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            "subject": "WG: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 23.09.2023",
            "content": "Sehr geehrter Herr Semsrott,\r\n\r\n\r\nmit Bescheid vom 01.02.2024 wurde Ihrem Antrag auf Akteneinsicht nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) teilweise stattgegeben. Dieser Bescheid ist bestandskräftig. Ein Widerspruch ist nicht mehr möglich. In diesem Zusammenhang hatten Sie die Berliner Datenschutzbeauftragte um Vermittlung gebeten und bemängelt, dass der Bescheid – entsprechend der Regelung in § 13 Abs. 2 IFG – eine Akteneinsicht vor Ort vorsieht.\r\n\r\n\r\nIhrer Bitte entsprechend wird davon abgesehen, die in o.g. Bescheid genannten Unterlagen in den hiesigen Räumen zur Einsicht bereitzustellen. Ich habe die Ihnen zustehenden Kopien (§ 13 Abs. 5 IFG) heute per Post an die von Ihnen angegebene Adresse übersandt.\r\n\r\n\r\nFür die Kopien wird keine Gebühr erhoben. Von der Anforderung von Beträgen von weniger als 5 Euro soll abgesehen werden.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "AW: Re: A31 Baustelle [#299696] IFG Antrag Herr << Antragsteller:in >>",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nmit E-Mail vom 09.02.2024 baten Sie um Zugang zu Informationen, welche Sie wie folgt anforderten:\r\n\r\n„Was genau wird auf der A31 zwischen Ausfahrt 33 und 35 repariert?\r\nIch erbitte eine genaue Analyse/Dokumentation der Schäden und einen Plan zu deren Reparatur.\r\nWie hoch sind die Kosten insgesamt für beide Seiten?“\r\n\r\nNach Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie die untenstehenden finalen Antworten (unter „zu Punkt 1“, „zu Punkt 2“ und „zu Punkt 3“).\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass Die Autobahn GmbH des Bundes (Autobahn GmbH) für die förmliche Beantwortung Ihres Antrags nicht selbst zuständig ist. Die Autobahn GmbH ist im Sinne des IFG nur dann zuständig, wenn der Antrag die Ausübung einer Befugnis seitens der Autobahn GmbH im Sinne des § 6 InfrGG, § 1 InfrGGBV betrifft. Bei Reparaturen von Schäden an der Strecke ist dies nicht der Fall. Zuständig im Sinne des IFG wäre hierfür das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Angesichts der seit Antragstellung verstrichenen Zeit beantworten wir Ihre Fragen gleichwohl im Sinne einer Bürgeranfrage. In den untenstehenden Antworten gehen wir ebenfalls auf Ihre weiteren Nachfragen ein, die sie gegenüber der Außenstelle Bochum der Autobahn GmbH und über das Funktionspostfach der Autobahn GmbH Westfalen gestellt haben. Sollten Sie einen förmlichen IFG-Bescheid über Ihren Antrag wünschen, wenden Sie sich bitte an das BMDV.\r\n\r\nZu Punkt 1:\r\n\r\nAuf der A31 wird zwischen Reken und Gescher wird die Sanierung der Fahrbahn durchgeführt, um Straßenschäden zu beseitigen.\r\n\r\nIn die Asphaltschichten der Fahrbahn der A31 ist vom unbefestigten Mittelstreifen ausgehend Wasser eingedrungen. Die Schadensbildung beginnt zunächst in einer tieferliegenden Asphaltschicht. Mit Wechseln in den Jahreszeiten (Hitze/Frost) setzt sich der Prozess nach oben fort. Nach und nach treten weitere Schäden ein, bis sie in der obersten Deckschicht erkennbar werden. Die Schäden sind derzeit noch nicht an allen Stellen sichtbar ausgeprägt.\r\n\r\nAuf der Fahrbahn kommt es an der Gussasphaltoberfläche zu Blasenbildungen, die zu netzartigen Rissen und letztendlich zu Substandverlusten und Strukturbrüchen bis in die Binderlage führen. Diese Effekte werden nur durch eine Sanierung der Fahrbahn dauerhaft aufgehalten und unterbunden.\r\n\r\nNeben der Sanierung der Fahrbahn finden auch Arbeiten an den Schutzeinrichtungen und dem Mittelstreifen statt. Die Baustelleneinrichtung wird zu Synergieeffekten genutzt, um neuen Richtlinien Rechnung zu tragen und entsprechende weitere Arbeiten auszuführen.\r\n\r\nEine neue Richtlinie für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) erfordert künftig breitere Fahrstreifen in einer Baustellenverkehrsführung. Die Fahrbahn der A31 wird in der stärker befahrenen Fahrtrichtung Oberhausen zum Mittelstreifen hin verbreitert, indem die dortige Betonschutzwand durch Stahlschutzplanken ersetzt wird. So werden wir den Anforderungen der neuen RSA für zukünftige Baumaßnahmen und auch bei Unterhaltungsarbeiten gerecht.\r\n\r\nBei künftigen Arbeiten in dem Streckenabschnitt können dann alle 4 Fahrspuren auf der Fahrtrichtung Oberhausen untergebracht werden.\r\n\r\nZu Punkt 2:\r\n\r\nExemplarisch können folgende Fotos zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage).\r\n\r\nFolgendes Sanierungskonzept wird in diesem Jahr umgesetzt werden:\r\n\r\n1.           Provisorische Verbreiterungen der Fahrbahn im Bereich der AS Reken in beiden Fahrtrichtungen zur Aufnahme der Verkehrsführungen (VF) der Hauptbauphasen;\r\n\r\n2.           Herstellen der Überleitungsbereiche für die Hauptverkehrsführungen; Erneuerung der Schutzeinrichtungen im Mittelstreifen; VF 2s+2s = jeweils nach außen verlegte, eingeengte Fahrspuren;\r\n\r\n3.           Sanierung der Asphaltfahrbahn auf beiden Richtungsfahrbahnen, jeweils in einer VF: 3+1 bzw. 1+3.\r\n\r\n4.           Sowie der Rückbau von Verkehrsführungen und Baustellen-Provisorien. Die Applikation der Fahrbahnmarkierung erfolgt sukzessive im Zuge der Bauphasenabläufe.\r\n\r\nZu Punkt 3:\r\n\r\nDie voraussichtlichen Gesamt-Kosten betragen 13 Mio. EUR und setzen sich zusammen aus rund 10 Mio. € für die Fahrbahnsanierung und rund 3 Mio. € für die Erneuerung der Schutzeinrichtung.\r\n\r\nSie baten zudem um Angabe des Namens des Unternehmens. Das ist die Firma Eurovia.\r\n\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nzu Ihren Fragen vom 1. Dezember 2024 können wir Ihnen folgendes mitteilen:\r\n\r\nDer bisherige Anbieter hat den Vertrag mit dem DRK Kreisverband Biberach e.V. über die smartphonebasierten Ersthelfer-App \"FirstAED\" zum Jahresende 2024 gekündigt. Die Kosten der beauftragten smartphonebasierten Ersthelfer-App \"corhelper\" trägt das DRK selbst. Ob weitere smartphonebasierte Ersthelfer-Apps einbezogen werden können, hängt von mehreren Faktoren ab, wie Verfügbarkeit, vertraglicher Grundlagen und Sicherstellung datenschutzrechtliche Voraussetzungen, Klärung der Kostenfrage etc. und befinden sich in Klärung. Der DRK Kreisverband Biberach e. V. steht entsprechend der Mitteilung vom Ministerium des Inneren, Digitalisierung und Kommunen BW mit weiteren Anbietern in Kontakt.\r\n\r\nWeitere Informationen entnehmen Sie bitte gerne der Information des DRK Kreisverband Biberach e. V. zum Systemwechsel https://www.drk-bc.de/fileadmin/user_upload/downloads/Corhelper/Helferinformation_Systemwechsel_zu_Corhelper.pdf.\r\n\r\nWir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "last_modified_at": "2024-04-23T12:21:41.458743+02:00"
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            "content": "Sehr geehrter Herr Ram,\r\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nZur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir noch Ihre vollständige Anschrift, einschließlich Straße und Hausnummer. Wir möchten Sie darum bitten, uns diese zeitnah mitzuteilen.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrter Herr Ram,\r\n\r\nIhr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen.\r\n\r\nDie für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Steinburg. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet.\r\n\r\nZur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigen wir noch Ihre vollständige Anschrift, einschließlich Straße und Hausnummer. Wir möchten Sie darum bitten, uns diese zeitnah mitzuteilen.\r\n\r\nBitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise:\r\n\r\nWir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist.\r\n\r\nAlle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie der als Anhang beigefügten Datenschutzerklärung entnehmen.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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                    "\n\nauf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass zum jetzigen Zeitpunkt\ninsgesamt 2159 Einbürgerungsanträge vorliegen. Eine Aufschlüsselung nach\nStaatsangehörigkeit ist nicht möglich.\n\nIm Jahr 2023 wurden 1516 Anträge gestellt, es wurde 590\nEinbürgerungsanträgen stattgegeben und in 28 Fällen erfolgte eine\nAblehnung.\n\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
