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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nam 9.3.2024 haben Sie eine Anfrage an das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst übersandt, mit der Sie auf der Grundlage des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheits-gesetzes (HDSIG) um Informationen gebeten haben.\r\n\r\nEin Antrag nach § 80 HDSIG ist durch einen entsprechend den Regeln des Verwaltungsrechts gültigen Bescheid samt Rechtsbehelfsbelehrung abzuschließen und kann nur an eine natürliche oder juristische Person gerichtet sein, nicht an einen Unbekannten.\r\n\r\nVon einem Antragsteller darf daher erwartet werden, dass er ein ernsthaftes Begehren vorbringt und „zu seinem Anliegen steht“. Zudem kann ein Verwaltungsverfahren, wie es durch einen Antrag auf Zugang auf Informationen begonnen wird, nicht „aus dem Verborgenen heraus“ geführt wer-den. (vgl. bspw. VGH Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. Oktober 2017).\r\n\r\nBei einer auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Anfrage ist die Verarbeitung der Postanschrift eines Antragstellers durch eine öffentliche Stelle zulässig, wenn sie zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Verantwortlichen liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, erforderlich ist.\r\nDas BVerwG hat entschieden, dass die Speicherung der Postanschrift durch die Behörde bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz datenschutzkonform ist. Anonyme IFG-Anfragen sind nicht zulässig. Auch die Verwendung der Anschrift für die Übersendung des Bescheides per Post ist erforderlich. Die für die Informationsfreiheit zuständige öffentliche Stelle darf sich ermessensfehlerfrei für die Schriftform und die Bekanntgabe per Post entscheiden, obwohl der Antrag-steller einen elektronischen Zugang eröffnet hatte. Bislang muss es ein Antragsteller in der Regel hinnehmen, dass die Behörde trotz eines eröffneten elektronischen Zugangs mit ihm auf dem Postweg kommuniziert (vgl. bspw. BVerwG 6 C 8.22 - Urteil vom 20. März 2024).\r\n\r\nDie Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wies in ihrem 6. Tätigkeitsbericht auch darauf hin, dass sofern ein Bescheid mit belastendender Rechtswirkung (z.B. Teilablehnung oder\r\nGebührenfestsetzung) zu erlassen wäre, (Klar-)Name und Postadresse für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe eines solchen Verwaltungsaktes erforderlich seien (6. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit, Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für die Jahre 2016 und 2017).\r\n\r\nBitte teilen Sie uns Ihre Postanschrift mit, so dass wir Ihre Anfrage auf dem Postweg beantworten können.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "WG: Keine Auskünfte über Kfz-Zulassungsgebühren [#302419]",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndie Zulassungsstelle hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Sie haben und entsprechend dem LIFG, UVwG und dem VIG um Auskunft gebeten. \r\n\r\nZum LIFG: \r\n\r\nGerne erteile ich Ihnen Auskünfte zu amtlichen Informationen im Sinne von § 3 Ziffer des LIFG. Dabei handelt es sich um vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Sie wollen Auskünfte zu den Gebühren, die wir im Rahmen der Erfüllung einer vom Bund festgesetzten Aufgabe verlangen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde zum 01.09.2023 vom Bundesministeriums für Digitales (BMVD) grundlegend geändert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) vom BMVD geändert. Beide Verfahren wurden entsprechend den einschlägigen Regelungen vom BMVD verkündet und veröffentlicht. Zu Detailfragen wenden Sie sich daher bitte an das BMVD. \r\n\r\nAuf unserer Homepage und auf den Internetseiten der Bundeverwaltung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Kfz-Zulassungsverfahren.\r\n\r\nDie weiter von Ihnen aufgeführten Fragen, Anmerkungen und Kommentare beziehen sich nicht auf \"amtliche Informationen\" im Sinne des LIFG, sondern sind Fragen zur Organisation und kritische Bemerkungen, die wir durchaus selbstkritisch zur Kenntnisnehmen und an deren Verbesserungen wir arbeiten. \r\n\r\nZum UVWG: \r\n\r\nMir erschließt es sich nicht, inwiefern es sich hier um \"Umweltinformationen\" im Sinne des UVwG handeln soll. \r\n\r\nZum VIG: \r\n\r\nBei der Zulassung handelt es sich nicht um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder um Verbraucherprodukt im Sinne des § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz. \r\n    \r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\ndie Zulassungsstelle hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Sie haben und entsprechend dem LIFG, UVwG und dem VIG um Auskunft gebeten. \r\n\r\nZum LIFG: \r\n\r\nGerne erteile ich Ihnen Auskünfte zu amtlichen Informationen im Sinne von § 3 Ziffer des LIFG. Dabei handelt es sich um vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen. Sie wollen Auskünfte zu den Gebühren, die wir im Rahmen der Erfüllung einer vom Bund festgesetzten Aufgabe verlangen. Die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) wurde zum 01.09.2023 vom Bundesministeriums für Digitales (BMVD) grundlegend geändert. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) vom BMVD geändert. Beide Verfahren wurden entsprechend den einschlägigen Regelungen vom BMVD verkündet und veröffentlicht. Zu Detailfragen wenden Sie sich daher bitte an das BMVD. \r\n\r\nAuf unserer Homepage und auf den Internetseiten der Bundeverwaltung finden Sie ausführliche Informationen rund um die Kfz-Zulassungsverfahren.\r\n\r\nDie weiter von Ihnen aufgeführten Fragen, Anmerkungen und Kommentare beziehen sich nicht auf \"amtliche Informationen\" im Sinne des LIFG, sondern sind Fragen zur Organisation und kritische Bemerkungen, die wir durchaus selbstkritisch zur Kenntnisnehmen und an deren Verbesserungen wir arbeiten. \r\n\r\nZum UVWG: \r\n\r\nMir erschließt es sich nicht, inwiefern es sich hier um \"Umweltinformationen\" im Sinne des UVwG handeln soll. \r\n\r\nZum VIG: \r\n\r\nBei der Zulassung handelt es sich nicht um Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches oder um Verbraucherprodukt im Sinne des § 2 Nr. 25 Produktsicherheitsgesetz. \r\n    \r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht.\r\n\r\nIn Ihrer Nachricht vom 22.03.2024 können wir keine konkrete Anfrage erkennen. Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie bitten, diese zu formulieren.\r\n\r\nDarüber hinaus weisen wir darauf hin, dass nach wie vor nach unserer Rechtsauffassung kein Auskunftsanspruch in der von Ihnen angesprochenen Form besteht.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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            "subject": "AW: Empfangsbestätigung zu Ihrem Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz [#302592]",
            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzahot, Köln“ vom 10.03.2024 (#302592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tKontrollbericht zu Pizzahot, Köln [#302592]\r\n> Datum: \t10. März 2024, 00:48\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Stadt Köln - Umwelt- und Verbraucherschutzamt - Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n> \r\n> Guten Tag,\r\n> \r\n> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n> \r\n> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n> Pizzahot\r\n> Dellbrücker Hauptstraße 151\r\n> 51069 Köln\r\n> \r\n> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n> \r\n> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n> \r\n> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n> \r\n> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n> \r\n> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n> \r\n> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 302592\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/302592/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 302592\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/302592/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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                    "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Pizzahot, Köln“ vom 10.03.2024 (#302592) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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            "content": "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:\r\n<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post an das:\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\nVölklinger Straße 49\r\n40221 Düsseldorf\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen.\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung.\r\nDie Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung.\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "AW: Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen“ # IFG-722/002 II#0468 [#290965]",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndie Bearbeitung Ihrer Anfrage dauert noch an. Das Auswärtige Amt wird auf Ihre Anfrage in Kürze zurückkommen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß",
