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten“ [#296746]",
"content": "Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung\nwurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach\nPrüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten.\n\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
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"Re: Vermittlung bei Anfrage „Bußgeldstelle - Verarbeitungsverzeichnis bzgl. Ordnungswidrigkeiten“ [#296746]"
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"redacted_content": [
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"Sehr geehrte Damen und Herren,\n\nhiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung\nwurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach\nPrüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten.\n\nMit freundlichen Grüßen"
]
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"sender": "Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein",
"status_name": "Warte auf Antwort",
"last_modified_at": "2024-05-06T20:47:50.334257+02:00"
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{
"resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/message/902710/?format=api",
"id": 902710,
"url": "https://fragdenstaat.de/anfrage/pruefberichte-zur-funktionstuechtigkeit-medizinischer-geraete-in-haftanstalten-1/#nachricht-902710",
"request": "https://fragdenstaat.de/api/v1/request/301925/?format=api",
"sent": true,
"is_response": true,
"is_postal": false,
"is_draft": false,
"kind": "email",
"is_escalation": false,
"content_hidden": false,
"sender_public_body": "https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3985/?format=api",
"recipient_public_body": null,
"status": null,
"timestamp": "2024-05-06T20:44:00+02:00",
"registered_mail_date": null,
"redacted": false,
"not_publishable": false,
"attachments": [],
"subject": "[EXTERN] Prüfberichte zur Funktionstüchtigkeit medizinischer Geräte in Haftanstalten [#301925]",
"content": "Sehr geehrte Frau Winter, \r\n\r\nich erinnere an meine u. s. Nachricht und bitte Sie um eine Rückmeldung dazu, ob Sie Ihren Antrag aufrecht halten. \r\n\r\nDes Weiteren möchte ich klarstellen, dass ich unserem Telefonat entnommen habe, dass Ihr Antrag nicht den Zugang zu personenbezogenen Daten beinhaltet, soweit sie nicht Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind. Das betrifft die personenbezogenen Daten der die Prüfungen durchführenden Personen externer Einrichtungen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
"redacted_subject": [
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"[EXTERN] Prüfberichte zur Funktionstüchtigkeit medizinischer Geräte in Haftanstalten [#301925]"
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"redacted_content": [
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"Sehr geehrte Frau Winter, \r\n\r\nich erinnere an meine u. s. Nachricht und bitte Sie um eine Rückmeldung dazu, ob Sie Ihren Antrag aufrecht halten. \r\n\r\nDes Weiteren möchte ich klarstellen, dass ich unserem Telefonat entnommen habe, dass Ihr Antrag nicht den Zugang zu personenbezogenen Daten beinhaltet, soweit sie nicht Ausdruck und Folge der amtlichen Tätigkeit sind. Das betrifft die personenbezogenen Daten der die Prüfungen durchführenden Personen externer Einrichtungen. \r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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"sender": "Behörde für Justiz und Verbraucherschutz",
"status_name": null,
"last_modified_at": "2024-05-06T20:45:04.581305+02:00"
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