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            "subject": "WG: Alte ZP 10 Deutsch [#307105]",
            "content": "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:\r\n<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> oder per Post an das:\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\nVölklinger Straße 49\r\n40221 Düsseldorf\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie mir eine kurze Nachricht zukommen.\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter Standardsicherung NRW - Zentrale Prüfungen 10 - Prüfungsaufgaben<https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/pruefungsaufgaben/> die zentralen schriftlichen Prüfungsaufgaben der ZP 10 der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung.\r\nDie Zugangsdaten, Login und Passwort, erhalten Sie von der Schulleitung.\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne ändern können.\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben abgeschlossener Prüfungsverfahren.\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten schriftlichen Prüfungen enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den zentral gestellten schriftlichen Prüfungsaufgaben kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Prüfungsunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungsunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungsunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, bitte ich Sie daher, dem Ministerium für Schule und Bildung Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert mitzuteilen an:\r\n<"
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            "sender": "Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen",
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            "subject": "AW: Kontrollbericht zu New Miss Saigon, Hannover [#307222]",
            "content": "Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nIhren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden wir per Brief auf dem Postweg versenden. \r\n\r\nAufgrund der zu erfolgenden Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmens wird sich die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. \r\n\r\nWir werden baldmöglichst wieder auf Sie zukommen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Damen und Herren, \r\n\r\nIhren Antrag haben wir erhalten. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden wir per Brief auf dem Postweg versenden. \r\n\r\nAufgrund der zu erfolgenden Anhörung des betroffenen Lebensmittelunternehmens wird sich die Bearbeitungsfrist gem. § 5 Abs. 2 S. 2 VIG auf zwei Monate verlängern. \r\n\r\nWir werden baldmöglichst wieder auf Sie zukommen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten",
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            "subject": "Antw: Wtrlt: AW: Anfragenr: 302073 [#302073]",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nwie gewünscht, bin ich bereit, gemäß § 2 VerwGebO IFG NRW von der\nErhebung von Gebühren abzusehen. Da der Gemeinde Roetgen mit Erstellung\nder Auswertung Kosten von voraussichtlich 246,00 € netto entstehen\nwerden, beabsichtige ich, diese Kosten gemäß § 3 Abs. 2 VerwGebO IFG NRW\nals Auslagen Ihnen gegenüber geltend zu machen. Bitte teilen Sie mir\ndaher mit, ob Sie weiterhin die angefragte Auswertung wünschen, ich\nwerde dann umgehend einen Kostenbescheid übersenden und nach\nZahlungseingang den Auftrag zur Erstellung der Auswertung erteilen.\nDie Auswertung kann nur durch den zuständigen externen IT-Dienstleister\nerstellt werden. \n\nBei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. \n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\nwie gewünscht, bin ich bereit, gemäß § 2 VerwGebO IFG NRW von der\nErhebung von Gebühren abzusehen. Da der Gemeinde Roetgen mit Erstellung\nder Auswertung Kosten von voraussichtlich 246,00 € netto entstehen\nwerden, beabsichtige ich, diese Kosten gemäß § 3 Abs. 2 VerwGebO IFG NRW\nals Auslagen Ihnen gegenüber geltend zu machen. Bitte teilen Sie mir\ndaher mit, ob Sie weiterhin die angefragte Auswertung wünschen, ich\nwerde dann umgehend einen Kostenbescheid übersenden und nach\nZahlungseingang den Auftrag zur Erstellung der Auswertung erteilen.\nDie Auswertung kann nur durch den zuständigen externen IT-Dienstleister\nerstellt werden. \n\nBei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. \n\nMit freundlichen Grüßen"
                ]
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            "sender": "Kommunalverwaltung Roetgen",
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            "subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur D 2023, 24.04.2024",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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                    "> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nmeine Informationsfreiheitsanfrage „rechtliche Schritte gegen AfD Gemeinderat“ vom 12.11.2024 (#321986) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten.\r\nBitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \trechtliche Schritte gegen AfD Gemeinderat [#321986]\r\n> Datum: \t12. November 2024, 21:41\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n> An: \t\"Stadt Ulm\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n>\r\n> Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n> \r\n> Guten Tag, \r\n> \r\n> bitte senden Sie mir Folgendes zu:\r\n> \r\n> In mehreren Artikeln von regionalen Zeitungen wurde Ende September bis Anfang Oktober 2024 berichtet, dass die Stadt Ulm rechtliche Schritte gegen das AfD Gemeinderatsmitglied Nicolas Brickenstein einleiten wird. Anlass war das Verteilen von Flyern beim CSD am 14.09.2024, bei denen im Impressum das Rathaus Ulm als Adresse angegeben wurde.\r\n> \r\n> - ist es üblich, dass Gemeinderäte das Rathaus als Ladungsfähige Adresse angeben?\r\n> - Wurden rechtliche Schritte gegen Nicolas Brickenstein eingeleitet?\r\n> - Falls ja: welche genau?\r\n> \r\n> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n> \r\n> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n> \r\n> Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n> \r\n> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n> \r\n> Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n> \r\n> Mit freundlichen Grüßen\r\n> \r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> \r\n> \r\n> \r\n> \r\n> Anfragenr: 321986\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/321986/\r\n> \r\n> Postanschrift\r\n> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n> << Adresse entfernt >>\r\n> \r\n> -- \r\n> Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\r\n> Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\r\n> https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\r\n>\n\n\n\n\nAnfragenr: 321986\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/321986/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "subject": "AW: Fragen zum Themenkomplex \"Soziales Essen für Studierende\" [#283386]",