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                    "AW: Vermittlung bei Anfrage „Richtlinien, Dienstanweisungen und weitere Vorgaben zur Beschaffung und Nutzung von dienstlichen Mobiltelefonen“ # IFG-722/002 II#0468 [#290965]"
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            "subject": "Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 13.04.2024 (Beweismittel zur Verwendung von Mitteln der UNWRA für den Tunnelbau im Gaza-Streifen); Vg. 153-2024",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).\r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat\" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu richten.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.\r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.\r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige.\r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden).\r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat\" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <"
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                    "> zu richten.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden.\r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann.\r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "AW: Kontrollbericht zu DMK Eis GmbH - Produktion, Everswinkel [#306021]",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre Anfrage vom 14.04.2024 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen VIG 142 / 2024 We. \r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). \r\n\r\nNeben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist jedoch  noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.\r\n\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, die weitere Korrespondenz auf dem Postweg durchzuführen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nIhre Anfrage vom 14.04.2024 ist bei mir eingegangen. Sie hat das Aktenzeichen VIG 142 / 2024 We. \r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). \r\n\r\nNeben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist jedoch  noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können.\r\n\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, die weitere Korrespondenz auf dem Postweg durchzuführen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
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            "sender": "Kreis Warendorf - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt",
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            "subject": "AW: Aufstellung externer Beratungsunternehmen [#311189]",
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                    "\n\r\n\r\nim Anhang übersende ich Ihnen die Antwort auf Ihre unten stehende IFG-Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage. Sie beantragen Auskunft über\r\n\r\n- die Anzahl der ausgestellten Hausausweise (exklusive eigener Beschäftigte und Beamte) des Bundesrates für das Jahr 2023,\r\n- eine Aufschlüsselung, in welche Zutrittsrechte unterschieden wird, sowie\r\n- eine Auflistung, aus welchen Gründen die Hausausweise ausgestellt wurden (grobe Einschätzung z.B. Hausmeisterdienste, Sicherheitsfirma, externe Lobbyisten).\r\n\r\nGerne teilen wir Ihnen mit, dass im Jahr 2023 unter Beachtung der von Ihnen gemachten Einschränkung acht Hausausweise ausgestellt wurden. \r\n\r\nEin häufiger Ausstellungsgrund ist die Ermöglichung notwendiger Zutritte von Firmen zur Wahrnehmung diverser Termine bzw. Terminfolgen.\r\n\r\nWeitere Informationen zur Aufschlüsselung von Zutrittsrechten und Begründungen für deren Erteilung kann nach Rücksprache mit dem Fachreferat aus Sicherheitsgründen nicht erteilt werden.\r\n\r\nIch hoffe ich konnte Ihnen damit weiterhelfen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nim Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#303225] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 15. März 2024.\r\n\r\n\r\nWie viele Anzeigen wegen Falschparkens wurden 2023 erstattet:\r\n\r\n\r\na)    von Privatpersonen (z.B. per Weg.li, Mail, Brief usw.)\r\n\r\n\r\nDie Zahlen werden erst seit August 2023 explizit statistisch erfasst. In dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 sind insgesamt 2.449 Anzeigen von Privatpersonen eingegangen.\r\n\r\n\r\nb)    von Behörden (z.B. Ordnungsamt, Polizei, usw.)\r\n\r\n\r\nEs lagen folgende Anzeigeneingänge für Parkverstöße für das Jahr 2023 vor:\r\n\r\n\r\nOrdnungsamt:        137.260 Vorgänge\r\n\r\nPolizei:                   13.903 Vorgänge\r\n\r\nSonstige:                1.964 Vorgänge (hierin sind auch Anzeigen von Privatpersonen enthalten)\r\n\r\nInsgesamt:             153.127 Vorgänge\r\n\r\n\r\nWie viele von den Anzeigen wurden bearbeitet, so dass die Falschparker einen Strafzettel erhielten?\r\n\r\n\r\nStrafzettel werden durch die Bußgeldstelle nicht ausgestellt. Je nach Höhe der vorgesehenen Geldbuße erfolgt i. d. R. im ersten Schritt die Versendung eines Verwarnungsgeldangebots mit Anhörung, eine Anhörung, ein Zeugenfragebogen mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Die Höhe eines jeweiligen Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.\r\n\r\n\r\na)    von den Anzeigen durch Privatpersonen\r\n\r\n\r\nIn dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 verfügten 1.565 Anzeigen über die notwendige Anzeigenqualität zur weiteren Bearbeitung.\r\n\r\n\r\nb)    von den Anzeigen durch Behörden.\r\n\r\n\r\nDie Anzeigen seitens des Ordnungsamts und der Polizei Bremen werden über eine Schnittstelle an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt. Nach Anzeigeneingang erfolgt systemtechnisch die Ermittlung der fahrzeughaltenden Person, wenn keine Person vor Ort angetroffen und angehört wurde. Nach erfolgreicher Ermittlung erfolgt die automatisierte Versendung einer Verwarnung/Anhörung, einer Anhörung, eines Zeugenfragebogens mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Alle Anzeigen die technisch an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt werden, werden i. d. R. entsprechend bearbeitet.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\ndie IHK Dresden ist nur sehr begrenzt vom Sächsischen Transparenzgesetz betroffen (vgl. § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8).\r\nMomentan wird nur eine Person beauftragt, Fragen nach dem SächsTranspG zu beantworten.\r\nEine Einteilung der Mitarbeiterbeschäftigungsverhältnisse in einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst besteht bei der IHK Dresden nicht.\r\nEine eigene Dienstanweisung etc. für die Beantwortung von Anfragen nach dem SächsTranspG ist nicht notwendig.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "AW: Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#247282]",
