attachments.0.anchor_url,attachments.0.approved,attachments.0.belongs_to,attachments.0.can_approve,attachments.0.can_change_approval,attachments.0.can_delete,attachments.0.can_redact,attachments.0.converted,attachments.0.document,attachments.0.file_url,attachments.0.filetype,attachments.0.id,attachments.0.is_converted,attachments.0.is_image,attachments.0.is_irrelevant,attachments.0.is_pdf,attachments.0.is_redacted,attachments.0.name,attachments.0.pending,attachments.0.redacted,attachments.0.resource_uri,attachments.0.site_url,attachments.0.size,content,content_hidden,id,is_draft,is_escalation,is_postal,is_response,kind,last_modified_at,not_publishable,recipient_public_body,redacted,redacted_content.0.0,redacted_content.0.1,redacted_content.1.0,redacted_content.1.1,redacted_content.10.0,redacted_content.10.1,redacted_content.2.0,redacted_content.2.1,redacted_content.3.0,redacted_content.3.1,redacted_content.4.0,redacted_content.4.1,redacted_content.5.0,redacted_content.5.1,redacted_content.6.0,redacted_content.6.1,redacted_content.7.0,redacted_content.7.1,redacted_content.8.0,redacted_content.8.1,redacted_content.9.0,redacted_content.9.1,redacted_subject.0,redacted_subject.1,redacted_subject.2,registered_mail_date,request,resource_uri,sender,sender_public_body,sent,status,status_name,subject,timestamp,url
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

die Baugenehmigungen bezüglich der Abrisse für folgende Gebäude
Fuhlsbüttler Straße 448
Fuhlsbüttler Straße 452
Fuhlsbüttler Straße 454
Fuhlsbüttler Straße 396

die Vorbescheid gemäß Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO für die folgenden Flurgrundstücke in der Gemarkung Barmbek
Flugrundstück 2002
Flugrundstück 2559
Flugrundstück 5828
Flugrundstück 5830

Sollten die Dokumente bereits im Transparenzportal veröffentlicht sein, bitte ich um Mitteilung.


 


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kahnt
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25707,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3994/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

die Baugenehmigungen bezüglich der Abrisse für folgende Gebäude
Fuhlsbüttler Straße 448
Fuhlsbüttler Straße 452
Fuhlsbüttler Straße 454
Fuhlsbüttler Straße 396

die Vorbescheid gemäß Vorbescheidsverfahren nach § 63 HBauO für die folgenden Flurgrundstücke in der Gemarkung Barmbek
Flugrundstück 2002
Flugrundstück 2559
Flugrundstück 5828
Flugrundstück 5830

Sollten die Dokumente bereits im Transparenzportal veröffentlicht sein, bitte ich um Mitteilung.


 


Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Michael Kahnt
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Abriss in der Fuhlsbüttler Straße [#9229]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9229/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25707/?format=csv,Michael Kahnt,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Abriss in der Fuhlsbüttler Straße [#9229],2015-04-09T14:55:29.002766+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abriss-in-der-fuhlsbuttler-strae/#nachricht-25707
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in
 
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 15.04.2015 eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anzahl eingehender Anfragen die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten zu gegebener Zeit entsprechend Nachricht.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen durch das Kommunikationscenter erstellt worden.

Mit freundlichen Grüßen",False,26028,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"
 
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihr Schreiben ist am 15.04.2015 eingegangen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aufgrund der Anzahl eingehender Anfragen die Bearbeitung noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sie erhalten zu gegebener Zeit entsprechend Nachricht.

Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen durch das Kommunikationscenter erstellt worden.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: APO Förderung behinderter Arbeitnehmer [#9230]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9230/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26028/?format=csv,Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/50/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: APO Förderung behinderter Arbeitnehmer [#9230],2015-04-15T10:13:12+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-behinderter-arbeitnehmer/#nachricht-26028
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bin Arbeitnehmer auf dem 1. Arbeitsmarkt und behindert . Nur duch Förderung könnte ich meinen jetzigen Arbeitspaltz erhalten. Bitte senden sie mir Informationsmaterial zu diesem Thema zu

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25716,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/50/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bin Arbeitnehmer auf dem 1. Arbeitsmarkt und behindert . Nur duch Förderung könnte ich meinen jetzigen Arbeitspaltz erhalten. Bitte senden sie mir Informationsmaterial zu diesem Thema zu

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Förderung behinderter Arbeitnehmer [#9230]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9230/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25716/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Förderung behinderter Arbeitnehmer [#9230],2015-04-09T16:02:33.333347+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-behinderter-arbeitnehmer/#nachricht-25716
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Die Abiturklausuren 2014 im Fach Mathematik und Englisch.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25717,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3986/?format=csv,False,False,"Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Die Abiturklausuren 2014 im Fach Mathematik und Englisch.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Abituraufgaben 2014 - Mathematik und Englisch [#9231]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9231/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25717/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Abituraufgaben 2014 - Mathematik und Englisch [#9231],2015-04-09T16:21:54.683642+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/abituraufgaben-2014-mathematik-und-englisch/#nachricht-25717
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich beantrage hiermit die Übermittlung der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter der Stadt Essen. Hierzu zählen neben Namen und Dienstfunktionen insbesondere die Telefon- und Telefaxdurchwahlen sowie die dazugehörigen E-Mail-Adressen.

Es wird davon ausgegangen, dass die besagten Informationen bereits behördenintern in Form einer Übersichtsliste vorliegen. Ich erachte daher eine Herausgabe der betreffenden Dokumente in Dateiform als hinreichend, eine vorherige Sortierung oder Aufbereitung ist nicht notwendig.




Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25721,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4297/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich beantrage hiermit die Übermittlung der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter der Stadt Essen. Hierzu zählen neben Namen und Dienstfunktionen insbesondere die Telefon- und Telefaxdurchwahlen sowie die dazugehörigen E-Mail-Adressen.

Es wird davon ausgegangen, dass die besagten Informationen bereits behördenintern in Form einer Übersichtsliste vorliegen. Ich erachte daher eine Herausgabe der betreffenden Dokumente in Dateiform als hinreichend, eine vorherige Sortierung oder Aufbereitung ist nicht notwendig.




Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter [#9233]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9233/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25721/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter [#9233],2015-04-09T16:37:49.871614+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-essen-herausgabe-der-dienstlichen-kontaktdaten-aller-jobcenter-mitarbeiter/#nachricht-25721
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter"" vom 09.04.2015 (#9233) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 9233
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,29729,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4297/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter"" vom 09.04.2015 (#9233) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 9233
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: AW: Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter [#9233]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9233/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/29729/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter [#9233],2015-07-04T00:54:32.108737+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-essen-herausgabe-der-dienstlichen-kontaktdaten-aller-jobcenter-mitarbeiter/#nachricht-29729
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter"" vom 09.04.2015 (#9233) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 9233
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,27398,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/4297/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter"" vom 09.04.2015 (#9233) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 9233
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter [#9233]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9233/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27398/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Jobcenter Essen - Herausgabe der dienstlichen Kontaktdaten aller Jobcenter-Mitarbeiter [#9233],2015-05-15T16:53:08.592224+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jobcenter-essen-herausgabe-der-dienstlichen-kontaktdaten-aller-jobcenter-mitarbeiter/#nachricht-27398
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welchem Grundsatz, oder Gesetz stützt sich die Abgabe bzw. die Beiträge für das öffentlich-rechtliche Fernsehen?
Ich möchte die Programme nicht nutzen, stehe einer ""Abschaltung"" der entsprechenden Programme offen gegenüber (ähnlich dem Pay-TV wird das sicher möglich sein).
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um die Beiträge nicht abführen zu müssen.
Für eine umfassende, unabhängige Berichterstattung gibt es ja reichlich andere Möglichkeiten für Verbraucher..

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25725,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Auf welchem Grundsatz, oder Gesetz stützt sich die Abgabe bzw. die Beiträge für das öffentlich-rechtliche Fernsehen?
Ich möchte die Programme nicht nutzen, stehe einer ""Abschaltung"" der entsprechenden Programme offen gegenüber (ähnlich dem Pay-TV wird das sicher möglich sein).
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um die Beiträge nicht abführen zu müssen.
Für eine umfassende, unabhängige Berichterstattung gibt es ja reichlich andere Möglichkeiten für Verbraucher..