            "content": "Sehr geehrter Herr Stein,\r\n\r\nbitte entschuldigen Sie unsere verspätete Rückmeldung. Nachstehend habe ich meine Antworten:\r\n\r\n* Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter? \r\nFür Studierende gibt es in unseren Mensen ein vom Land RLP subventioniertes Mensaessen. In unseren Cafeterien bieten wir, unabhängig von den Landeszuschüssen, Zwischenverpflegung vergünstigt für Studierende an.\r\n\r\n> ** Falls ja: Aus was besteht dieses?\r\nDas Mensaessen besteht aus fünf Komponenten (Drei Komponenten Hauptgericht + Suppe + Dessert). In der Cafeteria bieten wir das gesamte Sortiment vergünstigt für Studierende an.\r\n\r\n Wie hoch sind die (Produktions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis?\r\nDie Produktionskosten übersteigen den Abgabepreis an Studierende um ein vielfaches. Ein Mensamenü kostet den Studierenden aktuell 4,00 €.\r\n\r\n Wird es jeden Tag angeboten?\r\nEs gibt diese Angebote täglich (Mo-Fr) in allen Mensen und Cafeterien.\r\n\r\n Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen? \r\nFür Studierende bieten wir alle Mensamenüs zum gleichen Preis von 4,00 €, demnach 100 %.\r\n\r\n> * Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen? \r\nUnser Studierendenwerk unterstützt Studierende mit finanziellen Problemen mit Freitischen / Freiessen in der Mensa.\r\n\r\n> ** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig?\r\nBei Freitischen kann zwischen allen Mensa Menüs gewählt werden.\r\n\r\n> * Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden? \r\nJa. Wir verköstigen Kinder von Studierenden kostenlos.\r\n\r\n> ** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu?\r\nOnline kann hierzu ein Antrag gestellt werden. Danach bekommt man eine entsprechende \"Mensa Kids Karte\". Die kostenlosen Kinderessen für Studierende mit Kind werden bei uns bis zum zehnten Lebensjahr bewilligt.\r\n\r\n> ** Falls nein: Wurde dies bereits erwogen? \r\n////\r\n> * Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden? \r\nJa.\r\n> ** Falls ja: Wie sehen diese aus? \r\nWir stellen in unseren gastronomischen Einrichtungen kostenlose Sitzplätze und Besteck zur Verfügung. Auch eine Mikrowelle kann in den Mensen kostenlos genutzt werden.\r\n\r\n> ** Falls nein: Wurde dies erwogen? \r\n////\r\n\r\n> * Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?\r\nStudierende von anderen Standorten können nach Vorlage des gültigen Studierendenausweises zu gleichen Konditionen wie unsere Studierende speisen.\r\n\r\n\r\nBeste Grüße",
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                    "Sehr geehrter Herr Stein,\r\n\r\nbitte entschuldigen Sie unsere verspätete Rückmeldung. Nachstehend habe ich meine Antworten:\r\n\r\n* Gibt es bei Ihnen ein Essensangebot mit bewusstem Fokus auf den sozialen bzw. bezahlbaren Charakter? \r\nFür Studierende gibt es in unseren Mensen ein vom Land RLP subventioniertes Mensaessen. In unseren Cafeterien bieten wir, unabhängig von den Landeszuschüssen, Zwischenverpflegung vergünstigt für Studierende an.\r\n\r\n> ** Falls ja: Aus was besteht dieses?\r\nDas Mensaessen besteht aus fünf Komponenten (Drei Komponenten Hauptgericht + Suppe + Dessert). In der Cafeteria bieten wir das gesamte Sortiment vergünstigt für Studierende an.\r\n\r\n Wie hoch sind die (Produktions-)Kosten und was ist der Verkaufspreis?\r\nDie Produktionskosten übersteigen den Abgabepreis an Studierende um ein vielfaches. Ein Mensamenü kostet den Studierenden aktuell 4,00 €.\r\n\r\n Wird es jeden Tag angeboten?\r\nEs gibt diese Angebote täglich (Mo-Fr) in allen Mensen und Cafeterien.\r\n\r\n Wie groß ist der Anteil dieses Essens an den Gesamtessenszahlen? \r\nFür Studierende bieten wir alle Mensamenüs zum gleichen Preis von 4,00 €, demnach 100 %.\r\n\r\n> * Welche Angebote im Bereich der Gastronomie gibt es für Studis mit finanziellen Problemen? \r\nUnser Studierendenwerk unterstützt Studierende mit finanziellen Problemen mit Freitischen / Freiessen in der Mensa.\r\n\r\n> ** Sind diese (bevorzugt) vegan, vegetarisch oder davon unabhängig?\r\nBei Freitischen kann zwischen allen Mensa Menüs gewählt werden.\r\n\r\n> * Gibt es ein kostenloses oder vergünstigtes Essen für Kinder von Studierenden? \r\nJa. Wir verköstigen Kinder von Studierenden kostenlos.\r\n\r\n> ** Falls ja: Wie lautet die Regelung hierzu?\r\nOnline kann hierzu ein Antrag gestellt werden. Danach bekommt man eine entsprechende \"Mensa Kids Karte\". Die kostenlosen Kinderessen für Studierende mit Kind werden bei uns bis zum zehnten Lebensjahr bewilligt.\r\n\r\n> ** Falls nein: Wurde dies bereits erwogen? \r\n////\r\n> * Gibt es ein Angebot für die Selbstversorgung von Studierenden? \r\nJa.\r\n> ** Falls ja: Wie sehen diese aus? \r\nWir stellen in unseren gastronomischen Einrichtungen kostenlose Sitzplätze und Besteck zur Verfügung. Auch eine Mikrowelle kann in den Mensen kostenlos genutzt werden.\r\n\r\n> ** Falls nein: Wurde dies erwogen? \r\n////\r\n\r\n> * Gibt es eine Regelung für Studierende von andere Standorten/Universitäten? Wie lautet diese?\r\nStudierende von anderen Standorten können nach Vorlage des gültigen Studierendenausweises zu gleichen Konditionen wie unsere Studierende speisen.\r\n\r\n\r\nBeste Grüße"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nIhre Anfrage nach dem NUIG hinsichtlich möglicher Planungen von \nWindenergieanlagen im Bereich des Landkreis Heidekreis zwischen Grauen und \nHemslingen vermag ich im Detail nicht zu beantworten, da mir als \ngegebenenfalls zuständige Genehmigungsbehörde entsprechende Planungen \nnicht bekannt sind. Anträge die sich auf die Errichtung eines Windparks \nbeziehen liegen mir nicht vor. Dementsprechend ist mir eine Aktenauskunft \nnach dem NUIG derzeit nicht möglich.\nGleiches gilt für andere aktuelle Planungen, die möglicherweise durch den \nLandkreis Rotenburg durchgeführt werden.\n\nDiese Information ergeht kostenfrei.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "sender": "Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt",
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            "subject": "WG: EXTERN:  AW: Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg [#302520]",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 8. März 2024, zu der wir selbstverständlich gerne Auskunft geben. Erlauben Sie mir bitte vorab den Hinweis, dass es sich bei Ihrer Anfrage um keinen Antrag nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) handelt. Nach dem haben Antragsberechtigte gegenüber den informationspflichtigen Stellen einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Amtliche Informationen sind jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, außer Entwürfen und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen. Nach diesem Gesetz können Sie also z.B. Zugang zu Akten erhalten, die zu bestimmten Vorgängen vorliegen. Zu Ihrem Anliegen liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Information jedoch keine amtlichen Informationen im Sinne der Legaldefinition vor.\r\n\r\n\r\nSelbstverständlich nehmen wir zu Ihrem Anliegen dennoch gerne Stellung. Die von Herrn Böhmermann im \"Magazin Royale\" thematisierten Fortbildungsangebote im Fortbildungskalendarium der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) eingetragenen Fortbildungen haben keine Anerkennung durch die Kammer erfahren haben. Das auf der Internetseite der LZK befindliche \"Fortbildungskalendarium\" für externe, nicht kammereigeene Fortbildungen stellt lediglich ein Dienstleistungsangebot für Kammermitglieder zum Auffinden von Fortbildungen dar, das nur deshalb veröffentlicht wird, da die LZK als Körperschaft des öffentlichen Rechts aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht nur ihre eigene Fortbildung anbieten und bewerben darf.\r\n\r\n\r\nDas Fortbildungskalendarium, das seit Jahren problemlos gelaufen ist und auch keinen Anlass zur Kritik geben hat, ist als Selbsteintragungssystem (für externe Fortbildungsveranstalter) konzipiert, da es der LZK nicht möglich ist, sämtliche Eintragungen selbst vorzunehmen. Die Kammer hat jedoch regelmäßig Eintragungen kontrolliert und auch Fortbildungsangebote gelöscht, die nicht zahnärztlicher Natur waren oder die falsche Angaben enthalten haben. Dass im vorliegenden Fall die in der Sendung ZDF Magazin Royale veranlassten und dargestellten Eintragungen nicht gelöscht wurden erklärt sich damit, dass diese aller Wahrscheinlichkeit erst kurz vor der Aufzeichnung der Sendung eingetragen wurden.\r\n\r\nUm einen solchen Missbrauch zu verhindern, werden die externen Fortbildungsveranstalter auf der entsprechenden Internetseite dezidiert darauf hingewiesen, dass die Selbsteintragung gewissen Vorgaben unterliegt die zu beachten sind. Den entsprechenden Text auf der Internetseite haben wir nachstehend zitiert:\r\n\r\n\r\n\"Alle Fortbildungsveranstalter haben die Möglichkeit, ihre geplanten Fortbildungsveranstaltungen in das Online-Fortbildungskalendarium einzustellen. Die Einstellung erfolgt über die Online-Selbsteintragung. Nach dem Ausfüllen der Pflichtangaben muss durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche die \"Fortbildungserklärung\" akzeptiert werden. Die Fortbildungsveranstalter verpflichten sich, die Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung zu beachten und akzeptieren bei der zu vergebenden Punktezahl die \"Bewertungstabelle von Fortbildungsveranstaltungen.