            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Coconut, Gelnhausen“ vom 26.04.2022 (#247282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 689 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tKontrollbericht zu Coconut, Gelnhausen [#247282]\r\n> Datum: \t26. April 2022, 09:13\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Main-Kinzig-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n> \r\n> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n> \r\n> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n> Coconut\r\n> Lohmühlenweg 33\r\n> 63571 Gelnhausen\r\n> \r\n> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n> \r\n> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n> \r\n> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n> \r\n> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n> \r\n> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n> \r\n> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. 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Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n\n\n\nAnfragenr: 247282\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/247282/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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                    "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Coconut, Gelnhausen“ vom 26.04.2022 (#247282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 689 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n"
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August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n> \r\n> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 247281\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/247281/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. 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                    ">\r\n>\r\n> Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz\r\n> \r\n> Sehr geehrte Damen und Herren,\r\n> \r\n> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:\r\n> \r\n> 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:\r\n> Goldene Ente\r\n> Hailerer Straße 3\r\n> 63571 Gelnhausen\r\n> \r\n> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.\r\n> \r\n> Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. \r\n> \r\n> Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. \r\n> \r\n> Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). \r\n> \r\n> Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten.\r\n> \r\n> Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! \r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> "
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            "content": "Sehr [geschwärzt], \r\n \r\nvielen Dank für Ihre Anfragen. Sie finden die bei uns eingegangen Meldung zu Barrieren auf der BMAS- Website im Anschluss (chronologisch gelistet, teilweise „geschwärzt“, siehe weiter unten).\r\n \r\nZum Bearbeitungsstand: Wir gehen allen Hinweisen nach, die uns zur Barrierefreiheit des Angebots erreichen. Wir arbeiten daran, die BITV 2.0 stets einzuhalten und gehen teilweise auch über diese hinaus. An einzelnen Stellen kann es sein, dass die Umsetzung noch nicht erfolgt ist. In diesem Fällen arbeiten wir an der Umsetzung.\r\n \r\nBitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die dafür notwendigen Arbeitsschritte und die getroffenen Maßnahmen nicht in einer Übersicht dokumentieren.\r\n \r\nIch hoffe, dass wir mit der Übermittlung der Hinweise und der für Sie damit möglichen Überprüfung für ausreichend Transparenz sorgen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß\r\n\r\n[geschwärzt]\r\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\r\nÖffentlichkeitsarbeit, Referat KS2\r\nInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMAS zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.\r\n\r\n\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html?nn=1a095526-21a3-4821-8fc0-0d7f7c4a9411\r\nURL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Video lässt sich nicht abspielen\r\nBrowser: Edge\r\nBetriebssystem: Microsoft\r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, leider lässt sich das Informationsvideo zur Erklärung der leichten Sprache nicht mehr abspielen.\r\nIch hoffe, dass Sie dies vielleicht wieder so herstellen könnten, dass es sich wieder ansehen lässt.\r\nVielen Dank!\r\nMfG\r\n \r\n\r\n\r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/das-rentenpaket-2-im-ueberblick.html?nn=a8118533-bc42-426e-b941-3a0f3ec6c73c\r\nURL2: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/eservice-abschluesse_und_berufserfahrung_ba108717.pdf\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: \r\nBrowser: \r\nBetriebssystem: \r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Liebes BMAS, leider ist es in Deutshcland üblich dass das Arbeitsamt den Lebenslauf schreibt und ihn den Vermittlungsportalen Veröffentlicht. Leider sind häufig Fehler bei den Daten sowie bei der berufsbezeichnung vorhanden. Nun hat man keine schreiben Rechte, obwohl es eigene Lebenslauf ist. Man kann nur ergänzen, korrieigeren nicht. Wie kann das sein? Bitte gehen Sie solche Misstände doch umgehend an! es kann doch wahr sein, dass Arbeitsamt einfach irgednwas reinschreibt, Lücken füllt, die so nicht wahr sind, und man kann es selbst nicht anpassen. Das kann nicht sein! \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Feedbackformular auch nicht barrierefrei\r\nBrowser: allgemeines Problem\r\nBetriebssystem: allgemeines Problem\r\nHilfsmittel: allgemeines Problem\r\nNachricht: Feedbackformular lässt sich ohne Javascript nicht absenden, bitte ändern. Danke!\r\n \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Seite ist nicht barrierefrei: PDF Download klappt nicht\r\nBrowser: allgemeines Problem\r\nBetriebssystem: allgemeines Problem\r\nHilfsmittel: allgemeines Problem\r\nNachricht: Ohne Javascript kann man die Dokumente nicht herunterladen, Viele textbasierte Browser/Screenreader können kein Javascript oder nur einen begrenzten Umfang der Befehle. Auch viele Linux Tools sind so von der Benutzung ausgeschlossen, da auch diese teils keine oder nur eingeschränkte Js-Unterstützung implementiert haben. \r\nBitte verlinken Sie Dokumente wie PDFs stets mit einer einfachen direkten URL zur Datei. Vielen Dank.  Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n \r\n\r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77\r\nBrowser: \r\nBetriebssystem: \r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Betreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77 Und das Eingabefeld von dieser Email zwingt mich bei \"Bitte geben Sie die Seite an, auf der Sie die Barriere festgestellt haben.\" eine Webseite anzugeben. Ich wollte dort einfach Seite 77 schreiben\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Informationen sind nicht zuverlässig erhältlich\r\nBrowser: Internet Explorer\r\nBetriebssystem: Windows\r\nHilfsmittel: die Seite Bundesregierung.de, die leider besser aktualisiert wurde...\r\nNachricht: Moin, \r\nwir haben 2024 und das BMAS hat die Seite noch nicht auf die heutigen Sätze korrigiert- das ist keine klassische Barriere aber hindert den Bürger an der richtigen Informationsfindung.\r\nNach nunmehr 6 Wochen sollte das das zuständige Ministerium eigentlich aktualisiert haben, finden Sie nicht auch? \r\n \r\nGruß\r\n \r\nPS_ bitte an die richtige Abteilung weiterleiten \r\n \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/arbeit.html\r\nURL2: \r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Vertragsvorabgenehmigung\r\nBrowser: \r\nBetriebssystem: \r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Was muss ich tun, um die Vorabgenehmigung des Vertrags einzusehen? können sie mir helfen?\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html\r\nURL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/richtlinien-verguetung-arbeitnehmererfindungen.pdf?__blob=publicationFile\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: PDF nicht erreichbar\r\nBrowser: Edge\r\nBetriebssystem: Win\r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Diese PDF ist nicht mehr erreichbar. Können Sie mir den korrekten Link übermitteln?