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Grundsatz zum Beitrag / zur Abgabe [#9237]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9237/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25725/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Grundsatz zum Beitrag / zur Abgabe [#9237],2015-04-09T17:48:24.121748+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/grundsatz-zum-beitrag-zur-abgabe/#nachricht-25725
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Zwischenprüfung von 2015

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25726,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/775/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Zwischenprüfung von 2015

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Zwischenprüfung  [#9238]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9238/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25726/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Zwischenprüfung  [#9238],2015-04-09T17:49:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zwischenprufung/#nachricht-25726
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"NBA Hannover
Az.: 13 / 028


Sehr << Antragsteller:in >>

zunächst bedanke ich mich für Ihr Interesse an den Ausbildungsmöglichkeiten im Neubauamt Hannover (z.Zt. wird aus personellen Gründen lediglich die Ausbildung zur / zum Bauzeichner/in durchgeführt).

Ich entnehme Ihrer E-Mail vom 09.04.2015, dass Sie Auskünfte zu Sachverhalten / Aufgabenstellungen zur Zwischenprüfung von 2015 zu dem o.g. Ausbildungsberuf gem. § 1 IFG beantragen.

Da die Prüfungen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer durchgeführt werden, die auch für den Inhalt der Prüfungsaufgaben und Beantwortung von Fragen zu den Inhalten verantwortlich ist, leite ich Ihr Auskunftsersuchen hiermit an die zuständige 


Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
E-Mail:<<E-Mail-Adresse>>
Tel.  0511/3107-0
Fax: 0511/3107-333

mit der Bitte weiter, über Ihre Anfrage zur Zwischenprüfung 2015 zu entscheiden.

Die Öffnungszeiten des Service-Centers der IHK Hannover sind wie folgt festgesetzt: 
Mo. - Do. 8.00 - 16.00 Uhr und Fr. 8.00 - 14.00 Uhr.

Meine Mitteilung an Sie ergeht kostenfrei gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG.



@ IHK Hannover,


sehr geehrte Damen und Herren,

die u.a. Anfrage zur Auskunft gem. Informationsfreiheitsgesetz zum Auskunftsersuchen 'Zwischenprüfung 2015' leite ich Ihnen zuständigkeitshalber mit der Bitte um weitere Veranlassung und Mitteilung an den Antragsteller weiter. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen",False,26056,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"NBA Hannover
Az.: 13 / 028


Sehr ",True,<< Antragsteller:in >>,,,False,"

zunächst bedanke ich mich für Ihr Interesse an den Ausbildungsmöglichkeiten im Neubauamt Hannover (z.Zt. wird aus personellen Gründen lediglich die Ausbildung zur / zum Bauzeichner/in durchgeführt).

Ich entnehme Ihrer E-Mail vom 09.04.2015, dass Sie Auskünfte zu Sachverhalten / Aufgabenstellungen zur Zwischenprüfung von 2015 zu dem o.g. Ausbildungsberuf gem. § 1 IFG beantragen.

Da die Prüfungen von der zuständigen Industrie- und Handelskammer durchgeführt werden, die auch für den Inhalt der Prüfungsaufgaben und Beantwortung von Fragen zu den Inhalten verantwortlich ist, leite ich Ihr Auskunftsersuchen hiermit an die zuständige 


Industrie- und Handelskammer Hannover
Schiffgraben 49
30175 Hannover
",True,E-Mail:<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Tel.  0511/3107-0
Fax: 0511/3107-333

mit der Bitte weiter, über Ihre Anfrage zur Zwischenprüfung 2015 zu entscheiden.

Die Öffnungszeiten des Service-Centers der IHK Hannover sind wie folgt festgesetzt: 
Mo. - Do. 8.00 - 16.00 Uhr und Fr. 8.00 - 14.00 Uhr.

Meine Mitteilung an Sie ergeht kostenfrei gem. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG.



@ IHK Hannover,


sehr geehrte Damen und Herren,

die u.a. Anfrage zur Auskunft gem. Informationsfreiheitsgesetz zum Auskunftsersuchen 'Zwischenprüfung 2015' leite ich Ihnen zuständigkeitshalber mit der Bitte um weitere Veranlassung und Mitteilung an den Antragsteller weiter. Vielen Dank für Ihre Bemühungen im Voraus!


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Zwischenprüfung  [#9238]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9238/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26056/?format=csv,Neubauamt Hannover,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/775/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Zwischenprüfung  [#9238],2015-04-15T15:47:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zwischenprufung/#nachricht-26056
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie groß ist der Anteil, der im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm ansäßigen Asylbewerber (auch bereits abgelehnte), die im vergangenen Jahr mit dem Gesetz in Konflikt kamen? In wievielen Fällen kam es zu Gewalttaten?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern (Informationsfreiheitssatzung Oberbayern).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25729,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6835/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung des Bezirks Oberbayern

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Wie groß ist der Anteil, der im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm ansäßigen Asylbewerber (auch bereits abgelehnte), die im vergangenen Jahr mit dem Gesetz in Konflikt kamen? In wievielen Fällen kam es zu Gewalttaten?

Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises des Bezirks Oberbayern (Informationsfreiheitssatzung Oberbayern).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kriminelle Asylbewerber im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm [#9239]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9239/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25729/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kriminelle Asylbewerber im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm [#9239],2015-04-09T18:17:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kriminelle-asylbewerber-im-landkreis-pfaffenhofen-an-der-ilm/#nachricht-25729
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

danke für Ihre Anfrage welche uns von Bezirk Oberbayern weitergeleitet wurde.

Die Ausländerbehörde Pfaffenhofen führt keine Statistiken über etwaige Straffälligkeiten von (abgelehnten) Asylbewerbern.

Wir schlagen vor, sich an die zuständige Strafvollstreckungsbehörde zu wenden.

Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt



Freundliche Grüße

Walter Schlegl
stellv. Sachgebietsleiter

Ausländeramt Personenstandsrecht

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22  |  85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Tel.: 08441 27-552  |  Fax: +49 8441 27-13552  |  Mobil:  0173 8921662
<<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>
landkreis-pfaffenhofen.de
<<E-Mail-Adresse>>


Von: Fuhrmann, Johann <<E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Donnerstag, 7. Mai 2015 16:38
An: Schlegl Walter
Betreff: Anfrag zu Asylbewerbern im Landkreis

Sehr geehrter Herr Schlegl,
unter Bezugnahme auf unser Telefongespräch übermittle ich Ihnen zuständigkeitshalber die beigefügte Anfrage von Herrn Antragsteller/in. Abgabenachricht wurde erteilt.

Mit freundlichen Grüßen",False,27471,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,False," Abgabenachricht wurde erteilt.

Mit freundlichen Grüßen",False,"

danke für Ihre Anfrage welche uns von Bezirk Oberbayern weitergeleitet wurde.

Die Ausländerbehörde Pfaffenhofen führt keine Statistiken über etwaige Straffälligkeiten von (abgelehnten) Asylbewerbern.

Wir schlagen vor, sich an die zuständige Strafvollstreckungsbehörde zu wenden.

Staatsanwaltschaft Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt



Freundliche Grüße

Walter Schlegl
stellv. Sachgebietsleiter

Ausländeramt Personenstandsrecht

Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
Hauptplatz 22  |  85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
Tel.: 08441 27-552  |  Fax: +49 8441 27-13552  |  Mobil:  0173 8921662
<",True,<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>,False,">
landkreis-pfaffenhofen.de
",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"


Von: Fuhrmann, Johann ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"
Gesendet: Donnerstag, 7. Mai 2015 16:38
An: Schlegl Walter
Betreff: Anfrag zu Asylbewerbern im Landkreis