\r\n\r\n\r\nDie Punktevergabe ist nicht von der Eintragung in das Fortbildungskalendarium abhängig.\r\n\r\n\r\nEintragungsfähig sind nur Fortbildungsveranstaltungen, die in Baden-Württemberg stattfinden sowie Fortbildungsveranstaltungen, die mindestens vier Wochen vor Beginn angemeldet wurden.\r\n\r\nNach der Plausibilitätsprüfung erfolgt die Übernahme der Daten in das Online-Fortbildungskalendarium. Es besteht jedoch kein Anspruch der Fortbildungsveranstalter auf Eintragung.\r\n\r\n\r\nWir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg keine Prüfung bzw. Bewertung der Inhalte noch der Veranstalter mit der Eintragung vornimmt. Das Kalendarium stellt lediglich eine zusammengefasste Vorstellung des uns gemeldeten Fortbildungsangebots in Baden-Württemberg dar.\"\r\n\r\nEs ist aus unserer Sicht bedauerlich, dass in der Sendung von Herrn Böhmermann auf dieser Sachverhalt ignoriert wurde und der Eindruck wurde, bei den im Fortbildungskalendarium eingetragenen Fortbildungsangeboten handele es sich um offiziell von der LZK anerkannte Angebote.\r\n\r\n\r\nNachdem sich weitere „Spaßvögel“ von der Sendung motiviert fühlten, absurde und teilweise grob verletzende und anstößige „Fortbildungsangebote“ in das Fortbildungskalendarium einzustellen, hat die LZK dieses Angebot nunmehr vom Netz genommen. Den Nachteil haben dadurch seriöse Anbieter, die ihre Fortbildungsangebote nun nicht mehr auf der Internetseite der LZK veröffentlichen können.\r\n\r\n\r\nIch hoffe, ich konnte zur Erhellung des Sachverhalts beitragen und Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben, die die Sendung von Herrn Böhmermann nachvollziehbarer Weise bei Ihnen aufgeworfen hat.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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Zu Ihrem Anliegen liegen dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Information jedoch keine amtlichen Informationen im Sinne der Legaldefinition vor.\r\n\r\n\r\nSelbstverständlich nehmen wir zu Ihrem Anliegen dennoch gerne Stellung. Die von Herrn Böhmermann im \"Magazin Royale\" thematisierten Fortbildungsangebote im Fortbildungskalendarium der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZK) eingetragenen Fortbildungen haben keine Anerkennung durch die Kammer erfahren haben. Das auf der Internetseite der LZK befindliche \"Fortbildungskalendarium\" für externe, nicht kammereigeene Fortbildungen stellt lediglich ein Dienstleistungsangebot für Kammermitglieder zum Auffinden von Fortbildungen dar, das nur deshalb veröffentlicht wird, da die LZK als Körperschaft des öffentlichen Rechts aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht nur ihre eigene Fortbildung anbieten und bewerben darf.\r\n\r\n\r\nDas Fortbildungskalendarium, das seit Jahren problemlos gelaufen ist und auch keinen Anlass zur Kritik geben hat, ist als Selbsteintragungssystem (für externe Fortbildungsveranstalter) konzipiert, da es der LZK nicht möglich ist, sämtliche Eintragungen selbst vorzunehmen. Die Kammer hat jedoch regelmäßig Eintragungen kontrolliert und auch Fortbildungsangebote gelöscht, die nicht zahnärztlicher Natur waren oder die falsche Angaben enthalten haben. Dass im vorliegenden Fall die in der Sendung ZDF Magazin Royale veranlassten und dargestellten Eintragungen nicht gelöscht wurden erklärt sich damit, dass diese aller Wahrscheinlichkeit erst kurz vor der Aufzeichnung der Sendung eingetragen wurden.\r\n\r\nUm einen solchen Missbrauch zu verhindern, werden die externen Fortbildungsveranstalter auf der entsprechenden Internetseite dezidiert darauf hingewiesen, dass die Selbsteintragung gewissen Vorgaben unterliegt die zu beachten sind. Den entsprechenden Text auf der Internetseite haben wir nachstehend zitiert:\r\n\r\n\r\n\"Alle Fortbildungsveranstalter haben die Möglichkeit, ihre geplanten Fortbildungsveranstaltungen in das Online-Fortbildungskalendarium einzustellen. Die Einstellung erfolgt über die Online-Selbsteintragung. Nach dem Ausfüllen der Pflichtangaben muss durch Anklicken der entsprechenden Schaltfläche die \"Fortbildungserklärung\" akzeptiert werden. Die Fortbildungsveranstalter verpflichten sich, die Leitsätze der Bundeszahnärztekammer, der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zur zahnärztlichen Fortbildung zu beachten und akzeptieren bei der zu vergebenden Punktezahl die \"Bewertungstabelle von Fortbildungsveranstaltungen.\r\n\r\n\r\nDie Punktevergabe ist nicht von der Eintragung in das Fortbildungskalendarium abhängig.\r\n\r\n\r\nEintragungsfähig sind nur Fortbildungsveranstaltungen, die in Baden-Württemberg stattfinden sowie Fortbildungsveranstaltungen, die mindestens vier Wochen vor Beginn angemeldet wurden.\r\n\r\nNach der Plausibilitätsprüfung erfolgt die Übernahme der Daten in das Online-Fortbildungskalendarium. Es besteht jedoch kein Anspruch der Fortbildungsveranstalter auf Eintragung.\r\n\r\n\r\nWir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg keine Prüfung bzw. 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Den Nachteil haben dadurch seriöse Anbieter, die ihre Fortbildungsangebote nun nicht mehr auf der Internetseite der LZK veröffentlichen können.\r\n\r\n\r\nIch hoffe, ich konnte zur Erhellung des Sachverhalts beitragen und Ihnen Antworten auf Ihre Fragen geben, die die Sendung von Herrn Böhmermann nachvollziehbarer Weise bei Ihnen aufgeworfen hat.\r\n\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "subject": "AW: Re: A31 Baustelle [#299696] IFG Antrag Herr << Antragsteller:in >> [#299696]",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvon hier wurde zu keinem Zeitpunkt kommuniziert, dass der Beleihungsbereich nach InfrGGBV einschlägig sei.\r\n\r\nSodann besteht kein Rechtsanspruch auf Rechtfertigung, Erklärung oder Erläuterung, so dass schlichtweg reine Wissensfragen vom Informationsfreiheitsgesetz nicht umfasst sind.\r\n\r\nWir betrachten die Angelegenheit daher als erledigt. Bitte wenden Sie sich an die Ihnen genannte zuständige Stelle.\r\n\r\nFreundliche Grüße",
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                    "AW: Re: A31 Baustelle [#299696] IFG Antrag Herr "
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                    " [#299696]"
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                    "Sehr "
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                    "<< Antragsteller:in >>"
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                    "\n\r\nvon hier wurde zu keinem Zeitpunkt kommuniziert, dass der Beleihungsbereich nach InfrGGBV einschlägig sei.\r\n\r\nSodann besteht kein Rechtsanspruch auf Rechtfertigung, Erklärung oder Erläuterung, so dass schlichtweg reine Wissensfragen vom Informationsfreiheitsgesetz nicht umfasst sind.\r\n\r\nWir betrachten die Angelegenheit daher als erledigt. Bitte wenden Sie sich an die Ihnen genannte zuständige Stelle.\r\n\r\nFreundliche Grüße"
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            "subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur D, E 2017-2020, 25.04.2024",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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                    "> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nwie oft hat die Polizei in Düsseldorf Aufnahmen aus der Videoüberwachung des ÖPNV in Düsseldorf in den vergangenen fünf Jahren für Ermittlungen angefragt? Bitte schlüsseln Sie die Anzahl der Anfragen pro Jahr auf, inklusive des laufenden Jahres 2024.\n\nDies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nAusschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.\r\n\r\nAus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.\r\n\r\nIch verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nNach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).\r\nIch möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 321517\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/321517/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "subject": "AW Joshua Hu - WG Abitur PH 2007-2016, 2021, 25.04.2024",