\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d\r\nURL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: DGS-Videos lassen sich nicht abspielen\r\nBrowser: Safari\r\nBetriebssystem: Mac OS Sonoma\r\nHilfsmittel: keine\r\nNachricht: DGS-Videos können nicht abgespielt werden. Man sieht, dass das Video geladen ist (sehe Herrn Rathmann in verschiedenen Standbildern), jedoch wird das Video nicht abgespielt. \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Barrieren-behaftete Bereitstellung des Gesetzestextes\r\nBrowser: -\r\nBetriebssystem: -\r\nHilfsmittel: -\r\nNachricht: Guten Tag,\r\n \r\nder Gesetzestext des BFSG liegt nur im nicht-barrierefreien PDF-Format vor. Mit assistiven Technologien, die kein Screenreader sind (bspw. Zoom oder Farbanpassungen), ist damit insbesondere bei der Informationsdichte eines Gesetzestextes kein weiteres Arbeiten möglich. \r\n \r\nIch möchte darum bitten, diesen konkreten Entwurf zeitnah zusätzlich als barrierefreies HTML-Dokument und dessen Quelldatei bereitzustellen. Prüfen Sie gerne auch intern, ob dies auch mit anderen Gesetzestexten auf BMAS.de möglich ist. Mindestens sollte hier (als geringstmöglicher Aufwand) eine Plaintext-Fassung ohne zweispaltiges Layout vorliegen.\r\n \r\nBitte informieren Sie mich über den Eingang der Meldung und über alle weiteren Schritte, die Sie einleiten. Diese Barriere wird Gegenstand von öffentlicher Berichterstattung.\r\n \r\nMit besten Grüßen\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Warenkorb\r\nNachricht: Für mich ist es nicht ersichtlich, wo sich mein Warenkorb befindet, wenn ich, nachdem ich Produkte hinzugefügt habe und im Anschluss weiter stöbere, zu diesem zurückkehren möchte.\r\n \r\nLiebe [geschwärzt],\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Barrierefreiheit\r\nNachricht: Laut EU-Verordnung 2008/6/EG zur Liberalisierung des Postmarktes und Paragraf 2 VerwZG Zustellung per Post, sind alle durch die Bundesnetzagentur zertifizierten Briefzusteller zu nutzen. Die Deutsche Post AG ist nicht die Post!!\r\nWarum begehen Bund, Länder und Kommunen, Justizen offenen Rechtsbruch gegen o.a. EU-Verordnung indem sie behaupten, sie können Post nur über die DP AG zustellen??\r\nIch habe der DP AG nach massiven Diebstählen und anschließender Verurteilung durch das Amtsgericht Bonn Zustellverbot erteilt; jeder andere Briefzusteller kann hier zustellen.\r\nDennoch erhalte ich keine Behördenpost, Wahlunterlagen oder Schreiben der Justizen!!!\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Liste Entlastungspaket,  Link / Weiterleitung zu Bundesagentur für Arbeit\r\nNachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, die Verknüpfung / Link zur Liste der Inhalte des beschlossenen Entlastungspaketes: \r\n \r\nBun¬de¬s¬agen¬tur für Ar¬beit: al¬le be¬schlos¬se¬nen Ein¬mal¬zah¬lun¬gen und So¬fort¬zu¬schlä¬ge im Über¬blick\r\n \r\nfunktioniert nicht. Es erscheint die Fehlermeldung '404'. \r\n \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt:  \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Barriere \"Keine Wohnungen\" \r\nNachricht: Moin,\r\nSowohl die für die Grundsicherung zuständige Stelle, als auch die ordnungsrechtliche Stelle zur Unterkunftsicherung beim Ordnungsamt sagen mir bei wiederholten Nachfragen auch über meine freiwillige Beraterin, es gäbe keine Wohnungen. Schon gar nicht für Menschen im Rollstuhl, mir wurde unterbreitet, doch in ein Pflegehem zu gehen.\r\nIch verlasse mch allerdings auf die Wohnform, welche ch mir bereits vor der Beinamputation ausgesucht hatte - und erwarte selbstversndlich, auch weiterhin in einer abschließbaren Privatwohnung, ja, auch mit Privatsphäre, leben zu können. Damt komme ich auch der Mitwirkungspflicht zu etwa Kostenminderung ect. nach, als ich auch meine kostbare Freiheit sehr schätze.\r\n \r\nWie gedenken Sie diese hauptsächliche Barriere zu entfernen? Angesichts der Unterbringung von Tausenden, ja Zehntausenden Kriegsflüchtlingen ist die Angabe, es gäbe kene Wohnungen für Wohnsitzlose, einfach bereits logisch unhaltbar.\r\n \r\nVielen Dank für Ihre Zeit,\r\n \r\nMit verstörtem Gruß,\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Organigramm mit Screenreader nicht lesbar\r\nNachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n \r\nhiermit melde ich einen Mangel hinsichtlich der Barrierefreiheitsanforderungen bzgl. des unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/bmas-organigramm.html\r\nverlinkten Organigramms. Insbesondere ist mit Bildschirmleseprogrammen nicht erkennbar, welche Aufgaben in Berlin, und welche Aufgaben in Bonn wahrgenommen werden. \r\n \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: sozial oder assozial...\r\nNachricht: Grüsse\r\n...das Behindertenrecht !?Entgeld,Basis.... bei Facharbeit I.d. GWN,nicht wahrgenommen von Behörden!\r\n \r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt:  \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Verwendung der falschen, weil diskriminierenden und ausgrenzenden Gender-Sprache \"*innen\"\r\nNachricht: Auf Ihrer Seite \"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html\" ist mir aufgefallen, dass auf Ihren Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das diskriminierende und ausgrenzende Sprachkonstrukt \"*innen\" der Gender-Sprache verwendet wird. Diese Form der sogenannten Gender-Sprache\r\n- hyperbetont das Feminine, \r\n- wird nur auf das sogenannte generische Maskulinum, nicht aber auf das sogenannte generische Femininum angewendet, \r\n- stellt die falsche Behauptung auf, dass sich alle transidenten Menschen durch den \"*\" angesprochen fühlen \r\n- und stellt eine sprachliche Barriere für die sehbehinderten Menschen dar.\r\nWeder als Mensch mit Gerechtigkeitssinn, noch als Frau, noch als transidenter Mensch fühle ich mich mit diesem Sprachkonstrukt angesprochen. \r\nNicht nur, dass Sie mit Ihrer selbstgerechten und anmaßenden Verwendung des \"*innen\" ausdrücklich nicht in meinem Namen sprechen, Sie schaden mit Ihrem in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnten Sprachkonstrukt sogar damit noch dem Ansehen und der Toleranz gegenüber den transidenten Menschen und führen zur weiteren Spaltung der Gesellschaft. \r\n \r\nIch bitte Sie, gerade mich als \"spezielle\" Zielgruppe zu respektieren und dieses Sprachkonstrukt zu unterlassen. \r\n \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt:  \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Fehler Fehler beim Laden des PDF-Dokuments.\r\nNachricht: Man kann den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung auf ihrer Seite leider nicht mit chrome oder firefox öffnen oder herunterladen. \r\nFehler\r\nFehler beim Laden des PDF-Dokuments.\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Keine Druckansicht\r\nNachricht: Um die hier publizierten Informationen auch ablegen bzw. ausdrucken zu können, fehlt eine Druckansicht (möglichst gleich als PDF). Die JavaScript-only Darstellung der Seite ist hier nicht hilfreich.\r\n \r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß\r\n\r\n[geschwärzt]\r\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\r\nÖffentlichkeitsarbeit, Referat KS2\r\n\r\nInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMAS zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.\r\n\r\n\r\n-----Ursprüngliche Nachricht-----\r\nVon: [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]>\r\nGesendet: Freitag, 22. März 2024 01:03\r\nAn: [geschwärzt]\r\nBetreff: Gemeldete Barrieren auf BMAS.de [#303825]\r\n\r\nAntrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n\r\nAlle Barrieren-Meldungen, welche Sie jemals über das „Barriere Melden“-Formular unter https://www.bmas.de/DE/Infos/Barriere-melden/barriere-melden.html erhalten haben. \r\n\r\nSofern vorhanden, teilen Sie mir bitte auch für jede Meldung deren Bearbeitungsstand mit.\r\n\r\nDie Felder „Vor- und Zuname“ und „E-Mail Adresse“ sowie alle weiteren darin enthaltenen personenbezogenen Daten können Sie schwärzen.\r\n\r\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n\r\nAnfragenr: 303825\r\nAntwort an: [geschwärzt]\r\n\r\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n[geschwärzt]\r\n\r\nPostanschrift\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n[geschwärzt]\r\n\r\n--\r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/",