Sehr geehrter Herr Schlegl,
unter Bezugnahme auf unser Telefongespräch übermittle ich Ihnen zuständigkeitshalber die beigefügte Anfrage von Herrn ",True,Antragsteller/in.,"(False, 'WG: Anfrage zu Asylbewerbern im Landkreis')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9239/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27471/?format=csv,Regierung von Oberbayern,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6835/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Anfrage zu Asylbewerbern im Landkreis,2015-05-08T11:57:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kriminelle-asylbewerber-im-landkreis-pfaffenhofen-an-der-ilm/#nachricht-27471
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in
uns liegt Ihre Mail vom 6.5.2015 vor, die mit Mail vom 7.5.2015 beantwortet wurde. Danach wurde Ihre Anfrage an das zuständige Landratsamt Paffenhofen an der Ilm weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen",False,28489,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"
uns liegt Ihre Mail vom 6.5.2015 vor, die mit Mail vom 7.5.2015 beantwortet wurde. Danach wurde Ihre Anfrage an das zuständige Landratsamt Paffenhofen an der Ilm weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Asylbewerber im Landkreis Paffenhofen an der Ilm')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9239/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/28489/?format=csv,Regierung von Oberbayern,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6835/?format=csv,True,,,Asylbewerber im Landkreis Paffenhofen an der Ilm,2015-06-09T17:39:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kriminelle-asylbewerber-im-landkreis-pfaffenhofen-an-der-ilm/#nachricht-28489
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in
der Bezirk Oberbayern ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zuständig. Wir haben deshalb Ihre Anfrage an das zuständige Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm weiter gegeben.
Mit freundlichen Grüßen",False,27040,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"
der Bezirk Oberbayern ist für die Beantwortung Ihrer Anfrage nicht zuständig. Wir haben deshalb Ihre Anfrage an das zuständige Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm weiter gegeben.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage zu Asylbewerbern im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9239/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27040/?format=csv,Regierung von Oberbayern,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6835/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Anfrage zu Asylbewerbern im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm,2015-05-07T16:31:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kriminelle-asylbewerber-im-landkreis-pfaffenhofen-an-der-ilm/#nachricht-27040
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Kriminelle Asylbewerber im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm"" vom 09.04.2015 (#9239) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 9239
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,28454,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6835/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Kriminelle Asylbewerber im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm"" vom 09.04.2015 (#9239) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 9239
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: WG: Anfrage zu Asylbewerbern im Landkreis  [#9239]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9239/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/28454/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: WG: Anfrage zu Asylbewerbern im Landkreis  [#9239],2015-06-09T11:20:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kriminelle-asylbewerber-im-landkreis-pfaffenhofen-an-der-ilm/#nachricht-28454
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

Frau Oberbürgermeisterin Merk-Erbe hat uns gebeten Ihre Anfrage vom 9. April zu beantworten.
Vorab erlauben wir uns den Hinweis, dass im Rahmen der städtischen Informationsfreiheitssatzung nur Einwohner bzw. Einwohnerinnen der Stadt Bayreuth Anspruch auf Auskunft haben. Gleichwohl dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Stadtrat Bayreuth hat beschlossen die städtische Stadthalle insbesondere zu widmen für

a)    Interne Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen ohne Kundgebungs- oder Werbecharakter,

b)    Parteitage auf Landes- oder Bezirksebene,

c)    Kundgebungen von Parteien und Wählergruppen zu Wahlen oder anderen gesetzlich vorgesehenen Volksabstimmungen während eines jeweils vom Stadtrat festzusetzenden Zeitraums.
Die zu einer Kündigung des Vertrages Berechtigten haben erst durch die Osterausgabe des Nordbayerischen Kuriers, bzw. durch die Ausgabe des NK  vom 7.April davon Kenntnis erlangt, dass es sich bei der von der AfD geplanten Veranstaltung um eine für jedermann zugängliche Veranstaltung handelt. Daraufhin wurde unverzüglich die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Ansonsten hätte die Verwaltung sehenden Auges gegen einen bestehenden Stadtratsbeschluss verstoßen.
In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass die für die Stadthalle bestehende Widmung bisher immer eingehalten wurde, in der Vergangenheit kam es zu keinem Zeitpunkt zu Ausnahmeregelungen. Selbstverständlich hätte die Verwaltung auch bei jeder anderen Partei gleichermaßen gehandelt.
Unstreitig ist jedoch, dass es bei der Stadthallenverwaltung im Vorfeld zu vermeidbaren und ärgerlichen Versäumnissen gekommen ist.
Ich hoffe, wir konnten Ihre Anfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen",False,25984,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

Frau Oberbürgermeisterin Merk-Erbe hat uns gebeten Ihre Anfrage vom 9. April zu beantworten.
Vorab erlauben wir uns den Hinweis, dass im Rahmen der städtischen Informationsfreiheitssatzung nur Einwohner bzw. Einwohnerinnen der Stadt Bayreuth Anspruch auf Auskunft haben. Gleichwohl dürfen wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Der Stadtrat Bayreuth hat beschlossen die städtische Stadthalle insbesondere zu widmen für

a)    Interne Veranstaltungen von Parteien und Wählergruppen ohne Kundgebungs- oder Werbecharakter,

b)    Parteitage auf Landes- oder Bezirksebene,

c)    Kundgebungen von Parteien und Wählergruppen zu Wahlen oder anderen gesetzlich vorgesehenen Volksabstimmungen während eines jeweils vom Stadtrat festzusetzenden Zeitraums.
Die zu einer Kündigung des Vertrages Berechtigten haben erst durch die Osterausgabe des Nordbayerischen Kuriers, bzw. durch die Ausgabe des NK  vom 7.April davon Kenntnis erlangt, dass es sich bei der von der AfD geplanten Veranstaltung um eine für jedermann zugängliche Veranstaltung handelt. Daraufhin wurde unverzüglich die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Ansonsten hätte die Verwaltung sehenden Auges gegen einen bestehenden Stadtratsbeschluss verstoßen.
In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass die für die Stadthalle bestehende Widmung bisher immer eingehalten wurde, in der Vergangenheit kam es zu keinem Zeitpunkt zu Ausnahmeregelungen. Selbstverständlich hätte die Verwaltung auch bei jeder anderen Partei gleichermaßen gehandelt.
Unstreitig ist jedoch, dass es bei der Stadthallenverwaltung im Vorfeld zu vermeidbaren und ärgerlichen Versäumnissen gekommen ist.
Ich hoffe, wir konnten Ihre Anfrage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Bayreuth: Stadt kündigt AfD Mietvertrag für Stadthalle [#9241]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9241/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25984/?format=csv,Stadtverwaltung Bayreuth,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6804/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Bayreuth: Stadt kündigt AfD Mietvertrag für Stadthalle [#9241],2015-04-14T16:22:32+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bayreuth-stadt-kundigt-afd-mietvertrag-fur-stadthalle-1/#nachricht-25984
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie verweigerten der Alternative für Deutschland (AfD) die Anmietung der Stadthalle für einen geplanten Vortrag.

1) Auf welche Rechtsgrundlage berufen Sie sich für die Absage.

2) Bitte stellen Sie mir die Rechtsgrundlage zur Verfügung.

3) Wie begründen Sie rechtlich Ihre Absage.

4a) Durften andere Parteien die Stadthalle schon anmieten für Vorträge und Veranstaltungen?

4b) Wenn ja, welche Veranstaltungen anderer Parteien fanden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 statt.  Bitte kurz das Datum nennen und den Zweck der Veranstaltung.


Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25732,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/6804/?format=csv,False,False,"Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt 

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sie verweigerten der Alternative für Deutschland (AfD) die Anmietung der Stadthalle für einen geplanten Vortrag.

1) Auf welche Rechtsgrundlage berufen Sie sich für die Absage.

2) Bitte stellen Sie mir die Rechtsgrundlage zur Verfügung.

3) Wie begründen Sie rechtlich Ihre Absage.

4a) Durften andere Parteien die Stadthalle schon anmieten für Vorträge und Veranstaltungen?

4b) Wenn ja, welche Veranstaltungen anderer Parteien fanden in den Jahren 2013, 2014 und 2015 statt.  Bitte kurz das Datum nennen und den Zweck der Veranstaltung.


Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bayreuth (Informationsfreiheitssatzung Bayreuth).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"

Postanschrift
",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Bayreuth: Stadt kündigt AfD Mietvertrag für Stadthalle [#9241]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9241/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25732/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Bayreuth: Stadt kündigt AfD Mietvertrag für Stadthalle [#9241],2015-04-09T19:00:14.658713+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bayreuth-stadt-kundigt-afd-mietvertrag-fur-stadthalle-1/#nachricht-25732
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antworten auf folgende Fragen:

1. Tragen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz Waffen?
2. Mit welcher Bewaffnung ist das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgerüstet?
3. Welche Mitarbeiter dürfen Waffen tragen?
4. Zu welchem Anlass dürfen Mitarbeiter des BfV Waffen tragen?
5. Beauftragt das Bundesamt für Verfassungsschutz Dritte mit den tragen von Waffen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25733,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Antworten auf folgende Fragen:

1. Tragen Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder eines Landesamtes für Verfassungsschutz Waffen?
2. Mit welcher Bewaffnung ist das Bundesamt für Verfassungsschutz ausgerüstet?
3. Welche Mitarbeiter dürfen Waffen tragen?
4. Zu welchem Anlass dürfen Mitarbeiter des BfV Waffen tragen?
5. Beauftragt das Bundesamt für Verfassungsschutz Dritte mit den tragen von Waffen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz [#9242]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9242/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25733/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz [#9242],2015-04-09T19:14:54.631426+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bewaffnung-von-mitarbeitern-des-bundesamtes-fur-verfassungsschutz/#nachricht-25733
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"ZI4-13002/4#568

Sehr geehrter Antragsteller, 
leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> senden.

„FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). 
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen",False,25770,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"ZI4-13002/4#568

Sehr geehrter Antragsteller, 
leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten IFG-Antrag an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet. Diese ist für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich. Ich bitte Sie daher, mir unter Angabe des obigen Aktenzeichens Ihre Postanschrift mitzuteilen und - sofern Sie die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege wünschen - mir darüber hinaus auch eine persönliche E-Mail Adresse zur Verfügung zu stellen. Sie können die Angaben zur Vereinfachung des Verfahrens auch gerne direkt an die E-Mail Adresse ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False," senden.

„FragdenStaat.de“ kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). 
Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Die Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen, sofern Sie mir darüber hinaus keine persönliche E-Mail Adresse mitteilen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'IFG ')","(True, 'Antragsteller/in')","(False, ' -  Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz - 568')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9242/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25770/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,IFG Antragsteller/in -  Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz - 568,2015-04-10T08:07:06+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bewaffnung-von-mitarbeitern-des-bundesamtes-fur-verfassungsschutz/#nachricht-25770
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine persönliche E-Mail Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>

Ich bitte ausdrücklich um eine Auskunft auf elektronischen Wege. 

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9242
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,25844,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine persönliche E-Mail Adresse lautet: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Ich bitte ausdrücklich um eine Auskunft auf elektronischen Wege. 

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


Anfragenr: 9242
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,"(False, 'AW: IFG ')","(True, 'Antragsteller/in')","(False, ' -  Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz - 568  [#9242]')",,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9242/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25844/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: IFG Antragsteller/in -  Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz - 568  [#9242],2015-04-10T17:27:26.183048+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bewaffnung-von-mitarbeitern-des-bundesamtes-fur-verfassungsschutz/#nachricht-25844
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"
 
Sehr geehrter
 
Ihr Auskunftsersuchen beinhaltet Fragestellungen, die sich nicht auf das Bundeministerium des Innern, sondern auf Angelegenheiten des Bundesamts für Verfassungsschutz beziehen.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist danach nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des Bundeministeriums des Innern, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Dies ist hier der Fall.
Vor diesem Hintergrund ist Ihre Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren unmittelbaren Beantwortung übersandt worden.
Dabei gibt Ihr Auskunftsersuchen Veranlassung darauf hinzuweisen, dass nach § 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) ein  Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, nicht besteht, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen. Diese Bereichsausnahme schließt  auch Auskunftsersuchen an die Fachaufsichtsbehörden mit ein.
 
",False,26208,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"
 
Sehr geehrter
 
Ihr Auskunftsersuchen beinhaltet Fragestellungen, die sich nicht auf das Bundeministerium des Innern, sondern auf Angelegenheiten des Bundesamts für Verfassungsschutz beziehen.
Das Informationsfreiheitsgesetz ist danach nicht betroffen, wenn sich der Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen des Bundeministeriums des Innern, sondern auf Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Dies ist hier der Fall.
Vor diesem Hintergrund ist Ihre Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz zur weiteren unmittelbaren Beantwortung übersandt worden.
Dabei gibt Ihr Auskunftsersuchen Veranlassung darauf hinzuweisen, dass nach § 3 Nr. 8 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) ein  Anspruch auf Informationszugang gegenüber den Nachrichtendiensten sowie den Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Bundes, nicht besteht, soweit sie Aufgaben im Sinne des § 10 Nr. 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes wahrnehmen. Diese Bereichsausnahme schließt  auch Auskunftsersuchen an die Fachaufsichtsbehörden mit ein.
 
",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9242/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26208/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz,2015-04-17T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bewaffnung-von-mitarbeitern-des-bundesamtes-fur-verfassungsschutz/#nachricht-26208
https://fragdenstaat.de/anfrage/bewaffnung-von-mitarbeitern-des-bundesamtes-fur-verfassungsschutz/#nachricht-26257,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26257/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/26257/a-20150420-142534-7ffe_geschwaerzt.pdf?token=1tujaW%3AwjrH-DA-fZuWd3qMET1a-TQDP5FWL_l9IrTGtBGV4_c,application/pdf,13077,False,False,False,True,True,a-20150420-142534-7ffe_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13077/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/bewaffnung-von-mitarbeitern-des-bundesamtes-fur-verfassungsschutz/26257/anhang/a-20150420-142534-7ffe_geschwaerzt.pdf,50464,"Sehr geehrter,

 Beantwortung Ihres Schreibens vom 9. April 2015 an das Bundesministerium des Innern
teilen wir Ihnen mit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Nachrichtendienst
gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom Anwendungsbereich
des Gesetzes ausgenommen ist, vgl. § 3 Nr. 8 IFG. Die Ausnahmeregelung nach § 3 Nr. 8 IFG
hat auch zur Folge, dass die Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG das BfV nicht betreffen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag",False,26257,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrter,

 Beantwortung Ihres Schreibens vom 9. April 2015 an das Bundesministerium des Innern
teilen wir Ihnen mit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) als Nachrichtendienst
gemäß den Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) vom Anwendungsbereich
des Gesetzes ausgenommen ist, vgl. § 3 Nr. 8 IFG. Die Ausnahmeregelung nach § 3 Nr. 8 IFG
hat auch zur Folge, dass die Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG das BfV nicht betreffen.


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9242/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26257/?format=csv,Bundesministerium des Innern und für Heimat,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/87/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz hier: Bewaffnung von Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz,2015-04-20T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/bewaffnung-von-mitarbeitern-des-bundesamtes-fur-verfassungsschutz/#nachricht-26257
https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-uberfalle-und-einbruche-im-schwalm-eder-kreis-hessen/#nachricht-26256,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26256/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/26256/150420_Anschreiben_Cures_geschwaerzt.pdf?token=1tujaW%3ARIunUgVwPEbcjvVQgyn3K5rIkpREen94zhSahStIMbw,application/pdf,13191,False,False,False,True,True,150420_Anschreiben_Cures_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13191/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-uberfalle-und-einbruche-im-schwalm-eder-kreis-hessen/26256/anhang/150420_Anschreiben_Cures_geschwaerzt.pdf,115305,"
           Sehr geehrtAntragsteller/in

           anliegendes Schreiben übersendet das Bundeskriminalamt Ihnen mit der Bitte um Beachtung.

           Mit freundlichen Grüßen",False,26256,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"
           Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

           anliegendes Schreiben übersendet das Bundeskriminalamt Ihnen mit der Bitte um Beachtung.

           Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, '150420_Ihr Antrag nach dem IFG zu ""Liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)""')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9246/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26256/?format=csv,Bundeskriminalamt,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/82/?format=csv,True,,,"150420_Ihr Antrag nach dem IFG zu ""Liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen)""",2015-04-20T14:40:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-uberfalle-und-einbruche-im-schwalm-eder-kreis-hessen/#nachricht-26256
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich bitte um eine liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen). Diese Liste soll die Vergehen der letzten 3 Jahre beinhalten und in den Jahren des Vergehens gegliedert werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25737,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/82/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich bitte um eine liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen). Diese Liste soll die Vergehen der letzten 3 Jahre beinhalten und in den Jahren des Vergehens gegliedert werden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen) [#9246]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9246/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25737/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Liste aller Überfälle und Einbrüche im Schwalm-Eder-Kreis (Hessen) [#9246],2015-04-09T19:29:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/liste-aller-uberfalle-und-einbruche-im-schwalm-eder-kreis-hessen/#nachricht-25737
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich bitte um die Statistiken der Arbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis, besonderen Wert lege ich in den Daten der Jugendarbeitslosen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25739,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/254/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

ich bitte um die Statistiken der Arbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis, besonderen Wert lege ich in den Daten der Jugendarbeitslosen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Jugendarbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis [#9247]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9247/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25739/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Jugendarbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis [#9247],2015-04-09T19:32:04.859097+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jugendarbeitslosigkeit-im-schwalm-eder-kreis/#nachricht-25739
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

unter dem folgenden Link zur Internetseite der BA finden Sie (sobald Sie auf der Landkarte das Bundesland u. den gewünschten Kreis angeklickt haben) den monatlich veröffentlichten ""Arbeitsmarktreport"", welcher bereits alle wesentlichen Merkmale, Kennzahlen und Kategorien bzgl. Arbeitslosen und gem. Arbeitsstellen der gewählten Region beinhaltet.
http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?nn=32022&year_month=201503&pageLocale=de&view=processForm&topicId=22410&regionInd=06