            "content": "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,\r\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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            "subject": "Ihre IFG-Anfrage „Unterlagen  zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]\" vom 27. März 2024, hier: Vorabinformation - Bescheid auf dem Postweg",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nunter Bezugnahme auf Ihr IFG-Auskunftsersuchen „Unterlagen zur Notfallübung der Autorisierten Stelle Rheinland-Pfalz am 25.01.24 [#304438]\" vom 27. März 2024 teile ich Ihnen mit, dass Ihnen mein Bescheid vom 23. April 2024 (Geschäftszeichen St3 – 100 102/9#166) in Kürze auf dem Postweg zugehen wird.\n\n\nMit freundlichem Gruß",
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            "sender": "Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben",
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            "subject": "Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz - IFG NRW - (30-1 521/24)",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage vom 15.04.2024, die mir zuständigkeitshalber zur Bearbeitung vorliegt und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige.\r\n\r\nEs handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über die Summe der städtischen Ausgaben für Tageseltern, Kita und OGS der vergangenen fünf Jahre begehren.\r\n\r\nIch weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen.\r\nDiese wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen.\r\n\r\nZunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung der Ausschlussgründe des IFG NRW zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid.\r\n\r\nAußerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand.\r\nDieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen und Sie darüber zu informieren.\r\nDer Umstand, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden soll, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst.\r\nSollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren.\r\n\r\nBei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "subject": "AW: Energiepartnerschaften und Wasserstoffpartnerschaften [#307046]; Vg. 170-2024",
            "content": "Sehr geehrter Herr Hollenhorst,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. \r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). \r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat\" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift <<E-Mail-Adresse>> zu richten.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. \r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. \r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "AW: Energiepartnerschaften und Wasserstoffpartnerschaften [#307046]; Vg. 170-2024"
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                    "Sehr geehrter Herr Hollenhorst,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang ich hiermit bestätige. \r\n\r\nDas Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z. B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). \r\n\r\nSollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werde ich Sie darüber informieren.\r\n\r\nBitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise:\r\n\r\n- Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an.\r\n- Sie haben Ihre Anfrage über die Webseite „FragDenStaat\" gestellt. Folgezuschriften, die über diese Webseite generiert werden, erreichen nicht immer das Auswärtige Amt. Damit uns Zuschriften sicher erreichen, empfehlen wir Ihnen, diese zusätzlich auch an die E-Mailanschrift "
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                    " zu richten.\r\n- Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar).\r\n\r\nEinfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. \r\n\r\nEine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. \r\n\r\nWenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an.\r\n\r\nFür Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.\r\n\r\nHinweis zum Datenschutz:\r\nBei der Bearbeitung werden die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten verarbeitet. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nDas Rechtsgutachten bzw. Ergebnisse der Prüfung durch die Rechtsaufsicht zur Personalratsfähigkeit des AStAs bzw. Studierendenschaft\n\nDies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).\r\n\r\nSollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. \r\n\r\nMit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. \r\n\r\nMit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\nLudwig Flere\n\n\n\n\nAnfragenr: 319729\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/319729/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nals zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) hat die LWK Niedersachsen keine Datenbank, auf die wir zurückgreifen können. Laut geltendem Recht nach §11 PflSchG sowie Art. 67 VO (EG) 1107/2009 obliegt die Aufzeichnungspflicht zur Anwendung von PSM den beruflichen Anwendern. Die Aufzeichnungen verbleiben im Betrieb und stehen den Pflanzenschutzdiensten nicht zur Verfügung. Die Aufzeichnungen müssten über eine Anhörung eingeholt werden, wozu vorab die Bereitstellung der Adressdaten der Flächenbewirtschafter unerlässlich ist. Auf diese Daten haben wir als zuständige Behörde im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes (PflSchG) weiterhin keinen Zugriff.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nin der Anlage finden Sie die gewünschten Dokumente. Bitte beachten Sie, dass Ihnen diese Unterlagen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch überlassen werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Veröffentlichungsrechte werden ausdrücklich nicht erworben oder gewährt. Eine Vervielfältigung oder analoge sowie digitale Veröffentlichung, z. B. im Internet, ist nicht gestattet und kann rechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Dateien oder Drucke mit Schwärzungen von urheberrechtlich geschützten Inhalten stehen nicht zur Verfügung. \r\n\r\nBitte beachten Sie auch die Veröffentlichung der Abituraufgaben des Landes Sachsen-Anhalt (ab Jahrgang 2023) unter der Adresse:\r\nhttps://www.bildung-lsa.de/informationsportal/unterricht/gymnasium/schulformbezogene_informationen/abiturpruefung.htm \r\n\r\nRechtsbehelfsbelehrung:\r\nGegen diese Auskunft kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesinstitut für Schulqualität, Riebeckplatz 9, 06110 Halle erhoben werden.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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 Download Starten\n      &nbsp;\n    \n                          \n      &nbsp;\n    \n                        \n                      \n                      \n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                    \n                  \n                 &nbsp;\n                \n              \n            \n          \n          \n            \n              \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              \n                                \n                                  Gesch&uuml;tzte Daten&uuml;bertragung\n                                \n                                \n                                  Diese Daten wurden sicher und datenschutzkonform mit FTAPI &uuml;bermittelt.\n                                \n                                https://pm.ftapi.com/system-nachricht-link1?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\" class=\"md-mb-12\n                                  Mehr erfahren\n                                \n                              \n                            \n                          \n                        \n                      \n                      \n                    \n                  \n                \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                     \n                      \n                    \n                  \n                \n                \n                \n              \n            \n          \n          \n            \n              \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              https://www.ftapi.com/?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\n                                 \n                                \n                                \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                            \n                            \n                          \n                        \n                      \n                    \n                  \n                              \n                            \n                          \n                        \n                      \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              https://www.ftapi.com/?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\n                                Daten&uuml;bertragung mit FTAPI",