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                    "\r\nBundesministerium für Arbeit und Soziales\r\nÖffentlichkeitsarbeit, Referat KS2\r\nInformationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der Datenschutzerklärung des BMAS zu finden. Sollte ein Abruf der Datenschutzerklärung nicht möglich sein, kann diese auch in Textform übermittelt werden.\r\n\r\n\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html?nn=1a095526-21a3-4821-8fc0-0d7f7c4a9411\r\nURL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/DE/Artikel/Teilhabe/leichte-sprache-erklaert.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Video lässt sich nicht abspielen\r\nBrowser: Edge\r\nBetriebssystem: Microsoft\r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, leider lässt sich das Informationsvideo zur Erklärung der leichten Sprache nicht mehr abspielen.\r\nIch hoffe, dass Sie dies vielleicht wieder so herstellen könnten, dass es sich wieder ansehen lässt.\r\nVielen Dank!\r\nMfG\r\n \r\n\r\n\r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2024/das-rentenpaket-2-im-ueberblick.html?nn=a8118533-bc42-426e-b941-3a0f3ec6c73c\r\nURL2: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/eservice-abschluesse_und_berufserfahrung_ba108717.pdf\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: \r\nBrowser: \r\nBetriebssystem: \r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Liebes BMAS, leider ist es in Deutshcland üblich dass das Arbeitsamt den Lebenslauf schreibt und ihn den Vermittlungsportalen Veröffentlicht. Leider sind häufig Fehler bei den Daten sowie bei der berufsbezeichnung vorhanden. Nun hat man keine schreiben Rechte, obwohl es eigene Lebenslauf ist. Man kann nur ergänzen, korrieigeren nicht. Wie kann das sein? Bitte gehen Sie solche Misstände doch umgehend an! es kann doch wahr sein, dass Arbeitsamt einfach irgednwas reinschreibt, Lücken füllt, die so nicht wahr sind, und man kann es selbst nicht anpassen. Das kann nicht sein! \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Feedbackformular auch nicht barrierefrei\r\nBrowser: allgemeines Problem\r\nBetriebssystem: allgemeines Problem\r\nHilfsmittel: allgemeines Problem\r\nNachricht: Feedbackformular lässt sich ohne Javascript nicht absenden, bitte ändern. Danke!\r\n \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/verordnung-zum-barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Seite ist nicht barrierefrei: PDF Download klappt nicht\r\nBrowser: allgemeines Problem\r\nBetriebssystem: allgemeines Problem\r\nHilfsmittel: allgemeines Problem\r\nNachricht: Ohne Javascript kann man die Dokumente nicht herunterladen, Viele textbasierte Browser/Screenreader können kein Javascript oder nur einen begrenzten Umfang der Befehle. Auch viele Linux Tools sind so von der Benutzung ausgeschlossen, da auch diese teils keine oder nur eingeschränkte Js-Unterstützung implementiert haben. \r\nBitte verlinken Sie Dokumente wie PDFs stets mit einer einfachen direkten URL zur Datei. Vielen Dank.  Für Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.\r\n \r\n\r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/a752-leichte-sprache-ratgeber.html?nn=048ea237-e814-4aff-9a35-36f05376d3cf\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77\r\nBrowser: \r\nBetriebssystem: \r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Betreff: Seite 77 und 78. ein Satz geht über 2 Seiten und endet nicht auf Seite 77 Und das Eingabefeld von dieser Email zwingt mich bei \"Bitte geben Sie die Seite an, auf der Sie die Barriere festgestellt haben.\" eine Webseite anzugeben. Ich wollte dort einfach Seite 77 schreiben\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Grundsicherung-Buergergeld/Buergergeld/buergergeld.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Informationen sind nicht zuverlässig erhältlich\r\nBrowser: Internet Explorer\r\nBetriebssystem: Windows\r\nHilfsmittel: die Seite Bundesregierung.de, die leider besser aktualisiert wurde...\r\nNachricht: Moin, \r\nwir haben 2024 und das BMAS hat die Seite noch nicht auf die heutigen Sätze korrigiert- das ist keine klassische Barriere aber hindert den Bürger an der richtigen Informationsfindung.\r\nNach nunmehr 6 Wochen sollte das das zuständige Ministerium eigentlich aktualisiert haben, finden Sie nicht auch? \r\n \r\nGruß\r\n \r\nPS_ bitte an die richtige Abteilung weiterleiten \r\n \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Arbeit/arbeit.html\r\nURL2: \r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Vertragsvorabgenehmigung\r\nBrowser: \r\nBetriebssystem: \r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Was muss ich tun, um die Vorabgenehmigung des Vertrags einzusehen? können sie mir helfen?\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html\r\nURL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Gesetze/richtlinien-verguetung-arbeitnehmererfindungen.pdf?__blob=publicationFile\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: PDF nicht erreichbar\r\nBrowser: Edge\r\nBetriebssystem: Win\r\nHilfsmittel: \r\nNachricht: Diese PDF ist nicht mehr erreichbar. Können Sie mir den korrekten Link übermitteln?\r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d\r\nURL2: https://www.bmas.de/SharedDocs/Videos/Gebaerdensprache/Artikel/UN-Konvention/un-konvention-dgs-einleitung.html?nn=408d2e93-8286-4030-a5d3-f4b60576df1d\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: DGS-Videos lassen sich nicht abspielen\r\nBrowser: Safari\r\nBetriebssystem: Mac OS Sonoma\r\nHilfsmittel: keine\r\nNachricht: DGS-Videos können nicht abgespielt werden. Man sieht, dass das Video geladen ist (sehe Herrn Rathmann in verschiedenen Standbildern), jedoch wird das Video nicht abgespielt. \r\n \r\n \r\nURL1: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html?nn=311d4186-0673-4dd1-a408-47bcfcf12f6f\r\nURL2: https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/barrierefreiheitsstaerkungsgesetz.html\r\nName : \r\nEmail: \r\nBetreff: Barrieren-behaftete Bereitstellung des Gesetzestextes\r\nBrowser: -\r\nBetriebssystem: -\r\nHilfsmittel: -\r\nNachricht: Guten Tag,\r\n \r\nder Gesetzestext des BFSG liegt nur im nicht-barrierefreien PDF-Format vor. Mit assistiven Technologien, die kein Screenreader sind (bspw. Zoom oder Farbanpassungen), ist damit insbesondere bei der Informationsdichte eines Gesetzestextes kein weiteres Arbeiten möglich. \r\n \r\nIch möchte darum bitten, diesen konkreten Entwurf zeitnah zusätzlich als barrierefreies HTML-Dokument und dessen Quelldatei bereitzustellen. Prüfen Sie gerne auch intern, ob dies auch mit anderen Gesetzestexten auf BMAS.de möglich ist. Mindestens sollte hier (als geringstmöglicher Aufwand) eine Plaintext-Fassung ohne zweispaltiges Layout vorliegen.\r\n \r\nBitte informieren Sie mich über den Eingang der Meldung und über alle weiteren Schritte, die Sie einleiten. Diese Barriere wird Gegenstand von öffentlicher Berichterstattung.\r\n \r\nMit besten Grüßen\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Warenkorb\r\nNachricht: Für mich ist es nicht ersichtlich, wo sich mein Warenkorb befindet, wenn ich, nachdem ich Produkte hinzugefügt habe und im Anschluss weiter stöbere, zu diesem zurückkehren möchte.\r\n \r\nLiebe "
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EU-Verordnung indem sie behaupten, sie können Post nur über die DP AG zustellen??\r\nIch habe der DP AG nach massiven Diebstählen und anschließender Verurteilung durch das Amtsgericht Bonn Zustellverbot erteilt; jeder andere Briefzusteller kann hier zustellen.\r\nDennoch erhalte ich keine Behördenpost, Wahlunterlagen oder Schreiben der Justizen!!!\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Liste Entlastungspaket,  Link / Weiterleitung zu Bundesagentur für Arbeit\r\nNachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, die Verknüpfung / Link zur Liste der Inhalte des beschlossenen Entlastungspaketes: \r\n \r\nBun¬de¬s¬agen¬tur für Ar¬beit: al¬le be¬schlos¬se¬nen Ein¬mal¬zah¬lun¬gen und So¬fort¬zu¬schlä¬ge im Über¬blick\r\n \r\nfunktioniert nicht. Es erscheint die Fehlermeldung '404'. \r\n \r\nMit freundlichen Grüßen \r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt:  \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Barriere \"Keine Wohnungen\" \r\nNachricht: Moin,\r\nSowohl die für die Grundsicherung zuständige Stelle, als auch die ordnungsrechtliche Stelle zur Unterkunftsicherung beim Ordnungsamt sagen mir bei wiederholten Nachfragen auch über meine freiwillige Beraterin, es gäbe keine Wohnungen. Schon gar nicht für Menschen im Rollstuhl, mir wurde unterbreitet, doch in ein Pflegehem zu gehen.