Sofern Sie darüber hinausreichende oder weiterführende Daten für Ihren Kreis benötigen, müsste dafür hier ein Statistikauftrag angelegt werden, auf Basis dessen wir die betreffende Auswertung dann für Sie erstellen würden. Hierzu müssten wir jedoch zuvor Ihre vollständigen Kontaktdaten - also komplette Anschrift und Tel.- od. Mobil-Nummer bekommen, damit der o. g. Auftrag erstellt werden kann. Falls dabei eine Kostenerhebung notwendig wäre, würden Sie vorab eine Kosteninformation per E-Mail von uns erhalten, welche vorab zu bestätigen wäre.

Sollte es außerdem noch Fragen oder weitere Datenwünsche Ihrerseits geben, sprechen Sie mich gerne wieder dazu an. 

Mit freundlichen Grüßen",False,25772,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

unter dem folgenden Link zur Internetseite der BA finden Sie (sobald Sie auf der Landkarte das Bundesland u. den gewünschten Kreis angeklickt haben) den monatlich veröffentlichten ""Arbeitsmarktreport"", welcher bereits alle wesentlichen Merkmale, Kennzahlen und Kategorien bzgl. Arbeitslosen und gem. Arbeitsstellen der gewählten Region beinhaltet.
http://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Rubrikensuche/Rubrikensuche_Form.html?nn=32022&year_month=201503&pageLocale=de&view=processForm&topicId=22410&regionInd=06

Sofern Sie darüber hinausreichende oder weiterführende Daten für Ihren Kreis benötigen, müsste dafür hier ein Statistikauftrag angelegt werden, auf Basis dessen wir die betreffende Auswertung dann für Sie erstellen würden. Hierzu müssten wir jedoch zuvor Ihre vollständigen Kontaktdaten - also komplette Anschrift und Tel.- od. Mobil-Nummer bekommen, damit der o. g. Auftrag erstellt werden kann. Falls dabei eine Kostenerhebung notwendig wäre, würden Sie vorab eine Kosteninformation per E-Mail von uns erhalten, welche vorab zu bestätigen wäre.

Sollte es außerdem noch Fragen oder weitere Datenwünsche Ihrerseits geben, sprechen Sie mich gerne wieder dazu an. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Jugendarbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis [#9247]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9247/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25772/?format=csv,Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Hessen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/254/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Jugendarbeitslosigkeit im Schwalm-Eder-Kreis [#9247],2015-04-10T08:23:55+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/jugendarbeitslosigkeit-im-schwalm-eder-kreis/#nachricht-25772
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

Wie hoch sind die Kosten, die durch den Bau der Umgehungsstraße um die Hasselrother Bahnhofsiedlung (63594 Hasselroth-Niedermittlau, Main-Kinzig-Kreis in Hessen) und den damit verbundenen Umbau des Bahnhofs in Niedermittlau entstehen? Falls noch keine genaue Auskunft über die Kosten möglich ist, auf welche Höhe werden sie geschätzt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25742,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte beantworten Sie mir folgende Frage:

Wie hoch sind die Kosten, die durch den Bau der Umgehungsstraße um die Hasselrother Bahnhofsiedlung (63594 Hasselroth-Niedermittlau, Main-Kinzig-Kreis in Hessen) und den damit verbundenen Umbau des Bahnhofs in Niedermittlau entstehen? Falls noch keine genaue Auskunft über die Kosten möglich ist, auf welche Höhe werden sie geschätzt?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Kosten einer Umgehungsstraße [#9249]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9249/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25742/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,False,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten einer Umgehungsstraße [#9249],2015-04-09T19:41:28.254546+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-einer-umgehungsstrae/#nachricht-25742
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung der Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) der letzten 20 Prüfungsdurchgänge (Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2015) einzeln für alle Prüfungsschulen im Land Hessen bitten.

Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:

Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. 
Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. 
Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Prüfungsergebnisse vor.

Ich empfehle daher, sich an die zuständige Länderbehörde zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen",False,25801,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung der Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) der letzten 20 Prüfungsdurchgänge (Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2015) einzeln für alle Prüfungsschulen im Land Hessen bitten.

Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:

Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. 
Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. 
Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Prüfungsergebnisse vor.

Ich empfehle daher, sich an die zuständige Länderbehörde zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) [#9250]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9250/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25801/?format=csv,Bundesministerium für Bildung und Forschung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,WG: Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) [#9250],2015-04-10T10:55:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gesamtergebnisse-notenspiegel-der-schriftlichen-erganzungsprufungen-im-fach-latein-latinum/#nachricht-25801
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) der letzten 20 Prüfungsdurchgänge (Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2015) einzeln für alle Prüfungsschulen im Land Hessen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25743,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) der letzten 20 Prüfungsdurchgänge (Frühjahr 2005 bis Frühjahr 2015) einzeln für alle Prüfungsschulen im Land Hessen.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) [#9250]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9250/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25743/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Gesamtergebnisse (Notenspiegel) der schriftlichen Ergänzungsprüfungen im Fach Latein (Latinum) [#9250],2015-04-09T19:45:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/gesamtergebnisse-notenspiegel-der-schriftlichen-erganzungsprufungen-im-fach-latein-latinum/#nachricht-25743
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um die Informatik Klausuren des Landes Hessen für Schüler des ersten jahres einer Gymnasialen Oberstufe

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25744,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um die Informatik Klausuren des Landes Hessen für Schüler des ersten jahres einer Gymnasialen Oberstufe

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


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Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Informatik Klausuren der 11. Klasse (GOS - Hessen) [#9251]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9251/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25744/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Informatik Klausuren der 11. Klasse (GOS - Hessen) [#9251],2015-04-09T19:49:57.074432+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/informatik-klausuren-der-11-klasse-gos-hessen/#nachricht-25744
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung der Informatik-Klausuren des Landes Hessen für Schüler des ersten Jahres einer Gymnasialen Oberstufe bitten.

Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:

Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. 
Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. 
Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Klausuren vor.

Ich empfehle daher, sich an die zuständige Länderbehörde zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen",False,25802,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage, mit der Sie um Übersendung der Informatik-Klausuren des Landes Hessen für Schüler des ersten Jahres einer Gymnasialen Oberstufe bitten.

Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nicht entsprechen:

Das Grundgesetz hat das allgemeine Schulwesen der ausschließlichen Zuständigkeit der Länder zugewiesen. 
Der Bund hat auf diesem Gebiet weder eine Gesetzgebungsbefugnis noch eine Verwaltungshoheit. 
Infolgedessen liegen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung keinerlei Informationen über die gewünschten Klausuren vor.

Ich empfehle daher, sich an die zuständige Länderbehörde zu wenden.


Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Informatik Klausuren der 11. Klasse (GOS - Hessen) [#9251]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9251/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25802/?format=csv,Bundesministerium für Bildung und Forschung,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/89/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Informatik Klausuren der 11. Klasse (GOS - Hessen) [#9251],2015-04-10T10:59:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/informatik-klausuren-der-11-klasse-gos-hessen/#nachricht-25802
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

in Ihrem per E-Mail über die Plattform fragdenstaat.de übermittelten Schreiben vom 10.4.2015 erbitten Sie die Herausgabe der Prüfungsaufgaben der zentralen Abschlussprüfungen 2015 am Ende der Klasse 10 für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann, da ""[...] durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde [...]"" (§ 6 IFG NRW - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung).