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                    "\ndie an Sie adressierte Zustellung '&Uuml;bermittlung Kontrollberichte zu Burger House Heesekrug, Celle [#301859]' von Katharina R&ouml;hrkasten wurde erfolgreich freigegeben.\nBitte klicken Sie auf den folgenden Button, um die Zustellung abzuholen.\n                      \n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                      \n                      \n                        https://secutransfer.lkcelle.de:443/download/9bc99994-fa06-43e0-915a-063882c7e8d4\n                          \n      &nbsp;\n    \n                          \n      &nbsp;  Download Starten\n      &nbsp;\n    \n                          \n      &nbsp;\n    \n                        \n                      \n                      \n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                    \n                  \n                 &nbsp;\n                \n              \n            \n          \n          \n            \n              \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              \n                                \n                                  Gesch&uuml;tzte Daten&uuml;bertragung\n                                \n                                \n                                  Diese Daten wurden sicher und datenschutzkonform mit FTAPI &uuml;bermittelt.\n                                \n                                https://pm.ftapi.com/system-nachricht-link1?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\" class=\"md-mb-12\n                                  Mehr erfahren\n                                \n                              \n                            \n                          \n                        \n                      \n                      \n                    \n                  \n                \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                     \n                      \n                    \n                  \n                \n                \n                \n              \n            \n          \n          \n            \n              \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              https://www.ftapi.com/?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\n                                 \n                                \n                                \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                            \n                            \n                          \n                        \n                      \n                    \n                  \n                              \n                            \n                          \n                        \n                      \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              https://www.ftapi.com/?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\n                                Daten&uuml;bertragung mit FTAPI"
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nvielen Dank für Ihre E-Mail.\n\nWir werden uns bez. Ihres Anliegens wieder mit Ihnen in Verbindung setzen.\n\n\nFreundliche Grüße",
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            "subject": "AW: Pestizidanwendungsaufzeichnungen Thüringen [#298536]",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\nhiermit bestätigen wir den Empfang Ihres Widerspruchs vom 07.04.2024. Dieser wird nun in unserem Hause weiterbearbeitet.\r\nEine DE-Mail-Adresse steht im Geschäftsbereich des TLLLR nicht zur Verfügung. Sie können uns jedoch gern, wie gewohnt, innerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail, Fax oder auch telefonisch erreichen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\nhiermit bestätigen wir den Empfang Ihres Widerspruchs vom 07.04.2024. Dieser wird nun in unserem Hause weiterbearbeitet.\r\nEine DE-Mail-Adresse steht im Geschäftsbereich des TLLLR nicht zur Verfügung. Sie können uns jedoch gern, wie gewohnt, innerhalb der Geschäftszeiten per E-Mail, Fax oder auch telefonisch erreichen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen"
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umgehend an Ihren Administrator, da in diesem Fall die Gefahr besteht, dass sich jemand Zugang zu Ihrem Konto verschafft hat.\n                      \n                      &zwj;\n                    \n                  \n                 &nbsp;\n                \n              \n            \n          \n          \n            \n              \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              \n                                \n                                  Gesch&uuml;tzte Daten&uuml;bertragung\n                                \n                                \n                                  Diese Daten wurden sicher und datenschutzkonform mit FTAPI &uuml;bermittelt.\n                                \n                                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            "content": "Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG\r\n\r\nGuten Tag, \r\n\r\nbitte senden Sie mir Folgendes zu:\n\nIch würde gerne wissen, mit welcher Begründung die israelische Fahne vor dem Landratsamt seit inzwischen über einem Jahr vor dem Landratsamt Sigmaringen gehisst ist und bleibt sowie wie lange diese noch gehisst bleiben soll. Ich kann es nachvollziehen, dass diese zuerst aus Solidarität mit der israelischen Bevölkerung aufgrund des Terroraktes gehisst wurde. \r\nWas ich nicht nachvollziehen kann, ist die Dauer von über einem Jahr, dass die Flagge gehisst bleibt, trotz Berichten, die über die Verfehlungen der israelischen Armee und der israelischen Regierung im Gazakrieg berichten wie z.B. der Spiegelbericht \"Israels schmutziger Folterkrieg\". \r\nDie israelische Flagge kann daher von vielen inzwischen nicht mehr als Symbol für Frieden gesehen werden, sondern für eine Kriegsführung, die zusammen mit den Aussagen des Premierministers Netanjahu dafür sprechen, dass eine Vernichtung der Hamas als Vorwand genommen wird, um die Palästinenser aus dem Gazastreifen zu vertreiben und ihren Tod zumindest bewusst in Kauf zu nehmen. \r\nDa diese ebenfalls Menschen sind, die auf dem Staatsgebiet Israels leben (bei uns wären diese Staatenlosen nach 6 Jahren Aufenthalt Staatsbürger, d.h. de facto sind diese aus unserer Sicht israelische Staatsbürger) müsste Israel auch diese beschützen, deren Tod wird aber bewusst in Kauf genommen bzw. diese sollen sogar aus dem Land, dessen Bürger sie sind, vertrieben werden. \r\nIch kann daher nicht nachvollziehen, wie man eine Fahne eines Landes vor dem Landratsamt meines Landkreises weiter gehisst lassen kann, das mit seinen Bewohnern in dieser Form umgeht, vor allem als ein deutscher Landkreis, der historisch sogar meiner Meinung nach eine größere Verantwortung hat als andere Landkreise, dass Vernichtung und Vertreibung von Menschen nicht mehr vorkommt bzw. vor allem nicht gutgeheißen wird.\r\nEine bessere Solidaritätsbekundung wäre aus meiner Sicht inzwischen nicht mehr die Fahne eines Staates, sondern z.B. eine weiße Flagge, auf der ein Kreuz, ein Davidstern und ein Halbmond gemeinsam zu sehen sind, so dass klar ist, dass wir für Religionsfreiheit eintreten und für ein Miteinander der Religionen. \r\nDie Frage für dieses Dauerhissen der Flagge ist außerdem: Was macht der Landkreis Sigmaringen, wenn Netanjahu abgewählt wird, der israelische Staat hat eine neue Regierung, in der keine rechtsextreme Partei mehr ist oder was ist, wenn der Gazakrieg mit einem akzeptablen Ergebnis für alle Seiten beendet wird, auch wenn dies unwahrscheinlich ist? Wird die Flagge dann in dieser Zeit abgehängt? Nochmal hissen können wir sie ja nicht, sie hängt ja schon die ganze Zeit. Was sagt dies dann aus über die Sichtweise des Landkreises Sigmaringen?