\r\nIch verlasse mch allerdings auf die Wohnform, welche ch mir bereits vor der Beinamputation ausgesucht hatte - und erwarte selbstversndlich, auch weiterhin in einer abschließbaren Privatwohnung, ja, auch mit Privatsphäre, leben zu können. Damt komme ich auch der Mitwirkungspflicht zu etwa Kostenminderung ect. nach, als ich auch meine kostbare Freiheit sehr schätze.\r\n \r\nWie gedenken Sie diese hauptsächliche Barriere zu entfernen? Angesichts der Unterbringung von Tausenden, ja Zehntausenden Kriegsflüchtlingen ist die Angabe, es gäbe kene Wohnungen für Wohnsitzlose, einfach bereits logisch unhaltbar.\r\n \r\nVielen Dank für Ihre Zeit,\r\n \r\nMit verstörtem Gruß,\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Organigramm mit Screenreader nicht lesbar\r\nNachricht: Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n \r\nhiermit melde ich einen Mangel hinsichtlich der Barrierefreiheitsanforderungen bzgl. des unter https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Ministerium/bmas-organigramm.html\r\nverlinkten Organigramms. Insbesondere ist mit Bildschirmleseprogrammen nicht erkennbar, welche Aufgaben in Berlin, und welche Aufgaben in Bonn wahrgenommen werden. \r\n \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: sozial oder assozial...\r\nNachricht: Grüsse\r\n...das Behindertenrecht !?Entgeld,Basis.... bei Facharbeit I.d. GWN,nicht wahrgenommen von Behörden!\r\n \r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt:  \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Verwendung der falschen, weil diskriminierenden und ausgrenzenden Gender-Sprache \"*innen\"\r\nNachricht: Auf Ihrer Seite \"https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/sars-cov-2-arbeitsschutzverordnung.html\" ist mir aufgefallen, dass auf Ihren Internetseiten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales das diskriminierende und ausgrenzende Sprachkonstrukt \"*innen\" der Gender-Sprache verwendet wird. Diese Form der sogenannten Gender-Sprache\r\n- hyperbetont das Feminine, \r\n- wird nur auf das sogenannte generische Maskulinum, nicht aber auf das sogenannte generische Femininum angewendet, \r\n- stellt die falsche Behauptung auf, dass sich alle transidenten Menschen durch den \"*\" angesprochen fühlen \r\n- und stellt eine sprachliche Barriere für die sehbehinderten Menschen dar.\r\nWeder als Mensch mit Gerechtigkeitssinn, noch als Frau, noch als transidenter Mensch fühle ich mich mit diesem Sprachkonstrukt angesprochen. \r\nNicht nur, dass Sie mit Ihrer selbstgerechten und anmaßenden Verwendung des \"*innen\" ausdrücklich nicht in meinem Namen sprechen, Sie schaden mit Ihrem in der Bevölkerung mehrheitlich abgelehnten Sprachkonstrukt sogar damit noch dem Ansehen und der Toleranz gegenüber den transidenten Menschen und führen zur weiteren Spaltung der Gesellschaft. \r\n \r\nIch bitte Sie, gerade mich als \"spezielle\" Zielgruppe zu respektieren und dieses Sprachkonstrukt zu unterlassen. \r\n \r\nMit freundlichen Grüßen\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt:  \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Fehler Fehler beim Laden des PDF-Dokuments.\r\nNachricht: Man kann den Alterssicherungsbericht der Bundesregierung auf ihrer Seite leider nicht mit chrome oder firefox öffnen oder herunterladen. \r\nFehler\r\nFehler beim Laden des PDF-Dokuments.\r\n \r\n \r\nName : \r\nStrasse: \r\nOrt: \r\nTelefon: \r\nEmail: \r\nBetreff: Keine Druckansicht\r\nNachricht: Um die hier publizierten Informationen auch ablegen bzw. ausdrucken zu können, fehlt eine Druckansicht (möglichst gleich als PDF). Die JavaScript-only Darstellung der Seite ist hier nicht hilfreich.\r\n \r\n\r\n\r\nMit freundlichem Gruß\r\n\r\n"
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                    "\r\n\r\n--\r\nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nIhre Anträge vom 05.04.2024 beziehen sich auf die Jahre 2015-2017 und 2019-2021. Möchten Sie auch Zugang zu den Klausuren aus 2018 beantragen?\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nzunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage um eine Prüfung handelt, die die Erhebung einer Gebühr zur Folge hat.\r\nDiese ist zwingend durch den Antragssteller zu begleichen. Die Gebühr ist in Höhe von 20,00€ zu erheben.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir vorab mit, ob Sie hiermit einverstanden sind, sodann werde ich die Prüfung starten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nzunächst muss ich Ihnen mitteilen, dass es sich bei Ihrer Anfrage um eine Prüfung handelt, die die Erhebung einer Gebühr zur Folge hat.\r\nDiese ist zwingend durch den Antragssteller zu begleichen. Die Gebühr ist in Höhe von 20,00€ zu erheben.\r\n\r\nBitte teilen Sie mir vorab mit, ob Sie hiermit einverstanden sind, sodann werde ich die Prüfung starten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1\r\n\r\nBMVg RO I 1\r\n\r\nAz 39-22-17/A5/V753\r\n\r\n\r\nBetreff:  Informationsfreiheitsgesetz (IFG)\r\n\r\nBezug:    Ihr Antrag vom 12. April 2024 (s.u.)\r\n\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nhiermit bestätige ich den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 12. April 2024 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/A5/V753 bearbeitet.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "sender": "Bundesministerium der Verteidigung",
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            "subject": "AW: Bürgeranfrage zum Reallabore-Gesetz",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. März 2024, dessen Eingang wir gerne bestätigen.\r\n\r\nSie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Wie ist der Stand der Ausarbeitung eines Reallaborgesetzes? Wann kann ca. mit einem ersten Regierungsentwurf gerechnet werden?“.\r\nWir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen.\r\n\r\nDiese beantworten wir gerne wie folgt:\r\nDas BMWK erarbeitet derzeit ein Reallabore-Gesetz gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.\r\nIm Juli 2023 wurde im Grünbuch Reallabore ein Konzept für das Reallabore-Gesetz und begleitende Maßnahmen veröffentlicht.\r\nBis Ende September 2023 fand dazu eine breite Online-Konsultation und Ressortabfrage statt, wobei über 400 Beiträge eingegangen sind. Diese Beiträge wurden mittlerweile ausgewertet und werden derzeit mit den fachlich zuständigen Ressorts diskutiert. Der Referentenentwurf für das Reallabore-Gesetz soll im Sommer 2024 vorgelegt werden.\r\n\r\nSollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung.\r\nWir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist.\r\n\r\nWir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleiben\r\nmit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nvielen Dank für Ihr Schreiben vom 27. März 2024, dessen Eingang wir gerne bestätigen.\r\n\r\nSie fragen unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG), „Wie ist der Stand der Ausarbeitung eines Reallaborgesetzes? Wann kann ca. mit einem ersten Regierungsentwurf gerechnet werden?“.\r\nWir verstehen dies als eine Bürgeranfrage, da Sie nach unserem Verständnis keinen Zugang zu im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorliegenden Dokumenten begehren, sondern eine fachliche Auskunft erfragen.\r\n\r\nDiese beantworten wir gerne wie folgt:\r\nDas BMWK erarbeitet derzeit ein Reallabore-Gesetz gemäß dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag.\r\nIm Juli 2023 wurde im Grünbuch Reallabore ein Konzept für das Reallabore-Gesetz und begleitende Maßnahmen veröffentlicht.\r\nBis Ende September 2023 fand dazu eine breite Online-Konsultation und Ressortabfrage statt, wobei über 400 Beiträge eingegangen sind. Diese Beiträge wurden mittlerweile ausgewertet und werden derzeit mit den fachlich zuständigen Ressorts diskutiert. Der Referentenentwurf für das Reallabore-Gesetz soll im Sommer 2024 vorgelegt werden.\r\n\r\nSollten Sie gleichwohl eine förmliche Behandlung Ihrer Anfrage als Antrag nach § 1 Absatz 1 IFG wünschen, bitten wir um Mitteilung.\r\nWir weisen allerdings vorsorglich darauf hin, dass diese kostenpflichtig sein kann oder ggf. abzulehnen ist.\r\n\r\nWir hoffen, wir konnten Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen und verbleiben\r\nmit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz",