Wir haben ebenfalls geprüft, unter welchen Bedingungen Ihrem Wunsch entgegen gekommen werden kann. Ihrem Antrag kann demnach frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens 2015 stattgegeben werden. Das Prüfungsverfahren, zu dem alle schriftlichen und mündlichen sowie die damit zusammenhängenden Korrekturverfahren gehören, ist mit dem letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe, dem 20.06.2015, abgeschlossen. Der frühestmögliche postalische Versand an Sie könnte somit am 22.06.2015 erfolgen. Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Unterlagen zu den von Ihnen genannten Fächern wünschen, mit, welche es konkret sein sollen.
Bitte geben Sie außerdem eine Postanschrift an, an die die Ausdrucke verschickt werden sollen. Ich verweise darauf, dass Sie, so wie für derartige Fälle geregelt,  die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt bekommen.

Bitte beachten Sie auch, dass ausschließlich der private Gebrauch der Ihnen gegebenenfalls überlassenen Unterlagen zulässig ist. Da die Rechte Dritter berührt werden, sind Sie im Falle einer - auch auszugsweisen - Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

Lieber Herr Antragsteller/in, aus Ihrem Schreiben lässt sich leider nicht entnehmen, ob Sie selbst als Schüler in das Prüfungsverfahren 2015 eingebunden sind. Sollte dies der Fall sein, wünsche ich Ihnen auf diesem Wege alles Gute für die bevorstehenden Abschlussprüfungen.

Mit freundlichen Grüßen",False,25950,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

in Ihrem per E-Mail über die Plattform fragdenstaat.de übermittelten Schreiben vom 10.4.2015 erbitten Sie die Herausgabe der Prüfungsaufgaben der zentralen Abschlussprüfungen 2015 am Ende der Klasse 10 für die Fächer Mathematik, Deutsch und Englisch gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Die rechtliche Prüfung hat ergeben, dass Ihrem Antrag in der vorliegenden Form nicht statt gegeben werden kann, da ""[...] durch die Bekanntgabe der Information der Verfahrensablauf eines anhängigen Verwaltungsverfahrens, eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, eines Disziplinarverfahrens oder der Erfolg einer bevorstehenden behördlichen Maßnahme erheblich beeinträchtigt würde [...]"" (§ 6 IFG NRW - Schutz öffentlicher Belange und der Rechtsdurchsetzung).

Wir haben ebenfalls geprüft, unter welchen Bedingungen Ihrem Wunsch entgegen gekommen werden kann. Ihrem Antrag kann demnach frühestens am ersten Werktag nach Abschluss des gesamten Prüfungsverfahrens 2015 stattgegeben werden. Das Prüfungsverfahren, zu dem alle schriftlichen und mündlichen sowie die damit zusammenhängenden Korrekturverfahren gehören, ist mit dem letztmöglichen Tag der Zeugnisausgabe, dem 20.06.2015, abgeschlossen. Der frühestmögliche postalische Versand an Sie könnte somit am 22.06.2015 erfolgen. Bitte teilen Sie mir für den Fall, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Unterlagen zu den von Ihnen genannten Fächern wünschen, mit, welche es konkret sein sollen.
Bitte geben Sie außerdem eine Postanschrift an, an die die Ausdrucke verschickt werden sollen. Ich verweise darauf, dass Sie, so wie für derartige Fälle geregelt,  die Kosten für Druck, Versand und Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt bekommen.

Bitte beachten Sie auch, dass ausschließlich der private Gebrauch der Ihnen gegebenenfalls überlassenen Unterlagen zulässig ist. Da die Rechte Dritter berührt werden, sind Sie im Falle einer - auch auszugsweisen - Veröffentlichung dieser urheberrechtlich geschützten Materialien, sei es in gedruckter oder digitalisierter Form, für die möglichen Folgen einer Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

Lieber Herr ",True,Antragsteller/in,False,", aus Ihrem Schreiben lässt sich leider nicht entnehmen, ob Sie selbst als Schüler in das Prüfungsverfahren 2015 eingebunden sind. Sollte dies der Fall sein, wünsche ich Ihnen auf diesem Wege alles Gute für die bevorstehenden Abschlussprüfungen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,"(False, 'ZAP 10 NRW 2015: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9252/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25950/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,,,ZAP 10 NRW 2015: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW,2015-04-14T10:08:42+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zap-nrw-2015/#nachricht-25950
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann.

Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre.

Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden.

Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen",False,25814,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann.

Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Sylvia Löhrmann oder das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre.

Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden.

Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Empfangsbestätigung')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9252/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25814/?format=csv,Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,Empfangsbestätigung,2015-04-10T12:06:43+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zap-nrw-2015/#nachricht-25814
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Zentraleabschlussprüfung von NRW vom diesem Jahr 2015 in den Fächern:
1.Mathematik
2.Deutsch
3.Englisch

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25745,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3009/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Zentraleabschlussprüfung von NRW vom diesem Jahr 2015 in den Fächern:
1.Mathematik
2.Deutsch
3.Englisch

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'ZAP NRW 2015 [#9252]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9252/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25745/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,ZAP NRW 2015 [#9252],2015-04-09T19:55:25.847775+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/zap-nrw-2015/#nachricht-25745
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"
Sehr geehrtAntragsteller/in

leider kann ich Ihnen aus unserem Haus nicht die gewünschten Daten anbieten.
Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Arnsberg http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/energie_bergbau/bergbaufolgen/index.php .

Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter und wünsche viel Erfolg.

Wenn Sie noch weitere Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",False,26089,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"
Sehr ",True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

leider kann ich Ihnen aus unserem Haus nicht die gewünschten Daten anbieten.
Bitte wenden Sie sich an die Bezirksregierung Arnsberg http://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/energie_bergbau/bergbaufolgen/index.php .

Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter und wünsche viel Erfolg.

Wenn Sie noch weitere Rückfragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Untertage NRW [#9254]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9254/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26089/?format=csv,Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2790/?format=csv,True,,,AW: Untertage NRW [#9254],2015-04-16T09:44:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/untertage-nrw/#nachricht-26089
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gefährdungspotenziale des
Untergrundes in Nordrhein-Westfalen ( 44263 Dortmund )

-Zusammenfassung für das Kilometerquadrant 17193
-Grundstücks bezogene Auskunft Wellinghofer straße
-Untertage Flurplan Karte oder ähnliches

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25747,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/2790/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gefährdungspotenziale des
Untergrundes in Nordrhein-Westfalen ( 44263 Dortmund )

-Zusammenfassung für das Kilometerquadrant 17193
-Grundstücks bezogene Auskunft Wellinghofer straße
-Untertage Flurplan Karte oder ähnliches

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Untertage NRW [#9254]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9254/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25747/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Untertage NRW [#9254],2015-04-09T20:23:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/untertage-nrw/#nachricht-25747
https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-den-radweg-von-schmidgaden-nach-trisching-und-nutzbarkeit/#nachricht-27371,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27371/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27371/antwort3_geschwaerzt.pdf?token=1tujaW%3AM4rOZ276YdInRgALSADd48esiD4OPnNwtFtEEtyFtWk,application/pdf,13531,False,False,False,True,True,antwort3_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13531/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-den-radweg-von-schmidgaden-nach-trisching-und-nutzbarkeit/27371/anhang/antwort3_geschwaerzt.pdf,380313,,False,27371,False,False,True,True,post,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9255/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27371/?format=csv,Bundesministerium für Digitales und Verkehr,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,,2015-05-04T00:00:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-den-radweg-von-schmidgaden-nach-trisching-und-nutzbarkeit/#nachricht-27371
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

wieviel Geld hat der Bundesrepublik Deutschland der Radweg zwischen Schmidgaden und Trisching gekostet? Die Kosten sind aufzuschlüsseln in
Kosten für die Gemeinde Schmidgaden, für den Landkreis Schwandorf, für den Regierungsbezirk Oberpfalz, für den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland.
Wieviel Kosten, wieviele Ausgaben und welche Auszahlungen fanden statt?
Außerdem ist die Frage, ob der Radweg nur in Richtung Schmidgaden genutzt werden muss, oder warum die Pflicht zur Nutzung nicht in Richtung Trisching besteht, da die Schilder (StVO-Zeichen) 237, 240 bzw. 241 nur in Richtung Schmidgaden stehen. Welchen Nutzen hat also ein Radweg (Radverkehrsanlage) der wahrscheinlich nur in eine Richtung besteht? Welche Folgekosten sind abzusehen (Streupflicht, Bauunterhalt...)? Welche Kosten entstehen bei einem Ausbau in Richtung Trisching? 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Ries
<<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Joachim Ries
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25748,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

wieviel Geld hat der Bundesrepublik Deutschland der Radweg zwischen Schmidgaden und Trisching gekostet? Die Kosten sind aufzuschlüsseln in
Kosten für die Gemeinde Schmidgaden, für den Landkreis Schwandorf, für den Regierungsbezirk Oberpfalz, für den Freistaat Bayern und die Bundesrepublik Deutschland.
Wieviel Kosten, wieviele Ausgaben und welche Auszahlungen fanden statt?
Außerdem ist die Frage, ob der Radweg nur in Richtung Schmidgaden genutzt werden muss, oder warum die Pflicht zur Nutzung nicht in Richtung Trisching besteht, da die Schilder (StVO-Zeichen) 237, 240 bzw. 241 nur in Richtung Schmidgaden stehen. Welchen Nutzen hat also ein Radweg (Radverkehrsanlage) der wahrscheinlich nur in eine Richtung besteht? Welche Folgekosten sind abzusehen (Streupflicht, Bauunterhalt...)? Welche Kosten entstehen bei einem Ausbau in Richtung Trisching? 