\r\n\r\nVielen Dank für Ihre Antwort\n\nDies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.\r\n\r\nSollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. \r\n\r\nIch verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.\r\n\r\nSollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. \r\n\r\nIch bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\n\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n\n\n\n\nAnfragenr: 320965\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/320965/\n\nPostanschrift\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\n<< Adresse entfernt >>\r\n<< Adresse entfernt >>\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\nnach §1 Absatz 1 DVO ProstSchG NRW bin ich für die Überwachung der Prostitutionsbetriebe und die Überwachung der Ausübung der Prostitution im Rhein-Kreis Neuss zuständig. Nach dieser Vorschrift werden die Aufgaben der zuständigen Behörde nach den Abschnitten 2 bis 7 ProstSchG mit Ausnahme des §10 (Gesundheitliche Beratung) auf die Kreise und kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden übertragen. Meine örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus §3 Absatz 1 und §4 Absatz 1 OBG.\n\nNach § 13 Abs. 2 IFG NRW bitten Sie um Informationszugang zu der Betriebsgenehmigung derCity Boys GmbH.\n\nDurch §34 Abs. 2 ProstSchG dürfen personenbezogene Daten nur für die Überwachung der Ausübung eines Prostitutionsgewerbes verwendet werden, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Dies ist hier nicht der Fall. Übermittlungen der nach diesem Gesetz erhobenen personenbezogenen Daten sind im Übrigen nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten oder von Ordnungswidrigkeiten wegen eines Verstoßes gegen dieses Gesetz erforderlich ist.\n\nDaher muss ich Ihren Antrag nach §9 Abs. 1 Buchstabe a IFG NRW ablehnen.\n\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\ndie an Sie adressierte Zustellung '&Uuml;bermittlung-Kontrollberichte zu Taverna Mykonos, Celle [#301861]' von Katharina R&ouml;hrkasten wurde erfolgreich freigegeben.\nBitte klicken Sie auf den folgenden Button, um die Zustellung abzuholen.\n                      \n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                      \n                      \n                        https://secutransfer.lkcelle.de:443/download/170446b0-262e-4a8c-9c0d-46e3c8057659\n                          \n      &nbsp;\n    \n                          \n      &nbsp;  Download Starten\n      &nbsp;\n    \n                          \n      &nbsp;\n    \n                        \n                      \n                      \n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                      &zwj;\n                    \n                  \n                 &nbsp;\n                \n              \n            \n          \n          \n            \n              \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              \n                                \n                                  Gesch&uuml;tzte Daten&uuml;bertragung\n                                \n                                \n                                  Diese Daten wurden sicher und datenschutzkonform mit FTAPI &uuml;bermittelt.\n                                \n                                https://pm.ftapi.com/system-nachricht-link1?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\" class=\"md-mb-12\n                                  Mehr erfahren\n                                \n                              \n                            \n                          \n                        \n                      \n                      \n                    \n                  \n                \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                     \n                      \n                    \n                  \n                \n                \n                \n              \n            \n          \n          \n            \n              \n                \n                \n                \n                  \n                    \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              https://www.ftapi.com/?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\n                                 \n                                \n                                \n                    \n                      \n                        \n                          \n                            \n                            \n                            \n                          \n                        \n                      \n                    \n                  \n                              \n                            \n                          \n                        \n                      \n                      \n                        \n                          \n                            \n                              https://www.ftapi.com/?utm_source=product&utm_medium=mail-notifications&lng=de&utm_content=NowAccessibleDelivery\n                                Daten&uuml;bertragung mit FTAPI"
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            "content": "Guten Tag,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht. \r\nEs freut mich sehr, \r\ndass Sie mir die angefragten Informationen zukommen lassen möchten.\r\nSie können einfach auf diese E-Mail antworten, \r\nund die gewünschten Informationen, die bei Ihnen ja sowieso elektronisch vorliegen,\r\nan die E-Mail anhängen.\r\nFür besonders große Dateien finden Sie eine Upload-Möglichkeit am Ende dieser Seite.\r\n\r\nAls oberste Landesbehörde sind Sie ja auch verpflichtet, \r\nbeantwortete IZG-Anfragen auf \r\nhttps://transparenz.schleswig-holstein.de/ zu veröffentlichen.\r\n\r\nSie können also Ihre Antwort auch einfach dort einstellen \r\nund mich auf die dortige Veröffentlichung hinweisen.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nIch hatte in meiner ursprünglichen Nachricht um Zusendung per E-Mail gebeten,\r\nich würde mich daher sehr freuen, \r\nwenn Sie diese von mir gewünschte Art des Informationszugangs nutzen (§ 5 Abs. 1 S. 2 IZG-SH).\r\n\r\nIch denke, der Versand der Informationen per E-Mail ist viel einfacher als die Botenzustellung.\r\nWenn es dem Boten nicht darum ging, mich persönlich vor Übergabe zu identifizieren,\r\nhat die Botenzustellung ja auch keinerlei Vorteil. \r\nDass Sie Schreiben ausdrucken und ich diese wieder einscanne erzeugt nur unnötige Kosten. \r\nIch kann Ihnen versichern, dass ich diese Anfrage nicht als Behördenvertreter stelle, \r\nsondern \"natürliche oder juristische Person\" (§ 3 IZG-SH) bin. \r\nEin Behördenvertreter könnte gleichwohl als natürliche Person eine Anfrage stellen \r\nund sich auch als natürliche Person ausweisen, \r\nsodass selbst dadurch nicht ausgeschlossen werden kann, \r\ndass er dies \"nur\" als Behördenvertreter auf Weisung seines Vorgesetzten tut. \r\nDie Vor-Ort-Identifikation ist also kein geeignetes Mittel, \r\ndiesen Sonderfall auszuschließen. \r\nSollte es Ihrem Boten darum gegangen sein, mich zu identifizieren, \r\nbeispielsweise anhand meines Personalausweises, \r\ndann werden hierbei jedoch reichlich personenbezogene Daten verarbeitet, \r\nwofür es keine rechtliche Grundlage gibt, \r\nweil es schon an einem Zweck fehlt: \r\nEine Identifikation des konkreten Empfängers der Daten \r\nist nicht notwendig und nicht erforderlich. \r\n\r\nIch kann und werde Ihnen\r\ndirekt nach Erhalt der Informationen per E-Mail \r\nebenfalls per E-Mail mitteilen,\r\ndass ich die Informationen erhalten habe, \r\nsodass sie damit einen Nachweis für den Erhalt haben.\r\nEtwaige Form-Mängel der E-Mail-Zusendung werden dadurch geheilt.\r\n\r\nAls oberste Landesbehörde sind Sie ja auch verpflichtet, \r\nelektronisch beantwortete IZG-Anfragen auf \r\nhttps://transparenz.schleswig-holstein.de/ zu veröffentlichen.\r\nSpätestens mit Veröffentlichung dort, ist es auch vollkommen egal,\r\nob mich Ihre E-Mail erreicht hat oder ich Ihnen den Zugang bestätige,\r\nes besteht ja Zugang zu den gewünschten Informationen,\r\nsodass jeder, der diese Informationen anfragt oder angefragt hat,\r\nauf diese Seite verwiesen werden kann.\r\n\r\nSollten Sie trotz dieser Vorrede gute Gründe haben, \r\nvon der E-Mail-Übermittlung abweichen zu wollen, \r\nlegen Sie diese doch bitte dar, \r\nvielleicht kann ich diese ja nachvollziehen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tSchulabsentismus-Schreiben und -Zahlen [#303291]\r\n> Datum: \t16. März 2024, 12:56\r\n> Von: \t\"<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>\" <<Name und E-Mail-Adresse>>\r\n\r\n> Anfragenr: 303291\r\n> Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>\r\n> \r\n> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\r\n> https://fragdenstaat.de/a/303291/\n\n\n\n\nAnfragenr: 303291\nAntwort an: <<E-Mail-Adresse>>\n\nLaden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:\nhttps://fragdenstaat.de/a/303291/\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n",