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            "subject": "Stellungnahme des RKI / der STIKO im Rahmen des Verfahrens 1 BvR 469 u.a. [#328358]",
            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIn Ihrer Entscheidung 1 BvR 469 u.a. zum Masernschutzgesetz schreiben Sie Folgendes (Rn. 24):\r\n\r\nDie Ständige Impfkommission ist ein politisch und weltanschaulich neutrales (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der STIKO), 1972 gegründetes Expertengremium beim Robert Koch-Institut (hierzu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 -, Rn. 139). Es soll einen optimalen Einsatz verfügbaren Impfstoffes gewährleisten. An den Sitzungen der Ständigen Impfkommission nehmen auch Expertinnen und Experten der Gesundheitsministerien von Bund und Ländern, des Gemeinsamen Bundesausschusses der Krankenkassen, des Robert Koch-Instituts und des Paul-Ehrlich-Instituts mit beratender Stimme teil. Bei ihrer Arbeit nutzt sie Kriterien der evidenzbasierten Medizin, bezieht insbesondere die Bewertungen des Paul-Ehrlich-Instituts zur Sicherheit von Impfstoffen mit ein und bedient sich der – fachlichen und administrativen – Unterstützung des Robert Koch-Instituts. Dabei steht weniger eine wirtschaftliche Kosten-Nutzen-Bewertung im Vordergrund, sondern die Nutzen-Risiko-Abwägung der Wirksamkeit von Impfstoffen und möglichen Impfrisiken. Demnach hat die Ständige Impfkommission nicht nur den Nutzwert einer Impfung für Einzelne, sondern auch für die Gesamtbevölkerung in den Blick zu nehmen (vgl. § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung der STIKO). Nach § 20 Abs. 2 Satz 3 IfSG hat die Kommission die Kernaufgabe, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderer Maßnahmen der Vorsorge gegen übertragbare Krankheiten zu geben und Kriterien zur Abgrenzung einer üblichen Impfreaktion und einer darüber hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung zu entwickeln. Ihre Empfehlungen gelten als medizinischer Standard; sie sind auch Grundlage für die Erstattung von Kosten (vgl. § 20i Abs. 1 Satz 3, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 SGB V). Nach § 20 Abs. 3 IfSG sollen die obersten Gesundheitsbehörden der Länder ihre öffentlichen Empfehlungen auf der Grundlage der jeweiligen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission aussprechen.\r\n\r\nDas RKI hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass diese Ausführungen von Ihnen falsch sind und die STIKO nie irgendwelche Nutzen-Risiko-Analysen für die Impfstoffe Priorix, Priorix Tetra, M-M-RVaxPro und ProQuad erstellt hat. Auch liegen diese Analysen der STIKO nicht vor und können daher nicht Grundlage der Impfempfehlung sein.\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/314386\r\n\r\nIch bitte daher um Übermittlung der Stellungnahme des RKI bzw. der STIKO im Rahmen des o.g. Verfahrens, da ich gerne überprüfen möchte, welche Informationen Ihnen zur Entscheidung vorlagen.\r\n\r\nDies erachte ich für umso wichtiger, da das RKI mitgeteilt hat, Sie bisher nicht über den Irrtum in Ihrer Entscheidung in Kenntnis gesetzt zu haben, dass die STIKO zumindest beim Thema Masern gar nicht nach dem eigenen SOP (Standard Operating Procedure) gearbeitet hat.\r\n\r\nhttps://fragdenstaat.de/a/325392\r\n\r\nVielen Dank im Voraus!\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nCarolin Jost-Kilbert\n\n\n\n\nAnfragenr: 328358\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/328358/\n\nPostanschrift\nCarolin Jost-Kilbert\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nfür Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Hierzu möchte ich auf Folgendes hinweisen:\n\nDie konkrete Ausgestaltung des Ausbildungsverlaufes, einschließlich der Bereitstellung von Plätzen für die praktischen Abschnitte der Ausbildung sowie die Ausbildungsunterbrechung, Zweitausbildung, Zwischenprüfung und den Institutswechsel, ist Aufgabe der staatlich anerkannten Ausbildungsstätten und betrifft das privatrechtliche Ausbildungsverhältnis zwischen Institut und Teilnehmer/-in.\n\nDas Landesprüfungsamt (LPA) ist bei dieser Thematik außen vor.\n\nDen anschließenden Antrag auf Zulassung zur Staatsprüfung richten Sie bitte an das LPA, entsprechende Formulare finden Sie auf der Website: https://www.brd.nrw.de/themen/gesundheit-soziales/landespruefungsamt-fuer-medizin-psychotherapie-und-pharmazie/psychotherapie\n\nEntsprechende Auskünfte gelten im Übrigen ausschließlich für Ausbildungen im Land Nordrhein-Westfalen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nIhre Anfrage vom 11.04.2024 ist bei mir eingegangen.\r\n\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass sich die Bearbeitungsfrist aufgrund der Beteiligung Dritter, d.h. der Anhörung des betroffenen Betriebes, auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 S. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich zu bescheiden habe.\r\n\r\n\r\nVor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in  § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung Ihrer Anfrage eingehalten werden kann.\r\n\r\nBitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab.\r\n\r\n\r\nAnschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beauftragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu versenden.\r\n\r\n---\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\nnach rechtlicher Prüfung komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) nicht für Daten zur IT-Sicherheit einzelner Software-Produkte zu erteilen ist. Im Rahmen der IT-Sicherheit geben wir keine Informationen zu eingesetzter Software an unbeteiligte Dritte. Daher kann ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\nnach rechtlicher Prüfung komme ich zu dem Ergebnis, dass eine Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG) sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) nicht für Daten zur IT-Sicherheit einzelner Software-Produkte zu erteilen ist. Im Rahmen der IT-Sicherheit geben wir keine Informationen zu eingesetzter Software an unbeteiligte Dritte. Daher kann ich Ihnen die von Ihnen gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Landkreis Celle",
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            "subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur SW 2019, 17.04.2024",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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            "content": "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhre Anfrage vom 16.04.2024 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)).\r\n\r\nDer Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sollte er im Rahmen des Verfahrens um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bitten, werde ich die mir bekannten Daten aufgrund Ihrer Einverständniserklärung ohne weitere Mitteilung weitergeben.\r\n\r\nAbschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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                    "> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen"
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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            "content": "Antrag nach dem IFG/UIG/VIG\r\n\r\nGuten Tag,\r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nUnterlagen zur Beschaffung der neuen Stühle insbesondere Rechnungen oder Angebote.\n\nDies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.\r\n\r\nSollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.\r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.\r\n\r\nIch bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.\r\n\r\nIch möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 321319\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/321319/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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                    "\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\n"