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Joachim Ries
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Postanschrift
Joachim Ries
",True,"<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>",False,"

-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,"(False, 'Kosten für den Radweg von Schmidgaden nach Trisching und Nutzbarkeit  [#9255]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9255/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25748/?format=csv,Joachim Ries,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Kosten für den Radweg von Schmidgaden nach Trisching und Nutzbarkeit  [#9255],2015-04-09T20:24:04.601717+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-fur-den-radweg-von-schmidgaden-nach-trisching-und-nutzbarkeit/#nachricht-25748
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Fördert die kreisfreie Großstadt den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Bezirke bzw. Stadtteile in der kreisfreien Großstadt sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Stadtteilen in der kreisfreien Großstadt maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Albion Hajdari
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25749,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3330/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Fördert die kreisfreie Großstadt den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Bezirke bzw. Stadtteile in der kreisfreien Großstadt sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Stadtteilen in der kreisfreien Großstadt maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!


Mit freundlichen Grüßen

Albion Hajdari
",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Förderung des Breitband-Ausbaus [#9256]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9256/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25749/?format=csv,Albion Hajdari,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Förderung des Breitband-Ausbaus [#9256],2015-04-09T20:27:45.627911+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-des-breitband-ausbaus-5/#nachricht-25749
https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-des-breitband-ausbaus-5/#nachricht-26630,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26630/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/26630/image001.png?token=1tujaW%3Ad5UlZoV564_N0-82TQ_xFFnKYP6vc0c9WCDkC5sQ6c8,image/png,13261,False,True,True,False,False,image001.png,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13261/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-des-breitband-ausbaus-5/26630/anhang/image001.png,6318,"
Sehr geehrter Herr Hajdari,

danke für Ihr Interesse an dem Ausbau des Breitband-Internets in Oberhausen. Die Stadt Oberhausen ist alleinige Gesellschafterin der WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH (nachstehend ""WFO"" genannt); die WFO begleitet als Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Oberhausen den Ausbau des Breitband-Internets im Stadtgebiet. Daher hat die Stadt Oberhausen uns Ihre Anfrage vom 09.04.2015 mit der Bitte um Beantwortung von hier aus weitergeleitet. Dem kommen wir hiermit gerne nach.

Im Einzelnen beantworten wir Ihre Fragen -auch unabhängig davon, ob im Einzelnen das IFG NRW, das UIG NRW oder das VIG einschlägig ist- wie folgt:

1. Die Stadt Oberhausen fördert nicht aktiv den Ausbau des Breitband-Internets durch die Gewährung von Zuschüssen. Stattdessen wurde in 2014 ein sogenanntes Markterkundungsverfahren zur Breitbandversorgung in Oberhausen durchgeführt. Als Ergebnis dieser Markterkundung hat sich die Deutsche Telekom verpflichtet, mehr als 90 % des Oberhausener Stadtgebietes auf eigene Kosten ohne kommunalen Zuschuss auszubauen, wobei die Telekom je nach Technikeinsatz eine Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit bei den einzelnen Haushalten bis spätestens Ende 2017 zusagt.

2. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig.

3. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig.

4. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig.

5. Die Stadt Oberhausen hat keine Auflistung über die Internet-Geschwindigkeit in den einzelnen Stadtgebieten. Interessierte Bürger/-innen können bei den Netzbetreibern, bspw. bei der Deutschen Telekom, die Breitband-Geschwindigkeit an ihrem Standort im Einzelfall abfragen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen",False,26630,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,"
Sehr geehrter Herr Hajdari,

danke für Ihr Interesse an dem Ausbau des Breitband-Internets in Oberhausen. Die Stadt Oberhausen ist alleinige Gesellschafterin der WFO Wirtschaftsförderung Oberhausen GmbH (nachstehend ""WFO"" genannt); die WFO begleitet als Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Oberhausen den Ausbau des Breitband-Internets im Stadtgebiet. Daher hat die Stadt Oberhausen uns Ihre Anfrage vom 09.04.2015 mit der Bitte um Beantwortung von hier aus weitergeleitet. Dem kommen wir hiermit gerne nach.

Im Einzelnen beantworten wir Ihre Fragen -auch unabhängig davon, ob im Einzelnen das IFG NRW, das UIG NRW oder das VIG einschlägig ist- wie folgt:

1. Die Stadt Oberhausen fördert nicht aktiv den Ausbau des Breitband-Internets durch die Gewährung von Zuschüssen. Stattdessen wurde in 2014 ein sogenanntes Markterkundungsverfahren zur Breitbandversorgung in Oberhausen durchgeführt. Als Ergebnis dieser Markterkundung hat sich die Deutsche Telekom verpflichtet, mehr als 90 % des Oberhausener Stadtgebietes auf eigene Kosten ohne kommunalen Zuschuss auszubauen, wobei die Telekom je nach Technikeinsatz eine Verfügbarkeit von mindestens 50 MBit bei den einzelnen Haushalten bis spätestens Ende 2017 zusagt.

2. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig.

3. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig.

4. In Ermangelung einer Förderung (s. o.) ist die Frage für die Stadt Oberhausen nicht einschlägig.

5. Die Stadt Oberhausen hat keine Auflistung über die Internet-Geschwindigkeit in den einzelnen Stadtgebieten. Interessierte Bürger/-innen können bei den Netzbetreibern, bspw. bei der Deutschen Telekom, die Breitband-Geschwindigkeit an ihrem Standort im Einzelfall abfragen.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und verbleiben

mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'WG: Förderung des Breitband-Ausbaus [#9256]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9256/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26630/?format=csv,Kommunalverwaltung Oberhausen,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/3330/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,WG: Förderung des Breitband-Ausbaus [#9256],2015-04-28T11:27:32+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-des-breitband-ausbaus-5/#nachricht-26630
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Fördert der Schwalm-Eder-Kreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Städe, Bezirke bzw. Stadtteile im Kreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Städten des Kreises maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25750,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Fördert der Schwalm-Eder-Kreis den Ausbau des Breitband-Internets? Seit wann wird der Breitband-Ausbau gefördert?
2. Wenn ja, wie hoch ist die Förderung 2014? Wie hoch war diese 2011, 2012 und 2013?
3. Ist die Förderung an irgendwelche Bedingungen geknüpft? Wenn ja, an welche?
4. Welche Städe, Bezirke bzw. Stadtteile im Kreis sehen Sie als besonders Förderungsbedürftig an?
5. Existiert eine Auflistung welche Internet-Geschwindigkeiten in allen Städten des Kreises maximal zur Verfügung stehen? Wenn ja, fügen Sie diese bitte an.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9257/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25750/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257],2015-04-09T20:34:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-des-breitband-internets-im-schwalm-eder-kreis/#nachricht-25750
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrtAntragsteller/in

vielen Dank für Ihre Anfrage. 
Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",False,25834,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

vielen Dank für Ihre Anfrage. 
Bitte teilen Sie vorab Ihre Postanschrift mit. Dies ist aus Rechtsgründen weiterhin erforderlich (z. B. Fragen der Rechtsbehelfsbelehrung, der Bekanntgabe, der Zustellung und etwaiger Gebühren und Auslagen bei einem Verwaltungsakt). Die Anschrift ist ausdrücklich unabhängig davon notwendig, ob eine Antwort (auch oder nur) elektronisch erfolgt. Auch das E-Government-Gesetz hat dieses Erfordernis nicht abgeschafft. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Az.: K 16 - MB 5854 Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9257/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25834/?format=csv,Bundesministerium für Digitales und Verkehr,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Az.: K 16 - MB 5854 Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257],2015-04-10T15:05:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-des-breitband-internets-im-schwalm-eder-kreis/#nachricht-25834
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ihre Forderung ist verständlich, hiermit teile ich ihnen die Anschrift mit:

Lange Gasse 5
34286 Spangenberg

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9257
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,25864,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/94/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ihre Forderung ist verständlich, hiermit teile ich ihnen die Anschrift mit:

Lange Gasse 5
34286 Spangenberg

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 9257
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: Az.: K 16 - MB 5854 Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9257/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25864/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: Az.: K 16 - MB 5854 Förderung des Breitband-Internets im Schwalm-Eder-Kreis [#9257],2015-04-11T07:06:00+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/forderung-des-breitband-internets-im-schwalm-eder-kreis/#nachricht-25864
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Liste sämtlicher Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes 

Außerdem bitte ich um eine detaillierte Erörterung, wie festgelegt wird welcher Abgeordneter die Auswahlgespräche mit potentiellen Stipendiaten durchführt.




Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",False,25751,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1. Eine Liste sämtlicher Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes 

Außerdem bitte ich um eine detaillierte Erörterung, wie festgelegt wird welcher Abgeordneter die Auswahlgespräche mit potentiellen Stipendiaten durchführt.




Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes  zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit  nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

",True,"Antragsteller/in Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>",,,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/


",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes [#9258]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9258/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25751/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes [#9258],2015-04-09T20:51:34.283949+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-25751
https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-27290,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27290/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/27290/Bescheid73-2015-Endfg_geschwaerzt.pdf?token=1tujaW%3AIg59DpCdJ7OxVNcIKp5x7X06JndKLKOlsBilyrhjWhg,application/pdf,13526,False,False,False,True,True,Bescheid73-2015-Endfg_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13526/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/27290/anhang/Bescheid73-2015-Endfg_geschwaerzt.pdf,306904,"Sehr geehrtAntragsteller/in

den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen",False,27290,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

den als Anlage beigefügten Bescheid übersende ich Ihnen zur Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes [#9258]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9258/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27290/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,resolved,Anfrage abgeschlossen,AW: Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes [#9258],2015-05-12T11:43:15+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-27290
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für die ausführliche beantwortung meiner Frage.

Meine E-Mail vom 12. Mai 2015 (15:56 Uhr) bitte ich zu ignorieren, die Antwort auf Ihre Anfrage wurde mir vom ""fragdemstaat.de"" - System nicht rechtzeitig zugestellt. 

Ich bitte darum dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in


Anfragenr: 9258
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


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",False,27356,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

ich danke Ihnen für die ausführliche beantwortung meiner Frage.

Meine E-Mail vom 12. Mai 2015 (15:56 Uhr) bitte ich zu ignorieren, die Antwort auf Ihre Anfrage wurde mir vom ""fragdemstaat.de"" - System nicht rechtzeitig zugestellt. 

Ich bitte darum dies zu entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"


Anfragenr: 9258
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
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",,,,,,,"(False, 'AW: AW: IFG-Anfrage ZR 4-1334-IFG-73/2015 [#9258]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9258/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27356/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: AW: IFG-Anfrage ZR 4-1334-IFG-73/2015 [#9258],2015-05-14T12:02:48.723962+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-27356
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Anfrage wünsche ich nach § 8 EGovG eine Antwort in elektronischer Form. 

Da Sie sicherlich nach § 41 Abs. 1 Satz 1
Verwaltungsverfahrensgesetz meine IFG-Anfrage nicht an die ""fragdenstaat"" E-Mail Adresse mitteilen dürfen, teile ich Ihnen gerne meine persönliche E-Mail Adresse mit: <<E-Mail-Adresse>>

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 9258
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,26015,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

auf meine Anfrage wünsche ich nach § 8 EGovG eine Antwort in elektronischer Form. 

Da Sie sicherlich nach § 41 Abs. 1 Satz 1
Verwaltungsverfahrensgesetz meine IFG-Anfrage nicht an die ""fragdenstaat"" E-Mail Adresse mitteilen dürfen, teile ich Ihnen gerne meine persönliche E-Mail Adresse mit: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,,,False,"

Ich danke Ihnen für Ihre Mühe und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"

Anfragenr: 9258
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,"(False, 'IFG-Anfrage ZR 4-1334-IFG-73/2015 [#9258]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9258/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26015/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,IFG-Anfrage ZR 4-1334-IFG-73/2015 [#9258],2015-04-14T22:33:47.237009+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-26015
https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-25967,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25967/?format=csv,True,False,False,True,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/25967/Eingangsbesttigung_geschwaerzt.pdf?token=1tujaW%3AbjHGQap-YQTF85lA0TPmL5imvUu0PJMUIxmt120E7aw,application/pdf,12931,False,False,False,True,True,Eingangsbesttigung_geschwaerzt.pdf,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/12931/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/25967/anhang/Eingangsbesttigung_geschwaerzt.pdf,52678,"Sehr geehrtAntragsteller/in

zu Ihrer unter Betreff genannten IFG-Anfrage habe ich als Anlage
die Eingangsbestätigung beigefügt. 

Mit freundlichen Grüßen",False,25967,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

zu Ihrer unter Betreff genannten IFG-Anfrage habe ich als Anlage
die Eingangsbestätigung beigefügt. 

Mit freundlichen Grüßen",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'AW: Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes [#9258]-Eingangsbestätigung')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9258/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/25967/?format=csv,Deutscher Bundestag,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,AW: Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes [#9258]-Eingangsbestätigung,2015-04-14T13:51:54+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-25967
,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes"" vom 09.04.2015 (#9258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in Antragsteller/in

Anfragenr: 9258
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",False,27242,False,False,False,False,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/351/?format=csv,False,False,"Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Informationsfreiheitsanfrage ""Auswahl und Liste von Stipendiaten des 32. Parlamentarisches Patenschafts-Programmes"" vom 09.04.2015 (#9258) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten.
Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage.

Mit freundlichen Grüßen,
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,,,False,"

Anfragenr: 9258
Antwort an: ",True,<<E-Mail-Adresse>>,False,"

Postanschrift
",True,Antragsteller/in Antragsteller/in,False,"


-- 
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice https://fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden automatisch auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie noch Fragen haben, besuchen Sie https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer-behoerden/



",,,,,,,"(False, 'AW: IFG-Anfrage ZR 4-1334-IFG-73/2015 [#9258]')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9258/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/27242/?format=csv,<< Anfragesteller:in >>,,True,,,AW: IFG-Anfrage ZR 4-1334-IFG-73/2015 [#9258],2015-05-12T15:56:16.788894+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/auswahl-und-liste-von-stipendiaten-des-32-parlamentarisches-patenschafts-programmes/#nachricht-27242
https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/#nachricht-26518,True,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26518/?format=csv,True,False,False,False,,,https://media.frag-den-staat.de/files/foi/26518/image001.gif?token=1tujaW%3Af2FazZhbexxndCP-iIm-XQae9hbKWQVK9nabMnSLbA8,image/gif,13217,False,True,True,False,False,image001.gif,False,,https://fragdenstaat.de/api/v1/attachment/13217/?format=csv,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/26518/anhang/image001.gif,6524,"Sehr geehrtAntragsteller/in

hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage.
Sie befindet sich in Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen,",False,26518,False,False,False,True,email,2024-01-03T16:02:23.118447+01:00,False,,False,False,Sehr ,True,geehrtAntragsteller/in,,,False,"

hiermit bestätigen wir den Empfang Ihrer Anfrage.
Sie befindet sich in Bearbeitung.

Mit freundlichen Grüßen,",,,,,,,,,,,,,,,"(False, 'Ihre Anfrage')",,,,https://fragdenstaat.de/api/v1/request/9259/?format=csv,https://fragdenstaat.de/api/v1/message/26518/?format=csv,"Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur",https://fragdenstaat.de/api/v1/publicbody/7666/?format=csv,True,awaiting_response,Warte auf Antwort,Ihre Anfrage,2015-04-24T16:31:13+02:00,https://fragdenstaat.de/anfrage/festlegung-und-geheimhaltung-der-aufgaben-fur-die-zentralen-abschlussarbeiten-mittler-schulabschluss-2015/#nachricht-26518