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                    "Guten Tag,\r\n\r\nvielen Dank für Ihre Nachricht. \r\nEs freut mich sehr, \r\ndass Sie mir die angefragten Informationen zukommen lassen möchten.\r\nSie können einfach auf diese E-Mail antworten, \r\nund die gewünschten Informationen, die bei Ihnen ja sowieso elektronisch vorliegen,\r\nan die E-Mail anhängen.\r\nFür besonders große Dateien finden Sie eine Upload-Möglichkeit am Ende dieser Seite.\r\n\r\nAls oberste Landesbehörde sind Sie ja auch verpflichtet, \r\nbeantwortete IZG-Anfragen auf \r\nhttps://transparenz.schleswig-holstein.de/ zu veröffentlichen.\r\n\r\nSie können also Ihre Antwort auch einfach dort einstellen \r\nund mich auf die dortige Veröffentlichung hinweisen.\r\n\r\nBegründung:\r\n\r\nIch hatte in meiner ursprünglichen Nachricht um Zusendung per E-Mail gebeten,\r\nich würde mich daher sehr freuen, \r\nwenn Sie diese von mir gewünschte Art des Informationszugangs nutzen (§ 5 Abs. 1 S. 2 IZG-SH).\r\n\r\nIch denke, der Versand der Informationen per E-Mail ist viel einfacher als die Botenzustellung.\r\nWenn es dem Boten nicht darum ging, mich persönlich vor Übergabe zu identifizieren,\r\nhat die Botenzustellung ja auch keinerlei Vorteil. \r\nDass Sie Schreiben ausdrucken und ich diese wieder einscanne erzeugt nur unnötige Kosten. \r\nIch kann Ihnen versichern, dass ich diese Anfrage nicht als Behördenvertreter stelle, \r\nsondern \"natürliche oder juristische Person\" (§ 3 IZG-SH) bin. \r\nEin Behördenvertreter könnte gleichwohl als natürliche Person eine Anfrage stellen \r\nund sich auch als natürliche Person ausweisen, \r\nsodass selbst dadurch nicht ausgeschlossen werden kann, \r\ndass er dies \"nur\" als Behördenvertreter auf Weisung seines Vorgesetzten tut. \r\nDie Vor-Ort-Identifikation ist also kein geeignetes Mittel, \r\ndiesen Sonderfall auszuschließen. \r\nSollte es Ihrem Boten darum gegangen sein, mich zu identifizieren, \r\nbeispielsweise anhand meines Personalausweises, \r\ndann werden hierbei jedoch reichlich personenbezogene Daten verarbeitet, \r\nwofür es keine rechtliche Grundlage gibt, \r\nweil es schon an einem Zweck fehlt: \r\nEine Identifikation des konkreten Empfängers der Daten \r\nist nicht notwendig und nicht erforderlich. \r\n\r\nIch kann und werde Ihnen\r\ndirekt nach Erhalt der Informationen per E-Mail \r\nebenfalls per E-Mail mitteilen,\r\ndass ich die Informationen erhalten habe, \r\nsodass sie damit einen Nachweis für den Erhalt haben.\r\nEtwaige Form-Mängel der E-Mail-Zusendung werden dadurch geheilt.\r\n\r\nAls oberste Landesbehörde sind Sie ja auch verpflichtet, \r\nelektronisch beantwortete IZG-Anfragen auf \r\nhttps://transparenz.schleswig-holstein.de/ zu veröffentlichen.\r\nSpätestens mit Veröffentlichung dort, ist es auch vollkommen egal,\r\nob mich Ihre E-Mail erreicht hat oder ich Ihnen den Zugang bestätige,\r\nes besteht ja Zugang zu den gewünschten Informationen,\r\nsodass jeder, der diese Informationen anfragt oder angefragt hat,\r\nauf diese Seite verwiesen werden kann.\r\n\r\nSollten Sie trotz dieser Vorrede gute Gründe haben, \r\nvon der E-Mail-Übermittlung abweichen zu wollen, \r\nlegen Sie diese doch bitte dar, \r\nvielleicht kann ich diese ja nachvollziehen.\r\n\r\nMit freundlichen Grüßen\r\n\r\n"
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                    "\r\n\r\n-------- Weitergeleitete Nachricht --------\r\n> Betreff: \tSchulabsentismus-Schreiben und -Zahlen [#303291]\r\n> Datum: \t16. März 2024, 12:56\r\n> Von: \t\""
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                    "\n\n\n-- \nRechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.\nFalls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:\nhttps://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/\n\n"
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            "subject": "AW << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - WG Abitur D, E 2017-2020, 29.04.2024",
            "content": "Sehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <"
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            "content": "Antrag-Nr. 000020-2024 – Die Antragsnummer bei allen Schreiben unbedingt angeben!\r\n\r\n\r\nSehr << Antragsteller:in >>\n\r\nSie beantragen den Zugang zu zentral gestellten Prüfungen/Klausuren abgeschlossener Prüfungsverfahren (Abiturklausuren bzw. zentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE).\r\n\r\nDie Aufgaben der zentral gestellten Prüfungen/Klausuren enthalten auch urheberrechtlich geschützte Werke bzw. Beiträge Dritter (Karten, Grafiken, Texte, Bilder, Fotos u. ä.). Der Zugang zu den Klausuren kann Ihnen daher ausschließlich zum persönlichen Gebrauch gewährt werden. Die Einräumung von Nutzungsrechten an dem enthaltenen, urheberrechtlich geschützten Material ist damit nicht verbunden. Sie dürfen die Klausurunterlagen daher nicht vervielfältigen oder an Dritte weitergeben und vor allem auch nicht analog oder digital veröffentlichen, wie zum Beispiel im Internet. Dies könnte eine Urheberrechtsverletzung darstellen, wegen der Sie zivil- und strafrechtlich belangt werden könnten.\r\n\r\nDa Sie Ihren Antrag in einem Internetportal öffentlich eingestellt haben, kann Ihnen der Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen hierüber nicht zugeleitet werden.\r\n\r\nUm Ihnen den Zugang zu den Prüfungs-/Klausurunterlagen per E-Mail zur Verfügung stellen zu können, teilen Sie daher dem Ministerium für Schule und Bildung bitte Ihre persönliche E-Mail-Adresse mit entsprechendem Betreff gesondert an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen",
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                    "> mit oder per Post an das:\r\n\r\nMinisterium für Schule und Bildung NRW\r\n\r\nVölklinger Straße 49\r\n\r\n40221 Düsseldorf\r\n\r\nMöchten Sie die Zugangsdaten abweichend von Ihrem Antrag per Post erhalten, senden Sie bitte Ihre Postanschrift an o. g. Adresse. Wenn Sie Ihre Postanschrift schon übermittelt haben, lassen Sie uns eine kurze Nachricht zukommen.\r\n\r\nFür Schülerinnen und Schüler sowie Lehrer und Lehrerinnen an Schulen in Nordrhein-Westfalen stehen unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/pruefungsaufgaben/ die zentralen Abiturklausuren der letzten drei Jahre für Übungs- und Unterrichtszwecke zur Verfügung. Die Zugangsdaten Login und Passwort erhalten Sie von der Schulleitung.\r\n\r\nBitte beachten Sie, dass sich die unterrichtlichen Vorgaben für die Prüfungsjahre oder auch die Lehrpläne seit 2007 mehrfach geändert haben können.\r\n\r\nZentral gestellte Abiturklausuren stehen ab 2007 zur Verfügung, in einzelnen Fächern wurde jedoch nicht in allen Jahren geprüft. In den Fächern Neugriechisch und Portugiesisch stehen ebenfalls keine zentral gestellten Abiturklausuren zur Verfügung.\r\n\r\nZentrale Klausuren am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe – ZKE – werden seit 2011 und nur in den Fächern Deutsch und Mathematik gestellt. Im Jahr 2020 wurden die ZKE ausgesetzt.\r\n\r\nDie zentral gestellten Klausuren eines Prüfungsjahrgangs stehen jeweils frühestens einen Monat nach dem letzten Tag der Zeugnisausgabe zur Verfügung.\r\n\r\nDiese einfache schriftliche Auskunft ergeht nach der Tarifstelle 1.1 der Anlage zur Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) gebührenfrei.\r\nMit freundlichen Grüßen"
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