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                    "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Segeberg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur PH 2015-2020, 17.04.2024",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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                    "> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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            "subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur XXXX 2007-2021, 17.04.2024",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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                    "\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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            "subject": "AW: Wie viele Todesfälle durch Cannabis sind  aktuell in Deutschland bestätigt? [#303857]",
            "content": "Sehr geehrter Herr Feck,\r\n\r\n\r\nich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach dem IFG des Bundes vom 22. März 2024.\r\n\r\n\r\nHinsichtlich der Frage nach den Todesfällen durch den Genuss von Alkohol und Tabak kann Ihnen Folgendes mitgeteilt werden:\r\n\r\n\r\nIm Rahmen der Abstimmung der Antwort der Bundesregierung zu der Kleinen Anfrage „Regulierung und Prävention von Alkohol“ (BT-Drs. 18/13106) wurde Frage 11 „Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Anzahl der Todesfälle durch Alkoholkonsum seit 2009 bis einschließlich 2016 (bitte jährlich auflisten)?“ wie folgt beantwortet:\r\n\r\n„Insgesamt ist die alkoholbedingte Mortalität in Deutschland rückläufig. Untersuchungen zu alkoholbezogenen Todesfällen gehen von etwa 74 000 Todesfällen jährlich aus, die allein durch Alkoholkonsum oder den kombinierten Konsum von Tabak und Alkohol verursacht sind. Nach Daten des Robert Koch-Instituts ist für das Jahr 2014 in Deutschland bei 14 095 verstorbenen Erwachsenen (20,8 von 100 000 Einwohnern) eine alkoholbedingte Todesursache festgestellt worden. In die Berechnung fließen die Diagnosen ein, die zu 100 Prozent auf Alkohol zurückzuführen sind.“ (BT-Drs. 18/13211).\r\n\r\n\r\nDie Kleine Anfrage zu „Jahresbericht der Drogenbeauftragten: Fehlende Daten zum Alkoholkonsum“ (BT-Drs. 19/25459) wurde hinsichtlich Frage 9 „Welche Anzahl an Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich seit 2000 an den Folgen des Alkoholkonsums bzw. durch Alkohol-konsum-bedingte Erkrankungen in den einzelnen Bundesländern und insgesamt verstorben (bitte nach Geschlechtern und Alter aufschlüsseln)?“ wie folgt beantwortet:\r\n\r\n„Daten aus der Todesursachenstatistik liegen hierzu bis zum Jahr 2019 vor und sind in der anliegen-den Tabelle (Anlage 1*) des Statistischen Bundesamts dargestellt. Erkenntnisse zur Morbidität und Mortalität im Zusammenhang mit Alkohol (alkohol-attributabel) für Gesamtdeutschland wurden in einer Studie von Kraus, Pabst, Piontek, Gmel, Shield, Frick und Rehm (2015) vorgelegt. Die Analysen zeigen einen Rückgang der alkohol-attributablen Erkrankungen (2000–2012) und Mortalitätsraten (1995–2012). Quelle: Kraus, L., Pabst, A., Piontek, D., Gmel, G., Shield, K. D., Frick, H. & Rehm, J. (2015). Temporal Changes in Alcohol-Related Morbidity and Mortality in Germany. Eur Addict Res, 21, 262–272. DOI: 10.1159/00038167“ (BT-Drs. 19/ 25943).\r\n\r\n\r\nAußerdem hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) das Projekt „Schätzung alkohol-attribuierbarer Mortalität und Morbidität: Trends 2006-2021 (SAAMM)“ gefördert. Nach den Projektergebnissen nahmen die Raten der alkoholspezifischen Mortalität zwischen 2000 und 2019 konstant ab (Männer: -35,0 %; Frauen: -38,5 %) und zwischen 2019 und 2021 zu (Männer: +7,7 %; Frau-en: +12,5 %). Die Projektergebnisse sind auf der BMG-Homepage abrufbar\r\n\r\n(https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/schaetzung-alkohol-attribuierbarer-mortalitaet-und-morbiditaet-trends-2006-2021.html).\r\n\r\n\r\nErgänzend weisen wir darauf hin, dass nach dem Jahrbuch Sucht 2023 der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. in Deutschland im Jahr 2016 19.000 Frauen und 43.000 Männer an einer aus-schließlich auf Alkohol zurückzuführenden Todesursache starben.\r\n\r\n\r\nZu Todesfällen durch Tabak liegen im BMG keine Informationen vor.\r\n\r\nRauchen ist neben mangelnder Bewegung und ungesunder Ernährung einer der wichtigsten Risiko-faktoren für chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs und Typ 2 Diabetes. In Deutschland sterben jedes Jahr über 127.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/r/rauchen).\r\n\r\n\r\nHinsichtlich der Frage nach einer wissenschaftlichen Begründung, weshalb Ärzte eher tödliche und suchterzeugende Drogen, wie zum Beispiel Opioide verordnen, obwohl bei einigen Personen schlimmste Nebenwirkungen (Suizidalität) auftreten, kann Ihnen folgende Auskunft erteilt werden:\r\n\r\n\r\nFertigarzneimittel dürfen in Deutschland nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie von der zuständigen nationalen Behörde (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)/ Paul-Ehrlich-Institut (PEI)) zugelassen bzw. registriert oder bei zentral zugelassenen Arzneimitteln von der Europäischen Kommission genehmigt wurden.\r\n\r\nEin Zulassungsverfahren dient dem Nachweis der pharmazeutischen Qualität, der Wirksamkeit und der Unbedenklichkeit des Arzneimittels und stellt somit sicher, dass die den Patientinnen und Patienten verabreichten Produkte von angemessener Qualität sind und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweisen. Bei der Verschreibung und Anwendung eines Arzneimittels sind die Fach- und Gebrauchsinformation zu dem bestimmten Arzneimittel zu beachten. Aber auch nach der Zulassung eines Arzneimittels liefern klinische Prüfungen wichtige Erkenntnisse über Langzeiteffekte der Behandlung oder Daten über Anwendungen außerhalb der zugelassenen Anwendungsbedingungen. Da die Kenntnisse über die Sicherheit von Arzneimitteln zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Zulassung nicht vollständig sind, sieht das Arzneimittelgesetz sowie die Europäische Gesetzgebung deshalb vor, dass nach der Zulassung eines Arzneimittels die Erfahrungen bei und die Meldungen von Nebenwirkungen nach seiner Anwendung fortlaufend und systematisch gesammelt und aus-gewertet werden. Dies bezieht sich auf alle in der Bundesrepublik Deutschland und Europa auf dem Markt befindlichen Fertigarzneimittel. Wenn die Bewertung von Arzneimittelrisiken ergibt, dass der Zulassungsstatus von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, koordiniert das BfArM, das PEI bzw. die Europäische Arzneimittelagentur notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr. Dies sind u.a. Aufnahmen von Warnhinweisen in die Fach- und Gebrauchsinformationen. Darüber hinaus liegen dem BMG keine wissenschaftlichen Daten zur gestellten Frage vor.\r\n\r\n\r\nHinsichtlich der Frage nach Todesfällen durch Zucker sind im BMG keine Informationen vorhanden.\r\n\r\nGegebenenfalls könnten Sie Ihren Antrag dahingehend noch einmal an das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) richten.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nauf Ihre Fragen antworte ich Ihnen wie folgt:\r\n\r\nDie Kosten für die Veranstaltung \"Fastenbrechen\" am 27.03.2024 betrugen ca. 3.300 €.\r\n\r\nDie Veranstaltung wurde vom hiesigen Integrationsbeauftragten vorbereitet und begleitet. Unterstützt wurde er beim Auf- und Abbau sowie bei der Durchführung der Veranstaltung durch einen Auszubildenden der Stadt Bocholt. Ein Mitarbeiter des hiesigen Presse- und Informationsdienstes hat während der Veranstaltung Fotos gemacht.\r\n\r\nEingeladen waren Vertreter der Kulturvereine, der Moscheevereine, der Kirchen, weiterer religiöser Organisationen, der politischen Parteien, Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bocholt sowie weitere Menschen mit internationaler Familiengeschichte.\r\n\r\nAn der Veranstaltung hätten auch \"einfache\" Bürgerinnen und Bürger teilnehmen können, wenn sie eingeladen gewesen wären.\r\n\r\nSollten Sie noch weitere Fragen haben bzw. zusätzliche Informationen benötigen, wird die Stadt Bocholt Ihnen diese im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes gerne zur Verfügung stellen. Ansonsten betrachte ich Ihre Anfrage damit als erledigt.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "sender": "Kommunalverwaltung Bocholt",
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